Vorderlader: Besitz, Benutzung, Rechtliches

  • Liebe Interessierte,


    ich denke, hier passt das ganz gut rein.
    An eine Diskussion zu dem Thema kann ich mich erinnern, hab aber nichts mehr gefunden.
    Wie sieht es denn aus, wenn ich mir eine Vorderladerflinte kaufe, welche Bedingungen muss ich erfüllen, um die mitzunehmen?
    Gehen wir mal von vier konkreten Fällen aus:
    1. Eine Perkussionsflinte, die nur knallen, nicht schießen soll.
    2. Eine Stein-, Lunten- oder Radschlossflinte, die tatsächlich geschoßen werden soll (im Sinne von Punkt 3)
    3. Eine der vier Flintenarten, die lediglich als Dekowaffe mitgenommen wird z.B. auf Jahrmärkte (Stichwort Traditionspflege)
    4. Eine der vier Flintenarten, die ich zu Hause auf meinem Grundstück schießen möchte (Grundstück ist eingefriedet, groß genug etc. es geht nur um die Waffenrechtlichen Dinge)


    kurze, präzise Antworten wären im Sinne von: " Zu 1.: Wer mindestens 18 Jahre alt ist und folgende Berechtigungenhat, darf Perkussionsflinten knallen lassen. Weitere Voraussetzungen: XYZ." sind hier wünschenswert.


    Vielen Dank und bitte haltet diesen Faden schlank. Danke

    "He´s one of them rangers, dangerous folks they are, wandering the wild"
    "Not all who wander, are lost"
    Was ihr den Geist der Zeiten heisst, das ist im Grunde nur der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln (Faust)

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich wäre es erlaubt, in Deutschland mit einer Perkussionsflinte zu jagen. Dazu benötigt man jedoch neben der Perkussionswaffe einen speziellen Schein zum Pulvererwerb, den man nur durch einen bestandenen Lehrgang erwerben kann ("kleiner Sprengstoffschein"). Problematisch oder zumindest mühsam ist jedoch das Entladen der Waffe per Kugelzieher, falls man nicht zum Schuss gekommen ist. Einfach ausschießen darf man nämlich nicht. Und bevor jetzt Kaliberdiskussionen starten: Ja, man kann legal und lethal in Deutschland Schalenwild mit Vorderladern schießen.

  • Da ich ein klein bißchen spleenig :S :S bin wenn es um Waffen etc. geht würde ich gern auf das Thema eingehen und erlaube mir
    auch ein weing über die von Ranger in the Woods gestellten Fragen zum Thread hinaus zu gehen.
    Alle einschüssigen Vorderlader (und auch Modelle wie die Sharps oder Gallager die von hinten mit Papierpatronen, Ladepatronen oder
    auch mit losem Blei und Pulver geladen werden können) sind frei erwerbbar, solange sie ein historisches Vorbild haben das vor 1871 entwickelt wurde.
    Diese Waffen werden auch nicht registriert ,nicht behördlich erfasst oder zahlenmässig reglementiert.
    D.H. der Erwerb und der Besitz sind erlaubt für jederman ab einem Lebensalter von 18 Jahren.
    Zum Führen von Perkussionswaffen gelten die Regeln, die auch zum Führen von modernen Waffen gelten.
    D.H. es ist in der Regel nicht erlaubt,- die Regelungen die den Transport betreffen sind ebenfalls die gleichen.
    Zur Brauchtumspflege wie dem Böllerschießen gibt es Ausnahmen.
    Diese sind bei der Behörde im vorraus anzuzeigen und zu genehmigen lassen.
    Ausnahme : Vorderlader mit Funkenzündung durch Rad/Stein oder Luntenschloßzündung sind- das wissen die wenigsten- dagegen erlaubnisfrei führbar.
    Diese sind auch in mehrschüssiger Art frei verkäuflich ab 18. Also z.B. 2-läufige Steinschlossgewehre.
    Der Gebrauch dieser Waffen für Jagd/SV etc. ist gegenüber den Perkussionswaffe aber deutlich eingeschränkt,da sowohl komplizierter wie auch störanfälliger.
    Alles von mir Geschriebene bezieht sich auf Perkussionswaffen, die , wenn richtig gehandhabt in der Zuverlässigkeit modernen Waffen kaum nachstehen.
    Die genante Ausnahme des freien Führens von Waffen mit Funkenzündung gilt -soweit ich weiß- aber nicht für geladene Waffen.- ich lasse mich da gern berichtigen.
    Alle Komponenten zum Schießen -außer dem Schwarzpulver oder Schwarzpulverersatz wie Pyrodex oder Tripple 7
    sind frei erwerbbar.
    Zum Kauf von Pulver brauchst du einen so genanten "Schwarzpulverschein" der beim Kauf von Pulver dem Händler vorzuzeigen ist und der auch Menge /Art des erworbenen
    Pulvers in diesen einträgt.
    Um die Erwerbsberechtigung für Pulver zu bekommen musst Du glaubhaft darlegen ein Bedürfniss dafür zu haben.
    Das ist in der Regel die Zugehörigkeit zu Schützen und/oder Brauchtumsvereinen, mit von diesen bestätigter regelmäßiger Teilnahme an dem Schießen/Veranstaltungen.
    Außerdem ist dazu die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs über rechtliche Aspekte , Sicherheitsvorschriften und fachgerechten Umgang usw. Plicht.
    Die persönliche Zuverlässigkeit wird überprüft, die persönliche Eignung muss gegeben sein und eine bestimmungsgemässe Aufbewahrung des Pulver ebenfalls .
    So einfach- oder kompliziert ist das. :D
    Es sind jedenfalls die einzigen wirklich ernst zu nehmenden Waffen die hier in DE für jederman verfügbar sind. Pulver hin oder her..
    Die Handhabung ist relativ leicht erlernbar.


