Die Witwenanleitung - zu früh gibt es nicht!

  • Ok, hab das halt 12 Jahre im 3 Länderdreieck (Hessen, Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) tagtäglich gemacht.


    Dann streich doch Quatsch und nimm "Schlecht vorstellbar". Personelle Engpässe wie in Hannover, gibt es immermal. Deinen verlinkten Artikel konnte ich nicht ganz lesen.


    Gruss MM

  • Jepp, Erbschein kann dauern. Brauchten wir aber nicht, weil notarielles Testament beim Amtsgericht hinterlegt war. Ich kann @Mümmelmann nur beipflichten: Habe noch nie gehört und erlebt, dass Sterbeurkunden so lange dauern. Habe aber auch gelesen, dass es Städte gibt, in denen das tatsächlich Wochen dauert. Soweit ich informiert bin, stellt ein Arzt den Totenschein aus und damit wird die Sterbeurkunde beim Amtsgericht beantragt und ausgestellt. Der Totenschein dauert nur länger, wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, bzw. eine Leichenschau durch einen weiteren Arzt stattfinden muss. Das ist z. Beispiel auch routinemäßig dann der Fall, wenn jemand zu Hause verstirbt und der Notarzt kommt. Dieser kennt die Vorgeschichte der Person nicht und kann in der Regel nicht zweifelsfrei ohne die Vorgeschichte einen unnatürlichen Tod ausschließen. Der Hausarzt hingegen kann das eher, da er den Verstorbenen kennt.

    "Wenn du etwas tust, was du noch nie getan hast, dann ist das doch schon ein Abenteuer."
    Johan Skullman


    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Wanderratte () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ok, hab das halt 12 Jahre im 3 Länderdreieck (Hessen, Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) tagtäglich gemacht.


    Dann streich doch Quatsch und nimm "Schlecht vorstellbar". Personelle Engpässe wie in Hannover, gibt es immermal. Deinen verlinkten Artikel konnte ich nicht ganz lesen.


    Gruss MM

    Sorry OT
    Warum hab ich jetzt eine Pinkfarbene Urne im Kopf :whistling:


    Und bin wieder weg, nicht mein Thema :thumbup:

    Gruß
    Andy
    :hut:
    Alles was Du über mich hörst, kann genau so falsch sein, wie die Person,
    die es Dir erzählt hat. ;)
    Und Jage nicht was du nicht töten kannst! :hut:
    Member of the Hateful fifteen :Knife

  • Der Totenschein, dauert nur länger, wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss. Das ist z. Beispiel auch routinemäßig dann der Fall, wenn jemand zu Hause verstirbt und der Rettungsdienst kommt. Dieser kennt die Vorgeschichte der Person nicht und kann in der Regel nicht zweifelsfrei ohne die Vorgeschichte einen unnatürlichen Tod ausschließen. Der Hausarzt hingegen kann das eher der Regel, da er den Verstorbenen kennt.

    Das ist wenn unklare Todesursache oder Zeitpunkt eingetragen wird. Dann wird sofort die Kripo eingeschaltet.
    Problem beim Hausarzt ist, das er den Verstorbenen kennt. Die Untersuchung wird oft nicht so gründlich gemacht, weil die Vorerkrankungen bekannt sind. Da wird (übertrieben): ein Herzinfarkt attestiert, obwohl ne abgebrochene Kanüle noch in der Vene steckt... Alles schon erlebt.
    @Friese falls das zu sehr OT ist, bitte löschen.
    Gruss MM

  • Googelt doch einfach mal „sterbeurkunde hannover und dauer“.
    Selbst der Bund der Steuerzahler hat schon angemahnt.
    Das es nicht die Regel ist, schon klar.
    Es geht einfach darum, dass es passieren kann!
    Ohne die Sterbeurkunde hat man keinen Zugriff auf Konten und selbst dann verlangen einige Banken noch den Erbschein, der aber erst nach Erhalt der Sterbeurkunde beantragt werden kann...
    Selbst wenn also Geld vorhanden ist, müssen Kosten vorgestreckt werden. Beerdigung etc.
    Deswegen könnte man entweder Bargeld irgendwo hinterlassen oder eben eine Vollmacht über den Tod hinsus.
    Das heisst so, weil der Bevollmächtigte eben auch nach dem Tod Zugriff aufs Konto hat. Das kostet auch meist eine einmalige Gebühr bei der Bank.
    Eine Beerdigung ist nicht günstig und das sollte einfach im Interesse der Erben geregelt sein.

  • Dafür gibt es Sterbeversicherungen für kleines Geld. Reichte bei meinen Eltern zur Deckung aller Kosten aus. Es blieb sogar noch ein kleines Plus.

