Die neue Datenschutzverordnung DSGVO und ihre Auswirkungen auf Fotografen und Webseitenbetreiber

  • Hier mal ein paar Gedanken, eines Fotografen, über die Auswirkungen auf die Fotografie und Datenverarbeitung für Webseitenbetreiber:


    https://gwegner.de/blog/dsgvo-…n-und-webseitenbetreiber/


    Selbst habe ich mich damit bisher allerdings noch nicht näher befasst und habe diesen Beitrag heute entdeckt.

    "Die Fotografie ist der Todfeind der Malerei, sie ist die Zuflucht aller gescheiterten Maler, der unbegabten und Faulen."
    – Charles Baudelaire –

    Einmal editiert, zuletzt von coyote ()

  • 8o Ha Ha - DAS wird wieder Lustig. Bin gespannt WER sich damit wieder eine goldene Nase verdient.


    • Hat das für unser Forum hier auch entsprechende Konsequenzen?
    • Dürfen wir dann hier auch keine Bilder mit Personen mehr zeigen - und wenn, dann nur Verpixelt?
    • Was ist mit den schon vorhandenen Bildern von Personen? -:- müssen die nachträglich Verpixelt werden?


    Oh-Ha das wird ja was - würde ja auch bedeuten - hier im Forum alles auf Null und dann wieder von Vorne anfangen ... oder?!
    ;(


    Traurigen Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von kahel ()

  • Tja, da bin ich auch mal gespannt, wie sich das dann real auswirkt. Deswegen fotografiere ich nur Landschaften und Tiere. Da bekommt man höchstens mit dem Tierschutz Ärger 8o


    http://www.sueddeutsche.de/pan…am-eigenen-bild-1.3956896


    Im Prinzip bin ich mir noch nicht mal sicher, ob es mich als reinen Hobbyfotograf betrifft, oder nur für alles was gewerblich ist

    "Die Fotografie ist der Todfeind der Malerei, sie ist die Zuflucht aller gescheiterten Maler, der unbegabten und Faulen."
    – Charles Baudelaire –

    4 Mal editiert, zuletzt von coyote ()

  • Einer der Gründe, weswegen ich immer schaue, dass niemand mit auf meinem Bild ist. Es sei denn im gegenseitigen Einverständnis. Aber selbst das ist u.U. keine Sicherheit. Selbst bei Führungen warte ich immer, bis die Meute weiter gezogen ist. Egal, ob ich dann das Schlusslicht bilde oder nicht. Die Welt wird immer verrückter...


    @coyote


    Cooles Avatar! (nun) :P

  • Oh man... wir in der Physiotherapie können damit nun echt auf die ,,Fresse“ fallen... theoretisch keine Patienten Namen mehr , nur noch Nummern ziehen , keine vertraulichen Gespräche etc etc etc ... man wird eh erst Ende Mai sehen wie es kommt und was es bringt .
    Grüße

  • Soviel ändert sich doch für hier nicht (nach groben Überfliegen)
    Auch bisher gab es User, die nicht wollten, daß erkennbare Bilder von ihnen ins Netz kommen und waren auch da schon im Recht.


    Was Anderes ist es nur, bei großen Veranstaltungen, die an sich dokumentiert wurden

  • Es geht nichr nur um das Bild. Vielmehr geht es um ein vollständiges Datenschutzkonzept für personenbezogene Daten.
    Warum werden welche Daten von wem erfasst?
    Zu welchem Zweck?
    Auf welcher Grundlage (vertraglich, gesetzlich vorgeschrieben, freiwillig)?
    Wer darf,muss mit den Daten arbeiten bzw. diese einsehen?
    Wann müssen die Daten gelöscht werden?
    Wie sind die Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt.?
    An wen dürfen die Daten weitergegeben werden?


    Ach ja. Vorher ist zu klären, was denn alles unter die personenbezogene Daten fällt.


