Yo-Yo Fishing Reels - Die "automatische Angel"

  • Es geht darum, dass du in D dein Angelgerät, beködert und im Wasser, nicht unbeaufsichtigt lassen darfst. Du musst jederzeit in der Lage sein, Fisch oder anderes Getier von Haken oder Leine befreien zu können.


    Ok


    Aber wenn man diese Rolle aufhängt UND dabei bleibt wäre es ja nicht unbedacht und man könnte immer reagieren?

  • Hallo
    seit heute sind die Fischereigesetze von Deutschland nach Bundesländern Dank @08/15 in unser Wiki.
    Schaut da mal rein.
    @musher
    Das ist ja mein Reden, wenn ich beim Yoyo fishing dabei sitze und jeder Zeit reagieren kann müßte es nicht verboten sein in Deutschland.

    Gruß
    Andy
    :hut:
    Alles was Du über mich hörst, kann genau so falsch sein, wie die Person,
    die es Dir erzählt hat. ;)
    Und Jage nicht was du nicht töten kannst! :hut:
    Member of the Hateful fifteen :Knife

  • Dann könnte man sicher mit dem Aufbau einer Handangel,die zum Fischfang verwendet werden darf, kontern. Ich kann und will das jetzt nicht raussuchen und belegen. Aber ich denke, wenn das Teil ansich nicht schon im Fischereirecht als illegal beschrieben ist, könntest du dieses Teil an eine unberingte Stippe flanschen und angeln. Jedoch wäre es absurd.

  • Ich denke, diese Methode aus dem Video ist eher auf den catfish (welsart) ausgerichtet und auf Gewässer, in denen die ein Plage sind und wo sie massenhaft vorkommen. Vom Prinzip her ist es aber schon als unbeaufsichtigter Selbstfang gedacht und somit bestehen da einige Gefahren, wie bereits beschrieben.


    Berggeist hat es auf den Punkt gebracht, worum es geht.


    Und wie soll das in der Praxis ohne Kajak funktionieren? Du müsstest erst mal ins Wasser und später evtl. wieder. Bringt nur Unruhe ins Wasser und macht keinen großen Sinn. Wenn ich im Boot unterwegs bin, gibt es andere Methoden, die einfacher und kontrollierbarer sind. Und wenn ich es richtig anstelle, merkt und sieht das niemand ;)


    auch vom Land aus würde ich so fischen, dass das keiner sieht... und mit einer offiziellen Erlaubnis zum Fischen würde ich sowieso effizienter fischen..


    das zweite Video muss ich mir erst mal ansehen ...

    • Offizieller Beitrag

    Ich will die Aufmerksamkeit noch mal auf andere Einsatzzwecke lenken, wobei dann allerdings auffällt, dass dieser Ausrüstungsgegenstand zuweilen überflüssig ist.


    Die Fallen/Schlingfallen (Snares) die man damit für kleine Wirbeltiere bauen kann, kann man eben auch mit anderen Zurückschnalzbehelfen (zurückgebogene Äste, Holzgewichte, etc.) konstruieren. Und das kann man eben auch mit einer Automatikangel. Einfach einen Stecken zurückbiegen und einen Auslöser dranschnitzen, fertig.


    Der einzige Vorteil der Fallenjagd (ob nun beim Fischen oder auch zu Lande) ist ja, dass man das Glück einfach streut und auf das Gesetz der hohen Zahl hofft, also viele Fallen auch viel Ertrag bringen sollen.



    Ich werde mich bei besserem Wetter gerne mal mit dem Gerät beschäftigen und nen paar Fotos liefern, hatte damit vor einigen Jahren in Slowenien viel Spaß im Lager beim Ertüfteln von Fallen mit dem Teil.


    VG

  • Meine YoYo Angeln kommen in 3 Wochen aus der USA.
    Test und eine Ausführung schreib ich dann, denn dieseine Dinger lassen mir keine Ruhe.
    Zur Info
    Ich bin auch im Besitz von Etlichen Tellerfallen ( Eisen ) davon eine für Bären und die kommen hier in Deutschland auch nicht in den Einsatz.
    Aber das mit dem zurück gebogenen Ast einer Weide hab ich schon versucht, ohne Erfolg hat nichts gebissen. :(

    Gruß
    Andy
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  • @waldtroll man kann auch von einem Steg oder einem Überhang aus fischen.
    Gibt schon Möglichkeiten diese Rolle ohne Boot einzusetzen

    Selbst an einer 8 oder 10 m Stippruten, denn damit wird bei uns in der Strömung der Weser gestippt.
    Bäume, Stege, Kaimauern, Buschwerk usw. Möglichkeiten gibt es zu genüge.
    Selbst ein langer Ast fixiert am Ufer wäre meine Lösung.

