42a mal etwas darüber Sprechen.

  • 42A ist ein heißes Thema.
    Wenn da jemand schreibt... Er kennt da jemanden..... Ist es ganz natürlich, das man nach Quellen fragt.
    In meinen Bekanntenkreis (auch zum Teil Polizisten) wird auch "viel erzählt"
    Und wenn ich lese das Angriffe mit Einhandmessers zugenommen haben (auf Polizisten), Sorry.... Da hab ich noch nicht mal ein lächeln für über


    Gruss Dirk

  • habe ich im Rucksack in einem zusätzlichen Fach mit Reisverschluss.

    Und wenn doch, dann ist der Chinaflipper halt weg.

    sollte mich mal ei Polizist filzen, bin ich halt gerade auf dem Weg in den Wald.

    bin ich auf dem Weg in den Wald

    Als Werkzeuge fallen Macheten und andere Dinge wie Beile nicht darunter, richtig?

    und eh kein Problem wegen Hobby und so.

    Trage ab und an ein Einhandmesser bei mir und da ist es mir wurscht, wenn die von der Rennleitung eingezogen würden.

    OMG... Unwissenheit ist keine Tugend und schützt vor Straffe nicht....


    1. Bin im Wald, gehe in den Wald, mache Bushcraft ... usw... gilt nicht als anerkannte Tätigkeit nach 42a !!!


    2. Der Transport im "geschlossenen" Rucksack, auch in einem Fach, an das, ich nur nach absetzen des Rucksackes heran komme, gilt trotz dem als Führen...
    Das Behältnis zum TRansport "muss" verschlossen (Schloss) nicht geschlossen ( Reißverlschluss ) sein


    3. Dass, das Messer beschlagnahmt wird, ist ja nur die Spitze der Fahnenstange... eine Anzeige und Verhandlung wegen Verstoß gegen das Waffengesetz folgt...
    kann sehr böse (Vorstrafe) enden...


    Also bitte nicht einfach labbern, erkundigen.. schlau machen und entsprechend handeln ;)

  • @Walter , mal ein vernünftiger Beitrag zum Thema! :thumbup:


    Ich habe mit 42a auch keine Probleme, da ich solche Messer nicht besitze.

  • @Silas
    Ich bin nicht sicher , ob du es wirklich nicht weisst, was es NUR bedeutet, ein Messer oder eine Axt Rechtssicher zu transportieren , habe dich vielleicht auch nur falsch verstanden. Ich will ja nicht klugsch.... aber du brauchst tatsächlich nur ein primitives, kleines Schloß an deinen Reisverschluss zB. Am Rucksack machen .


    Das Leben ist ein Spiegel: wenn du hineinlächelst, lächelt es zurück
    George B. Shaw

  • Aha, mal wieder die 42a-Frage ^^ .


    Ich denke, wie bei allem benötigt es vor allem einer gesunden Portion gesunden Menschenverstandes.
    1. Sind die zu erledigenden Tätigkeiten mit einer konformen Klinge zu bewältigen, oder brauche ich unbedingt was größeres, oder effektiveres (Einhand).
    2. und dann hilft meist auch ein dezentes, bzw. zumindest der Situation angemessenes Auftreten/Verhalten ungemein, generell den Ruf nach dem "bösen" Gesetz obsolet zu machen.


    Will heißen: solange ich nicht mit dem Ding (egal ob 42a konform oder nicht) wie ein Gestörter herumfuchtele, wird man in den seltensten Fällen Probleme haben, bzw. provozieren. Gegen ein offensichtlich vernünftig geführtes Werkzeug hat i.d.R. kaum jemand was auszusetzen.


    Wobei ich sagen muss, dass das früher in meiner Kindheit noch weitaus weniger eng genommen wurde. Ich weiß noch dass meine Kumpel und ich (damals alle um die 10 Jahre) alle eine (sehr kurze) Zeit mal diese SUPERCOOLEN =O hohlen Rambo-Überlebensklopper hatten. Hat sich damals kein Mensch drum geschert - obwohl die stumpfen Schrottdinger schon gemeingefährlich waren (vor allem für den Benutzer selber :D ).