    "Wenn du etwas tust, was du noch nie getan hast, dann ist das doch schon ein Abenteuer."
    Johan Skullman


    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • „Eine Auszahlung erfolgt nachdem die Angehörigen den Tod an den jeweiligen Sterbegeldversicherer melden. Nach der Meldung muss eine Sterbeurkunde mit dem Versicherungsschein an den Sterbegeldversicherer gesendet werden.„
    Womit wir uns im Kreis drehen...

  • Als mein Vater vor fünf Jahren am Pfingstsonntag im Krankenhaus verstorben ist, bin ich Mittwoch drauf zum Bestatter im Sterbeirt und habe ihn beauftragt alles zu Regeln. Parallel wurde noch mit dem Friedwald gesprochen.
    Sterbeurkunde war die Woche drauf schon bei mir daheim.
    Obwohl eine Vollmacht inzwischen aufgetaucht ist wurde dies von seiner Hausbank VORERST nur teilweise anerkannt.
    Die Bank zog seine Karten ein, führten Sparbucheinlagen aufs Girokonto zu und alles, was mit der reinen Beerdigung (Beerdigungsinstitut inkl Kosten für Friedwald und die Trauerfeier), zu tun hatte konnte ich bezahlen (aber keinen Leichenschmaus). Was für die endgültige Auflösung des Kontos nötig war, weiß ich jetzt nicht mehr.


    Wg einem Erbschein war ich auch beim Amtsgericht. Die haben mir abgeraten, einen anzufordern, weil der bei Alleinerben nicht nötig ist und nur unnötig Geld kosten würde.


    Auch bei anderen Banken reichte ein Sparbuch alleine zur Auszahlung nicht aus, ich musste zusätzlich versichern, daß ich Alleinerbe bin.

  • „Eine Auszahlung erfolgt nachdem die Angehörigen den Tod an den jeweiligen Sterbegeldversicherer melden. Nach der Meldung muss eine Sterbeurkunde mit dem Versicherungsschein an den Sterbegeldversicherer gesendet werden.„
    Womit wir uns im Kreis drehen...

    Aber immerhin deckt die Sterbeversicherung die Kosten, auch wenn du zunächst vorstrecken musst und dann das Ganze bekommst. Bei uns war es so, dass wir die Versicherung quasi an das Bestattungsinstitut abgetreten haben und das Institut direkt mit der Versicherung abgerechnet hat. Wir haben dann die überschüssige Summe nach Deckung der Kosten überwiesen bekommen
    Es wäre egal gewesen, wenn das länger gedauert hätte, das sich ja das Institut um alles gekümmert hat.

    "Wenn du etwas tust, was du noch nie getan hast, dann ist das doch schon ein Abenteuer."
    Johan Skullman


    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Einen Teil der Kosten (fester Fixbetrag) zählte meine eigene Sterbegeldversicherung.
    Ob jetzt mein Vater auch noch Eine eigene hatte, weiß ich garnicht mehr.
    Aber eine Versicherung war auch mit ein Grund, weshalb ich mit der Auflösung seines Kontos warten musste

  • Also ich habe mittlerweile eine Patientenverfügung erstellt und dort ebenfalls vermerkt wer was regeln soll wenn ich sterbe. Weiterhin habe ich wichtige Dokumente bereitgelegt und bei allen Versicherungen eine Bevollmächtigte einschreiben lassen. In Sachen Konto und Finanzen und beim Thema Grundstück/ Besitz werde ich noch ein Testament verfassen, ich halte mich an das handschriftliche und werde alles überall notieren und Kopien mit Ort des Originals bei mir haben.

    Shorts are for wimps, real men wear Kilts!!! :thumbup:

  • Ich bin mir nicht sicher, ob alle die Begrifflichkeiten aus dem bisher geschriebenen so nachvollziehen können.


    Daher:


    Totenschein, auch Totenschauschein oder Leichenschauschein genannt. Wird von einem Arzt ausgestellt. Und zwar in der Regel sofort nach Feststellung des Todes durch eben diesen Arzt. Ohne einen solchen Schein nimmt auch keine Bestatter den Toten mit. Eine Beerdigung ist ebenfalls nicht möglich.


    Sterbeurkunde. Wird vom Standesamt ausgestellt. Es muss der Totenschein vorgelegt werden. Geht in der Regel sehr schnell. Ausnahmen bestätigen die Regel.


    Erbschein. Wird vom Amtsgericht ausgestellt. Dauert je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedlich lang. Manchmal müssen z. B. erst alle Erben ermittelt werden, was sehr lange dauern kann.


    Was hier bezüglich der Abwicklung mit den einzelnen Dingen wie Banken, Versicherungen, Mietverträgen usw. zu empfehlen ist:


    Eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht. Damit kommt man, wenn sie gut gemacht ist, schon sehr weit. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die nicht einfach irgendwo abschreiben sondern sich bei einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Je nach Inhalt gibt es auch unterschiedliche Formvorschriften. Wichtig ist, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Dies muss explizit geregelt sein.


