Mit Shorts & Baby im Schneesturm: Deutsche Touris zahlen Rettungseinsatz

  • Wie jetzt bekannt wird ist Anfang April eine Touristengruppe aus Deutschland in den Kärnter Alpen in Bergnot geraten und hat einen Notruf abgesetzt, siehe Link. Die Bergretter hatten alle Mühe zu der Gruppe vorzudringen, es herrschte schlechte Sicht u. Schneegestöber. Als sie die Gruppe gefunden wurde trauten sie wohl ihren Augen nicht: Die dt. Touris waren teils in kurzen Hosen unterwegs (wohl doch UL'er und keine Bushcrafter) und hatten neben einem 9 Monate alten Baby auch noch ein paar Hunde mit. Wegen grober Fahrlässigkeit müssen sie nun die Bergungskosten von ca. 3.500.- Euro selbe bezahlen ...

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    Frischluftdeppert
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  • grober Fahrlässigkeit

    Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, soweit ich weiß, einen Verstoß gg Gesetze und untergesetzliche Regelungen. Mich würde interessieren, gegen welche Vorschriften verstoßen wurde. Rein juristisch .


    Stehen da entsprechende Passagen im Sicherheitspolizeigesetze (SPG) ? :“ Wanderer hätten sich „immer vor einer Tour über die Route und die Schneelage zu erkundigen und sie haben vorher den Wetterbericht anzuschauen“.


    Rechtskundige: Gibt es das ähnlich auch in Deutschland?



    "Das beste Souvenir einer Reise ist eine breitere Perspektive."


    Rick Steves

    3 Mal editiert, zuletzt von Naturerlebnis ()

  • ... ähnliches haben wir 2000 im Yukon erlebt, als wir in einem Gletscher wanderten.

    Plötzlich Hubschrauber etc. ... da waren "Wanderer" in vollkommen untauglichen Klamotten (u.a. leichten Sandalen) bei Sonnenschein in den Gletscher marschiert und wunderten sich, daß es mächtig kalt wurde, als sich Wolken vor die Sonne schoben....

    Wir haben kurz darauf mit einem Ranger geschwatzt, der auch dort unterwegs war. Der meinte, die Leuts hätten ihre Bergung auch zu 100% zu zahlen, da am Einstieg in den Gletscher auf geeignete Bekleidung hingewiesen wurde...


    Gruß
    Thomas :bart:

    Ziegen sind coole Viecher... sie schauen immer auf der anderen Seite des Zaunes nach, was es da zu entdecken gibt.... :bart:

  • Rein juristisch .

    Ketzer! :mrgreen:


    Könnte aber berechtigt sein, deine Frage.


    Fahrlässigkeit ist so einen Sache. Hinzu kommt, dass Kärnten nicht wirklich unter das BGB und die Bundesdeutsche (uns bekannte) Jurisdiktion fällt. Egal, also wie könnte es hier sein:


    (einfache) Fahrlässigkeit kann man übersetzen mit "Ups, das habe ich nicht kommen sehen." Das wird meist unter das Stichwort, soll nicht sein, aber kann einfach mal passieren.


    Grobe Fahrlässigkeit kann man auch so sehen: "Naja, ist halt egal, wenn genau das gleich passiert." Stichwort könnte sein: "Und wenn schon...!"


    Das ganze muss man dann immer unter dem Gesichtspunkt eines verständigen, erwachsenen Menschen betrachten.

    Und nun wird es einfach etwas zu komplex für die (pseudo-)juristische Diskussion im Forum:


    Was ist ein erwachsener, verständiger Mensch? Macht die Zeugung eines Kindes erwachsen? Macht das Alter erwachsen?

    ok, 21 Jahre sind wohl "erwachsen".


    Verständig? Kommt drauf an...

    auf was?

    auf die allgemeine Verkehrsauffassung. (boah, ey, mussdasein, einen schwammigen Begriff durch einen anderen austaushen!)


    Was für einen Bergbewohner selbstverständlich ist, muss für einen Flachländer noch lange nicht alltäglich sein und umgekehrt.

    An der Küste hört man hin und wieder in südlichem Tonfall "wo hab´st denn doa Woasser glassen?" und die Familie wundert sich wenn sie im Schlick steckenbleibt und das steigende Wasser sagt:

    "Wasser lassen kannste gerne hier und jetzt, nennt man auch "sich in die Hose machen", und dazu hast du jedes Recht, wenn der Blanke Hans kommt!"


