Die Witwenanleitung - zu früh gibt es nicht!

    • Offizieller Beitrag

    Naja, zu früh gibt es schon, man sollte schon eine Partnerin haben...
    Nach dem unerwarteten Tod meines (mir unbekannten) Schwiegervaters standen meine jetzige Frau und ihre Mutter vor einem Wust an ungeklärten Fragen, Steuerproblemen, unklaren Vermögensverhältnissen etc. Das soll meiner eigenen Familie nicht passieren, deshalb verfasse ich eine Witwenanleitung.
    Es wäre mir eine Freude, wenn wir gemeinsam sammeln würden, was darin eingeschlossen sein sollte.
    1. Kontovollmacht
    2. Passwörter für Abos und Anleitung, welche Online-Abos überhaupt gekündigt werden müssen. Z.B. auch für Kaspersky etc.
    3. Immobilienordner
    4. Falls vorhanden: Übersicht über die zu bedienenden Kredite


    Ergänzt und diskutiert gerne!

  • Oh ja.


    Auch nachzulesen bei Nehberg, dort zum Thema Vorbereitungen für extreme Touren in abgelegenen Gebieten.


    > 1. Kontovollmacht <


    Notariell beglaubigte und in der Urkundenrolle verwahrte Generalvollmacht, auch über den Tod hinaus.


    > 2. Passwörter für Abos und Anleitung, welche Online-Abos überhaupt gekündigt werden müssen. Z.B. auch für Kaspersky etc. <


    Und Unterlagen, Kundennummern, Laufzeiten, Zahlungsmodalitäten etc. für alle laufenden Verträge. Vereinsmitgliedschaften. Irgendeine Regelung, was mit Onlinekonten sein soll. Google bietet sowas zum Beispiel an.


    > 3. Immobilienordner <


    Und alle wichtigen Dokumente, alle an einem Platz, in einem Ordner, einer Tasche, einem Schuhkarton. Personenstandsurkunden, Renten- und Krankenkassenunterlagen, Versicherungsscheine, letzte Steuerbescheide ...



    Fertig aufgesetzte Briefe zum Versand von Sterbeurkunden an Stellen und Behörden, die das wissen müssen. Für evtl. Sterbegeld, Witwen-/Waisenrente, Meldebehörden, Krankenkasse, usw. Und eine Liste der Privatpersonen, die benachrichtigt werden sollen.


    Testament mit einer Regelung, daß man in die billigste Pappkiste (Oder Kaffeedose, oder Morspot ^^ ) will, die gerade noch behördlich zulässig ist. Nicht, daß die Hinterbliebenen sich in ihrer miesen Situation noch mit Schuldgefühlen in irgendwelches sinnloses Luxuszeugs treiben lassen.


    Das fällt mir erstmal so auf Anhieb ein ...


    Ah ja: wenn man all das zusammenträgt und bedenkt, dann fallen einem vielleicht auch Sachen und Umstände ein, die man vielleicht loswerden will. Vielleicht eine Gelegenheit zur Vereinfachung im gerade laufenden Leben.


    Vielleicht mündet das sogar in etwas, das ich mal als "death cleaning" irgendwo erwähnt gesehen habe. :Skull:

    --

    Der Dachs läßt schön grüßen, möchte aber auf keinen Fall gestört werden.

    (Kenneth Graham in "Der Wind in den Weiden")

  • Ich ergänze mal spontan.


    - Bevor der Tod eingetreten ist, aber evtl. eine schwere Erkrankung, kann eine Patientenverfügung hilfreich sein. Ggf. auch über Organspenden Gedanken machen.


    - Allgemeine Übersicht über Höhe von Vermögen und Schulden damit gleich klar ist, ob das Erbe angenommen werden sollte oder nicht. Laufend aktualisieren!


    - Gibt es ein Testament? Wenn ja wo?


    - Gibt es ein eigenes Gewerbe (egal ob Ein-Mann-Betrieb oder größeres Unternehmen)? Welche Regelungen sind dafür getroffen?


    - Gibt es eine Lebensversicherung? Welche Versicherungen gibt es sonst?


    - Übersicht über Mitgliedschaften in Verbänden u.ä..


    - Gibt es Wünsche zur Bestattung?


    Das ist bestimmt noch nicht alles. Aber mehr fällt mir grad nicht ein.

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    Mit jeder Sprache, die du erlernst, befreist du einen bis daher in dir gebundenen Geist. Friedrich Rückert

  • Mir würden auch folgende einfallen:


    Bankenordner
    Versicherungsordner
    Rentenordner
    Hausordner
    Finanzamtordner (leider)
    Arbeitgeberordner
    Bedienungsanleitungenordner
    Allgemeiner Ablageordner (Auto, Telefon, Rechnungen.....)