    Eine Patientenverfügung hat hiermit nichts zu tun. Dies wird aber oft verwechselt. Eine Bank z.B. interessiert eine solche Patientenverfügung nicht. Gleichwohl ist eine solche sinnvoll und wird oft gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht erstellt. Hier kann z.B. die Art der Beerdigung und die Frage bzgl. Organspende geklärt werden.


    Sinnvoll sind des weiteren Vollmachten bei Banken. Jede Bank hat hier eigene Formulare. Auch hier sollte die Vollmacht über den Tod hinaus gehen.


    Man sollte auch an die diversen Versicherungen denken und hier die Bezugsrechte regeln.


    Und schließlich ist ein Testament oft sinnvoll. Auch hier sollte man sich beraten lassen.

  • Eine Patientenverfügung ist dann wichtig, wenn man Patient ist und nicht selbst entscheiden kann.
    Ist Keine vorhanden, kann das KH für Angehörige Eine bei Gericht beantragen.


    Hat aber deshalb nix direkt mit einer Witwenanleitung zu tun.
    Indirekt insofern, daß hier etliche über Leben und Tot entscheidet werden muß

  • Moin, ich habe nicht sooooo viel beizutragen. Aber u.a. aus meinem Berufsalltag ein kleiner Hinweis.


    1. Entscheidungen über Vorsorge, Vollmachten,Behandlungen oder auch Organspende sollten mit den Angehörigen besprochen sein. Wir erleben sehr oft, dass wir einen Patienten reanimieren wollen/müssen und jemand behauptet, es gäbe eine Patientenverfügung. Diese ist aber irgendwo hinterlegt und keiner hat Zugriff. Genauso ist es, wenn man sich keine Gedanken über z.B. lebenserhaltenden Maßnahmen macht und den Angehörigen die Entscheidung überlässt. Das ist zum einen gemein und die Entscheidungen dann ggf. nicht im Sinne des Patienten.


    2. Wertgegenstände sollten beschrieben sein. Um Beispielsweise auf die -von @Friese beschriebenen- Jagdwaffen zurück zu kommen. Der Markt an Gebrauchtware ist so groß, dass man die meisten Waffen zum Spottpreis - als Konvolut - an Händler abgibt. Das hat den Vorteil, dass Hinterbliebene schnell der Abgabepflicht der unteren Jagdbehörde erfüllen. Mein Bekannter ist aber Sammler und hat Waffen im Tresor, die jeweils mehrere Tausende Euro wert sind und auch einen Erhaltungswert haben. (Frei ausgedacht: die Pistole, mit der sich Hitler weg gemacht hat). Da ist es schnell passiert, dass teure Gegenstände verramscht werden.


    3. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei unverheirateten Paaren, oder vor-/unehelichen Kindern Probleme beim Testament entstehen können. Wer möchte schon, dass sein Erbe an das minderjährige Kind geht und dann „treuhändisch“ von dem Ex-Partner auf den Kopp gekloppt wird. Hier ist ein Gang zum Notar/Anwalt unerlässlich. Man wundert sich, was es alles zu vererben gibt, obwohl man selbst denkt, da ist nix. Genauso ist es mit Versicherungen, bei denen ein Begünstigter eingetragen ist. Da steht mitunter noch namentlich der Ex-Partner drinnen, in den man kurz nach der Ausbildung/Studium soooo verliebt war. Sollte man mal überprüfen.

    Wenn du die Wahl hast, ob du recht behalten oder freundlich sein sollst, wähle die Freundlichkeit.
    Wonder - R. J. Palacio

  • Ich kann @ Tarvandyr und @Wurzelgnom beipflichten.
    Meine Eltern hatten sowohl ein notarielles Testament als als auch Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht. Hat ein wenig gekostet, sich aber ausgezahlt. Ich, bzw. mein Bruder wussten genau Bescheid darüber und auch wo das Ganze zu finden ist. Im Ernstfall habe ich das Ganze dann schnell bei meinen Eltern geholt und dem Krankenhaus vorgelegt. Eine Bankvollmacht hatte ich ebenfalls.
    Wir selbst haben daraus unsere Lehre gezogen und bei einem Anwalt und Notar unseres Vertrauens dementsprechende Dokumente erstellen lassen. Für uns war das auch wichtig, da @Torrfisk Kinder aus erster Ehe hat und diese auch, trotz Berliner Testament, im Sterbefall bedacht werden sollen, bzw. auch meine Erben werden sollen, was ja gesetzlich so nicht vorgesehen ist, da sie weder mit mir verwandt noch adoptiert sind. Da sind wir vom Notar sehr gut beraten worden. Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Wert des Vermögens. Den mussten wir aber nur mündlich angeben, ohne Nachweise. Ebenfalls kann man darin Klauseln einfügen, die Regelungen treffen, dass beispielsweise Ex-Partner keine Nacherben der Kinder für dieses Erbe werden oder was passiert, wenn ein Kind doch vorzeitig den Pflichtteil einfordert.

