Naturdenkmal = Betretungsverbot

  • Heute war ich am Rande dieses


    unterwegs. Es handelt sich um eine ehemalige Lehmgrube direkt am Ortsrand mit Weiher drin, teilweise frei - teilweise zugewuchert.


    Nun frage ich mich, wie genau die Aussage zum § 28 Bundesnaturschutzgesetz zu verstehen ist:


    " (2) Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. "


    Bedeutet dies ein komplettes Betretungsverbot? Leider brachte mir das weltweite Netz keine Erkenntnis.


    Hat wer genauere Kenntnisse? Danke.

  • "2) Gemäß § 27 Abs. 3 NNatG sind ferner folgende Handlungen verboten, die das Naturdenkmal oderseine geschützte Umgebung gefährden oder stören können:

    • a) das Naturdenkmal oder seine geschützte Umgebung zu betreten,

    Demnach also von Fall zu Fall unterschiedlich.

  • Naturdenkmäler unterliegen den Landes Naturschutz Gesetzen.
    Bei uns §16 ThürNatG


    Demnach gibt es kein generelles Betretungsverbot, könnte aber wohl ausgeschildert werden, wenn notwendig

    Das stimmt nicht so ganz.
    Naturdenkmäler die von den Behörden eingerichtet oder dazu bestimmt werden bekommen eine eigene Verordnung mit Zusatzgesetzen, das gehört zum Beschluss solch ein Denkmal.
    Mein Vater hatte damit früher beruflich in der Forst zu tun, da wurden einige Bäume geschützt.
    Mir fallen da gleich die Süntelbuchen ein.


    Ist halt wieder Ländersache.

    Gruß
    Andy
    :hut:
    Alles was Du über mich hörst, kann genau so falsch sein, wie die Person,
    die es Dir erzählt hat. ;)
    Und Jage nicht was du nicht töten kannst! :hut:
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  • Wir betreuen vom BUND auch ein ausgewiesenes Naturdenkmal. So weit ich weiß gibt es da kein ausdrückliches Betretungsverbot. Ich habe da aber schon Leute "rausgejagt", also freundlich. Da wachsen einige Pflanzen die auf der roten Liste stehen, zum Teil nur eine Handvoll Exemplare. Wäre echt schade wenn die plattgetrampelt werden :cursing:

  • @Ikke
    Ist es ein anerkanntes Naturdenkmal, dann gibt es auch eine Verordnung.
    Ohne Verordnung wäre es kein offizielles Naturdenkmal.
    Denn in der Verordnung wird der Umgang mit dem ND geregelt.


    Hab das mal Vorhin aus dem Netz gezogen. :)
    Es gibt sogar WK-2 Schrottverseuchte Gebiete die unter Naturschutz mit Betretungsverbot gestellt werden.
    Ist glaube günstiger als das Räumen. ;(

    Gruß
    Andy
    :hut:
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  • Es gibt Betretungsverbote für Naturdenkmäler, war gestern erst an einem, ist dann mit einen zusätzlichen Schild verbunden, hab leider kein Bild gemacht. Es gibt auch das Zusatzschild nur auf Wegen zu Betreten oder so ähnlich.


    MfG Bushdoc

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt Betretungsverbote für Naturdenkmäler, war gestern erst an einem, ist dann mit einen zusätzlichen Schild verbunden, hab leider kein Bild gemacht. Es gibt auch das Zusatzschild nur auf Wegen zu Betreten oder so ähnlich.


    MfG Bushdoc

    Das Betretungsverbot ist extra ausgewiesen. Wie für viele andere Bereiche auch.

  • Ich habe gerade mal den Auszug aus dem Link von @trapperandy gelesen.
    Das Gesetz oder der Erlass ist von 1981.
    Werden solche Dinger mal überarbeitet ?
    Ich weiß das es noch ältere Gesetze in Deutschland bestand haben aber die Zeiten ändern sich doch auch.

    Manche sagen, ich sei bekloppt ich find mich verhaltensoriginell.


    BCG Wildkatzen.