    Zudem das Testament (am besten beim Notar hinterlegt)


    Zur Sicherheit alle wesentlichen Unterlagen imDoppel gesichert (ist hier nicht das eigentliche Thema, aber meiner Meinung nach auch wichtig)

  • Betriebsvereinbarungen zur Bestattungsbeihilfe, Betriebsrente und eventuellen Boni parat legen.
    Gewerkschaften zahlen auch oft einen Betrag von bis zu 500 Euro im Fall des Falles.


    Wenn kein Vermögen zur Verfügung steht, bei abzusehendem Lebensende bereits mal die Formulare beim Sozialamt anfordern.

  • was für eine Vollmacht?Einfach ganzen Rechnungen dem Versicherungsvertreter - ok, der muß bekannt sein - geben, und gut ist.

    als Dagmar krank war und ich Abrechnungen wegen der Krankenhausrechnungen machen wollte, ging dies zuerst nicht. Dagmar musste mir eine Vollmacht ausstellen, da Sie die Versicherungsnehmerin ist.
    PS: bei der PBeaKK, gibt es keine Vertreter und bei der Beihilfestelle Bund auch nicht, da geht Alles über die Zentrale in Stuttgart und die Beihilfestelle in Bad Homburg .
    Anrecht auf Kostenerstattung hat nur der (Beamte) Versicherungsnehmer, Ehegatte nur mit Vollmacht ( und dies obwohl ich ja mitversichert bin )

  • werte Foristi!


    In meiner beruflichen Praxis erlebe ich immer wieder, das Fehler bei der Abfassung eines Testamentes gemacht werden. Der häufigste Fehler ist dabei, keinen Rat eines Notars, Anwalts und Steuerberaters einzuholen. Ja, kostet etwas, kann aber auch etwas sparen.


    Der zweite Fehler ist oft die Form!
    Ein selbst geschriebenes Testament MUSS IMMER HANDSCHRIFTLICH verfasst werden.
    Ein handschriftliches Testament sollte beim Amtsgericht hinterlegt werden.


    Inhalt muss mindestens sein:
    Name, Geburtsdatum, Adresse des Testierenden,


    Genaue Benennung des Erben (meine Ehefrau Erna, nicht nur meine Liebste....)
    Bei mehreren Erben, ggf. Die Anteile.


    Das Tagesdatum und die eigenhändige Unterschrift.
    Fassen Eheleute ein gemeinschaftliches Testament ab, so reicht es aus, wenn der zweite vermerkt, dies ist auch mein Wille, und eigenhändig unterschreibt.


    Achtung! Kinderlose Ehepaare sollten ein Testament machen, sonst erbt der Überlebende nicht alles, die Eltern des Verstorben oder deren Nachkommen erben hier ebenfalls einen Teil.


    Unverheiratete Paare sollten ebenfalls ein Testament machen, sonst erbt der Überlebende nichts. Betrachtet man den Freibetrag bei Eheleuten 500.000€ im Vergleich zu unverheirateten 20.000€ könnte man vielleicht doch noch über einem schweren Weg ins Amt nachdenken.


    Weitere notwendige Erklärungen sind:
    Vorsorgevollmacht
    Patientenverfügung


    Wenn ihr für euch Bedarf seht, lasst euch bitte beraten! Ein Post hier kann eine Beratung nicht ersetzen.


    Weiter rate ich an, einen Ordner mit ALLEN Informationen zusammenstellen und sicher zu verwahren. Darin muss sein:
    Abschrift des Testaments
    Zusammenstellung aller Verträge
    Versicherungen
    Passwörter
    Patientenverfügung
    Vorsorgevollmacht


    Anweisungen für Unternehmer - Übergangsregelungen


    Und und und





    Bleibt gesund


    Steuermann

  • achso, bei Fragen fragen...


    drei Dinge sind mir noch gut in Erinnerung geblieben:


    1. ein Testament wurde nicht ordentlich beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt, sondern privat. Als es dann rund 5 Jahren nach dem Todesfall aufgefunden wurde, hatten sich die Immobilienpreise in der Region leicht (um rund 20%, von 300 auf 360) verändert. Das Grundstück (2000qm) war bereits veräußert als sich die Erbfolge radikal von dem einen Zweig auf den anderen Zweig der Familie veränderte. Das Problem kann man sich vorstellen. Bereits vor der Beerdigung redete man schon nicht mehr miteinander....


