42a mal etwas darüber Sprechen.

  • Also, mir erzählte mal ein Messervertreter (im privaten Rahmen - er wollte mir nichts verkaufen, sondern mich nur zu meiner Sicherheit diesbezüglich aufklären), daß es reicht, wenn man ein nicht 42a konform es Messer (zum Beispiel zu Sportzwecken - hier war es ein Tauchmesser) im Auto in einer Kiste mit Deckel transportiert. Schloß ist seiner Aussage nicht nötig.

    Also ohne, dass ich hier jetzt für mich irgendeine Expertise beanspruchen möchte - ich hab es so verstanden: explizit verboten ist das zugriffsbereite Führen, z.B. in Jacken- oder Hosentasche; explizit erlaubt ist das Dabeihaben im verschlossenen Behältnis. Und alles, was dazwischen ist, wie irgendwo ganz unten im Rucksack verbuddelt oder inner Tupperdose im Handschuhfach, ist rechtliche Grauzone.

  • Moin.


    Ich habe Messer mit Klingenlänge von 7-11,5 cm.
    Die Trage ich am Gürtel. Auch in der City.
    Ein ( ! ) Einhandmesser besitze ich.
    Trage und führe ich nicht mehr.


    Mir sind Gesetze nicht egal und es steht mir nicht zu, darüber zu richten.
    Aber eine Meinung zu haben, erlaube ich mir...

    • Offizieller Beitrag

    So, ich habe hier eine Menge Reaktionen sowie den "Stein des Anstoßes" entfernt.
    Meine Bitte: Wenn euch ein Beitrag extrem anstößig vorkommt, dann meldet ihn doch einfach. Dann kann er im negativen Fall gelöscht werden. Bei einem Beitrag ist das für uns herzlich wenig Arbeit. Wenn aber dann zwanzig Kommentare dazu kommen, editieren wir uns hier einen Föhn. Also einfach melden, abwarten was passiert - und erst dann, wenn man noch will, kommentieren.
    Danke!

  • @Klatte, möchte ganz kurz noch einmal auf deinen Link mit den abgebildetes Messern und dem daraus von dir gefolgerten Gebrauch von Küchenmesseren. Ich gestehe , ich habe den Artikel nur überflogen , konnte dort aber nur den Satz: das Messertragen bei Jugendlichen hat zugenommen ( nichts von Küchenmessern und wer bitte trägt Küchenmesser am Körper, oder gar in dem Gürtel, wie geht das denn ?) und zwei Berichte mit Küchenmessern. Zwei..... na ja , dann zu verallgemeinern, das Küchenmesser die aktuell bevorzugte Waffe sind, scheint mir sehr weit hergeholt und nicht wirklich objektiv zu sein. Meine garnicht unbedingt dich damit, lies den Bericht mal nochmal, kritischer, ich denke du wirst das auch so erkennen. Reporter leben von der Sensation, sonst ließt sie keiner. :)
    Ich sehe den Bericht eigentlich sogar als genaue Bestätigung dessen was ich geschrieben habe, die Angriffe, auch Polizisten ,mit Messern nehmen zu .


    Das Leben ist ein Spiegel: wenn du hineinlächelst, lächelt es zurück
    George B. Shaw

    Einmal editiert, zuletzt von Peter von Hausen ()

  • Wutbürger , Egoshooter , Kleinkriminele , Einbrecher , Reichsbürger , sinkende Hemmschwelle , Bombendrohung , Selbstjustiz , Neo-Nazis , ......... usw.


    Ganz im Ernst , ich bin froh , daß nicht jeder machen kann was er will. Wenn sich alle an Werte und Gesetze halten würden , bräuchte man weniger Reglementierung.
    Einfach mal den Menschenverstand einschalten.

  • @Klatte, möchte ganz kurz noch einmal auf deinen Link mit den abgebildetes Messern und dem daraus von dir gefolgerten Gebrauch von Küchenmesseren. Ich gestehe , ich habe den Artikel nur überflogen , konnte dort aber nur den Satz: das Messertragen bei Jugendlichen hat zugenommen ( nichts von Küchenmessern und wer bitte trägt Küchenmesser am Körper, oder gar in dem Gürtel, wie geht das denn ?) und zwei Berichte mit Küchenmessern. Zwei..... na ja , dann zu verallgemeinern, das Küchenmesser die aktuell bevorzugte Waffe sind, scheint mir sehr weit hergeholt und nicht wirklich objektiv zu sein. Meine garnicht unbedingt dich damit, lies den Bericht mal nochmal, kritischer, ich denke du wirst das auch so erkennen. Reporter leben von der Sensation, sonst ließt sie keiner. :)
    Ich sehe den Bericht eigentlich sogar als genaue Bestätigung dessen was ich geschrieben habe, die Angriffe, auch Polizisten ,mit Messern nehmen zu .