    Gruß
    Andy
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  • möglich ist alles ... in Rumänien bindet man Schnüre an Weiden, um kleine bis mittelgroße Welse zu fangen und unsere Deutsch-Aussiedler aus Kasachstan fischen hier bei uns mit Legschnüren illegal in den Bächen, indem sie diese unter Wasser an den Erlenwurzeln anbinden, die ebenfalls sehr elastisch sind. An Fließgewässern befestigen sie die Schnur in der Strömung an einem Stein an nicht zu tiefen Stellen mitten im Bach/Fluss (eine sehr fängige Methode, da sich der Köder auch noch in der Strömung bewegt).


    Eine ebenfalls gute Methode, die ich mal in Dänemark gesehen habe, sind lange hohle Gegenstände, die man in Ufernähe versenkt. Die werden oft schon nach einer Nacht von einem Aal als Versteck angenommen. Du verschließt die Röhre (z.B. aus Weiden gebunden und etwas beschwert) unter Wasser mit deinen Händen auf beiden Seiten und lässt beim Anheben das Wasser durch die Finger ab. Dann nimmst Du eine Hand von der Öffnung weg und lässt den Aal in einen Beutel gleiten ...


    Ich selber würde mir kleinere Gewässer suchen (z.B. einen Bach) und die Fische dort mit der Hand fangen. Kann man lernen .. du ertastest sie in den Unterständen. Oder die Fische in eine aus Steinen gebaute Fischfalle treiben (das geht meist am schnellsten). Wer es ein wenig brachialer oder sportlicher mag: Bach umleiten und ein Stück trocken legen.. ;)

  • Vielen Dank für die Antworten, auch wenn ich jetzt nicht wesentlich klüger bin ;)
    Vielleicht habe ich auch missverständlich ausgedrückt.
    Das unbewachte Angeln, Reusen, Aalschnüre etc. nicht erlaubt sind, weiß ich.


    Also - wäre so eine Yoyo Reel, wenn ich direkt daneben sitze, erlaubt oder nicht?


    Egal, ob ihr die Methode als fängig oder moralisch vertretbar erachtet.

  • Auszug aus dem Text, den ich am Samstag schrieb, während geschlossen wurde:



    Dieses Forum heißt Bushcraft Germany, aber in diesem Forum sind Bushcrafter, Jäger, Angler, Waldläufer, Survivalinteresierte, Preper und so weiter Zuhause. UND auch der Aktionsraum in dem diese Hobbys und Lebenseinstellungen nachgegangen wird beschränkt sich NICHT auf Deutschland (Germany) sondern auch auf die ganze Welt.


    Und was hier in Deutschland verboten ist kann (nicht muß) in einem anderen Land erlaubt sein.


    Ich selbst habe keinen Angelschein und werde vermutlich auch nie einen machen.
    Trotzdem kann es mal passieren, daß ich im Urlaub, falls sich mal Zeit, Lust und das passende Wetter findet legal angle.
    Angelblei habe ich da schon genug gesammelt und liegt dort in der Garage - auch ein paar alte Hacken und Angelsehne.
    Je nach Platz braucht es dort auch nicht mehr.





    Wenn ich mir nun diese Rolle ansehe, wäre es dann nicht sogar tierfreundlicher, wenn ich die noch mitbenutzen würde?
    Immer unter Beobachtung müsste es sowieso sein, sonst könnte ich die Angelschnur, Blei und Hacken gleich verschenken - ohne ständige Beobachtung wäre es fort.

