Eigener Wald, was tun?

  • @Karwendelpark, Dein Wald ist doch frei zugänglich.
    Wenn nun Jemand dort rein geht zum nächtigen und Du kommst zufällig vorbei, dann vertreibst Du die Person nur aus Angst, daß Du haftbar gemacht werden kannst?

    Wenn ich jemandem Erlaube dort zu nächtigen dann bin ich mit in der Haftung wenn etwas ist weil ich ja davon gewusst habe. Wenn jemand da rein geht und etwas macht ohne das ich davon gewusst habe, sieht es wieder anders aus.


    Zu deiner Frage ob ich jemanden vertreiben würde:
    Ja würde ich, aufgrund dessen das ich Kenntnis davon habe und wenn etwas passieren sollte bin ich dann mit in der Haftung - das nächste ist dann die Versicherung die sich dann Quer stellen würde dieses Endlosspiel wird dann als Rechtsstreit enden und ich habe dann darüber hinaus auch noch meine guten Freunde verloren vor lauter Streiterei. Nein danke, da habe ich keine Lust drauf. Das ganze hat nichts mit Angst zu tun sondern mit unserem Rechtssystem und unseren Gesetzen.


    Auch die Versicherung wird sich dann Quer stellen im Schadensfall...


    Frei zugänglich ist er schon, aber kein Campingplatz.

  • Ist Deine Entscheidung aufgrund der Informationen, die Du bekommen hast. Kann ich verstehen (nicht nachvollziehen, ist aber ja auch unwichtig, was ich kann). Wenn das aber so richtig sein sollte, dann kann ja kein Förster und Waldbesitzer mehr irgendeinem Bushcrafter, Wanderer, Pfadfinder erlauben, auf seinem Grund und Boden zu nächtigen!

    Erst wenn der letzte Fisch gerodet und der letzte Baum gefangen ist werdet Ihr merken, dass Ihr etwas verwechselt habt!
    Letztes Wort, Häuptling der Wildkatzen 1758 - 2029

    „Herr Janosch, wo macht man Urlaub?” - „Überall, wo zwei Bäume sind. Vorausgesetzt, man macht es wie Wondrak und hat immer eine Hängematte dabei. Dann ist das ganze Leben quasi Urlaub.”


    Ich antworte manchmal auf Fragen, die keiner gestellt hat.

  • Ist Deine Entscheidung aufgrund der Informationen, die Du bekommen hast. Kann ich verstehen (nicht nachvollziehen, ist aber ja auch unwichtig, was ich kann). Wenn das aber so richtig sein sollte, dann kann ja kein Förster und Waldbesitzer mehr irgendeinem Bushcrafter, Wanderer, Pfadfinder erlauben, auf seinem Grund und Boden zu nächtigen!

    @schwarzzelter, kann dies so auch nicht nachvollziehen. Weil, wenn dies so stimmt, könnte kein Förster und Waldbesitzer den Aufenthalt an sich dulden - wobei dies im Normalfall nicht verboten werden darf.
    Feuer kann auch ohne übernachten gemacht werden, genauso (für Tiere schädliche) Gegenstände unerlaubt entsorgt werden/liegen gelassen werden.
    Dagegen wäre das reine Schlafen im Wald harmlos.


    Und @Karwendelpark, soweit ich informiert bin, ist das Zelten und Feuer verboten, aber nicht das Ausruhen.
    Wenn Du nun Jemanden mit Tarp/Hängematte oder so antrifft, der kein Feuer/auch keinen Kocher hat, mit welcher Begründung vertreibst Du dann? Gibt ja auch das Betretingsrecht.

  • Mal noch ein paar kurze Gedanken zu den dargestellten "Umsetzungshürden":


    1. Thema "Haftung"
    Dieses Thema ist m.E. leicht zu handhaben, sofern man mit dem entsprechenden Gast einen Vertrag schließt, in dem man das Thema regelt. Das sollte man meines Erachtens sowieso, weil Du ja Deine Ansprüche bei einem eventuellen Schaden an Deinem Eigentum auch gesichert haben möchtest. Die AGBs von den mittlerweile in Deutschland vereinzelt vorhandenen buchbaren Trekkingplätzen regeln den "sorglosen Umgang mit Feuer" immer explizit und verlagern die Verantwortung/Haftung ausschließlich auf den Verursacher.