    Ich folgere nicht aus Bildern und aus dem Zusammenhang gerissenen Sätzen, ich bin kein BILD Leser! Hättest du den Artikel gelesen, wüsstest du, dass dort die Polizei zitiert wurde (ich habe schon darauf hingewiesen wo das ungefähr steht).


    Nirgendwo wird behauptet, dass jemand Küchenmesser am Gürtel trägt. Wozu sollte das auch gut sein? Viel zu auffällig! Die 15-Jährige die in Hannover einem Polizisten in den Hals gestochen hat, hatte ihr Küchenmesser in der Handtasche. Der Reker Attentäter in einer Plastiktasche. (da war es allerdings irgend ein Billig Rambo Teil)


    Dass es generell mehr Angriffe auf Polizisten gibt bestreitet auch keiner. Deine Aussage war aber, dass es "massiv" mehr Angriffe auf Polizisten im speziellen mit Einhandmessern gibt. Und das ist einfach Unsinn! Bitte steh zu dem was du schreibst und verdreh jetzt nicht hinterher die Aussagen nur weil du doch irgendwie Recht haben willst!


    Das ist auch nicht der einzige Bericht, der sich damit befasst. In weiteren Presseberichten und Pressmitteilungen der Polizei kann man den Umstand nachlesen. Und auch in den einschlägigen Messerforen wird das Thema §42 und Küchenmesser schon lange diskutiert. Den § gibt es ja nicht erst seit gestern. Da du sie sowieso nicht liest, verzichte ich darauf weitere Links herauszusuchen. Google selbst!


    BTT:


    Wie sagt hier einer immer so schön: Das Problem sitzt hinter der Klinge. Der §42 hält keinen Terroristen oder andere Kriminelle von irgendetwas ab. Trotzdem sehe ich das auch so, dass ein Polizist die Möglichkeit haben muss einer bestimmten Klientel die Spielzeuge abzunehmen. Ich habe auch das Gefühl (nur ein Eindruck, habe keine Quelle dazu!), dass direkt nach Inkrafttreten des 42ers, dieser, vielleicht auch aus Unwissenheit, strenger umgesetzt wurde. Die letzten Urteile sind ja doch sehr oft für den Angeklagten und geben damit auch irgendwo für die Polizei die Richtung vor.

  • Peter von Hausen


    Mir ist das ganze Thema ja eher egal, da ich eh nur gesetzeskonforme Messer führe, aber muss hier trotzdem mal kurz was zu schreiben, da mir dann doch beim Lesen des gesamten Fadens eben Fehler in der Zitierung aufgefallen sind.
    Du hattest zuerst ("Die Angriffe auf Polizisten mit Einhandmessern, sind in den letzten Jahren massiv gestiegen.") von einem Anstieg von Angriffen mit EINHANDMESSERN gesprochen, jetzt siehst du den Artikel als "genaue Bestätigung" deines Geschriebenen ("die Angriffe, auch Polizisten ,mit Messern nehmen zu"), was aber schonmal nicht zutrifft, da Messer und Einhandmesser nicht die gleiche Gesamtmenge abbilden.
    Desweiteren ist im Artikel sehrwohl davon die Rede, dass das Tragen von gerade Küchenmessern zugenommen hat ("Dabei seien es längst nicht mehr nur die Klappmesser, mit denen sich die Heranwachsenden bewaffnen und zustechen, sondern laut Polizei vor allem kleine und mittelgroße Küchenmesser, die sie von zu Hause haben.").
    Insofern finde ich die Art und Weise, mit der du auf den Beitrag von @Klatte reagiert hast, ohne dir nahetreten zu wollen, aber deine Worte benutzend, unakzeptabel.
    Denn er hat eine zitierbare Quelle angegeben, du hast Hörensagen weitergegeben.
    Der Inhalt an sich ist mir wirklich völlig egal, es ist mir nur sehr wichtig, dass man, gerade bei einem solch sensiblen Thema, bei Fakten bleibt und seine eigenen Argumente/aufgestellten Behauptungen nicht verdreht.
    Ich wünsche euch allen einen schönen Tag.