    Ein Erwerb oder Herstellung von Schwarzpulver ohne Erwerbsgenehmigung ist sicher für jemanden, der nicht auf den Kopf gefallen ist ,möglich aber rechtswidrig. :)
    Für den SHTF Fall muss so etwas jeder selbst entscheiden.
    Ich plaudere mal über einen Bekannten der, es war 1979 -da war er 16 -nach langem Nerven und mit Beharrlichkeit seine Mutter dazu gebracht hat mit Ihm zum ortsansässigen Büchsenmacher
    zu gehen und es wurde eine .44 "Kentuckypistole" mit Perkussionszündung gekauft. Damals wurde das Ding auch im Beisein eines Berechtigten im Verein ein paarmal geladen und geschossen,
    aber der Bengel hatte auch keine Probleme damit selbst Schwarzpulver zu bekommen -
    seiner Aussage eignete sich z.B. das Pulver das in den Sylvester"Kanonenschlägen" -das sind die kubischen,mit Hanfgarn umwickelten Böllern ganz ausgezeichnet
    und pro Böller waren es iummnerhin 2- 3 Ladungen für seine Pistole,die dann auch mal den einen oder anderen Schuss im Keller des Einfamilienhauses gemacht hat....
    Soweit ich mich erinnere war es wirklich sauberes feines Schwarzpulver nicht so ein Pudermistpulver wie in den billig Chinaböllern...