    Viel Spaß beim Durcharbeiten....
    Aber im Ernst: schön ist das nicht und wenn die Betreiber Hilfe brauchen, PN an mich.


    Grüsse
    Steuermann


    Was fehlt noch?
    Der Hinweis, dass der eine oder andere gierige Schwarzkittel schon in den Startlöschern hockt und sich auf die Abmahnung freut und dass die Landes-Datenschutz-Ämter chronisch unterbesetzt sind. Die machen mir zur Zeit die geringste Sorge.

    Einmal editiert, zuletzt von Steuermann () aus folgendem Grund: Herr Duden meint, ich sollte mal nachsitzen...' Ich meine, die automaitsche Vervollständigungsfunktion der modernen Kommunikationsgereäte sollte besser werden.

  • Danke für die Themeneröffnung @coyote !


    Finde ich gut das wir hier darüber sprechen können.


    Nach der Änderung des Kartellrechts vor einigen Jahren - das in Wahrheit die Kartelle erst möglich gemacht bzw. gefördert hat - kommt nun eine weitere Vordnung die bei einigen wieder die Kassen klingeln lässt. Diese Verordnung wird wieder tausende Kleinunternehmer-Existenzen kosten. Das Schmankerl ist wie schon so oft dass es extrem schwammig formuliert wurde und Details über die Jahre vor Gericht geklärt werden müssen.



    Kleines Beispiel aus der Hüfte:
    Ein Kleinbetrieb mit z.B. 10 Mitarbeitern benötigt nun einen Datenschutzbeauftragten. Der darf kein Familienmitglied oder Geschäftsführer sein, unterliegt aber besonderem Kündigungsschutz und hat einblick IN ALLE DATEN.
    Ratet mal was ein Konzern mit 10.000 Mitarbeitern und 300 verbunden Unternehmen (Töchter) benötigt?
    Richtig geraten. Genau EINEN Datenschutzbeauftragten.



    Youtuber und andere Film- und Fotoschaffende, die sich in die Thematik eingelesen haben gehen schon die Wände hoch. Interwiews, Messe- oder Fussgängerbesuche mit Kamera, Personen als Beiwerk, etc. wird deutlich schwerer umzusetzen sein als bisher. Die Folgen sind nicht absehbar und werden Filme wie bisher unmöglich oder zumindest rechtlich extrem riskant machen!


    Internetseiten mit Kontaktformularen, etc. benötigen SSL, etc. etc.
    Der Fragebogen eines meiner Anwälte für eine Homepage hat ca. 6 Seiten an Fragen. Pech wer viele Webpages am Laufen hat, da muss nahezu alles an Besucher-Datenschutzaufklärung aufwändig überarbeitet werden.



    Für uns bedeutet diese - meiner Meinung nach unfair gegen Kleinunternehmer gerichtete Verordnung - wieder tausende Euros für Anwälte und wochenlange Arbeit.

    Nur damit der Kleinunternehmer weiter täglich gegen globale, monopolartige Konzerne antreten darf, für die viele Gesetze hier ohnehin nicht gelten.



    Um uns Geld und Arbeit zu sparen werden wir Web-Seiten abschalten die keine Einnahmen generieren.


    Abschluss-Gag, leider wie bei schon vorangegangenen Gesetzen üblich:
    die Verordnung tritt genau ab Mitternach in Kraft. In einem durchschnittlichen Shop ändern sich viele Seiten und teils sogar Abläufe wegen der Vorordnung. Wer das gut lösten möchte muss genau um 0.00 Uhr umstellen oder schaltet die Seiten ab, ändert und schaltet wieder online - oder hält beide Varianten vor. Kostet halt wieder ein paar tausende Euros extra, egal - unsere Kleinunternehmer haben ja sonst keine Probleme <X



    LG

  • hallo Uli.