  • BTT
    Im Alltag ist mir dieser komische Paragraph relativ wurscht, weil ich da eh nur ein Taschenmesser dabei hab. Taschenmesser haben die Angewohnheit eher klein zu sein und in der Hosentasche zu leben. Und da hat sich für mich eben das Victorinox Farmer bewährt, manchmal ist auch ein anderer kleiner Slipjoint Folder dabei. Oder auch ein Backlock Zweihänder. Also Zweihänder ned weil so gross, sondern weil mit zwei Händen zu öffnen. Meine Einhandmesser sind mir allesamt zu gross um sie ständig im Hosensack zu haben. So ein Einhandmesser macht ja auch erst ab ner gewissen Grösse Angst ;) .


    Wenn ich dann draussen unterwegs bin, ja dann könnt mich der Paragraph schon stören. Wenn es überhaupt wen stören würde wenn man draussen mal mit nem "zu grossen" Fixed spielt. Kommt aber hier in meiner Gegend nicht vor. Natürlich baumelt das Monster dann ned offen provokant am Gürtel. Skrama, Hukari und Konsorten warten brav im Rucki auf ihren Einsatz, und gehen nach der Arbeit da auch wieder hin. Am Gürtel ist etwas eher handliches.


    Ich denke der Paragraph hat dort seine Berechtigung wo Leute nicht wissen wo die Grenzen sind, oder ACHTUNG VERSCHWÖRUNGSTHEORIE: Er wurde gemacht um Zwietracht unter uns zu schüren! ;)

  • Als ich vom Urlaub heimelig hatte ich zwei Einhandmesser im nicht versperrten Fluggerpäck
    Machte mir da keinen Kopf, trotz der Möglichkeit, daß selbst bei der Landung vor der Gepäckakausgabe durchleuchtet werden kann.

  • Mir schien es sinnvoller hier anzuhängen als nen neuen Threat zu eröffnen.
    An anderer Stelle hatte ich gepostet, was ihr gleich in meiner email ans BKA nachlesen könnt.
    Hintergrund:
    Ein Geschäftskollege wurde letzten Juni kontrolliert und ein Einhandmesser (ein richtiger Dreck vom Discounter) sichergestellt. Obwohl in den Untiefen seiner Arbeitstasche verstaut, wurde es als zugriffsbereit eingestuft und er sofort zu einer Strafe vergattert -über 900€. Sein Fehler, dass er keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat, siondern brav und ohne Gegenwehr bezahlte.


    Daraufhin hab ich mit meinem Problem das BKA angeschrieben (Der Text war auf 1000 Zeichen begrenzt und liest sich vielleicht ein wenig "kurz gehalten"):


    Vor Jahren musste ich einen verunglückten Autofahrer befreien. Notwendig dazu
    war das Zerschneiden des Sicherheitsgurtes. Da dies mit einem Taschenmesser
    (§42-konform) gar nicht so einfach ist, erwarb ich ein Rettungsmesser der Fa.
    Victorinox. Es verfügt neben Gurtschneider, Scheibensäge etc. über eine
    Einhandklinge. Das Messer in fluoreszentem Gelb und in einem Klettverschlußetui
    verwahrt. Da das Waffengesetz vorsieht Einhandmesser in einem verschlossenen
    Behältnis transportieren, habe ich das Messer in transparente Schrumpffolie
    eingeschweißt. Mit etwas Glück werde ich es nie mehr einsetzen müssen (einmal
    hat gereicht). Nur im Fall der Fälle möchte ich angemessen helfen können.

    Zurück zur eigentlichen Frage: "Ist meine Form des Transportes -

    eingeschweißt in Folie und dies dann im Etui - die geeignete, um der Vorschrift
    zu genügen?" Als Besitzer einer WBK möchte ich meine Zuverlässigkeit nicht
    riskieren. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen


    Antwort kam heute zurück:

    Sehr geehrter Herr,
    vielen Dank für Ihre Anfrage an das
    Bundeskriminalamt.

    Bei der von Ihnen erbetenen Auskunft handelt es sich

    um eine Rechtsberatung in waffenrechtlichen Angelegenheiten, zu der das
    Bundeskriminalamt (BKA) nicht berechtigt und für die es auch nicht zuständig
    ist.
    Das Fachreferat im BKA ist u. a. zuständig für die Erstellung von sog.

    Feststellungsbescheiden, d.h. für die rechtliche Einstufung waffenrechtlich
    relevanter Gegenstände, aufgrund von schriftlichen Anträgen gem. § 2 Abs. 5 i.
    V. m. § 48 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) und für die Erteilung von
    Ausnahmegenehmigungen zu Verboten im Gesetz gem. § 40 Abs. 4 WaffG.
    Indiesem Zusammenhang sind auch rechtliche Auskünfte möglich und zulässig.