    Ich bin Jäger,Sportschütze , Wiederlader und habe legal sowohl moderne Waffen, wie auch ein paar relativ einfache Vorderlader sowie die notwendige Ausrüstung und Erwerbsberechtigungen für Pulver etc. .
    Hätte ich das alles nicht,wäre für oben genannten SHTF Fall in dem das Gesetz aufgehoben ist mit Sicherheit ein oder mehrere Vorderlader in meinem Besitz -und ich wüsste wie Pulver zu beschaffen ist...
    Ein Schießen,-auch auf Deinem befriedeten Grundstück-, ist übrigens weder nur mit Pulverladung noch mit scharfen Schuss erlaubt.
    Zur Jagd damit hat Friese schon etwas gesagt, so ist es ,und ich würde noch hinzufügen das ich- ausser bei Flinten -bei Jagdwaffen immer eine leistungsfähige, der Waffe angepasste Optik montieren würde
    damit jagdlicher Erfolg auch dann erzielt werden kann wenn schlechte Sichtverhältnisse wie z.B in der Dämmerung herrschen. Zumal das die Tageszeiten sind in denen die Chance jagdbares Wild
    vor den Lauf zu bekommen am grössten ist. Das betrifft Vorderladerwaffen wie auch z.B. Armbruste.
    Jeder Jäger weiß wie wichtig eine Zieloptik für den Jagderfolg ist, bei Nichtjäger fehlt oft das Verständniss und das Wissen darüber und deshalb betone ich das nochmals.
    Klar geht es auch mit Kimme und Korn aber man schränkt sich damit sehr ein.
    Jahrhunderte wurden Vorderlader für Jagd , Krieg und Selbstverteidigung erfolgreich eingesetzt.
    An der Wirksamkeit ist nicht zu zweifeln, heute glaubt allerdings jeder Hollywood-beeinflusste das es Szenarien für Privatpersonen gibt in denen Magazine reihenweise leer geschossen werden....
    Die Nachladezeit bei konventionellen Vorderladern ist natürlich relativ lang ,-bei Typen wie Sharps , Gallager -wenn mit Papierpatronen geschossen wird -
    schon deutlich schneller aber immer noch langsam - die realistische Reichweite ist zumindest bei Verwendung von Rundkugeln auch geringer als bei modernen Waffen aber jagdlich voll brauchbar.
    Von der Geschossenergie und Wirkung sind es vollwertige Waffen.Da allerdings die mit SP erreichbaren Geschossgeschindigkeiten deutlich unter denen der modernen Patronen liegen wird bei den Vorderladern eine Grössere Energie meist durch ein grösseres Kaliber. sprich höheres Geschossgewicht erreicht -was widerum eine wesentlich gekrümmtere Geschoßflugbahn bedeutet. usw.
    Beispiel:
    Eine .44er Rundkugel aus einer 08/15 Perkussionspistole mit halbwegs strammer Ladung entwickelt eine Geschossenergie die irgendwo zwischen einer modernen .38 Spezial und einer 9x19 liegt.
    Vorderladergewehre kommen locker auf 1000 biss 2000 Joule Geschossenergie .
    Ein popliger .44 Pedersoli Liege Derringer mit sehr kurzem Lauf hat, wenn richtig geladen- eine Geschossenergie von etwa 130-150 Joule-das habe ich selbst mehrfach gemessen.
    Die V0 der etwa 9,5 Gramm schweren Rundkugel,die übermassig in den Lauf gepresst wird, beträgt dabei etwa 175 m/s - natürlich auch mal +/- ein paar Meter.
    In den -auch in der Fachberichten manchmal herrschenden Meinungen sind diese kleinen Pistolen mehr Drohmittel, mit unbeständigen, marginalen Leistungen gewesen....
    Wer sich wirklich damit ernsthaft auseinandersetzt wird eines besseren belehrt.
    So wurde der damalige US Präsident Abraham Lincoln von J.W. Booth mit einem .44 oder. 45 Kaliber Perkussionsderringer mit einem Schuss in den Hinterkopf ermordet.
    Vorraussetzung um Leistung aus so einem kurzen Lauf zu erreichen sind ein feines, sehr schnell abbrennendes Pulver und eine wirklich stramm sitzende Kugel.
    Schweizer Pulver No.1 z.B., oder Tripple 7 als SP -Ersatz.
    Beim o.g. Derringer wird das durch einen Schraublauf erreicht der über eine auf übermassige Rundkugel, die auf einer Pulverkammer im Griffstück sitzt, geschraubt wird.
    140 Joule sind aus heutiger Magnumpatronen verwöhnter Sicht nicht viel -ist aber 20 mal mehr als bei einem freien Luftgewehr und
    reicht aus um regelmässig und beständig eine saubere, astfreie Platte aus 28 mm Fichtenleimholz zu durchschlagen.
    Nach alten Ansichten z. B. von Armeen div. Staaten über Geschosswirkungen wurde festgestellt -und auch als Kriterium für die Wirksamkeit festgesetzt- das ein Durchschlagsvermögen eines Geschosses von einem astfreien, ein Zoll starken(also etwa 25 mm dicken) Fichten/Kiefernholzbrettes ausreicht um tödlich zu wirken.
    Schludert man beim Laden und nimmt langsames Pulver oder zu locker sitzende Kugeln,erreicht man ballistisch ungleichmäßige ,deutlich magere Ergebnisse die dann oft in den Medien
    zu finden sind - dann wie so oft aus aller anderen Munde kritiklos nachgeplappert werden.
    Aus längeren Läufen sind, wie oben gesagt deutlich höhere Energiewerte,( natürlich auch mit viel höheren Schwarzpulbverladungen) normal.
    Im Realfall reicht bei der Jagd ein Schuss. Und selbst wenn es im viel zitierten (imho unwahrscheinlichen)WC zur Selbstverteidigung kommen sollte wäre mir ein Schuss aus einer
    halbwegs guten .44 er Pistole oder dem erwähnten Derringer 100 mal lieber als Fäuste oder ein Knüppel.
    In früheren Zeiten wurden solche Waffen auch gern paarweise oder in noch grösserer Anzahl getragen. z.B. eine Büchse und ein oder zwei Pistolen am Gürtel oder noch ein weiteres Paar Pistolen am Sattel.
    Für mich wäre eine Perkussionswaffe "Die" Waffe, die ich. wenn ich als als Prepper eine wirkungsvolle Waffe legal besitzen möchte, aber weder Jagdlich noch schießsportlich ambitioniert bin -haben sollte.
    Jeder der sich ernsthaft dafür interessiert sollte aber den Umgang damit unter Beachtung aller rechtlichen und Sicherheitstechnischen Aspekte am besten im Verein lernen oder sich zumindest praktisch alles relevante
    von einem Berechtigten zeigen/erklären lassen. Und sich, falls er oder sie(natürlich legal)Pulver besitzt immer vor Augen führen das dies vollwertige tödliche Waffen sind und dementsprechend damit agieren .

  • Ist aber auch...nett.

    Nett ist doch die kleine Schwester von Schei.. =O :whistling:


    Ich finde das Bild sehr Geil, Super in Szene gesetzt :thumbup:
    :hut:

    Gruß
    Andy
    :hut:
    Alles was Du über mich hörst, kann genau so falsch sein, wie die Person,
    die es Dir erzählt hat. ;)
    Und Jage nicht was du nicht töten kannst! :hut:
    Member of the Hateful fifteen :Knife