    Hätte also die Familie Anfang April im Gebirge mit Schnee und Eis rechnen müssen, wenn unten im Tal die Sonne auf den bleichen Pelz scheint?

    meiner Meinung nach ja, sie hätte damit rechnen müssen. Oder sich zumindest bei anderen kundig machen müssen. So was nennt sich dem Grunde nach Leichtsinn: sehenden Augens ins Unglück rennen oder wie oben "und wenn schon, .... dann werden wir halt rausgeholt!"

    (oder eben auch nicht, wenn mal etwas länger dauert und kein Süßfutter in der Nähe ist)


    Man hätte sich kundig machen müssen. Punkt.

    fremde, unwirtliche Umgebung => da muss man fragen, dass weiß jeder (!).

    Und dieses Nicht-Wissen müsste man sich dann ggf. als schuldhaft anrechnen lassen.

  • Steuermann , Mitte April auf 1100m passt doch kurze Hose und die überallOutdoorSchuhe von Crocs



    wurden wir etwa deshalb die ganze Zeit von der Drohne beobachtet? Und nicht weg dem G7 Gipfel, der demnächst dort in der Nähe stattfinden soll?

  • Habe leider keine Kenntnis wie 'fahrlässig' und 'grob fahrlässig' im österr. StGB(?) definiert ist Naturerlebnis und wie der Punk im sicherheitspolizeilichen Gesetz abgehandelt wird weiss ich noch viel weniger da ich nicht bei der österr. Exekutive bin. So wie Steuermann schon erläuterte kommt der Passus zum Zug wenn jemand seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt hat. Selbstverständlich wäre es zumutbar die Wettervorhersage anzusehen. Tips zur Ausrüstungs und vor allem zur Tourenkleidung findet man an zig Stellen im I-Net und auch auf div. Touriprospekten und Wanderführern. Man könnte auch Locals fragen (Hüttenwirt, Unterkunft, usw.) und muss sich ja nicht gleich einen profess. Guide buchen.


    In den Alpen muss man Anfang April oberhalb von 1000m Seehöhe mit Schnee u. Kälte rechnen. Von daher bin ich verwundert dass die Gruppe nicht sofort umgedrehte sobald da Schneefall einsetzte. Wir haben zum Glück noch keine (klagefreudigen) amerikanischen Verhältnisse wo an jedem Trailhead die div. Auflagen angenagelt sind damit nicht jeder x-beliebige den Wanderwegbetreiber verklagen kann - es darf hier ausdrücklich noch selbst mitgedacht werden und dies wird auch vorausgesetzt ;) Fakt ist allerdings dass die Bergungskosten und Aufwände durch die stetig zunehmede Anzahl an Freizeitunfällen ein grosses finanzielles Loch bei Krankenkassen, Behörden, usw. hinterlässt und man von öffentl. Hand immer weniger gewilt ist Rettungs- und Bergungsmaßnahmen im Freizeitbereich kostenlos durchzuführen. Von daher wundert es mich keinesfalls dass hier ein stattlicher Betrag rückverrechnet wird. Die Rückforderung gilt als scharf sobald Alkohol in irgendeiner Weise mit im Spiel ist, also besser 0.0 in den österr. Bergen!

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    Frischluftdeppert
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  • Steuermann  bugikraxn ,


    mir geht es um die rein juristische Bewertung. Ob die Betreffenden es nun 'verdient" haben zu zahlen, ist mir zu sehr blah blah, sicher kriegt man dafür immer "Likes" im Forum.


    Könnten die Touris vielleicht vor Gericht klären, aber ich weiß da zu wenig von der Materie.



    "Das beste Souvenir einer Reise ist eine breitere Perspektive."


    Rick Steves

  • Juristische Beratung kann ich Dir leider nicht bieten Naturerlebnis, da hab ich viel zu wenig Tau von der Materie. Ob man den aufgebrummten Kostenersatz nun 'verdient' hat braucht hier erst gar nicht diskutiert zu werden - da flattert ungefragt eine satte Rechnung rein und ich gehe mal davon aus dass eine entsprechende Begründung zusammen mit der Rechnung kommt. Berufen/ gerichtlich vorgehen kann man gegen sowas natürlich immer. Ein deutsches Gericht wirds halt in so einem Fall nicht spielen, die werden sich wahrscheinlich als nicht zuständig erklären. Falls Du vor einem dt. Gericht in einer solchen Sache recht bekommst musst Du das Urteil dennoch vor einem österr. Gericht 'durchsetzen' - viel Glück dabei ... Sinnvollerweise holt man sich einen österr. Anwalt und zieht vor ein österr. Gericht, ob sich der Aufwand lohnt hängt in erster Linie von der Schadenshöhe ab.


