Übernachten im Wald - mit Erlaubnis des Waldbesitzers erlaubt "Bayern"?

  • Servus,

    ich hoffe das ich mit meiner Frage in diesem Bereich richtig bin.

    Ich habe heute mit einem Waldbesitzer gesprochen, ob ich da mal für ein WE mit meinem Sohn ein kleines Lager aufschlagen und übernachten dürfte. Er hat damit kein Problem, solange ich natürlich einige Regeln einhalte. Auch der zuständige Jäger ist gut drauf und es würde passen. Nun zur rechtlichen Seite. Kann es da Probleme geben, wenn ich die Erlaubnis von dem Waldbesitzer habe? Ich wohne im tiefsten Oberbayern...

    Leider konnte ich bisher keine genauen Infos dazu finden. Über Tipps wäre ich dankbar!

    Vielen Dank

  • Wolpertinger

    Hat den Titel des Themas von „Übernachten im Wald, mit Erlaubnis des Waldbesitzers erlaubt "Bayern"?“ zu „Übernachten im Wald - mit Erlaubnis des Waldbesitzers erlaubt "Bayern"?“ geändert.
  • Normalerweise stellt dies dann kein Problem dar, ausser es ist z.B. ein Naturschutzgebiet.


    Es kann aber sein, dass es eine Allgemeinverfügung der Gemeinde gibt, dass der Wald während der Nachtzeit nicht betreten werden darf.


    Bedenke aber, du darfst trotzdem kein Feuer machen, solange du nicht dem Personenkreis unter §17 BayWaldG angehörst.

  • Normalerweise stellt dies dann kein Problem dar, ausser es ist z.B. ein Naturschutzgebiet.


    Es kann aber sein, dass es eine Allgemeinverfügung der Gemeinde gibt, dass der Wald während der Nachtzeit nicht betreten werden darf.


    Bedenke aber, du darfst trotzdem kein Feuer machen, solange du nicht dem Personenkreis unter §17 BayWaldG angehörst.

    Servus, das hört sich doch gut an. Ja, Feuermachen ist leider nicht, aber wenigstens dürfte ich da ohne Stress nächtigen und müßte keine Angst haben, verscheucht zu werden. Es handelt sich nicht um ein Naturschutzgebiet. Wir haben in dem Wald auch unseren 3D Bogenparcour und nutzen dafür von 6 Hektar ca. 4 Hektar zum Bogenschiessen. 2 Hektar wären noch frei zum "Bushcraften". Es gibt auch einen kleinen alten Steinbruch, wo sich die Dorfjugend einen Bauwagen mit Erlaubnis des Waldbesitzers aufstellen durfte (illegal) damit sie einen Platz haben und keinen Scheiss bauen. Also, von der Seite alles gut! Der Wald ist einfach nur schön, Bäche, Nadel- und Laubbäume, viel Licht und Sonne, tolle Umgebung. Das wäre echt perfekt!

  • Dann musst du nur noch in Erfahrung bringen, ob es für den jeweiligen Zeiten, die du dort verbringen möchtest, ein Betretungsverbot gibt.

    Wird ab und an, während Wintermonate oder während der Brutzeit verhängt.


    Gibt es da keine Allgemeinverfügung


    Go for it

    Und viel Spass

  • Also, Bogenschiessen dürfen wir das ganze Jahr über. In dem Waldstück befindet sich auch noch bei unserem Parcour ein Platz vom Kindergarten, wo sich die kleinen zwei mal die Woche ausleben dürfen. Denke mal, das es dann kein Betretungsverbot gibt...

  • Mit Erlaubnis des Waldbesitzers kein Problem. Selbst ein Zelt ist dann kein Problem.

    Der Jäger hätte auch nichts dagegen einwenden können, aber noch besser, wenn er es auch befürwortet.

  • Mit Erlaubnis des Waldbesitzers kein Problem. Selbst ein Zelt ist dann kein Problem.

    Der Jäger hätte auch nichts dagegen einwenden können, aber noch besser, wenn er es auch befürwortet.