    Ich habe zwar auf gefällt mir geklickt. Aber eigentlich gefällt mir das alles nicht. Leider geht es immer auf die Kleinen. Aber das ist Thema für ein anderes Forum. Ich melde mich mal von dort dazu.


    Steuermann

  • @spezial-depot.de hat Recht, die Sache mit dem Datenschutzbeauftragten ist mies geregelt , da genau einer reicht egal für welche Größe an unternehmen ... das ,,Lustige“ ist ja , der kommt einmal zu Beginn , kotolliert alles und hält eben die Korrespondenz , dafür drückt man monatlich fleißig ab... wer also einen Job sucht, man kann sich umschulen lassen zum DS Beauftragten...


    Ich als Kleinunternehmer muss auch gucken welche Auswirkungen es auf mich hat, da meine Kundentermine nicht in einer festen Örtlichkeit stattfinden und somit potenziell der Datenschutz gefährdet wäre ... alles viel Bürokratie und irgendwie Abzocke( wenn man mal die Strafen begutachtet , die ein Verstoß nach sich zieht ) .


    Gruß Möhre

  • Also - ich bin ja Fotograf - das ist lächerlich -
    hier ist es so wie immer -- wer nicht aufs Bild will sagt es und kommt nicht drauf - natürlich müsste man das schriftlich haben - aber wer sich zu einem Gruppenbild dazu stellt - hat ja dann mündlich sein Einverständnis unter Zeugen gegeben. Also alles, wie bisher - jeder wird auch im nach hinein auf Wunsch etwas wegmachen, was der Betreffende wünscht.


    Aber was das für Sport-Fotografen, Hochzeitsfotografen, Presse-Fotografen oder auch Gebäude- und Städte-Fotografen bedeutet, ist es weitreichend.
    Man braucht dann wirklich und ich habe bei vielen Hochzeiten Reportagen gemacht - von jedem die Unterschrift - und die sollte man haben - das sind fremde Leute. Auch beim Sport - man sieht ja in dem Artikel wo das hinführt - wie dann di Bilder aussehen. Lächerlich.
    Gute Bilder leben nun mal von Menschen - die ganze Veranstaltungsfotografie, die ich 25 Jahre lang betrieben habe - lohnt sich heute nicht mehr, wegen den Handys - das war eine öffentliche Veranstaltung und dann war das für die Teilnehmer so, dass sie fotografiert wurden.
    Egal Gruppenbilder Männergesangverein - Firma - da gilt vielleicht der Auftrag - es ist unglaublich.


    Das Groteske daran ist - und das ist jetzt etwas politisch - ich nenne aber keine Parteien - das in Bayern, NRW und wahrscheinlich auch Hessen - ein absolut verschärftes Polizei- und Überwachungsgesetz kommt - wo man überall erfasst wird - das wird dann wohl bundesweit kommen - die scannen dann alles - sogar das Profil der Autoreifen ist heute schon möglich. Aber alle anderen, vor allem die kleinen, die davon leben müssen - arbeiten ohne Ende - die haben ein Problem.

  • Also alles, wie bisher - jeder wird auch im nach hinein auf Wunsch etwas wegmachen, was der Betreffende wünscht.


    Bei Fotografen gibt es derzeit die Diskussion, ob einige der genannten Fälle nur für die Analogfotographie gelten und durch einfaches unkenntlich machen im Bild geheilt werden können.


    Neue Digital-Kameras speichern in den Bildinformationen automatisiert teils auch Standortdaten, Datum, Uhrzeit, etc.
    Dann bist Du schneller in rechtlichen Feinheiten als es auf den ersten Blick scheint. Dann hat man Person im Hintergrund (steht 1 km entfernt auf einem Berg) aber ohne Auftrag der Person.


    Nach dieser Verordnung bleibt ganz wenig beim alten.

  • Wie gesagt, die Sache mit dem Bild ist nur ein kleiner Teil der DSGUV wenn auch ein im Einzelfall wichtiger.
    Bei Fotos muss ja noch das Urheberrecht hinzugedacht werden. Und das kann dann im Einzelfall auch noch recht teuer werden.