    Eine passable Möglichkeit horenden Rettungskosten zu begegnen ist z.B. die Mitgliedschaft in einem der alpinen Vereine (Naturfreunde, Alpenverein, uvm.). Im Mitgliedsbeitrag ist üblicherweise eine Versicherung inkludiert welche z.B. Hubschrauberbergungen deckt. Eine Alternative wären private Krankenversicherungen, sowas hat z.B. 2 meiner Bekannten bei Skiunfällen geholfen - der eine bekam eine Rechnung von beinahe 5.000.- Euro an Bergungs- und Behandlungskosten welche seine private Krankenvesicherung übernommen hat. Inwieweit Versicherungen einspringen wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist weis ich allerdings nicht ...

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    Frischluftdeppert
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  • Sinnvollerweise holt man sich einen österr. Anwalt und zieht vor ein österr. Gericht, ob sich der Aufwand lohnt hängt in erster Linie von der Schadenshöhe ab.

    So müssten sie es wohl machen. Der eingeforderte Betrag deckt wohl noch nicht einmal alle Kosten. Mir persönlich wäre sowas super peinlich, ich würde ja schnell zahlen und die Angelegenheit nicht weiter aufbauschen.



    "Das beste Souvenir einer Reise ist eine breitere Perspektive."


    Rick Steves

  • Naturerlebnis, eine eindeutige Aussage kann dir hier leider niemand geben.

    Es ist aber wahrscheinlich, das sie Touristen die Forderung begleichen müssen.


    Die Rettung außerhalb der üblichen Gebiete kann regelmäßig zu Kosten führen. Sobald man nicht mehr in Reichweite der regulären Landrettungsdienste ist, kostet es meistens:


    Bergretter stellen ihre Arbeit regelmäßig in Rechnung, egal ob nur ein Verstiegener aus der Wand geholt wird oder ob ein Herzinfarkt ins Tal geflogen wird. Und lange Suche ist Personalintensiv und damit teuer. Wohl dem, der immer heil wieder Heim kommt bzw. Im Falle eines Falles versichert ist. (Unfallversicherung reicht regelmäßig nicht aus, Alpenverein sollte es da schon sein.)


    DGzRS (seenotretter auf Nord- und Ostsee) stellen technische Hilfeleistungen in Rechnung. Bei Menschenrettung ist den Geretteten das meist ein Danke in Euro wert.


    Aber auch Feuerwehren oder THW und die anderen HiOegs stellen "unnötige", weil aus Dummheit verursacht und zu Glück ohne Personenschaden abgelaufe Einsatz oft in Rechnung.


    Rechtliche Grundlagen dafür müsste ich mal bei einem Kollegen mit Fachgebiet Sozialrecht oder Versicherung nachfragen.


    Fazit:

    Dummheit kann sehr weh tun

    Das Leben ist lebensgefährlich, besonders wenn man daddelnd und mit Ohrenstopfen durch die Gegend läuft und oder seine Lebenserfahrung ausschließlich durch youtuber erweitert.

    Die Natur ist konsequenter als viele Menschen und nicht so brav wie viele Naturfreunde meinen.

    Es gibt Konsequenzen für das eigene Handel, selbst wenn Mami das nie getan hat und man es in der Schule als guten Witz der Lehrer abgetan hat.


    Wer regelmäßig rausgeht, weiß das auch.


    Den restlichen rechtlichen Teil kläre ich mal bei Gelegenheit.

  • Mir persönlich wäre sowas super peinlich

    100%ige Zustimmung, noch dazu sind ein paar Bekannte/ ehemalige Arbeitskollegen beim österr. Bergrettungsdienst und wenn mich diejenigen irgenwo 'aufklauben' müssten hätte ich den Spott über Jahre hinweg garantiert. Da gab's allerdings vor einiger Zeit eine witzige Geschichte von deutschen Skiurlaubern welche in unmittelbarer Nähe einer Ortschaft die Orientierung verloren haben und mit ihrem Notruf einen Mega-Sucheinsatz auslösten. Die sind anschließend auch vor Gericht gezogen weil ihnen die Höhe der verrechneten Kosten zu hoch erschien. Deren Begründung: Man hätte ja nicht gleich mit so viel Personal ausrücken müssen. Der Konter der involvierten Rettungsorganisationen: Das bleibt dem Einsatzleiter überlassen mit welcher Mannschaftsstärke angetreten wird ...