  • @Oostfrees


    Ich bin der Meinung das es Überwacht erlaubt sein muß.
    Ich hab am Wochenende ( Polen, Geburtstagsfeier, Wodka armer Trapper ) Zeit gehabt um zu forschen.
    Im keinen Gesetz wird diese Methode erwähnt.
    Also es wird nicht Verboten oder Erlaubt.
    Bekannt ist das Yoyo fishing, aber es hat sich noch keiner den Kopf darüber gemacht.
    Beim benutzen im Beisein des Anglers, muß doch erstmal erwiesen werden das es nicht Waidgerechtes Angeln ist.
    Für mich ist es eigentlich das gleiche Prinzip wie das Angeln mit Rute und Rolle, bloß die Federung übernimmt da die Rutenspitze.
    Geht man in einem Angelverein oder Fischereibehörde fragen wird bestimmt ein " ist Verboten " kommen. Der Grund: weil es kaum einer kennt.
    Wenn ich wieder in Deutschland bin, ruf ich mal beim VDSF und der LWK Hannover an und frag dort mal nach.
    Denn bei denen hab ich auch noch nichts gefunden.

    Gruß
    Andy
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  • @ Trapperandy


    Das denke ich auch, konnte aber auch keine Infos finden.
    Abgesehen davon, dass es hier auf der Insel kaum jemanden interessieren wird, wenn ich damit angle. Ich denke, ich werde die auch mal ausprobieren.

  • Naja,


    scheint ja eine ernste Sache zu sein. Und vorab: Danke für die kleine Putzaktion - hätte aber auch alles stehen bleiben können... gehört eben dazu.


    Ich bin Angler, schon immer, wenn auch mit Pausen. Ich mag es, aktiv zu angeln und es ist für mich eine gute Möglichkeit, mir eigenverantwortlich tierische Nahrung zu beschaffen - das ist ja so einfach nicht.. es gibt nicht sehr viele Möglichkeiten, deinen Lieben selber was auf den Teller zu bringen.
    Ein Jagdschein ist eine große Nummer mit großer Verantwortung uswusw. Ein Angelschein ist dagegen relativ fix gemacht, das Angeln selbst ohne großen Aufwand betrieben. Verantwortung hat man dabei freilich auch - aber das ist überschaubar.
    Wie gesagt, mir ist das Angeln über die Jahre zur Passion geworden, ich kann draußen sein und hab im besten Fall was zu beißen zum Abendbrot.
    Im Rahmen dieser Leidenschaft sitzt man freilich an müßigen Tagen herum und glotzt sinnlos Videos zum Thema. Machen Skateboarder auch und Kletterer und Perverse - jedenfalls ab und an findet man irgendein cooles Zeug, ohne Wertung will man dann Gleichgesinnte daran teilhaben lassen. So hier geschehen:
    Tüp paddelt in seinem Boot rum und legt Fallen aus, ganz gechillt in landschaftlich offensichtlich herrlicher Gegend. Legal oder nicht, scheixxxegal - das ist Romantik, das gehört hierher, das ist es, wovon hier jeder vor dem Einschlafen träumt: Selbstbestimmung.


    Mehr nicht - aber auch nicht weniger.


    Ich finde das Video cool, ich mag auch den Typen irgendwie... bleibe aber bei meinem bewährten Geschirr und fange:


    Döbel, schöner Fisch. Haufen Gräten. Letztes Wochenende. Elbe.



    Muh!

  • OT
    Der Döbel hat sehr schöne Schlundzähne.
    Es gibt ein Goldschmied der macht daraus Schmuck.
    Natürlich auch aus anderen Naturmaterialien.
    Döbel und Brassen sind ideal für Fischfrikadellen und sehr lecker.
    Hier in Polen hab ich mal Rotfedern in Wodka eingelegt gegessen, nach dem 3. Stück fangen die an zu schmecken. ;(

    Gruß
    Andy
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  • Die rechtliche Situation (in Deutschland) ist Folgende:


    Es gibt EU-Recht, Bundesrecht und Länderrecht. Die Fischereigesetzgebung ist Ländersache, deshalb gibt es kein Bundesfischereirecht. Die Fischereiausübung ist einfach zu unterschiedlich, denken wir an das Meer und die Küste oder an die alpinen Flüsse und Seen.


    Es gibt allerdings Gesetze, die noch über den Fischereigesetzen der Länder stehen. Das sind u.a. das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Strafgesetzbuch und z.B. auch das BGB aus dem sich Rechtsgrundlagen für die Verletzung der Fischereirechte ergeben können.


    Das bedeutet, dass alle Regelungen in den Länderfischereigesetzen den übergeordneten Gesetzen entsprechen müssen. Und hier sind die Maßgaben in erster Linie der Natur-, Tier und Gewässerschutz.


