Messerrecht in Europa/ EU-Ländern - Übersicht - Keine Rechtsberatung! (Aktualisiert: 31.05.2020)

  • Moin,


    eine häufig wiederkehrende Frage im Bereich Bushcraft, besonders dann, wenn eine Tour oder ein Treffen im Ausland bevorsteht, ist die danach, wie es sich mit möglichen Führverboten von Messern in unseren Nachbarländern verhält.


    Suchanfragen in den bekannten Suchmaschinen spucken sehr schnell unzählige Ergebnisse aus. Doch bei genauerer Prüfung stellt man fest, dass viele der Quellen entweder veraltet sind oder die Informationen sehr oberflächlich sind. Weiterführende Informationen und Verweise/ Links zu verlässlichen Quellen fehlen oft völlig.


    Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle eine Sammlung von aktuellen Links zu Web-Seiten zusammenstellen, die dem interessierten Forenbesucher AKTUELLE Informationen zur Verfügung stellen.


    Wenn jemand von Euch einen entsprechenden Link zu aktuellen Informationen findet, möge er diesen hier posten.
    Ich werde ihn nach Prüfung dann hier im Eingangspost in die Liste aufnehmen.


    HINWEIS:
    Die hier zur Verfügung gestellten Informationen und verlinkten Seiten können und sollen in gar keinem Fall eine verbindliche Rechtsberatung ersetzen!


    Der Thread soll auch nicht dazu dienen, über Sinn und Unsinn gesetzlicher Regelungen zu lamentieren. Da wir in der überwiegenden Anzahl keine Volljuristen oder Anwälte sind, helfen solche Diskussionen niemandem weiter.


    Bitte einfach den Link posten und fertig :thumbup: .
    Achtet dabei bitte darauf, dass die verlinkten Informationen nicht älter als ein Jahr sind.


    Den Anfang mache ich mit einem Link zu einer Übersicht.
    Hier gefällt mir, dass auf den Detailseiten häufig nicht nur Bestimmungen zum Führen von Messern, sondern auch - eventuell für die Jäger und Sportschützen unter uns interessant - zum Führen von Schusswaffen angesprochen werden.
    Zusätzlich werden am Ende der Detailseiten oft auch Kontaktdaten zu den zuständigen Dienststellen oder Behörden aufgeführt.



    Übersicht Messerrecht Europa/ EU (Stand 2020)
    ---
    Link am 12.06.2021 geprüft
    https://knife-blog.com/waffengesetze-in-europa/



    Messerrecht Deutschland, § 42a WaffG

    Link am 12.06.2021 geprüft
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


    Waffengesetz (WaffG)
    § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html



    Messerrecht Niederlande
    ---
    Link am 31.05.2020 geprüft, aktualisiert:
    https://knife-blog.com/waffengesetz-in-den-niederlanden/


    Ergänzender Hinweis von @oakleafNL (2016):

    • Pfeilen und Pfeilspitzen die eine oder zwei schneiden haben sind verboten.
    • Jede art von Zwillen sind in den Niederlanden übrigens auch verboten.
    • Ein Messer mit eine Säge schneide wird auch gesehen als ein Messer mit zwei schneiden also verboten die mit sich herum zu tragen, man darf sie aber im besitzt haben. Für den Transport bestehen strenge Regeln. Mitnehemen um die Teile mal vorzuführen auf en Treffen in den Niederlanden wurde ich also abraten.
    • Polizei kann fragen ob man von eine Messer abstand nehmen möchte... das heisst das Messer ist definitief weg. Man kann das aber verneinen, heisst trotzdem das Messer ist erstmal weg aber man kann vor Gericht dagegen Sprechen.

    EDIT:
    Dieser Thread wurde im Jahr 2016 erstellt, die Verlinkungen wurden seitdem regelmäßig von mir geprüft und aktualisiert (zuletzt am 31.05.2020).


    LG Michael

    ---
    Gruß Michael



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    23 Mal editiert, zuletzt von knightofknives () aus folgendem Grund: 23.09.2016: Ergänzende Hinweise von User oakleafNL ergänzt und Formatierung angepasst.<br /> 23.09.2016: Link zum Gesetzestext des § 42a ergänzt. 03.06.2017: Inhalt angepasst und Verlinkungen geprüft. 31.05.2020: Inhalt geprüft, tote Links entfernt und durch aktuelle ersetzt, u.a. Ergänzung wg. Verordnungsermächtigungen für Waffenverbotszonen in Deutschland. 12.06.2021: Links geprüft

  • Schweden:


    Hier ist es NICHT erlaubt ein Messer (egal welcher Grösse) oder einen spitzen Gegenstand (z.B. Schraubenzieher) mit sich
    in der Öffentlichkeit zu führen.


    Wenn jemand zum Angeln geht und dort sein Messer im Angelkoffer dabei hat - kein Problem.
    Wenn jemand im Wald ist und dort ein Messer am Gürtel hat - kein Problem.
    Wenn jemand beim Einkaufen im Supermarkt ein Messer (sichtlich) dabei hat - Problem.


    Also immer schön aufpassen. ;)


    *winks* Ted

    Det finns inga problem, det finns bara lösningar. ;) .


    "Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen." (Ludwig Wittgenstein)

  • Moin @outdoorfriend,


    vielen Dank für Deinen Link.
    Das Dokument hatte ich vorab auch gesichtet und nicht gelistet, weil die letzte Aktualisierung 2013 stattfand.


    Aber trotzdem nochmals Danke für Deine Mühen :thumbup: .



    @Schwede,


    schön, Dich auch hier begrüßen zu können und vielen Dank auch Dir für Deine Erläuterungen. Du bist doch vor Ort. Hast Du nicht eventuell Den einen oder anderen Link zu einer verlässlichen Institution in Schweden parat?