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    Frischluftdeppert
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  • Der Konter der involvierten Rettungsorganisationen: Das bleibt dem Einsatzleiter überlassen mit welcher Mannschaftsstärke angetreten wird ...

    Sowas bekam ich vor zwei/drei Wochen bei einer Vermistensuche in einem See auch mit.

    Da fragte ein Dritter, Unbeteiligte, warum bei einer Suche im Wasser so ein Großaufgebot eingesetzt wird?

    Das Schlimme daran, es waren NUR zwei Autos, zwei Boote und gerade mal 8Menschen eingesetzt

    Da erlebte ich schon andere Suchmanschaften mit weit über 100 Menschen

  • In Ordnung, Naturerlebnis , Du hast es nicht anders gewollt. Dann mal los, hinsetzen, zuhören, Klappe halten, jetzt kommt der Oberleher. :shock:


    Noch eines vorweg: das hier ist ein kleiner Aufsatz, nichts weiter. Keine Rechtsberatung, kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit.

    ich schreibe hier zum Spaß und nicht für Geld oder Recht. Wenn jemand rechtlichen Rat braucht, so sollte er diesen bei einem Rechtsanwalt suchen und hoffentlich auch finden.


    Damit - zumindest in Deutschland - der A eine Forderung an den B stellen kann, muss entweder ein Vertrag vorliegen, der B dem A einen Schaden verursacht haben oder - und das könnte hier dann greifen, ein Aufwandsersatzanspruch vorliegen. Letzteres ist etwas ähnliches wie ein Vertrag. Der A durfte davon ausgehen, dass der B sein Bemühen billigend in Anspruch nimmt, es - soweit er hätte zustimmen können - auch getan hätte.


    Beispiel für eine solche Situation:

    Mensch liegt bewusstlos auf der Straße, Notarzt kommt und frag: "soll ich Sie behandeln?"

    Keine Antwort ist auch eine Antwort, mag sich mancher denken und wieder gehen.

    Ne, eben nicht, der Notarzt wird für sein Bemühen entlohnt werden, da von einer Zustimmung des Bewusstlosen zur Hilfeleistung ausgegangen werden kann.


    Damit wäre also die grundsätzliche Frage nach den Kosten geklärt, ohne dass es letztlich der Klärung des "Verschuldens" bedarf:

    Sobald eine Hilfeleistung notwendig wird, ist diese zu bezahlen. Punkt, fertig. Egal, ob selbstverschuldet, zufällig oder dummerweiser in die Situation geraten, es muss bezahlt werden.


    Nur die Frage, von wem? Und nun wird es spannend.

    Möglicher Weise gibt es eine Versicherung, welche für die entstandenen Kosten aufkommt.


    Bleiben wir im Inland, beim herkömmlichen Landrettungsdienst aka Feuerwehr und Krankenwagen.

    Kommt der RTW raus, geht es regelmäßig um eine Erkrankung oder einen Unfall. Damit kommt die gesetzliche Krankenkasse, die BG oder die Private Krankenversicherung ins Spiel. Um zu erfahren, was die zahlen, muss man in deren AGB reinsehen. Meist findet man dort solche Dinge wie "Grobe Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" als Ausschluss von der Leistung. Und damit wären wir wieder am Anfang der Geschichte.


    Wir haben einen Versicherungsnehmer und gleichzeitig verunfallten "VN". weiter haben wir die Versicherungsgesellschaft G und die HiOrg H.


    H stellt eine Forderung an den VN, weil dieser einen Such- und Rettungseinsatz ausgelöst hat.

    Die G stellt sich auf den Standpunkt, das war a) nicht nötig, b) nicht in diesem Umfang und c) war der VN das ganze "selber schuld" mit dem Ergebnis, dass G nicht an H zahlen will.


