Verschärfung des Messerrechts?

  • Kann mir jemand die Stelle nennen wo die Klingenlänge im Gesetzestext erwähnt wird?
    Im Änderungsgesetz kann ich dazu nichts finden.



    Zitat


    Wer darf zukünftig Messer führen?
    Alle Inhaber von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten oder kleinen Waffenscheinen dürfen §42a WaffG konforme Messer zukünftig im öffentlichen Raum und allen Waffenverbotszonen führen. Ob die Ausnahme für diese Gruppe von Berechtigten auch für Einhandmesser und Klingenlängen oberhalb von 12 Zentimetern gelten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Ausgeschlossen ist eine solche Auslegung nicht.

    Es muss also jeder einen kleinen Waffenschein beantragen. Anschließend wird es heissen die Bevölkerung bewaffnet sich weiter ;(

  • Kurze Frage , habe ich das richtig verstanden.
    Slip Joins dürfen nicht eingeschränkt auf ihre Klingenlänge ( also auch über diesen 4 cm ) in Verbotszonen "offen" getragen werden?


    Das Leben ist ein Spiegel: wenn du hineinlächelst, lächelt es zurück
    George B. Shaw

  • Kurze Frage , habe ich das richtig verstanden.
    Slip Joins dürfen nicht eingeschränkt auf ihre Klingenlänge ( also auch über diesen 4 cm ) in Verbotszonen "offen" getragen werden?

    So habe ich das auch verstanden. Denke aber da die Auslegung bei der Polizei bezüglich §42a jetzt schon "willkürlich" ist, führt kein Weg am kleinen Waffenschein vorbei um wirklich sicher zu sein.

  • So habe ich das auch verstanden. Denke aber da die Auslegung bei der Polizei bezüglich §42a jetzt schon "willkürlich" ist, führt kein Weg am kleinen Waffenschein vorbei um wirklich sicher zu sein.

    Ich habe bis jetzt keinen kleinen Waffenschein beantragt, da dieser aus meinem Verstädnis primär für das Führen einer Gaspistole in der Öffentlichkeit gedacht ist und das für mich eher nicht in Betracht kommt.


    Sollte es sich herrausstellen, dass dies nötig wird, um Messer tragen zu können, werde ich das für den Schnäppchenpreis von nur 120 EURO <X tun.

  • Zitat von Der_Wetteraurer

    ... führt kein Weg am kleinen Waffenschein vorbei um wirklich sicher zu sein.

    Das ist einen schöne Idee, und wäre ein Ausweg aus der Misere. Dazu müßte es einen "Waffen/Werkzeug-Führen-Schein geben. Der sogenannte "kleine Waffenschein" berechtigt aber nicht zum Führen von Messern, sondern nur zum Führen von: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.


    Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein

    Me only have one ambition, y'know. I only have one thing I really like to see happen.

    I like to see Mankind live together - black, white, Chinese, everyone - that's all.

    Bob Marley

  • Kleinen Waffenschein beantragen?
    Geht's noch?
    Macht das man alle - wundert euch aber bitte nicht, wenn in einem Jahr von einer eklatanten Zunahme von beantragten Waffenscheinen die Rede ist - und das wieder als Argument dient, weil es ja deutlich zeigt, dass sich alle bewaffnen!! =O
    Da muss dann ganz schnell das Gesetz verschärft werden.... :S

    One man's trash is another man's treasure!
    Tough enough to wear pink.
    Member of the Hateful fifteen

  • Ok, Butter bei die Fische.


    Persönliche Überlegungen, Meinungen, keine Rechtsberatung, keine Gewähr auf irgendwas.


    1. Das Ding ist ganz neu. Ausführungsvorschriften gibt es noch nicht. Wie die Behörden damit umgehen wollen, wird innerhalb von Behörden überhaupt erst einmal thematisiert werden müssen.


