Harz hin und zurueck,
Wie man hört, soll es zum Hartz hin ja viel einfacher gehen, als vom Hartz zurück. Vorzugsweise ohne Messer.
Harz hin und zurueck,
Wie man hört, soll es zum Hartz hin ja viel einfacher gehen, als vom Hartz zurück. Vorzugsweise ohne Messer.
Hartz VIII - auch ne Idee. Ich lass die Leute, die dafuer verantwortlich sind, fuer mich arbeiten. Die Waehler von Pistorius. Trau mich ja selbst nich mehr zur Arbeit, wegen Verlustangst xD
Problem is nur, die anderen muessten auch fuer mich ackern, das waere unfair, die koennen nix fuer diese Bande.
Moin,
Habe mir gerade die Sitzung mit der Rede um Das Waffenrecht angeschaut. Ist schon jemandem aufgefallen ( hatte das hier noch nicht bewusst gelesen) das es um FESTSTEHENDE Messer mit 6 cm Klingen geht und um Springmesser Verbot, NICHT um Klappmesser allgemein !!
Klappmesser sind überhaupt nicht erwähnt worden.
Bedeutet für mich , das Klappmesser weiterhin in ihrer bisherigen Länge (42a ) konform bleiben.
Mir ist es aufgefallen:
Mit einem Zweihandfolder würdest Du ............. unbestraft bleiben.
Aus der WAZ vom 15.5.19
- Grundsätzlich dürften auch andernorts nur noch Messer mit einer feststehenden Klingenlänge von bis zu sechs Zentimetern mitgeführt werden.
- Ausnahmen bilden Taschenmesser, die sich nicht mit einer Hand ausklappen und feststellen lassen.
Und, wo immer jemand eine "Waffen"verbotszone einrichten möchte - alles was härter ist als ein (frischer) Marshmallow, spitzer als eine Gewürzgurke und schwerer als ein nasses Brötchen.
Neulich hat mir jemand erzählt, daß bei einer (zugegebenermaßen privatwirtschaftlichen) Veranstaltung ein Regenschirm am Eingang hätte zurückgelassen werden müssen.
Quo vadis?
Das mit dem Regenschirm ist aber nichts Neues, das gibt es zB in Kunstgalerien für die Öffentlichkeit schon sehr lange.
@Ookami
Sorry dich hatte ich nicht gelesen.
Wenn dem also so ist , das es Waffenverbotszonen geben soll, kann ich damit leben.
Wenn Feststehende Messer nur noch 6 cm Klinge haben dürfen, kann ich damit leben.
DENN : wer hat sich bisher an Einhandmesser Vorschriften oder um Messerlängen gekümmert ! ....genau , wenige !
Ich habe NIE Feststehende Messer in der "Öffentlichkeit " getragen , nur im Wald ( oft /überwiegend verdeckt ) das werde ich auch weiterhin so machen.
Klappmesser 42a konform habe ich auch überwiegend in meinem Besitz.....also richtig überlegt ......es ändert sich für MICH persönlich sehr wenig !
Ich glaube auch, das für den Transport von bald verbotenen Messern immernoch die Regel gelten wird: Transport in verschlossenen Behältnissen sind für das mitführen von A nach B gestattet. Natürlich nicht für BESUCHER einer Waffenverbotszone
@Peter von Hausen hast Du bei der Rede alles verstanden?
Was Du wg den Messern geschrieben hat gilt in der "normalen" Öffentlichkeit.
Aber zusätzlich sollen ja Waffenverbotszonen eingeführt werden, und dort sind alle Messer verboten.
und diese Leute duerfen waehlen und tun das auch (aber ich wiederhole mich)
Also wenn ich so Antworten wie die von Peter von Hausen so lese dann könnte ich auch mit folgendem leben:
Warum gehen Leute überhaubt Bushcraften,trekkingtouren oder ähnliches.
Ein großteil der Bevölkerung macht so etwas nicht ,warum also diese Leute ? Wozu brauchen die das ?
Die Natur sollte nur noch wirklichem Fachpersonal vorbehalten werden.(Forstwirten,Jägern,Landwirten,Naturschutzorganisationen (Miedglieder müssen aber eine jahrelange Ausbildung in dem Bereich vorweisen) usw.
Wo ist denn der Unterschied wenn man ein Messer mit feststehender Klinge im Wald führt oder auf dem Lidlparkplatz ?
@couchcamper
In verschlossenen Behältnissen dürfte man bisher auch "größere" Messer in der Öffentlichkeit transportieren. Das wird sicher so bleiben.
Also für dein Beispiel der Benutzung von Bahn und Bus sehe ich da kein Problem
@Jag
Wenn du diesen Unterschied nicht selbst erkennst, kann ich dir natürlich auch nicht helfen
Wo ist denn der Unterschied wenn man ein Messer mit feststehender Klinge im Wald führt oder auf dem Lidlparkplatz ?
@couchcamper
In verschlossenen Behältnissen dürfte man bisher auch "größere" Messer in der Öffentlichkeit transportieren. Das wird sicher so bleiben.
Also für dein Beispiel der Benutzung von Bahn und Bus sehe ich da kein Problem
stimmt so nicht. In den jetzigen Waffenverbotszonen waren sie komplett verboten.
Genau da liegt ja das Problem von diesem neuen Vorstoß.
Den Text zum Gesetzesentwurf habe ich noch nicht gefunden, so denn schon ein kompletter Text vorhanden ist.
Beim Inhalt des Gesetzesentwurfes geht es aber um Folgendes:
Mit dem Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen und Bremen soll das Waffengesetz geändert werden. Die Ermächtigung der Länder, durch Rechtsverordnung an bestimmten Orten Waffenverbotszonen einzurichten soll auf Orte erweitert werden, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten. Bei Bedarf soll in diesen Waffenverbotszonen auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können!
Prost Mahlzeit!
ja, das waere natuerlich aergerlich.
und diese Leute duerfen waehlen und tun das auch (aber ich wiederhole mich)
Und ich gehe auch wählen und da werde ich auch das Richtige wählen.
Sitze hier grade mit einem " Das geht mich alles nichts an" Kollegen auf der Terrasse. Tolles Wohngebiet, schwärmt er 300m bis zur Grundschule, 500 bis zum Kindergarten, gegenüber das Gemeindehaus und das Jugendzentrum. Tolle Wohngegend. Besagter Kollege ist Outdoor Enthusiast, hat also auch das ein oder andere Messer, dass er gern mit nimmt. Kurz die strategische Lage gescheckt und festgestellt, dass der Kollege keinen direkten Zugang zum Stellplatz seines Fahrzeugs hat, ohne öffentlichen Grund zu betreten. Wenn also diese Gesetzesänderung mit angedachten Verbotszonen nach Pistorius kommen würde, hätte dieser Kollege nicht mal mehr die Chance sein Haus mit einem Werkzeug zu verlassen theoretisch. Und Zack geht es ihn auch was an