seitdem mich mal ein hund gebissen hat, weil auch jemand den Hund nicht angeleint hatte, seitdem hab ich immer pfefferspray dabei. Wenn mir wieder mal einer zu nahe kommt und mich anbellt und nicht zurück weicht jag ich ihm ne ladung rein.... Sry liebe Hundehalter aber wenn ihr eure Köter nicht im Griff habt seid ihr selber schuld. Ich bin selber mit Hund aufgewachsen und kann normalerweise gut mit Ihnen umgehen, aber nochmal lass ich mich nicht beissen. Wohlgemerkt ich war nur beim joggen im Wald.
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@trapperandy hier hast Du es schon wieder getan. Du schreibst hier, die Aussagen der Behörden sind falsch!
Zum letzten mal " WO " Junge? Wo behaupte ich das?
Ich machte nämlich ein Foto von dem Schild und war beim Ordnungsamt. Deren Aussage war: Das Schild ist nicht von uns und der Hund darf ohne Leine laufen.
Hatte den Förster im Wald und sprach ihn auf das Schild an. Er meinte nur, die Waldgenossenschaft kann es mit dem Schild versuchen ABER ich muß mich nicht daran halten.
Ich habe mit der unteren Jagdbehörde (Landratsamt) telefoniert wegen diesem Schild. Ganz klare Antwort. Es gibt KEINE Leinenpflicht und KEINE Wege Pflicht. Ich darf mit dem Hund ohne Leine im Wald laufen und die Wege verlassen.
Und ich hatte NIERGENDS geschrieben, daß ich meinen Hund NIE anleine.
SONDERN ich hatte geschrieben, daß ich nicht anleine, wenn ein Fahrzeug (auch wenn es der Jäger ist) kommt.
Wenn Fußgänger entgegenkommen, die ich nicht kenne, leine ich sehr wohl an.Und nur weil der Jäger im Wald einen Hund sieht und momentan keinen Menschen, darf er noch lange nicht den Hund erschießen. Der Hund muß wildern, damit er es darf. Der Mensch kann auch gerade durch einen Baum nur verdeckt sein.
Liest Du nur das was Du möchtest?
Du hast echt zuviel Zeit.
Hier Nerven und die Behörden auch.
Hoffnungsloser Fall.
SorryEine Forstgenossenschaft besteht aus Waldbesitzer und Waldpächter.
Die Genossenschaft handelt im Auftrag von ihren Genossen, ergo die Waldbesitzer und Waldpächter.
Wenn die Genossenschaft ein Leinenzwang ausspricht in Schilderform, sprechen Sie für die Waldbesitzer und Waldpächter.
Ich als Waldpächter oder Waldbesitzer, Mitglied in der Waldgenossenschaft, möchte das auf meinem Besitz oder mein Pachtgrund ein Leinenzwang herrscht.
Dann mußt Du dich als Gast im Wald und Flur danach richten.
Das ist das Gleiche wie bei den Fahrverbot auf dem privaten Grundstück von Deinem oben genannten Beispiel. -
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem (Monty Python).
Kriminell guten Kaffee in der Öffentlichkeit kochen -
Hallo Leute, ich mische mich hier ja ungerne in private Kleinkriege ein, aber könnten wir das bitte mal wieder in ruhigere Bahnen laufen lassen hier? Ich möchte das Thema jedenfalls nicht sperren.
@musher und @trapperandy: Ich denke, Ihr redet mittlerweile so kollossal an einander vorbei, dass Ihr so keinen Konsens finden werdet. Versucht es doch besser persönlich miteinander zu klären. Am besten am Lagerfeuer - ich weiß, ist bei Euch nicht so ganz einfach aufgrund der Entfernung... Aber Ansonsten gibt es für ganz krasse Fälle ja auch noch ne Ignore-Funktion...
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@Hagbard wäre in gut 2Monaten sogar möglich mit @Stefan als Schlichter.
Aber noch eine Anmerkung
Waldgenossenschaft und NICHT Forstgenossenschaft
Waldgenossenschaft sind eine Reihe von Leuten, die früher auf ihr Haus das Recht bekamen einen Teil des Gemeindewald zu bewirtschaften.
Dieses Recht kann beim Verkauf des Hauses mit gegeben werden oder behalten werden.Forstgenossenschaft ist (zumindest bei uns) ein Zusammenschluss von privaten Waldbesitzern um gemeinsam günstiger Ein- und verkaufen.
Und ich schrieb NIE, daß ich meinen Hund NIEMALS anleine, SONDERN nach Bedarf anleine.
Dies schrieb ich von Anfang an!!! -
Hier noch ein Video dazu.
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@Hagbard wäre in gut 2Monaten sogar möglich mit @Stefan als Schlichter.