    2. So weit ich das bisher sehen konnte, geht es um feststehende und feststellbare Messer. Slipjoints, also typischerweise "Schweizer" Messer, Laguiole Messer und klassische Taschenmesser sind nicht betroffen. Ich kann sie also ohne auf Längenbeschränkungen achten zu müssen dabei haben, auch in einer Verbotszone.


    3. Mit 42a konformen oder nicht konformen Messern hat das Ganze erst einmal nichts zu tun. Nicht 42a konforme Messer darf ich sowieso nicht "führen". Ein 42a konformes Messer darf ich nicht schon deswegen in einer Verbotszone "führen". Zwei Paar Schuhe, auch wenn beide kneifen - eines an den Zehen und eines an der Ferse. Ruckedigu.


    4. Es gibt Ausnahmen. Manche decken sich mit den Ausnahmen des 42a (Tradition, Zweck etc.) Manche nicht. Eine Ausnahme soll sein, daß die Regelungen nicht gelten sollen für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Wer also eine solche hat, der braucht sich an die Regeln der Verbotszone nicht zu halten. Wohl aber an die Regeln des 42a, denn diese Ausnahme scheint bei der Verbotszone geregelt zu sein, aber nicht beim 42a. Was man also bislang in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht "führen" darf, darf man künftig auch nicht in der Verbotszone (und in der allg. Öffentlichkeit) "führen", nur weil man eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Wie gesagt: zwei Paar Schuhe.


    5. Welche der waffenrechtlichen Erlaubnisse ist gemeint? Ich habe noch nichts vom "kleinen Waffenschein" gehört. Oder irgendeine genauere Angabe. Für mich scheint das noch völlig unklar zu sein. Und für die Waffenbehörden auch, denke ich. Siehe Nummer 1.


    6. Ein kleiner Waffenschein ist nicht gratis. Ich meine, das sind typischerweise so um die 50,00. Dazu kommt, alle drei Jahre meine ich, eine Überprüfung der Zuverlässigkeit, die zwischen 50 und 500 Euro kosten kann. Und, das scheint neu zu sein, Anfragen beim Verfassungsschutz beinhalten wird. Und ob mir das überhaupt irgendetwas bringt, weiß man im Moment noch nicht.



    Letztlich: Abwarten. Fakt ist, daß waffen- und jagdrechtliche Vorschriften nicht immer sauber aufeinander abgestimmt sind. Da gibt es gelegentlich Dehnungsrisse. Die Jäger hier werden das bestätigen können.


    Im Allgemeinen: es geht mir persönlich gegen den Strich, daß Messer im Allgemeinen (also auch die Messer, die nicht ihrer Zweckbestimmung nach als Waffe produziert, oder später von ihrem Besitzer als Waffe angesehen werden, immer mehr in die Waffenecke gedrängt werden.


    Klar kann ich (wenn es sich herausstellen sollte, daß das überhaupt zweckdienlich ist und wenn ich das Geld habe) einen kleinen Waffenschein erwerben. Ich persönlich will aber auch in Zukunft keine "Waffe führen", sondern ein Messer dabei haben, wenn ich das gern möchte.


    Ich hätte also die Wahl, ob ich darin eingeschränkt werden möchte, oder mich in den Dunstkreis des Waffenbesitzes begeben möchte (falls ein kleiner Waffenschein überhaupt einen Unterschied machen wird), oder mich in die Ecke von "Waffennarren" stellen lassen.


    Will ich mich nicht in diesen Dunstkreis begeben, dann bleibt mir nur übrig, mich in meinem Recht (und ja, das glaube ich zu haben, im Sinne der Legitimität, wenn schon nicht der Legalität) das Messer bei mir zu haben, das mir heute gefällt, ohne mich dafür rechtfertigen zu müssen oder auf jemandes Gnade (Gnade ist positive Willkür!) verlassen zu müssen.