    2. es wurde eine Erbfolge festgeschrieben, allerdings so dass eine Erblasserin (85) auf eine Erbin (82) vererbte, Freibetrag 20.000. Danach konnten dann die Kinder und Enkelkinder der Erbin erben. Freibetrag ebenfalls nach der 1.Erblasserin 20.000. Hätte man diese direkt mit bedacht, hätte man rund 160.000 steuerfrei übertragen können. so leider nur 20.000. Der Rest dann mit mir rund 30% Steuerbelastung (in Euro: 160.000 ./.20.000 = 140.000. 140.000 * 30% = 42.000 !) Dumm gelaufen, zumal ein Notar dazwischen hing.


    3. da gab es noch das Maschinengeschriebene Testament des akribischen Beamten. er wollte alles ganz genau machen, hatte wohl auch lange recherchiert und gegrübelt. Und dann die Sache sauber und akkurat aufgeschrieben. Da es seiner Meinung nach sehr gut aussehen sollte dann auch mit der Schreibmaschine, seine Handschrift war nicht die beste. Alles wurde aufgeteilt, seine Ex-Frau sollte etwas bekommen, seine Liebste (ohne Schein) ebenfalls, den Rest seine Kinder.


    Nur war das Testament ungültig, da es eben der Form (handschriftlich !) nicht genügte.


    Zum Glück gibt es noch respektvolle Kinder, sie beugten sich dem Willen des Vaters und setzten diesen auch ohne rechtsgültiges Testament um. Dem Finanzamt war es egal, es hat dann so besteuert wie der Erblasser es wollte.


    Das heißt: man kann als Erblasse (fast so) wollen wie man will. Man muss es nur selber schreiben. Und dann hoffen, dass die Erben sich dran halten. Denn wenn die sich einig sind, können sie (fast) alles ändern. Also überlegt Euch gut, wie weit der Arm später noch aus der Erde raus schauen soll. Irgendwann fängt der nämlich an zu stinken.

    • Offizieller Beitrag

    Ein grundsätzliches Problem aller Waffenbesitzer:
    Völlig zurecht darf nur der/die Berechtigte Zugriff auf die Waffen haben. Das bedeutet unter anderem, dass Schlüssel, aber auch Codes für die evtl. vorhandenen Zahlenschlösser der Tresore keinesfalls von Dritten, auch nicht den nächsten Verwandten, gefunden werden dürfen.
    Was aber ist, wenn der Waffenbesitzer den Abgang macht? Wie kommen dann die Erben an die Waffen (zur Übernahme bzw. Sicherstellung)? Gibt es da ein geregeltes/vorgesehenes Prozedere? Ich kann ja nun schlecht die Tresorkombination in die theoretisch jedem zugängliche Witwenanleitung schreiben...

  • @Friese, nur eine Witwenanleitung, OHNE (notarielem) Testament?



    Naja, wie verhält es sich, wenn Du den/die Schlüssel bei Dir trägst? Dann kannst Du in einem Todesfall auch nicht verhindern, daß Deine Schlüssel gefunden werden. Du kannst dann auch nicht mehr haftbar gemacht werden.



    Am Besten, weitere Familienmitglieder von Dir machen auch den Jagdschein dann dürfen die doch gemeinsam mit Dir die Waffenschränke verwenden?

  • Kontovollmacht, jetzt sind über den Tod hinaus festlegen. Sonst geht ohne Erbschein nichts und der kostet zusätzlich.
    Da allein die Ausstellung des Todesurkunde Wochen dauern kann, einfach die Online Zugangsdaten hinterlegen und eben drauf zugreifen. man hat ja die Vollmacht über den Tod hinaus!


    Falls Gewerbe mit im Spiel ist, immer alles notariell beglaubigt!


    Wohnung evtl kündigen. Es gilt 3 Monate Kündigungsrecht. Der Erbe übernimmt meist automatisch die Wohnung.

  • Kontovollmacht, jetzt sind über den Tod hinaus festlegen. Sonst geht ohne Erbschein nichts und der kostet zusätzlich.
    Da allein die Ausstellung des Todesurkunde Wochen dauern kann, einfach die Online Zugangsdaten hinterlegen und eben drauf zugreifen. man hat ja die Vollmacht über den Tod hinaus!


    Falls Gewerbe mit im Spiel ist, immer alles notariell beglaubigt!


    Wohnung evtl kündigen. Es gilt 3 Monate Kündigungsrecht. Der Erbe übernimmt meist automatisch die Wohnung.