Du ich bin ein freier Mensch, da braucht nichts geschlichtet werden.
Ignorier mich einfach, ich tue es.
Du ich kann aber auch wegbleiben, weil am Feuer kann ich auch gut Alleine sitzen.
Und wenn ich ein Freund haben will, dann kauf ich mir lieber ein Hund.Sorry mußte sein.
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So, damit steht auch schon der Gewinner fest - es iiiiist: Off Topic - herzlichen Glückwunsch!!
Hauptgewinn: Ab jetzt wird jeder OT-Beitrag sofort, oder zumindest einigermaßen sofort im Rahmen der personellen Möglichkeiten, gelöscht.
Mein Gottchen...
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Nein, Jäger dürfen in Baden Würtemberg keine Haustiere erschießen. Sollte das einer machen, werde ich in kürze wissen wo er wohnt.
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Zur Info.
https://www.kanzlei-sbeaucamp.…enpflicht-in-deutschland/Der mit Hunden ohne Leine kein Problem hat.
Jetzt bin ich raus.
Weiter mit dem eigentlichen Thema. -
Zur Info.
https://www.kanzlei-sbeaucamp.…enpflicht-in-deutschland/Der mit Hunden ohne Leine kein Problem hat.
Jetzt bin ich raus.
Weiter mit dem eigentlichen Thema.Aus diesem Link der Auszug von Bayern:
Bayern
Auch in Bayern gibt es keine generelle Leinenpflicht.
Doch birgt das Freilaufen für den Vierbeiner hier noch größere Gefahren als in anderen Bundesländern:
Jäger dürfen einen in ihrem Jagdrevier frei laufenden Hund dann gezielt abschießen, wenn der Hund erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden kann. Eine Regelung, dass vorher versucht werden muss, den Hund einzufangen oder den Halter zu ermitteln, existiert im bayerischen Jagdgesetz nicht. Vielmehr wird ausdrücklich klargestellt, dass der Jäger das Wild auch vor aufsichtslosen Hunden schützen muss.
Wer seinen Hund in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, kann außerdem allein deswegen mit einer Geldbuße belangt werden.
- See more at: https://www.kanzlei-sbeaucamp.…and/#sthash.b20nmqrV.dpufDa steht eindeutig, daß es in bayrischen Wäldern erstmal KEINE Leinenpflicht gilt.
Das der nichtangeleinte Hund trotzdem unter Aufsicht des Hundehalters/Hundeausführers sein muß ist voll ok und wurde auch nie bestritten.
Desweiteren trage ich natürlich zusätzlich als Hundeführer die Verantwortung, daß nicht nur Waldtiere in Ruhe gelassen werden müssen, sondern auch keine anderen Menschen direkt belästigt werden dürfen. -
So, ich habe mir mal die Mühe gemacht, die betreffenden Beiträge zu sichten und versucht, die Missverständnisse und Probleme herauszuarbeiten. Die beiden Beiträge oberhalb dieses Beitrages lasse ich aus inhaltlichen Gründen stehen, zumal der Link zur Kanzlei bzgl. Leinenpflicht in unterschiedlichen Bundesländern wirklich sehr hilfreich ist.
Jetzt mal die Zusammenfassung in Reihenfolge der Beiträge mit meiner eigenen Interpretation:
# 26: musher sagt, er leint bei Bedarf seinen Hund an.
# 28: musher relativiert die Aussage in Bezug auf Situationen, wo in seinen Augen ein Anleinen nicht nötig ist.
# 30: trapperandy merkt darafuhin an, dass man den Hund dann dem Risiko des Abschusses durch einen Jäger aussetzen könnte, für den Fall, das sich der Hund außer Sichtweite/außerhalb des Wirkungsbereiches des Hundehalters aufhält.
# 31: musher sagt dann, dies könne in seinem Falle nie passieren, da er seinen Hund stets in Sichtweite halte. Er führt noch einen Schwank aus seiner Jugend als Bestätigung an.
# 32: trapperandy möchte nicht weiter darüber diskutieren, da er im Leben schon zu oft Sätze wie "Das würde mein Hund niemals tun!" gehört zu haben scheint und keine Lust auf uneinsichtige Hundehalter hat (Zitat: "Einige Hundehalter sind immer der Meinung im Recht zu sein").
# 33: musher wirft ein, dass die Gesetzeslage in Trapperandyhausen vermutlich völlig anders ist als in Mushersheim. Er gibt noch ein Beispiel, dass sein Hund vorbildlich erzogen ist und er, wenn er mit anderen Hunden unterwegs ist, diese selbstverfreilich auch anleint, da er sie ja nicht einschätzen kann. Auch hat er die rechtliche Situation vor Ort abgeklärt. Er wirft trapperandy vor, dieser hätte behauptet, musher habe seinen Hund stets anzuleinen und würde sich insofern über die Behörden stellen.