    Laut einManimWald ist in Bayern doch das Übernachten im Wald verboten. Wie es sich mit Nächtigen mit Erlaubnis des Besitzers verhält kann ich auswendig gerade nicht mehr sagen. Ich weiß nur, dass ich nach den Waldrechtvideos von ihm froh war, dass der Wald meiner Eltern auf württembergischer Seite des Hügels liegt und nicht auf der bayerischen!

    Grüße vom Largo


    Gôdaich!

    (geht eigentlich (ganz gut))

  • Nicht unbedingt,

    beide, der Waldbesitzer und die Jäger dürfen ja trotzdem Nachts den Wald betreten (Ausnahmeregelung) und Verfügungen werden in der Regel nur veröffentlicht und jeder Bürger muss sich selber darum kümmern, dass er diese Information hat.


    Als ich bei der Bundeswehr war, hatten wir ein Munlager (welches nicht mehr als solches genutzt wurde) Dort wurden verschiedene Ausbildungen betrieben, aber nur am Tage von 07:00 bis 22:00.

    Denn nach dieser Zeit, dürfte z.B. nicht mehr geschossen werden, da in der Nähe Wohnhäuser standen (Lärmschutz) desweiteren dürfte dort während der Wintermonaten Nachts der Wald (auch von uns Soldaten) nicht betreten werden.

    Gute 15 Jahre später bin ich dann dort in die Nähe gezogen. Im Wald befindet sich ein Trimm Dich Pfad und siehe da, in den Wintermonaten dürfte man immer noch nicht, von 22.:00 bis 7:00 den Wald betreten.

    Der betreffende Wald ist kein Naturschutzgebiet, nur die Gemeinde, will dem Wild nachts die Ruhe gönnen.


    Ich habe an meinem Arbeitsort auch das absolute Negativbeispiel.

    Direkt neben dem Wald befindet sich ein Studentenwohnheim. Im Wald (zufällig auch das Revier eines Bekannten) sind zu jeder Tag-/Nachtzeit Jogger unterwegs.

    Zum einen wird das Wild ständig auf Trab gehalten, zum anderen müssen die Jäger dort höllisch aufpassen, dass keiner ins Schußfeld läuft (obwohl man dort, zu keiner Zeit, die Wege verlassen darf, aufgrund ehemaliger Standortübungsplatz der Reichswehr, Wehrmacht, US Army).

  • Laut einManimWald ist in Bayern doch das Übernachten im Wald verboten

    Ok, du kannst dem Ben glauben oder dem BayWaldG. Letzteres verbietet es nicht, sich Nachts im Wald aufzuhalten. Sondern erstmal nur nicht zu Zelten (Tarp ist auch eine Art von Zelten, und ein Zelt definiert sich nicht, dass es einen Boden hat. Der Boden bei Zelten ist eine sehr junge Erfindung und Jahrtausende hatte man keinen Boden).

    Also sich im Schlafsack oder Decke hinlegen und schlafen ist erlaubt.

    Mit der Genehmigung des Waldbesitzers ist auch ein Zelt möglich.

  • el_largo , was soll mich interessieren, was der Mann im Wald via YouTube erzählt, wenn ich mit mehreren örtlichen Förster gesprochen habe?


    Carpe und laut BayWaldG, darf solange keine Waldbrandwarnstufe herrscht der Waldbesitzer ODER eine von IHM BEAUFTRAGTE Person ein Feuer machen, neber Förster, Imker, Jäger oder Forstpersonal

  • Servus,
    da habe ich ja eine spannende Diskussion angekurbelt. Die rechtliche Seite ist wohl etwas unklar geregelt. Natürlich möchte ich ungern "schlafende Hunde" wecken und bei der zuständigen Behöre anrufen um mich zu informieren. Der Waldbesitzer möchte mir aber auch noch die besten Plätze zeigen, damit ich ein schönes Nachtlager mit Tarp aufbauen kann. Also, geplant ist ein Tarp, Isomatte, Schlafsack und Brotzeit und etwas Licht. Klar, ein Feuer wäre schon was schönes, aber ich halte mich da an die Abmachung und freue mich über das was ich habe...