    Ich möchte mich jetzt nicht auf das dünne Eis einer Rechtsberatung begeben, sehe aber immer dann, wenn es zu einem Auftrag an den Fotografen kommt, den Auftraggeber in der Pflicht, die rechtlichen vorgaben einzuhalten. Was ich mir als Auftragnehmer auch immer gerne bestätigen lasse.


    Anders ist es sicherlich wenn ich selbst tätig bin und Veranstaltungen frei dokumentiere: z.B. wenn ich als Fotograf ohne Auftrag und ohne eigentliche Vertragsbeziehung Fotos mache, bzw. von einem Forentreffen und diese dann ohne weitere Federlesen veröffentliche. Hier habe ich eigentlich keine Ausrede mehr, ich muss mir die schriftliche Genehmigung einholen (war eigentlich auch schon früher so) und ich muss darüber hinaus auch ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen wer auf diese Daten zugriff hat, wie die Verarbeitung aussieht, wer die Daten / Bilder einsehen kann, welchen Grund es hierzu gibt und welcher Natur die Berechtigung zur Verarbeitung hat. Darüber hinaus mus ein Schutzkonzept vorliegen und ein Löschkonzept. Ausnahmen sind auch hier wohl die familieninternen Treffen.


    Ich persönlich sehe die ganze Sache sehr zwiespältig. Zwar soll das Recht des Verbrauches und regelmäßigem Datenlieferanten gestärkt werden, aber:
    - der Verbraucher selbst ist m.E. mit den Regelungen und ihren Möglichkeiten für ihn überfordert. Er kann das ihm gegebene Werkzeug der Kontrolle über seine Daten nicht effizient nutzen.
    - der kleine Unternehmer muss zwar nur dann einen Datenschutzbeauftragen (DSB) bestellen, wenn er mehr als 10 Mitarbeiter hat, welche regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen. Mehr aber auch nicht. Sprich: wenn ich ein Reinigungsunternehmen mit 10 Mitarbeitern und einem Chef habe, dann benötige ich bereits einen DSB: alle Mitarbeiter bekommen wohl die Adressen derjenigen Kunden wo sie zu reinigen haben. Bums, Daten (!) werden durch Mitarbeiter genutzt.


    Sollte es einen Arbeitgeber geben, bei dem die 100 Mitarbeiter in der Fertigung keine personenbezogenen Daten benötigen und nur 9 Mitarbeiter + Chef in der Verwaltung mit Personenbezogenen Daten (Kunden, Mitarbeiter, Lieferantenadressen, Telefonnummern, Email-Adressen und ähnliches) in Kontakt kommen, braucht es hier wohl keine DSB.


    Damit werden aber alle kleinen Unternehmen verhältnismäßig stärker belastet als die Großen. Jeder kleine muss alle seine Prozesse, nicht nur in der EDV sondern auch drum herum (siehe den Reinigungsdienst, vielleicht nur mit Listen auf Papier) überarbeiten.
    Was passiert, wenn hier ein Mitarbeiter die Liste einfach offen unter der Windschutzscheibe liegen läßt. jetzt kommt mir bitte keiner, dass das noch Niiiieeee passiert ist und und eigentlich doch üüüüberhaupt keinen interessiert.
    Stimmt alles! Ist aber möglicher Weise trotzdem ein Fall für eine offizielle Meldung an das Landes-Datenschutz-Amt: die Daten wurden nicht sorgfältig geschützt.
    Und wenn bsp.Weise ein böser Mensch auch noch sieht, dass die Wohnung wegen Urlaub mal nicht gereinigt werden muss und er die Ruhe dort für eigene kirminelle Zwecke nutzt, kann es ganz schnell ganz unschön und teuer werden. Alles ohne EDV und nur auf Papier.