    Oder aber ich lasse mich in meiner freien Bewegung (Freizügigkeit, ein hohes Rechtsgut, immerhin) einschränken. Ich kann mich im öffentlichen Raum nicht mehr frei bewegen. Nicht an Schulen vorbeigehen, oder Krankenhäusern. Und nach welchen Kriterien und in welcher Dichte es in Zukunfts Verbotszonen geben wird, weiß der Henker. Oder der Chef des Henkers.


    Und nicht vergessen: das alles gilt nur für Leute wie mich, die gern gesetzestreu leben möchten. Die sowieso niemanden abstechen und in einer Blutlache zurücklassen würden.


    Diejenigen, denen das völlig egal ist, und die das tun würden - die sind von den Regelungen ja gar nicht betroffen.


    So, und nun schauen wir mal, wie sich das so entwickeln wird, in den nächsten Monaten und Jahren.

    --

    Der Dachs läßt schön grüßen, möchte aber auf keinen Fall gestört werden.

    (Kenneth Graham in "Der Wind in den Weiden")

    Einmal editiert, zuletzt von MeisterGrimbart ()

  • Das ist einen schöne Idee, und wäre ein Ausweg aus der Misere. Dazu müßte es einen "Waffen/Werkzeug-Führen-Schein geben. Der sogenannte "kleine Waffenschein" berechtigt aber nicht zum Führen von Messern, sondern nur zum Führen von: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
    Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein

    Dann lies mal diesen Artikel, dort wird geschrieben das aufgrund des kleinen Waffenscheins ein berechtigtes Interesse vorliegt.



    Ich habe bis jetzt keinen kleinen Waffenschein beantragt, da dieser aus meinem Verstädnis primär für das Führen einer Gaspistole in der Öffentlichkeit gedacht ist und das für mich eher nicht in Betracht kommt.
    Sollte es sich herrausstellen, dass dies nötig wird, um Messer tragen zu können, werde ich das für den Schnäppchenpreis von nur 120 EURO <X tun.

    Leider vermute ich das es über kurz oder lang genau darauf hinaus laufen wird.

  • Auch ein Buck oder ein Opinel sind klassische Taschenmesser.
    Auch gibt es Schweizer Taschenmesser mit feststellbarer Klinge.



    Desweiteren sollten wir Bedenken, NOCH geht es uns gut und viele (aber schon lange nicht mehr Alle) fahren mit dem Auto zum Wald/auf Treffen und so
    Aber schon bei den öffentlichen Verkehrsmittel könnte es kritisch werden


    Und dann ist man mit einem OutdoorRucksack auch auffällig

  • um noch ein wenig zu verwirren....
    Diese berechtigte Ausnahme ( führen von 42a konforme Messer) soll nur in Waffenverbotszonen nach para 42 Abs 6 und nicht für Waffenverbotszonen nach para 42 Abs. 5 gelten.

  • Meine ganz persönliche, bescheidene Meinung: Sehr viel Blabla um ungelegte Eier.


    Huch - da ist mir die letzten Tage doch wieder ein böses Spyderco-Einhandmesser im urbanen Alltag in die Tasche der Jeans gerutscht. Juckt aber keinen. Wirklich gar keinen! ;)

    "Das schönste Geschenk, das die Götter den Menschen verliehen, ist die Freundschaft. Mögen manche auch den Reichtum, die Macht, die Ehre oder die Gesundheit preisen, ich ziehe Freundschaft und Weisheit allen anderen Gütern vor."

    Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)



  • ...
    Wobei nicht zugriffsbereit nicht genau definiert ist -
    ...