    Dadurch wird die Forderung von H an VN natürlich nicht geringer oder gar auf Null gesetzt. Diese besteht fort, getreu der Motte: Nix is umsonst, nur der Tod, und der kostet das Leben (früher auch noch 5 R-Mark 20 für die Kugel und heute 10.000 Euken für die Beerdigung, ok, war böse, ist aber so)


    Bitte verabschiedet Euch von der Ansicht, dass jede Hilfeleistung kostenlos ist, nur weil es um Hilfe, Rettung oder sowas heeres geht. Das will alles bezahlt werden und zwar nach erbrachter Leistung. Nur eben, dass hier in good old Germany die gesetzliche KV das alles im Hintergrund regelt sobald man das Lebensberechtigungskärtchen aka Krankenversichertenkarte beim Schriftführer der Blaublitzenden Kavallerie abgegeben hat.

    ja, dann kommen noch mal 10 Euro Selbstbeteiligung. Aber Achtung: Beteiligung! weil eigentlich müsste man alles zahlen!


    weiter bei der Forderung:

    H kann seinen Anspruch gegen VN einfach gerichtlich durchsetzen: Leistung wurde erbracht, (Erfolg zählt nicht, nur Aufwand der H) Damit ist die Forderung berechtigt und kann eingetrieben werden. Dass die G keinen Bock auf Zahlung hat, interessiert H nicht im geringsten.


    Aber VN, und der kann nun seinerseits gegen G vorgehen.

    G könnte ihm aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vesicherungsbedingungen entgegenhalten, wenn und soweit VN sich nicht vertragskonform verhalten hat.

    Um sich vertragskonform zu verhalten muss VN aber zunächst einmal das auch können. Möglicher Weise hat VN sein Verhalten nicht zu vertreten. Das kann dann der Fall sein, wenn er bspw. nicht geschäftsfähig oder nicht zurechnungsfähig ist.

    Beispielsweise ist man im Zustand des epileptischen Krampfes nicht zurechnungsfähig. Bei einem alkoholbedingten "Filmriss" auch nicht, aber hier könnte man diesen Bewusst herbeigeführt haben, was sich wiederum auf die grundsätzliche Zurechnungsfähigkeit auswirkt (Spoiler: man muss selbst zahlen, weil man es verschuldet hat)


    Aber auch beim Verschulden kommt es jetzt auf die Stärke des Verschuldens an.


    Geht unsere VN nun als ausgebildeter Bergführer in ein für ihn bekanntes Gebiet, ohne dass sich über Funk und Fernsehen ein Wettersturz anbahnt und rutscht er dort auf einem im Weg liegenden losen Stein aus und bricht sich das Bein wodurch er einen größeren Rettungseinsatz auslöst.


    Sicherlich ist VN hier schuld an dem Unfall, er hätte schlicht und ergreifend besser aufpassen können. Man stolpert einfach nicht über einen Stein, damit geht man achtsamer um! (diejenigen, die mich kennen, grinsen jetzt wegen einem Wortspiel)

    Es war also von unserem VN "Fahrlässig", einfach auf dem Stein auszurutschen: so etwas kommt vor, kann leider passieren.


    Aber es war eben nicht "Grob Fahrlässig".


    Anderer Fall:

    VN ist wieder ein gut ausgebildeter Bergführer, welcher nun eine Gruppe gegen Bezahlung in die Berge und Täler führt.

    Nur sagt der Wetterbericht eben keine 20°C und Sonne, sondern Regen, Schnee, Hagel und Gewitter, eben April-Wetter, an.

    Trotzdem geht unser VN frohen Mutes - weil er eben keinen Wetterbericht hören will, er weiß es besser... - mit der Gruppe in die Berge.

    Es kommt wie es kommen muss, nämlich zum Rettungseinsatz.


    Und nun stellt sich die G auf den Standpunkt, dass der VN die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen und damit Grob Fahrlässig gehandelt hat.

    Hier kann man die Grobe Fahrlässigkeit umschreiben mit: Schiexxx egal, wenn was passiert. oder "Und wenn schon,...."


    Die G würde - wenn sie die Grobe Fahrlässigkeit in den AGB / AVB ausgeschlossen hat - nicht zahlen müssen, wohl aber der VN.

    Persönliches Pesch?


    Nein, steht so im Gesetz und wird zumindest in D regelmäßig so geurteilt.


    Dabei ist natürlich immer zu berücksichtigen, ob der VN denn auch einsichtig in sein Verhalten ist:

    Würde nun VN kein ausgebildeter Bergführer sondern nur ein 14 Jähriger Bub sein, der seiner zukünftigen Freundin imponieren und sie "in die Berge (ent-)führen möchte, könnte die Sache schon wieder anders aussehen: ist der 14-jährige denn so einsichtig und konnte er die Konsequenzen seines Verhaltes absehen? Welche Erfahrung hat er in der Umgebung?