# 37: trapperandy kommentiert das Geschriebene und erwidert, dass er nie behauptet habe, der Hund sei stets anzuleinen. Er verweist noch einmal auf uneinsichtige Hundehalter.
# 38: musher findet, trapperandy habe gesagt, die Aussagen der Behörden seien falsch. Er erläutert ein Beispiel mit einem Schild, welches bei ihm im Wald stehe aber rechtlich nicht bindend sei (Anmerkung von mir: Gilt bspw. auch für Schleswig-Holstein, aber hier muss eben jeder bei sich im Wald-, Jagd- und Naturschutzrecht nachschauen). Er betont nochmal, er hätte nie geschrieben, der Hund sei NIE anzuleinen.
# 42: trapperandy fragt, ob musher nur aus den Beiträgen von trapperandy herausliest, was er lesen möchte. Er schildert kurz die Situation bzgl. Waldbetreten in seinem Bundesland.
# 44: Haggy mahnt zur Ruhe.
# 45: musher gibt Haggy grundsätzlich Recht, nutzt seine Redezeit aber noch schnell zur Erläuterung des Unterschiedes zw. Wald- und Forstgenossenschaft (ersteres ist eine Art freiwiliiger Zusammenschluss, letzteres eine Körperschaft öff. Rechts - und die Unterscheidung muss nicht überall gelten, gilt aber halt im Bundesland von musher). Ergänzend nochmal der Hinweis, dass er nie schrieb, er leine seine Hunde nie an.
# 46: musher postet noch ein Video, welches ich selbst aus Zeitgründen noch nicht gesehen habe.
# 47: trapperandy bekundet seinen Unmut über den unfruchtbaren Fortgang der Diskussion.
# 48: Haggy ermuntert die Schreiber erneut, auf den Pfad fröhlich-sachlicher Auseinandersetzung mit dem Thema zurückzukehren und persönliche Angriffe nicht öffentlich auszutragen.
# 50: trapperandy postet den Link zu einem Anwaltbüro, wo sich mit der unterschiedlichen rechtlichen Situation in den einzelnen Bundesländern ausführlich auseinandergsetzt wird. Er versäumt es nicht, einen Hinweis auf seine grundsätzliche Akzeptanz auch unangeleinter Hunde einzuschieben.
# 51: musher zitiert aus dem o.g. Link die Passage sein Bundesland und freut sich, verkünden zu können, dass dort kein Leinenzwang besteht.
# 52: Haggy tun zwar mittlerweile die Augen weh, er fühlt sich aber dennoch berufen, das mal alles zusammenzufassen...
Also, zusamenfassend stelle ich fest: Ihr habt kollossal aneinander vorbeigeredet...
Trapperandy hat kein Problem mit unangeleinten Hunden, weist lediglich darauf hin, dass dies u.U. auch mal gefährlich für den Hund werden kann und es solche und solche Hundebesitzer gibt (wobei sich jeder zur ersten Kategorie zählt).
Musher meint, trapperandy wähne sich fälschlich in Besitz speziellen Rechtsverständnisses zu sein, vermutlich hervorgerufen durch den Substantiv "Recht" (oben fett markiert) von trapperandy, der an der Stelle allerdings den Ausdruck mehr als moralischen Imperativ denn als juristischen Begriff verstanden haben wollte.Ich schlage vor, wir einigen uns auf ein Unentschieden (von mir aus auch 8:8, wenn Euch 1:1 zu mickrig aussieht) und lassen ab jetzt hier Ruhe walten.
Wie aneinander vorbeireden kann man eigentlich...?
Nachtrag: Ich bin mit beiden im Hintergrund im Gespräch und versuche mich in beider Lagen hineinzuversetzen. Dies hier soll daher keine öffentliche Anprangerung irgendeiner Art sein, sondern nur beispielhaft aufzeigen, wie schnell sich im Internet kleine Missverständnisse verselbständigen. Trapperandy konnte ich bereits persönlich kennenlernen und schätze ihn, musher kenne ich zumindest fernmündlich. Nur aus diesen Gründen traue ich mich, dies hier öffentlich stehen zu lassen - da ich ungern lösche und hier auch einen positiven pädagogischen Effekt für alle sehe. Denn eine Art Schuldfrage ist hier schlicht nicht zu beantworten.
Peace. -
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Sorry mußte sein.
Sorry @Hagbard
Punkt 47 stimmt nicht ganz in Deiner Beschreibung.
Siehe Oben.
In 2 Monaten ist ein Treffen wo Er und ich erscheinen werden, darauf spielt Er an.