  • @Peter von Hausen...ich weiss. Kein Problem. Mein Rucksack für die Jagd hat ein kleines Schloss. Und schon hast Du ein verschlossenes Behältnis z.B. ein Einhandmesser oder ein stinknormales Messer über 12cm Klingenlänge.
    Im Revier - anerkannter Zweck.
    Im Auto auf dem Weg dahin eben nicht - kein Führen, nur Transport. Da hapert es meistens. Einhandmesser gelten bei manchen ja als illegal und komplett verboten - das ist ein Verbotsirrtum. :)


    Beil = Keine Waffe, jedenfalls nicht primär.
    Kämen wir dann mal auf einen Tomahawk zu sprechen - am besten nicht so einen wie der @Torrfisk hat, sondern so'n tactical-Ding.



    Gruss,
    Silas

  • Und weil sich das Netz mit Tatsachenberichten über Leute, denen das Leben wegen nicht Beachtens des 42a's geradezu vermasselt wurde, überschlägt, ist die Habachtstellung der einzig wahre Weg, richtig? Na dann wirds hier aber bald sehr ruhig...... wir sind ja alle notorische Gesetzesbrecher. Alleine schon der Tatbestand des Schlafens im Wald. Und dann noch die Ansicht zu Messern. Ui, ui, ui.

  • Ich sehe den § 42a WaffG sowohl im dienstlichen als auch im privaten Bereich immer sehr entspannt.


    Im dienstlichen Bereich (als ich noch "auf der Straße" meinen Schutzbereich habe "sauber" halten müssen) war mir diese gesetzliche Regelung (trotz der anfänglichen "Unbestimmtheiten") häufig eine sehr gute Grundlage um Maßnahmen gegen eine "ganz spezielle Kundschaft" im innerstädtischen Bereich treffen zu können. Mit der speziellen Kundschaft meine ich in erster Linie jugendliche, heranwachsende und erwachsende Adressaten, die es mit der Rechtsordnung auch in anderen Bereichen nicht so genau nehmen oder durch ihr Verhalten für eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sorgen. Wenn man als Schutzmann die entsprechende gesetzliche Regelung mit "Augenmaß" zur Anwendung kommen lässt (hier in erster Linie die Grundsätze des Opportunitätsprinzips betrachtet und sich unter Umständen eine teleologische Auslegung der Bestimmung zu eigen macht), ist die gesetzliche Regelung schon gar nicht so schlecht.


    Im privaten Bereich bin ich hinsichtlich des genannten Paragraphens nicht ganz so glücklich. Insbesondere die fehlende freie Führbarkeit meiner geliebten Einhänder mißfällt mir. Ist aber auch kein Weltuntergang. Da ich im urbanen Alltag sowieso nur Schweizer Taschenmesser oder andere klassische Taschenmesser führe und im Wald in der Regel eher feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge bevorzuge, bin ich tendenziell rechtskonform unterwegs. Wenn ich mal der Meinung bin, dass ich unbedingt einen großen Klopper mit in den Wald nehmen muss, landet er einfach beim Transport im Rucksack, wohlwissend dass auch dieses Vorgehensweise "Diskussionsstoff" bieten könnte. Als sozialverträglicher, alter Wandersmann stehe ich auch nicht unbedingt im Fokus der hoheitlichen Gewalt.


    Gruß Guido

    "Das schönste Geschenk, das die Götter den Menschen verliehen, ist die Freundschaft. Mögen manche auch den Reichtum, die Macht, die Ehre oder die Gesundheit preisen, ich ziehe Freundschaft und Weisheit allen anderen Gütern vor."

    Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)



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  • Ich bin in einer Szene unterwegs wo Polizei nicht beliebt ist aber man Aragiert sich.
    Wie jemand auch geschrieben hat wie man in den Wald schreit so kommt es zurück. Mir ist es auch egal das 42a sobald der Wald in Sicht ist Feuer frei. Im Rucksack fertig. Ja ist heiß aber ich denke wenn man vernünftig und gefasst Respektvoll miteinander umgeht passiert auch nichts.

  • @Klattewas soll ich sagen, ich habe oben meine Quellen genannt, Polizisten im aktiven Dienst, über Jahre . Ich kenne einige von denen sehr lange, wenn die mir soetwas sagen, brauche ich es nicht , das mich jemand so fragt. "Quelle?" Was bitte glaubst du was ich hier sage????? Ich finde das echt nicht akzeptabel !!! Und was du glaubst zu wissen , ist eine Sache , deine Quelle ist Fernsehen . Ich will das nicht alles verteufeln, aber persönliche Informationen mit Fernsehsendungen zu vergleichen , halte ich für fragwürdig! Ich habe das nicht erfunden und war auch überrascht über die Aussage, das die Einhandmesser problematischer werden. Aber wer soll es besser wissen, als Betroffene?
    Trotzdem ärgert es mich , wenn du mal so eben schreibst : " QUELLE " !!!!
    Willst du sagen , du weißt es besser ? Und Küchenmesser sind biller als Einhandmesser? Wo hast du das denn her ??? Das ist wohl Ansichtssache.
    Sorry, bin da echt ange..... !