    In Bezug auf Ihre Anfrage werden Sie gebeten, sich an die für Sie

    regional zuständige Waffenrechtsbehörde oder Vertreter entsprechender
    Rechtsberufe zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Wirklich schlauer bin ich jetzt nicht:
    Tips?

    Klar ist regelmäßiges Joggen gesund.
    Aber wenn man mehrmals wöchentlich Joggen geht, ist man die 5 Jahre, die man länger lebt, nur Joggen gewesen.

  • @Karwendelpark
    Das hab ich schon versucht. Zwar nur telefonisch - dafür aber mehrfach. Aussage: "Steht doch alles im Gesetzestext."

    Klar ist regelmäßiges Joggen gesund.
    Aber wenn man mehrmals wöchentlich Joggen geht, ist man die 5 Jahre, die man länger lebt, nur Joggen gewesen.

  • Dann würde ich eine Beschwerde einleiten oder wenn dir das zu langwierig ist dein Anliegen mit einem Anwalt besprechen welcher sich im Waffenrecht auskennt.


    Telefonisch würde ich solche Fragen nie an Behörden stellen, wenn dann nur schriftlich.


    Diese Nachricht ist 100% biologisch abbaubar. :thumbsup:

  • Schreib die Waffenbehörde an. Und wenn die es gestatten, bewahr den Brief gut auf. Schweiß ihn ggf. ein und habe ihn dabei, wenn du das Messer bei dir hast.


    Oder mach dir das Leben noch leichter... wenn du das Messer mit einem Schloss gesichert hast, ist es per Definition nicht zugriffsbereit. Nimm ein einfaches Schloss und schließ damit das Etui ab. Selbst durch das popeligste Schloss, das sogar per Hand ohne Schlüssel geöffnet werden kann, ist es rechtlich sauber.


    Edit sagt: solche Fragen stellt man aus Gründen der Beweiskraft niemals mündlich, immer schriftlich.

  • Betonier das Messer einfach ein und nimm immer einen Fäustel und Meißel mit. Is sogar Multiuse. Mit dem Fäustel kannst du noch Heringe ein- und erschlagen. Der Meißel dient als Heringersatz und der Betonklotz, wenn das Messer nicht benutzt wird, dient als universeller Bodenanker. Mehr geht nicht 8o

  • An einer anderen Stelle habe ich das Thema "Veschlossenes Behältnis" auch mal behandelt, wenn jedoch nicht ganz so ernsthaft.

    Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist

    So in etwa:

  • @Muemmelmann Muela Rhino.
    Die festehende Messer mit Klingen über 12 cm haben in den Eierkarton nicht reingepasst 8)


    Stellt euch mal vor, ich war am Samstag mit meinem Sohn am Stuttgarter Flughafen. Ich hatte meine neue EDC-Tasche mit allen drum und dran am Schulter dabei gehabt, inklusive ein offen an den Mollen-Schlaufen befestigt feststehendes Messer.
    Wir sind mehrmals an verschiedenen, zum Teil schwerbewaffneten Polizisten vorbeigelaufen.
    Hinterher habe ich erst gemerkt, dass ich das Messer durch das Flughafengebäude ganz offen geführt habe und eigentlich lieber hätte wegmachen sollen, obwohl das Mora §42a-konform ist und offen geführt werden darf.
    Entweder hat mein Grey-Man Outfit so hervorragend gut funktioniert und sie haben mich gar nicht wahrgenommen, oder es hat keinen interessiert.


  • Aussage: "Steht doch alles im Gesetzestext."

    Hmm, ja die sind lustig ;) Ich hab einige Juristen in meinem Freundeskreis und nach mehreren zaghaften Versuchen, da mal die eine oder andere kostenlose Rechtsberatung zu diesem Thema zu schnorren ist das einzige, was ich Dir mit Sicherheit sagen kann, dass das Waffenrecht unter Juristen verschrieen ist bis zum geht nicht mehr. Es gibt auch alle möglichen Karikaturen von Richtern, die Selbstmord begehen oder in der Gummizelle landen, nachdem sie versucht haben, das Waffenrecht zu verstehen, z.B. diese hier.


    Also schreib die Waffenbehörde an oder lass Dir von jemandem, der auf Waffenrecht spezialisiert ist, eine Rechtsberatung geben (aber die wird dann was kosten). Aber niemand, der halbwegs seine Murmeln beisammen hat, wird Dir dazu eine Auskunft geben, ohne dafür Experte zu sein.