    Zu den Fischereigesetzen, die dankenswerterweise von 08/15 hier eingestellt wurden, gibt es jeweils Ausführungsvordnungen die z.B. die Fischereiausübung im Detail regeln. Hier muss man reingucken, um eine konkrete Aussage zu den erlaubten und nicht erlaubten Gerätschaften zu zu erhalten.


    Die yo-yo reel ist eindeutig eine Handangel. Als solche muss sie ständig beaufsichtigt werden (z.B. AVFiG § 16 Abs.2). Anglern sind stets nur Handangeln erlaubt. Eine Aalschnur wäre z.B. keine Handangel. Selbstfänge sind der Angelfischerei nicht gestattet, auch keine frei treibenden Angeln, Schlingen etc.. Gegen die yo-yo-reel wäre also grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn sie ständig beaufsichtig wird. Das ist erst mal die grundsätzliche Regel. Hat Berggeist ja so auch bereits richtig festgestellt.


    Für die meisten Gewässer gibt es jedoch individuelle Regelungen, die von den Gewässerbesitzern/Eigentümern ausgestellt werden. Wird gegen diese Regelungen verstoßen, verstößt man nicht nur gegen privatrechtliche Bestimmungen, sondern ist sehr schnell in einem Straftatbestand, wie es der Jurist nennt. Das kann einmal ein Tierschutzdelikt sein, z.B. wegen Tierquälerei (nicht aufgepasst, Schwan hängt an der yo-yo reel, weil er den Köder gefressen hat...). Das wäre erst mal ein sog. Offizialdelikt, dass immer zur Anzeige kommt (kommen muss) und darüber hinaus aber noch ein Antragsdelikt nach § 292 StGB (ohne Erlaubnis) in Verbindung mit § 294 StGB (mit Erlaubnis -also mit Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer).


    Wer mutig ist, dem empfehle ich jetzt mal folgenden Versuch: Vorausgesetzt, man hat einen Fischereischein (der Führerschein für Angler) kann man sich für ein Gewässer eines Angelvereins z.B. eine Tageserlaubnis kaufen. Dann setzt man sich an den Baggersee und packt seine yo-yo-reels aus. Montiert die so, dass sich da ein Fisch selbst fangen kann. Was meint Ihr, wie der "Film" weitergeht? Im für den Angler glimpflichsten Fall mit einem Vollbad im Baggersee ;)


    Die Konsequenz wäre neben einer Strafverfolgung übrigens dann auch ein grundsätzlicher Eignungsmangel für alle relevanten Bereiche, also Fischereischein, Jagdschein, Waffen, Tierhaltung usw...


    Jürgen

  • An "diesem" Baggersee dürfte nichts passieren, weil meist bauartbedingt, keine Bäume ins Wasser ragen. Vom Ufer aus, sind die Schnüre des Yyr zu kurz und für Trägerbojen ist es zu kalt, da meist ein Boot verboten ist.
    Meinst du, man könnte es jetzt dabei belassen? Es soll doch bitte jeder sein Hobby ausüben wie er möchte, und nicht, wie es Einzelne für ihn vorsehen.

  • @waldtroll


    Zitat
    Wer mutig ist, dem empfehle ich jetzt mal folgenden Versuch: Vorausgesetzt, man hat einen Fischereischein (der Führerschein für Angler) kann man sich für ein Gewässer eines Angelvereins z.B. eine Tageserlaubnis kaufen. Dann setzt man sich an den Baggersee und packt seine yo-yo-reels aus. Montiert die so, dass sich da ein Fisch selbst fangen kann. Was meint Ihr, wie der "Film" weitergeht? Im für den Angler glimpflichsten Fall mit einem Vollbad im Baggersee


    Die Konsequenz wäre neben einer Strafverfolgung übrigens dann auch ein grundsätzlicher Eignungsmangel für alle relevanten Bereiche, also Fischereischein, Jagdschein, Waffen, Tierhaltung usw...


    Zitatende


    Es wird schon Komisch aussehen wenn 2 YoYo-Angeln im Wasser hängen und der Angler mittig am Ufer auf seinem Stuhl.


    Ich werde es machen wenn die YoYo-Angeln da sind.
    Angst hab ich keine,
    denn sollte deswegen mir ein Tümpelsheriff was wollen muß er erstmal Beweisen das es Verboten ist und das ich nicht Waidgerechte Angel.