    ---
    Gruß Michael



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  • Wenn jemand beim Einkaufen im Supermarkt ein Messer (sichtlich) dabei hat - Problem.

    Hi Ted,
    in der Praxis wird das dann wohl von Ort zu Ort auch unterschiedlich gehandhabt. In Funäsdalen habe ich öfter Männer mit Messern am Gürtel auch im Supermarkt gesehen. Und es hat sich niemand darum gekümmert. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es an der Region liegt. Anglergegend z. B.

    Man sollte wenigstens solange Optimist sein, bis die Amis von jeder Tiergattung ein Paar nach Cape Canaveral treiben.

  • von Ort zu Ort auch unterschiedlich

    Japp,


    das auf jeden Fall. Je weiter nördlich, desto einfacher wird es gehandhabt. Wenn jemand in Lappland ein Messer hat, kümmert sich niemand darum.
    Aber wehe, du bist in Malmö... ;)


    *winks* Ted

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  • Moin @Schwede,


    ich habe die von Dir verlinkte Seite gesichtet (und per Google-Translator den Inhalt halbwegs nachvollziehen können :D ) und diese nicht in die Liste aufgenommen.


    Gründe:
    - die relevanten Informationen wurden nur in Schwedisch hinterlegt, sollte deshalb für die meisten User hier im Forum nicht verständlich sein
    - in den deutschen und englischen Versionen der Seite sind diese Informationen nicht vorhanden
    - das, was ich an schwedischen Informationen dank Google-Translator nachvollziehen konnte, deckt sich, soweit ich es verstanden habe, mit den Infos in dem von mir verlinkten PDF


    Trotzdem Danke.

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    Gruß Michael



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  • - die relevanten Informationen wurden nur in Schwedisch hinterlegt

    Stimmt, da habe ich nicht daran gedacht :rotwerd:



    - in den deutschen und englischen Versionen der Seite sind diese Informationen nicht vorhanden

    Ja, ich hab' da jetzt auch mal geguckt. Steht wirklich nichts auf der Seite :rolleyes:


    OT-Beginn:


    Bitte weist mich darauf hin, wenn ich schwedisch(e Wörter) schreibe oder auf schwedische Seiten hinweise ;)


    OT-Ende


    *winks* Ted

    Det finns inga problem, det finns bara lösningar. ;) .


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  • So sieht es in den Niederlanden aus mit dem Messerrecht
    http://www.knivesandtools.nl/nl/ct/messen-wetgeving.htm

    Moin @oakleafNL,


    und vielen Dank für das Verlinken der Informationen.
    Da ich leider des Niederländischen nicht mächtig bin, kann ich nicht beurteilen, inwieweit die Seite zusätzliche Infos bereitstellt.


    Auf den von mir verlinkten Seiten wird die Situation in den Niederlanden meines Erachtens sehr differenziert und ausführlich erläutert.


    http://knife-blog.com/2016/04/messerrecht-niederlande/


    Zudem werden am Ende die Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle in Osnabrück aufgeführt.


    Gibt es auf Deiner Seite zusätzlich Informationen, die Du uns mitteilen kannst oder deckt sich das mit den Informationen auf meiner Seite?

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    Gruß Michael



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  • BITTE:
    Es wäre für uns und alle zukünftigen Besucher hilfreich und eine Erleichterung, wenn ihr uns Links zu Seiten zusendet, die die Informationen zum Messerrecht in Europa auf Deutsch, alternativ auf Englisch bereitstellen.


    Ich danke Euch. :thumbup:

    ---
    Gruß Michael



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  • Moin @oakleafNL,
    und vielen Dank für das Verlinken der Informationen.



    Gibt es auf Deiner Seite zusätzlich Informationen, die Du uns mitteilen kannst oder deckt sich das mit den Informationen auf meiner Seite?

    Also im ganzen stimmt es schon as auf deine website steht.


    Ich möchte aber noch hinzufügen:

    • Pfeilen und Pfeilspitzen die eine oder zwei schneiden haben sind verboten.
    • Jede art von Zwillen sind in den Niederlanden übrigens auch verboten.
    • Ein Messer mit eine Säge schneide wird auch gesehen als ein Messer mit zwei schneiden also verboten die mit sich herum zu tragen, man darf sie aber im besitzt haben. Für den Transport bestehen strenge Regeln. Mitnehemen um die Teile mal vorzuführen auf en Treffen in den Niederlanden wurde ich also abraten.
    • Polizei kann fragen ob man von eine Messer abstand nehmen möchte... das heisst das Messer ist definitief weg. Man kann das aber verneinen, heisst trotzdem das Messer ist erstmal weg aber man kann vor Gericht dagegen Sprechen.
  • In Funäsdalen habe ich öfter Männer mit Messern am Gürtel auch im Supermarkt gesehen. Und es hat sich niemand darum gekümmert. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es an der Region liegt.

    Da wo ich herkomme, fahren die Jungs vom Lande -erschreckenderweise- noch immer in Gummistiefeln und mit dem Trecker zur Disko..... da kümmert sich auch keine Polizei drum :kuh:
    Muss wohl an der Region liegen :D

    I am here by the will of the great spirit

    and by his will I am chief

  • Moin,


    bin endlich wieder mal dazu gekommen, die Informationen im Eingangspost zu prüfen, tote Links zu entfernen und durch aktuelle zu ersetzen.
    Die Infos dort sind also wieder in vollem Umfang nutzbar.


    Damit alles transparent bleibt, habe ich die Anpassungen sowohl im Text als auch im Footer kommentiert.


    Einen lesenswerten ausführlichen Kommentar zur Situation „Verbotszonen“ findet Ihr hier:


    https://knife-blog.com/neues-waffengesetz-fuer-messer/


    LG Michael

    ---
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