Schlichter so ein Witz
Kinderkram ist das.
Das beste ist aus dem weg gehen.
So das war's jetzt hier von mir. -
Sorry @Hagbard
Punkt 47 stimmt nicht ganz in Deiner Beschreibung.
Siehe Oben.
In 2 Monaten ist ein Treffen wo Er und ich erscheinen werden, darauf spielt Er an.
Schlichter so ein Witz
Kinderkram ist das.
Das beste ist aus dem weg gehen.
So das war's jetzt hier von mir.@trapperandy Hagbard hat eine Technik angewendet, die man in der Hermeneutik als wohlwollende Interpretation bezeichnet - dabei versucht man, die Äußerung des Gegenübers so wohlwollend, positiv und sinnvoll wie möglich zu deuten. Das macht eine Kommunikation sehr viel konstruktiver und harmonischer
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Ich kann die Frage nach dem gesetzestreuen Bushcrafter ausweiten auf unser (Alltags-)Leben in dieser Gesellschaft. Es ist auch im Alltag schwer, sich an alle einem selbst geläufigen Gesetze zu halten. Bei den vielen mir unbekannten Gesetzen gehe ich mal davon aus, dass sie mein Leben kaum betreffen!?
Warum sollten Menschen, die sich auch in nicht-BC-Situationen nicht an alle Regeln halten (Straßenverkehr, Bebauungspläne, Müllentsorgung, um mal Beispiele zu nennen, die ich täglich vor Augen sehe), plötzlich zu Paragrapheneinhaltern werden, nur weil sie jetzt in einer besonderen Situation sind? Und warum ist das imWaldsein® überhaupt so eine besondere Situation? Ich bin fast jeden Tag irgendwie im Wald (naja, was wir hier so Wald nennen). Ich denke da draußen nicht ständig an Gesetze, sondern genauso wie in allen anderen Situationen in meinem Leben eher daran, wie ich am wenigsten meiner Mitwelt auf die Nerven gehe.Ein Beispiel: Ich parke nicht deswegen nicht auf Gehwegen, weil das verboten ist, sondern weil es für Fußgänger störend wirkt.
Laut den hier im Forum mal aufgestellten/vorgeschlagenen Verhaltensregeln (die ich fast alle gut finde) dürfte ich mir nie irgendwelche lebendigen Äste abschneiden! Das würde mich mehr ärgern als Einschränkungen bei wilden Lagerfeuern.
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Man man man lebt Ihr noch oder geht Ihr überhaupt noch raus? So viele Dinge über die ich mir nie Gedanken mache. Für mich gilt die “Goldene Regel“ sprich was du nicht willst... Ihr kennt Sie doch alle. Wenn man sich an die hält fährt man doch ganz gut. Dann noch bissel gesunder Menschenverstand und Höflichkeit und das Leben ist so einfach.
MfG Bushdoc
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@trapperandy und @musher: nen Schlichter braucht man nur, wenn man denn so in den Flicken ist, dass man das nicht alleine schafft. Ich werde nen Teufel tun und irgendwas oder irgendwo schlichten. Denn erstens sind wir alle erwachsene Leute und zum anderen haben wir in Haggies Zusammenfassung ja ergründen können, dass Ihr jediglich annenander vorbeilamentiert habt.
Da ich Euch beide allerdings persönlich kennen tue, freue ich mich sehr auf Euch beide und kann Euch versichern, dass wir weder nen Schlichter, noch einen Schiedsrichter oder Punktrichter brauchen. Höchstens ne Tasse Bier.
So ein Hund ist schließlich auch nur ein Mensch! Der will nur spielen!
Wuffwuff!
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Was mir so richtig Spaß macht ist ein schönes Feuer. Im/am/um den Wald verboten. Das "dumme" an der Geschichte: ich empfinde dieses Verbot als durchaus sinnig. In anderen Ländern ist das anders geregelt aber da stehen sich auch nicht so viele Menschen auf den Füßen wie bei uns.
Wenn es also ein richtiges Feuer sein soll, muss der Schrebergarten als "Ersatzwildnis" herhalten.
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Wenn es also ein richtiges Feuer sein soll, muss der Schrebergarten als "Ersatzwildnis" herhalten.
...darf man da so einfach Feuer machen?
Und wenn ja - muss man das anleinen?Mal 'n bisschen Öl ins feuer gießen
Sonst wird hier noch viel zu viel......eine Technik angewendet, die man in der Hermeneutik als wohlwollende Interpretation bezeichnet - dabei versucht man, die Äußerung des Gegenübers so wohlwollend, positiv und sinnvoll wie möglich zu deuten.
Sorry, sorry, ja, ich weiß - ich bin müde und danach kommt albern...ich mach schon den PC aus, versprochen!!