    2. Thema "andere Interessengruppen"
    Das ist tatsächlich m.E. schon ein wenig schwieriger sobald die Interessen gegenläufig sind...und das sind sie oft. Hier ist vorab viel Lobby-Arbeit nötig. Ein gemeinnütziger Verein, der "waldpädagogische Veranstaltungen für Kinder" o.ä. durchführt wird eine viel höhere Akzeptanz in der breiten Masse (und das ist m.E. das Wichtige!) finden, als ein "privater Eigentümer", der es zulässt, dass auf seinem Grundstück gesoffen und der übrige Wald im Suff abgefackelt wird...".


    Beide Themen sind durchaus zu bewältigen. Da steckt aber viel Arbeit drin. Insofern kann ich es durchaus nachvollziehen, wenn Du, @Karwendelpark, zur Entscheidung kommst, das Ganze zu lassen.


    Wenn ich das in meinem Wald umsetzen wollte, dann würde ich es in "ganz kleinem Rahmen" machen. Vorherige Anmeldung bei Dir und Abschluss eines Nutzungsvertrages. An die "große Glocke" hängen würde ich das Ganze nicht. Thema 2 ist nicht zu unterschätzen. Und je mehr man mit dem Thema in die Öffentlichkeit rückt... umso mehr Gesindel/Vandalismus/Müllprobleme zieht man auch an.


    Also meine Empfehlung: Kleiner Rahmen und rechtlich mit Vertrag absichern.


    Grüße
    Tom

  • Ich persönlich würde gerne einfach mal nur vorbei konmmen und legal im Wald übernachten, ein Feuerchen machen und wieder verschwinden. Wenn dies bei dir machbar ist, gut, wenn ich erst meienen Anwalt kontaktieren muß um dies zu tun, ist dein Wäldchen für mich uninterressant.

  • Unter´m Strich kann man sagen, der Aufwand der betrieben werden müsste, um die guten Absichten hieb- & stichfest rechtlich abzusichern, ist zu hoch.
    Ich weiß nicht, ob ich hier oder anderswo über nachfolgenden Link gestolpert bin, er zeigt jedenfalls die Problematik auf. Alles muss in der Buntrepublik bis ins Detail geregelt sein. Verstand-einschalten wird nicht mehr geduldet, auch wenn Menschen bereit dazu wären.


    >>>Artikel "Verkehrssicherungspflicht: wie weit geht sie im Wald?" aus dem "Landwirtschaftlichen Wochenblatt"

    Die Freiheit ist mein Leben und bleibt es allezeit.
    (Hoffmann von Fallersleben)

  • Und @Karwendelpark, soweit ich informiert bin, ist das Zelten und Feuer verboten, aber nicht das Ausruhen.
    Wenn Du nun Jemanden mit Tarp/Hängematte oder so antrifft, der kein Feuer/auch keinen Kocher hat, mit welcher Begründung vertreibst Du dann? Gibt ja auch das Betretingsrecht.

    Wenn er sich auf dem Weg ausruht, kann er das. Wenn er den Weg verlässt, kann man je nach Bundesland durchaus untersagen.

  • Wenn er sich auf dem Weg ausruht, kann er das. Wenn er den Weg verlässt, kann man je nach Bundesland durchaus untersagen.

    Vertreiben könnte ich ihn in dem ich einfach sage das ich meinen Wald durchforste, was ich aber nicht machen werde wenn einer da so rumhängt :)
    Ich habe nur gesagt das ich die ganze Geschichte nicht öffentlich machen werde. Wenn da einer nächtigen will kann er das tun - aber halt dann quas nicht offiziell.