    Klemmen deine '?' und '!' Taste?


    Meine Quelle ist nicht das Fernsehen, keine Ahnung wie du darauf kommst. Ich habe einen Zeitungsartikel verlinkt in dem die Polizei zitiert wird und entsprechend Fotos von Tatwaffen zur Verfügung gestellt wurden. Übrigens alles Küchenmesser! Sorry, aber das ist für mich tatsächlich die bessere Quelle als deine Kumpels.


    Küchenmesser mit 20cm Klinge gibt es bei Lidl für 2,95€:


    http://www.lidl.de/de/ernesto-…J6pxIiGi9ACFcFAGwod5lQOqw


    Das ist keine Ansichtssache sondern Fakt. Welcher Einhänder soll da bitte mitkommen?


    Ich frage auch nicht um dich zu ärgern oder dich anzu...! Ich finde es nur schwer daneben solche Behauptungen öffentlich im Internet zu verbreiten wenn es dazu keine zitierfähige, unabhängige Quelle gibt. Wir Messerfreunde haben es schon schwer genug mit unserem Hobby, da braucht es nicht noch solche Dramatisierungen die langfristig zu einer weiteren Verschärfung des §42 beitragen.

  • Bezogen auf ...


    $ 42a WaffG Absatz 1 Nr. 2
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1

    ... entsprechend ...

    Zitat von 08/15

    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),


    Laut Jura-Forum werden Macheten mancherorts auch als feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm subsumiert. Äxte/Beile werden m.W. nirgendwo explizit als Werkzeuge deklariert, so dass sie davon ebenfalls betroffen sein könnten. Dem "Wortlaut" nach gehören Macheten und Äxte/Beile u.U. zu den Hiebwaffen.


    Solange man mit Messern ( >12cm), Macheten und Äxten/Beilen nicht im urbanen Umfeld unterwegs ist, dürfte/sollte es eigentlich keine Beschwerden geben. Verstaut im/am Rucksack, insofern dieser erst im Wald zur Geltung kommt, dürfte dies eigentlich kein Problem darstellen. Verbessert mich bitte, falls ich da was falsch interpretieren sollte.


    Aber, was machen wir uns Sorgen? Wir sind im Regelfall doch ohnehin darauf bedacht, unsere Messerwahl 42a-konform auszusuchen. Widersprechen die Messer eben den Vorgaben, so sollten wir doch alle wissen, wie wir es zu handhaben haben, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wobei ... abgesehen von einer einzigen Ausnahme ist mir im Wald noch kein Gesetzeshüter über den Weg gelaufen, als dass ich mir darüber ernsthaft Gedanken machen musste.


    Wenn man weiß, wie man sich grundlegend zu verhalten hat, gibt es eigentlich keinen Grund, um irgendwas zu diskutieren. Es sei denn natürlich, man versucht zu legitimieren, was im Grunde als verboten gilt. Für mich ist die Gesetzeslage aber insofern klar, als dass ich mir mit meinem Bahco Mora oder meinem Böker Savannah hinsichtlich $ 42a WaffG keine Sorgen mache. Der Rest verschwindet so, dass man es nicht direkt sieht. Alles andere ist m.E. eine Sache des persönlichen Auftretens, der Diskussionsebene und der jeweiligen Verfassung. Nicht nur die werte Polizei kann einen schlechten Tag gehabt haben...


    ;)

  • Hmm....


    Ihr habt's gut. Ihr dürft wenigstens Messer mit euch führen. Hier bei uns ist das Führen von Messern (jeglicher Art) und spitzen Gegenständen (z.B. Schraubenzieher)
    im öffentlichen Raum (z.B. Schulen, Plätzen, Einkaufscentren, Ämtern usw.) untersagt. Es gibt natürlich Ausnahmen (z.B. Trachten).
    In Lappland trägt wohl jeder Sami sein Messer mit sich - da sagt keiner was. In Malmö dagegen würde ich nicht öffentlich mit 'nem Messer rumlaufen (Okej, dort explodieren
    ja auch mehr Bomben oder werden mehr Menschen erschossen als erstochen).