    Und so schnell geht das mit der Strafverfolgung auch nicht, da diese Angelmethode noch nirgends Auftaucht und der Kläger in der Beweispflicht ist.
    Was sollte der Kläger dann Beweisen oder worauf bezieht sich dann die Klageschrift?
    Tierquälerei?!
    Da schießen sich die Angler die den Tümpelsheriff stellen, selbst ins Bein.
    ( Tümpelsheriff = gestellter Fischereiaufseher vom Angelverein )

    Gruß
    Andy
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  • Nun, ich sehe schon, der Faden ist erstmal nicht zu retten - eine allgemeine Diskussion über das Fischereirecht usw. hätte ich lieber in einem eigenen Thema gesehen.
    Aber gut, das macht alles nix...
    Obgleich mir die YoYos ausgenommen gut gefallen (wie mir auch alle anderen Fallen - interessehalber - gut gefallen), bin ich durchaus der Meinung, dass sie an unseren Gewässern nichts zu suchen haben.Ich denke nämlich auch, sie sind erstmal für größere Brocken gedacht. Wie schon erwähnt, sieht man sie fast immer in Verbindung mit reichlich Catfish-Aufkommen. Solche Gewässer haben wir nicht. Hierzulande würden die Dinger wohl nur zu oft von kleinen, gierigen Barschen ausgelöst werden.
    Völlig sinnlos.
    Weiterhin ist da eben diese heiß diskutierte rechtliche Grundlage. Die lässt nicht viel Raum für das, was ich gern möchte: selber Nahrung beschaffen, weil es mir im Blut liegt oder so. Das Angeln ist die letzte Bastion! Außer Viehhaltung gibt es keine Alternative, es sei denn, man sucht Beeren und Pilze oder macht eben den Jagdschein mit all seinen Verantwortlichkeiten wie Waffen registrieren, Pacht, und was weiß ich noch alles. Insofern muss diese letzte Bastion gehalten werden. Das tue ich, indem ich mich an bestehende Vorgaben halte und in meinem Rahmen Verantwortung übernehme - also z.Bsp. keine YoYos auslege. Das kneift mich jetzt kaum oder gar nicht.
    Ich halte meinen Angelplatz sauber, sauberer als ich ihn vorgefunden habe, und angle so, dass mir kein Hecht an's Band geht, wenn er Schonzeit hat. Es ist ganz einfach.
    Wenn hundert Meter neben mir einer mit einer YoYo experimentieren würde, geht mir das erstmal am Arm vorbei. Ich kenne seine Gründe nicht und er wird mit großer Wahrscheinlichkeit nichts fangen. Wenn er das Ding dann allerdings hängen lässt und seiner Wege geht, muss ich - leider, denn der Schutz der letzten Bastion gebietet es - handeln. Und da tut sich das weite Feld der Philosophie auf: Wie bringe ich Pflicht und Gesinnung in Einklang?
    So ich die YoYo erreichen könnte, würde ich sie auslösen. Dann hängt eben ein Stück Blech am Baum und fertig.
    Meldung machen, petzen... niemals! Nicht ohne die Person und die Gründe zu kennen. Wenn die Person sich allerdings als militantes Rindvieh erweist, das auf meine, unsere letzte Bastion scheixxxt, sieht die Sache anders aus.


    Nochmal kurz zur Funktion: ich denke, den Wirbel als erste Schwachstelle zu klassifizieren, ist falsch. Da kannst du einen vollen Eimer Wasser dranhängen und das hält. Auch sonst scheint mir das Gerät robust und gut durchdacht zu sein - hat aber, darauf können wir uns einigen, nichts mit gepflegter Angelei zu tun.
    Is ne Falle. Mit all ihren Vor und Nachteilen.

  • @Kante Muh!
    Sorry
    Aber eine ausgelegte Angelrute ist auch eine Falle.
    Fallen brauchen ein Köder.
    Aalangeln, Karpfenangeln usw.
    Rute liegt Bremse an der Rolle auf, die Falle für den Fisch steht.


    Edition
    Das Fischereirecht gehört halt dazu, bevor ich was Neues ausprobiere muß ich doch auch wissen ob es erlaubt oder verboten ist.

    Gruß
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    die es Dir erzählt hat. ;)
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    Einmal editiert, zuletzt von trapperandy ()