    Der Aufwand rechnet sich nicht für die Kleinen, wenn ich nur einen schmalen Gewinn habe, möchte ich den nich auch noch mit den Juristen und Datenschutzbeauftragen der Nation teilen.
    Schließlich arbeiten die Kleinen ja auch schon für: Krankenkasse, Finanzamt, Ex-Frau, Bank/Leasing, Steuerberater, Rechtsanwalt, Haftpflichversicherung, Tankstelle, Kindesunterhalt. Bei dem einen oder anderen kann die Reihenfolge der Belastung variieren, meist ist es aber so wie dargestellt.


    Das nur so am Rande.
    Bevor Ihr jetzt den Knüppel rausholt und auf mich einprügelt, denkt bitte daran, dass ich nur der arme Irre bin, der die Nachricht überbringt und sich selbst bald von der DSGUV-Klippe stürzt.


    Ich schreibe jetzt weiter an meinem großen Werk, dem Verfahrensverzeichnis nach DSGUV....


    Grüße
    Steuermann

  • Zunächst mal zum DS-Beauftragen.
    Der muss nicht extra eingestellt werden, die Aufgabe kann auch zusätzlich übernommen werden.
    Er muss nicht Einblick in alle Daten bekommen, sondern ihm müssen alle Systeme des Unternehmens genannt werden, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Darüber muss er ein Verzeichnis gemäß der Kriterien der EU-DSGVO erstellen. Das muss regelmäßig aktualisiert werden. Ist das Verzeichnis einmal fertig, muss es nur noch ggfs ergänzt werden.
    Wie sich das mit Fotos verhält weiß ich nicht genau. Allerdings glaube ich nicht, dass es rein rechtlich so einfach ist wie @outdoorfriend sich das vorstellt. Anderseits wo kein Kläger, da kein Richter...

    Man sollte wenigstens solange Optimist sein, bis die Amis von jeder Tiergattung ein Paar nach Cape Canaveral treiben.

  • Zunächst mal zum DS-Beauftragen.
    Der muss nicht extra eingestellt werden, die Aufgabe kann auch zusätzlich übernommen werden.

    Stimmt, kostet aber trotzdem. Entweder die Schulungen, die Arbeitszeit und die Freiheit des Unternehmers oder das Honorar für den Externen.
    Ich weiss noch nicht, was schlimmer ist. Zum Gück habe ich keine 10 Mitarbeiter....


    Zitat von Torrfisk

    Er muss nicht Einblick in alle Daten bekommen, sondern ihm müssen alle Systeme des Unternehmens genannt werden, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Darüber muss er ein Verzeichnis gemäß der Kriterien der EU-DSGVO erstellen. Das muss regelmäßig aktualisiert werden. Ist das Verzeichnis einmal fertig, muss es nur noch ggfs ergänzt werden.

    Jein, er darf schon in alle System hineinsehen und sich von den Prozessen ein vollständiges Bild machen. Die einzelnen Daten einsehen wohl eher nicht. Dennoch ist er eine der mächtigsten Personen im Unternehmen, neben dem Finanzvorstand (also beim Eeinzelunternehmer dann die EF...)
    Das Verfahrensverzeichnis kann von ihm erstellt werden, regelmäßig wird er das auch machen, aber erstellen muss es der Verantwortliche sprich Unternehmer selbst. Update bei Veränderungen und regelmäßige Nachschau ist selbstverständlich (lt. Gesetz...)


    @coyote
    was hast Du da wieder angerichtet....
    ich dachte, das hier wäre Hobby und nun.... mitten drin in der Arbeit, teilweise mit ganz neuen Aspekten und Ideen.
    Macht aber auch Spass.

  • Im Hinblick auf die Fotografie sehe ich die DSGVO als reiner Hobby-Knipser (nicht gewerblich tätig, nicht für Vereine und ehrenamtliche Sachen tätig) vollkommen entspannt.