  • ODER eine von IHM BEAUFTRAGTE Person ein

    Nein, im Art 17 BayWaldG steht:

    Zitat

    (4) Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 3 gelten nicht

    1.für den Waldbesitzer und für Personen, die er in seinem Wald beschäftigt,

    2.für Personen, die behördlich angeordnete oder genehmigte Arbeiten durchführen,

    3.für die zur Jagdausübung Berechtigten und

    4.für die Holznutzungsberechtigten bei der Ausübung des Rechts.

    beschäftigt und beauftragt sind rechtlich zwei unterschiedliche Begriffe.


    Und Imker werden in Bayern gar nicht berücksichtigt.

    Das mag in anderen Bundesländern anders geregelt sein, hier geht es aber konkret um Bayern.


    Ist jetzt also ein Waldbesitzer berechtigt, jemanden eine Erlaubnis in seinem Wald, just for Fun Feuer zu machen?

    Oder darf nur der Grundstücksberechtigte zustimmen (nicht erlauben)?

    Eigentümer und Besitzer sind auch rechtlich verschiedene Zusammenhänge.

    Ein Eigentümer kann auch der Besitzer sein, der Besitzer muss aber nicht der Eigentümer sein.

    Jemand der Wald gepachtet hat, ist ein Waldbesitzer, derjenige, der den Wald verpachtet hat, ist der Eigentümer (und Grundstücksberechtigte).

    Und wenn der Eigentümer, den Wald nicht verpachtet hat, ist er auch der Waldbesitzer.


    Rechtlich gesehen, ist es also alles andere als einfach.

    Und das man trotzdem noch eine Genehmigung des KVR´s benötigt um ein Lagerfeuer zu betreiben, ist fast Nebensache.

    Hier mal ein Antrag

    https://www.markt-nordheim.de/…g_Lagerfeuer_Gemeinde.pdf


    Also, geplant ist ein Tarp, Isomatte, Schlafsack und Brotzeit und etwas Licht

    Das ist überhaupt kein Problem, wenn es dir der Waldbesitzer (der muss da nicht mal Eigentümer sein)erlaubt.


    Nur beim Feuer ist es problematisch und falls es ein nächtliches Betretungsverbot gibt.


    Die rechtliche Seite ist wohl etwas unklar geregelt

    Eigentlich nicht.

    Das Problem ist nur, dass viele die rechtlichen Begriffe wie Eigentümer (für Grundstücksberechtigter) oder Besitzer als gleich ansehen, was sie aber nicht sind.

    Oder mancher meint ein Tarp steht rechtlich anders dar, wie ein Zelt (oder ein Zelt muss einen Boden haben) Tarp(auline) ist nur das englische Wort für Zeltplane.

  • Carpe , dann hat es so es der Eigentümer erlaubt (was ja hier eh nicht der Fall zu sein scheint) ihm zu dem Zeitpunkt das Holzrecht gegeben, bzw ihm beauftragt (=beschäftigt) nach dem Rechten zu sehen

    Problem ist eher, daß KEINE Waldbrandwarnstufe ausgerufen sein darf

  • Das mit Besitzer und Eigentümer, und beschäftigt oder erlaubt wurde ja schon eruiert.


    Interessant ist aber auch die Stelle, an der das Zelten geregelt ist, BayWaldG, Art. 46, Absatz 4 Nummer 3, der sagt nämlich:


    (4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem Wald unbefugt
    1.Holz schleift oder stürzt,
    2.Vorrichtungen, die zum Sperren von Wegen oder dem Schutz von Waldverjüngungsflächen dienen, öffnet und offen stehen lässt, entfernt oder in anderer Weise unwirksam macht,
    3.Zelte oder Wohnwagen aufstellt,
    4.entgegen Art. 17 Abs. 3 in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober raucht.


    Punkt 4 kann vom Besitzer partiell ausgehebelt werden, allerdings ist nicht die Rede davon, dass der Besitzer Zelte oder Wohnwagen erlauben darf. Jetzt stellt sich mir die Frage: darf ich das in meinem eigenen Wald überhaupt? Denn der Gesetzgeber unterscheidet hier ja nicht.