    Aber gegen ein Messer im Angelkasten, wenn man zum Angeln will oder ein Messer im Rucksack auf dem Weg in den Wald, sagt niemand etwas. Das kann dann auch etwas
    grösser sein.


    Zum Thema Messer fällt mir noch eine kleine Geschichte ein.


    In meiner Anfangszeit als Servicetechniker hatte ich auch in Helsingborg im dortigen Polizeirevier zu tun. Unsere Lüftungssteuerungen befinden sich im gesamten Gebäude,
    auch in der Abteilung für Kurzzeitgefangene (Vorrübergehend Festgenommene (oder wie das richtig heisst)). Und in dieser Abteilung sollte ich nun arbeiten.
    Vor dem Betreten wurde meine Werkzeugtasche untersucht. Normale Schraubenzieher durfte ich nicht mitnehmen, nur solche mit auswechselbaren Bits. Jede Zange, jedes
    Werkzeug wurde hinterfragt. Brauchte ich das wirklich? Zum Schluss war meine 12kg-Werkzeugtasche auf 4kg (geschätzt, nicht gewogen) geschrumpft :D - hatte auch was ;)
    Alles war klar und dann zog ich meine Arbeitsweste an und bin rein in den Bereich. Unsere Steuerungen befinden sich in den Gängen und auch in einigen Büros, aber nicht in
    den Zellen. Mit den dort befindlichen Insassen hatte ich keinen Kontakt - nur, wenn mal jemand geholt oder gebracht wurde.


    Der Arbeitstag neigte sich dem Ende und ich bin mit meinem Werkzeug wieder raus. Beim Rausgehen wurde mein Werkzeug nicht kontrolliert. Man vertraute mir soweit, dass
    ich niemandem dort etwas von meinem Werkzeug gegeben hatte.
    Aber ein Polizist guckte mich verdutzt an und fragte: So warst du da drin - ja, alles wurde kontrolliert. - Alles? Und deine Weste?


    Dort befanden sich zwei feine Schraubenzieher für Madenschrauben und - natürlich - ein Moramesser. :D :D :D


    Daran hatte keiner der kontrollierenden Polizisten (und ich auch nicht) gedacht.


    §42a - nej, den gibts hier nicht :D ;)


    *winks* Ted

    Det finns inga problem, det finns bara lösningar. ;) .


    "Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen." (Ludwig Wittgenstein)

  • Ein Verstoß gegen den 42a ist im schlimmsten Fall eine Ordnungswidrigkeit, deren Höchststrafe etwa die Hälfte der Höchststrafe für Lagern im Wald nach dem Landeswaldgesetz bei mir in der Ecke ist. In einem Bushcraftforum sollte man sich entsprechend über Verstöße gegen 42a ähnlich doll aufregen wie über das illegale Nächtigen in Wald und Flur. Aber da regt sich ja hier auch keiner drüber auf...


    Und genauso gilt bei beidem common sense, sowohl beim Verstoß und als auch der Diskussion beim erwischt werden. Und dann passt das imho schon.


    Im Grunde finde ich es ja auch gut wenn einem Halbstarken in Balzkleidung in der Innenstadt sein unnützes Pohl Force abgenommen werden kann. ;)

    Skal hilse fra fjellet – det evige land,
    hvor moskus og jerven har bolig.
    Min lengsel dit inn er blitt som en brann.
    Kun der får jeg fred og blir rolig...


    Jon Ø. Hov

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  • Also, mir erzählte mal ein Messervertreter (im privaten Rahmen - er wollte mir nichts verkaufen, sondern mich nur zu meiner Sicherheit diesbezüglich aufklären), daß es reicht, wenn man ein nicht 42a konform es Messer (zum Beispiel zu Sportzwecken - hier war es ein Tauchmesser) im Auto in einer Kiste mit Deckel transportiert. Schloß ist seiner Aussage nicht nötig.




    Und Äxte transportierte ich schon offen von außen sichtbar im Auto. Da sagten die mich kontrollierenden Polizisten nichts.



    Ich schaue vielleicht auch nur zu normal aus? Hatte auch so noch keinen Gesetzeskonflikt.
    Vielleicht auch nur deshalb?


    Oder wie sieht es @smeagolvomloh ?