    Wir hatten die Sterbeurkunden für meine Eltern binnen kürzester Zeit, sozusagen sofort. Wochen hat das nicht gedauert. Der Bestatter brauchte die Sterbeurkunde auch um alles zu regeln.
    Eine Kontovollmacht nützt nicht immer, vor allem wenn eine Erbengemeinschaft im Spiel ist. Wir hatten Glück, dass die Bank das mit der Erbengemeinschaft wissentlich überhört hat und ich alles ohne Unterschriften der Miterben regeln konnte, weil ich eine Bankvollmacht hatte. Meine Miterben waren jedoch froh, dass ich das gemanagt habe und hätten mir auch entsprechende Vollmachten erteilt.
    Ich kann jedem nur raten ein notarielles Testament zu machen und das beim Amtsgericht zu hinterlegen
    Das hat uns letztes Jahr mehr als einmal geholfen, trotzdem immer noch genug Schreibkram da war.
    Nacherben darin möglichst namentlich benennen, bzw. das im Nachhinein noch aufnehmen, falls die eigentlichen Erben schon verstorben sein sollten.
    Noch ein Tipp für alle Wohnungsentrümpler. Das Sparbuch kann derjenige einlösen, der es in den Händen hält. Mittlerweile gibt es diese nicht mehr in der Buchform, sondern in der Regel als Sparblätter, die aussehen wie Kontoauszüge. Also lieber genau hinschauen, ob das nur alte Kontoauszüge sind die in der Papiertonne landen oder doch Sparblätter. Wenn man diese nicht vorweisen kann startet ein langwieriger Prozess über das Amtsgericht, bevor man dann evt. an das Sparguthaben kommt.
    Auch sollte man darauf achten, ob noch Bücher da sind, die der Bücherei gehören und zurück gegeben werden müssen.
    Am Besten ist, man bespricht solche Dinge vor der Wohnungsauflösung oder es kümmert sich erstmal eine Person um das Durchschauen der wichtigen Dinge.
    Ich habe es leider erleben müssen, dass mehrere Personen hilfsbereit und gutwillig wild entrümpelt haben und meinten alles mögliche gehöre weg. Ende vom Lied war dann eine einsame Papiertonnenaktion. Diese war dann zum Glück erfolgreich.

    "Wenn du etwas tust, was du noch nie getan hast, dann ist das doch schon ein Abenteuer."
    Johan Skullman


    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Völliger Quatsch Aus der Praxis schlecht vorstellbar. . Wenn man den Leichnam z. B. Aus dem Krankenhaus abholen möchte, muss der Bestatter vorher die Sterbeurkunde vorlegen. OHNE läuft nix. Wenn ein Tötungsdelikt, unklare Todesursache oder Suizid vorliegt, benötigt man die Freigabe der Staatsanwaltschaft für alles weitere. Falls es dazu noch Fragen gibt, gern per PN.


    Auf den Erbschein, der nicht die Sterbeurkunde ist, ist wochenlanges Warten an der Tagesordnung. Je mehr Erben desto länger.


    Gruss MM

  • In Hannover waren es sechs Wochen! Da musste aber alles andere schon bezahlt, bzw ausgelegt werden. Wenn man Pech hat, dauert es eben. In H ist das wohl normal, sagte der Bestatter.

    =O
    Bei uns hat der Bestatter jeweils den Leichnam inklusive des Totenscheins abgeholt und damit dann die Sterbeurkunde besorgt. Ging ruckizucki. Vielleicht weil meine Eltern im Krankenhaus, bzw. Hospiz verstorben sind, es keinerlei Zweifel an den Todesursachen gab und der Arzt somit eh vor Ort war. Bei dem Vater eines Freundes hat es etwas länger gedauert, weil dieser zu Hause verstorben ist. Allerdings kennen wir den Bestatter auch privat (sozusagen unser Haus- und Hofbestatter) und der Bestatter kennt den Beamten im Standesamt auch persönlich (wir übrigens auch flüchtig). Ich habe noch nie gehört, dass das so lange dauert. Ist also doch nicht alles schlecht, so mitten im Pott. Auch das ganze Prozedere beim Amtsgericht wegen Testament, Hausumschreibung und -verkauf ging verhältnismäßig flott. Innerhalb eines guten halben Jahres war alles komplett abgewickelt. Inklusive Auflösung aller Konten. Das einzige, was ewig gebraucht hat, war eine Rückforderung seitens der Rentenversicherung. Die kamen nicht aus dem Quark, musste dreimal trommeln, bis die endlich die Überzahlung zurückgebucht hatten und ich das letzte Konto dann auch auflösen konnte.

    "Wenn du etwas tust, was du noch nie getan hast, dann ist das doch schon ein Abenteuer."
    Johan Skullman


    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.