Zurück zum Thema:
Meiner Meinung nach sollte es für alles, was mit Tierhaltung zu tun hat, einen Sachkundenachweis und häufige Kontrollen geben.
...
Da könnte ich Dinge tun, die ich hier lieber nicht schreibe. Aber das Tierschutzgesetzt sagt, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
...
zum Thema Sachkundenachweis habe ich die Erfahrung gemacht, dass man den Schein macht um den Schein zu machen und den Schein zu wahren.
Wenn sich an der Haltung zu dem Erlernten nichts getan hat, wurde der Schein nur zum Schein erworben und das war´s.
Kontrollen jain. Nützen nur bedingt etwas. Ja, wenn die reale Gefahr besteht, erwischt zu werden. Aber mal ehrlich, wo in D ist das denn real?
Vor allem wenn man im Bereich des OLG Köln lebt.
Ein anderer Punkt ist die Handhabung des Tieres als Sache. Juristisch gesehen ist und bleibt der beste Freund des Menschen immer eine Sache, egal ob Hund oder Auto. Nur dass das Auto in den Anschaffungskosten mehr wert ist und daher auch vor Gericht.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz kann (!) auch eine Straftat sein. §17 TierSchG, ist aber auch der einzige Tatbestand.
Was die Scheine betrifft, wenn hoher Schaden an Mensch und Sache möglich und wahrscheinlich, dann ja, sonst eher vielleicht.