  • Es gibt sogar WK-2 Schrottverseuchte Gebiete die unter Naturschutz mit Betretungsverbot gestellt werden.

    viele der Bunker die ich erkunde... sind Naturdenkmale oder Naturschutzgebiete... Betretungsverbot zumeist aber nur von November-März (Fledermausschutz) wenn überhaupt... und dann auch ausgeschildert und/oder Bunker eingezäunt ...vergittert.

  • Also ich hab jetzt auch mal recherchiert. Bei unserem Denkmal ( ehemaliger kleiner Steinbruch der von uns seit Jahrzehnten als Magerwiese gepflegt wird, gibt es kein "Betretungsverbot" da nicht ausdrücklich drsuf hingewiesen wird. Die Deklaration bedeutet lediglich das es untersagt ist Dinge zu verändern, entfernen, beschädigen etc. Es ist ein besonders schützendswerter Raum......
    Mist, keine Ahnung wie ich den link hier rein kriege

  • @Ikke
    Der Steinbruch kann auch zu der Archäologischen Denkmalpflege gehören.
    Denkmalpflege ist überall unterschiedlich da es Ländersache ist.


    Aber wenn da kein Betretungsverbot herrscht, dann darf da ja jeder Spazieren gehen. ;)
    Also , " Nix mehr mit freundlichen rausjagen ". ;)

    Gruß
    Andy
    :hut:
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  • viele der Bunker die ich erkunde... sind Naturdenkmale oder Naturschutzgebiete... Betretungsverbot zumeist aber nur von November-März (Fledermausschutz) wenn überhaupt... und dann auch ausgeschildert und/oder Bunker eingezäunt ...vergittert.

    Bei Naturschutzgebieten schaut es anders aus.
    Da ist das Verlassen der Wege verboten. :saint:

    heiajo helo wai-on kaju :racoon: Mni Wiconi
    Jedes Leben hat eine Bestimmung.

  • verstärkend darauf hinweisen, dass ein Betretungsverbot sich aus dem Schild ergibt, nicht jedoch aus der Tatsache, dass sich dort ein Naturdenkmal befindet.


    Hört auf den Friesen.


    Aus der Tatsache, daß es sich um ein Naturdenkmal handelt, wenn es sich um ein Naturdenkmal handelt, ergibt sich nicht zwingend ein Betretungsverbot.


    Ein solches kann natürlich zusätzlich angeordnet werden, aus den verschiedensten Gründen, und das gilt dann unabhängig von der Eigenschaft als Naturdenkmal.


    Es ist praktisch, und trägt zur Klarheit bei, wenn man das gedanklich auseinanderhält.

    --

    Der Dachs läßt schön grüßen, möchte aber auf keinen Fall gestört werden.

    (Kenneth Graham in "Der Wind in den Weiden")

  • @trapperandy Nö mache ich trotzdem :D weil es da keinen Weg gibt, und die Leute auf den Orchideen und Waldanemonen rumtrampeln um mit Hundi zu spielen. Es geht von dem "Naturdenkmal"Schild kaum einer davon aus, das da auf der Wiese so seltene Pflanzen wachsen. Ich werde das aber mal in der Ortsgruppe ansprechen ob man da besser drauf hinweist.

  • @Ikke
    Und da ist es wieder, der BUND möchte alles schützen bekommt ein Haufen Kohle im Jahr und hat nicht einmal Geld für ein paar Hinweisschilder.


    So ist es bei uns auch,
    Hier hat der BUND einen Steinbruch zu Verfügung bekommen und macht auch dort was.
    Dieser Steinbruch hat mehrere Zugänge aber nur bei einem Zugang wird auf deren Vorhaben / Aktion hingewiesen.
    Die Hinweisschilder sind DIN A4 Kopien in Klarsichthüllen feucht, dazu Rot / Weißes Flatterband was im Wald rumflattert.
    Die Forst sagt das der BUND nur ein Nutzungsrecht hat mehr nicht.


    BUND und NABU sind vielleicht nicht schlecht, aber die sollten eine Baustelle nach der anderen abarbeiten.
    Die kommen mir immer so " Toll Hilflos " vor.
    Sorry

    Gruß
    Andy
    :hut:
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