    "Wenn du etwas tust, was du noch nie getan hast, dann ist das doch schon ein Abenteuer."
    Johan Skullman


    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • ja Leute, so ist das.
    Regeln kann man vieles.


    Und es stellt sich im hier und jetzt immer die Frage, wie lange die knochige Hand aus dem Grab herauslangen soll. Irgendwann wann kann auch mal Schluss sein.
    Ich weiß, die/der Ex, die bösen Schwiegereltern, der /die Neue, die ungehorsamen Kinder sollen ja das andenken der bleichen Knochen ehren und immer daran denken, wer ihnen die süße Last aka Vermögen hinterlassen hat, bzw. Sich auf ewig ärgern dass sie leer ausgegangen sind.


    Aber irgendwann ist Schluss!
    Feierabend! Zapfenstreich! Rien ne va plus! Alle Einsätze sind gemacht, und die Bank gewinnt.


    Denkt daran, das letzte Hemd hat keine Taschen.


    In meinem Beruf habe ich oft gefragt, ob man das denn wirklich will. Der eine wollte uneheliche Enkelkinder ausschließen, bis ich ihn nach dem Werdegang seiner selbst gefragt habe und ob denn das Enkelkind etwas dafür kann. Das nicht, aber die Mutter? Na und? Ist die nicht trotzdem eine gute Mutter?
    Ja, so wie meine, bekam ich zur Antwort und die Regelung war vom Tisch.


    Oft hat es mit eigenen Enttäuschungen und Verletzungen zu tun. Überlegt euch gut, ob ihr die über euren Tod hinaus weiter geben wollt. Es ist EUER Vermächtnis, nicht nur im Bezug auf das Vermögen, sondern auf euch selbst!


    Sicherlich ist es sinnvoll, ein Testament zu machen. Ich schrieb oben schon dazu. Aber es ist die LETZTE Gelegenheit, großzügig zu sein.


    Aus jetzt 30 Jahren Erfahrung mit solchen Sachen:
    1. Eigene Gedanken machen.
    2. Gedanken mit einer vertrauten Person besprechen
    3. Gedanken machen
    4. Wenn möglich, mit den Erben besprechen
    5. Gedanken machen
    6. Mit Notar besprechen
    7. Gedanken machen
    8. Mit Steuerberater besprechen
    9. Gedanken machen
    10. Gedanken mit Notar in ein Testament gießen.
    11. LEBEN!


    aus eigenen beruflichen Interessen, das wichtigste ist: den Steuerberater fragen, sonst hätte ich das nicht so oft geschrieben....



    Ich bin mir sicher, ihr habt verstanden. Eure Gedanken und Ziele sind das Wichtigste. Alles andere ist nur Mittel zum Zweck. Es kann sein, dass sich die Schleife öfters wiederholt, weil Herz und Steuer nicht wirklich kompatibel sind, oder weil der Notar noch berechtigte Einwände hat. Aber der Ablauf ist immer ähnlich.


    Sagt nicht, der A soll dieses oder jenes bekommen. Fragt euch lieber, was will ich erreichen. Dann kommen die Antworten oft einfacher. Und manchmal macht man die Erben glücklicher, wenn man deren Ideen zumindest mal anhört.


    Vielleicht ein paar Gedanken:
    Wer nichts vererben kann, braucht auch kein Testament.
    Wer viel vererbt, vererbt auch viel Ärger.
    Eine Erbengemeinschaft kann oft eine Schlangengrube werden.
    Die schwierigste Entscheidung eines Unternehmers ist das Testament.

  • noch etwas, nicht umsonst gibt es im Steuerrecht einen sehr großzügigen Freibetrag für den geschiedenen Ehepartner. Oft wird dieser doch noch bedacht.


    Und lasst die Passagen mit den ehelichen Nachkommen raus. Bitte! Auch die Kegel sind Enkelkinder! Und deren Mütter gute Mütter. Nicht umsonst wurden die ehelichen Nachkommen den unehelichen gleichgestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Danke, @Steuermann ! Beitrag 37 sollte man sich wirklich hinter die Ohren schreiben. Top aufs Wesentliche gebracht. Diesen Beitrag werde ich jetzt mit ins Büro nehmen und gedanklich-individuell reifen lassen. Nicht, dass ich ein Vermögen hätte - aber es gibt ja doch manchmal Besitztümer, die einem auch emotional etwas bedeuten. Gerade auch, wenn sehr viel Fleiß drinsteckt. Dein Hinweis darauf, das Testament nicht als Bestrafungsinstrument zu missbrauchen, ist so treffend - und topaktuell.