    Mit der folgenden Interpretation zu einer Regelung der DSVGO lehne ich mich zwar etwas weit aus dem Fenster und rechtsverbindlich ist die Aussage auf keinen Fall:



    Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich


    • ...
    • Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
      • ...
      • durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
      • ...
    • ...
    • ...

    Ich sehe für meine Art des Fotografierens nicht, dass die DSVGO hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereiches greift.


    Sowohl das Knipsen, die Verarbeitung, die Speicherung und auch das Teilen in Portalen wie dem hiesigen (und anderen) ist aus meiner Sicht eine rein persönliche Angelegenheit, die auch jetzt schon bestimmten Regeln unterworfen ist (es sei das Kunst- und Urheberrecht genannt und persönliche Rechte von abgebildeten Personen).


    Alles ganz entspannt!


    Vielleicht werde ich aber auch durch die zukünfige Rechtsprechung eines besseren belehrt werden.

    "Das schönste Geschenk, das die Götter den Menschen verliehen, ist die Freundschaft. Mögen manche auch den Reichtum, die Macht, die Ehre oder die Gesundheit preisen, ich ziehe Freundschaft und Weisheit allen anderen Gütern vor."

    Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)



  • @coyote
    ist schon gut, so lerne ich auch mal die anderen Branchen kennen. Steuerberatung alleine wäre ja langweilig.


    @OpsBase
    Datenschutzbeauftrage kann man sich auch am freuen Markt mieten.
    Aber man gibt immer Geld und Freiheit ab. Entweder innerhalb des Unternehmens oder außerhalb.
    Was Du beschreibst, ist zum Würfelhusten kriegen, unabhängig von der Partei. auch wenn die beschriebene durchaus eine Vorreiterrolle spielt. Aber das ist ja das gute an Vorreitern: die spüren als erste die Gegnerische Kugel oder Speerspitze :)


    @smeagolvomloh
    Stimmt, für Dich als Fotograf ist alles gut. Nur, wenn Du die Bilder auf deiner eigenen Seite hochlädst und (!) damit in irgendeiner Weise kommerzielle Absichten verfolgst (Bewerbung könnte eine solche sein) hängst Du möglicher Weise mit drin.
    Anders sieht es für die Forenbetreiber selbst aus. Die haben immer ein Problem.


    Aber vielleicht sehe ich das aufgrund beruflicher Berührungspunkte alles zu kritisch.


    Grüße und schönen Feiertag morgen.
    Steuermann

  • Ich habe 2 Szenarien beschrieben - das erste bezog sich auf Treffen unter Freunden - eben hier BC-Treffen.
    Nach dem Aber bezog sich auf professionelle Fotografie aber auch auf Guidos gehobene Hobby-Fotografie - wenn ich es richtig verstanden habe sind praktisch Aufnahmen auf einem Wochenmarkt - mit dem regen Treiben - den bunten Ständen nur möglich wenn die Gesichter unkenntlich gemacht werden - Bild kaputt.
    Wenn ich das Bild nur "privat" nutze ist klar - egal - aber wenn ich es veröffentliche - ist das vorbei und das kann es nicht sein.
    Wie die schon geschrieben haben - beim Sport - bei allem - Weihnachtsmarkt - im Hintergrund jemand drauf - wegmachen oder verpixeln.
    Man kann eben nicht von jedem die schriftliche Genehmigung einholen - deswegen war das ja früher im öffentlichen Raum auch egal - natürlich nicht, wenn man mit dem Hammer-Tele eine Person nah ran geholt hat und die Person dann das Bild beherrschte - das war der einzige Unterschied - jetzt soll das für alles gelten - vor allem die mit ihren Handy-Fotos - die haben doch immer irgendwelche Leute drauf - aber dann gibt es wahrscheinlich bald eine App dazu - ne das macht dann kein Spaß mehr.
    Also Bilder nur noch außerhalb Europas?