    Frag mich nicht, wo es steht, aber zumindest ist irgendwo dargelegt, dass eine Waffe dann zugriffsbereit ist, wenn sie innert 3 Sekunden oder mit weniger als 3 Handgreifen (oder auch mit 3 Handgriffen) in Anschlag gebracht werden kann. Kurzum: Juristenkackerei :D


    Da selbst ein verschlossenes Futeral mit einer Schusswaffe nicht zwingend mit einem Schloss versehen, sondern auch sonstwie gesichert sein kann (Schnur, Panzertape, Kabelbinder, drum rum geschmiedetes Rundeisen, etc.), würde es im Grunde genommen ausreichen, die Beinkordel mit der Griffkordel zu vertüdeln, um das Messer "nicht zugriffsbereit" zu machen; wenn, ja wenn da nicht die Definition von Behältnis wäre, die da irgendwo in den Gesetztesanhängen, Verwaltungsvorschriften, was weiß ich in etwa lautet: Ein Behältnis, das einen Raum umschließt und nicht für den menschlichen Aufenthalt bestimmt ist. Wenn man diesbzgl. die in diesem Thread vorgestellte Lösung mit dem Schloss in der Kydex-Scheide betrachtet, wird man feststellen, dass es sich zwar definitiv um verschlossen, sogar eher um abgeschlossen, handelt (irgendwo in den Tiefen des Internets war einmal nachzulesen, dass es sich bei "abgeschlossen" um "verschlossen" mit mechanischer Verriegelungsvorrichtung =Schloss 8o handelt), aber wahrscheinlich nicht der Definition von Behältnis gerecht wird, weil der Griff nicht umschlossen ist.


    Fazit: Gesunder Menschenverstand vs. Paragraphenwirrwarr


    Es werden ein paar Unbedarfte blechen dürfen, bis Rechtssicherheit herrscht.


    In meinen Augen eine weitere Volksverarschung, die diejenigen, die Probleme verursachen überhaupt nicht juckt. Damals Umstieg auf 1 Euro Teppichmesser, inzwischen Mineralwasserflaschen; wenn man die in Folklorelaune zerbricht, hat man auch was Scharfes, um seine Mitmenschen zu bereichern.


    /EDIT: Den letzten Satz vor dem Fazit, habe ich soeben vervollständigt. Sry, wenn´s für Verwirrung gesorgt hat.

    Die Freiheit ist mein Leben und bleibt es allezeit.
    (Hoffmann von Fallersleben)

    3 Mal editiert, zuletzt von Sawyer () aus folgendem Grund: /Rechtschreibgefigge und unvollständigen Satz ergänzt.

  • Meine ganz persönliche, bescheidene Meinung: Sehr viel Blabla um ungelegte Eier.


    Huch - da ist mir die letzten Tage doch wieder ein böses Spyderco-Einhandmesser im urbanen Alltag in die Tasche der Jeans gerutscht. Juckt aber keinen. Wirklich gar keinen! ;)

    Hallo Guido,
    da kann man geteilter Meinung sein.


    Richtig ist, dass ich nur einmal in meinem Leben (in meiner Jugend) durch die Polizei auf Waffen kontrolliert worden bin.
    Ich ging von der U-Bahn am Münchner Marienplatz zur Oberfläche. Dort fand eine Demonstration statt, zu der ich aber nicht wollte. Dem Polizisten war das völlig Wurst und ich wurde kontrolliert.
    Soviel zum Thema „Wenn ich nichts anstelle, passiert mir auch nichts“.


    Soweit mir bekannt ist, kann das Führen eines Einhandmessers zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.
    Wie ist das zu werten, wenn man eine offizielle Beauftragung in einem Unternehmen hat oder verbeamtet ist?


    Gruß,
    kdk

  • Soweit mir bekannt ist, kann das Führen eines Einhandmessers zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.
    Wie ist das zu werten, wenn man eine offizielle Beauftragung in einem Unternehmen hat oder verbeamtet ist?

    Das ist mir privat vollkommen latte! Ich bin 53 Jahre alt, sehe (meistens) nicht aus wie ein "Problembär", also wer sollte mir aus welchen Gründen irgendwelche Taschen durchwühlen. Niemand!

    "Das schönste Geschenk, das die Götter den Menschen verliehen, ist die Freundschaft. Mögen manche auch den Reichtum, die Macht, die Ehre oder die Gesundheit preisen, ich ziehe Freundschaft und Weisheit allen anderen Gütern vor."

    Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)