    Alles Punkte, auf welche es keine einfachen Antworten gibt.


    Nochmals die Fahrlässigkeit und die Grobe Fahrlässigkeit lassen sich - da unbestimmte Rechtsbegriffe - nicht eindeutig festlegen. Vielmehr muss man sich dann den Einzelfall ansehen.


    Von anderer Qualität dagegen ist der Vorsatz, welchen man nachweisen müsste.

    Bleiben wir beim Berg- und talführenden VN: sagen wir mal, er wollte den Aktiven Freund seiner Begehrten mal so richtig auflaufen lassen und hat ihn trotz des angesagt schlechten Wetters vom Gegenteil überzeugt, ist mit ihm in den Berg gegangen und dort kam es dann zum Unfall und einer kostenintensiven Rettungsmission der Bergwacht.

    Kann die Versicherungsgesellschaft G dem VN diesen Vorsatz tatsächlich hieb- und stichfest nachweisen (wie auch immer) wäre sie wohl von der Leistung frei und VN müsste dann alles aus eigener Tasche zahlen.


    Um die Sache noch etwas abzurunden (oder - wie der Fachmann sich freut:) zu komplizieren, könnte es auch sein ,dass die HiOrg in ihren Statuten die Selbstlosigkeit bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben hat und den Einsatz kosten- und selbstlos fährt. Das wäre dann eine Entscheidung der HiOrg auf welche man aber keinen Rechtsanspruch hat


    So, jetzt ist aber genug für heute, ich hoffe, ich konnte Dich, Naturerlebnis , zu Genüge verwirren. Wenn nicht, morgen kann ich weiter schreiben :)

  • Alter ... wo holst Du das immer alles her?

    und - tippst Du das selber oder hast Du eine Art Sprech, die das dann in Textform Ausgibt ... ?


    Eines ist Sicher. DU kannst mit Sicherheit die Fliege an der Wand Tod-Quatschen.



    :thumbsup:

  • Steuermann , und da hängt es.

    Stell Dir vor, es möchte Jemand nicht mehr leben und versucht sich umzu bringen.

    Nun dauert der Vorgang während der Bewusstlosigkeit an.

    Nun kommt warum und wie auch immer der Notarzt.

    Der Bewusstlose kann natürlich nicht sagen, daß er keine Hilfe will. Er will ja auch Keine, da er sterben möchte

    Egal, ddr Arzt muß helfen, da er ja einen Eid geschworen hat.


    Der Vorfall war, da bewusst selbst verschuldet grob fahrlässig, Versicherung will nicht zahlen.

    Der Patient wollte sich NICHT helfen lassen und hat definitiv dies nicht gewollt.

    Trotzdem muß er zahlen.

  • ich mach seit 50 Jahren nix anderes:

    Fliegen an der Wand totquatschen!


    Der ist guuut, der kommt ins Buch der Sprüche:

    Kah 1.815 :mrgreen:


    Ja, ich tippe das selbst auf der großen Tastatur. Beim Mäusekino würde ich wahnsinnig werden.

    Den Stoff dazu habe ich meist drin, mach ja seit 30 Jahren so was. Und ich schreibe hier und da für ein Fachblättchen, nix wichtiges aber eben bissig. Unter der Rubrik: "kommentiert".


    Mal lieb, mal lieber nicht. Ok, vielleicht sortiere ich die Worte mal anders.


    Ehrlich gesagt, es macht mir ja auch Spass, mal hier und da etwas beitragen zu können, von dem vorgaukeln kann, Ahnung zu habe :mrgreen: .


    Der Vorfall war, da bewusst selbst verschuldet grob fahrlässig, Versicherung will nicht zahlen.

    Der Patient wollte sich NICHT helfen lassen und hat definitiv dies nicht gewollt.

    Trotzdem muß er zahlen

    So ist es, aber das ist eigentlich eine andere Diskussion, nämlich die der Sterbehilfe. Diese möchte ich hier an dieser Stelle eigentlich nicht führen.

    Nur so viel: selbst wenn der Bewusstlose einen Zettel auf seine Stirn geklebt hat "lasst mich liegen, ich will nicht mehr", so ist jeder (!) Zur Hilfe verpflichtet. Wer sagt denn das der Bewusstlose den Zettel geschrieben hat?

    Oder er hat es sich in der letzten Sekunde klaren Denkens noch anders überlegt, konnte aber di Situation nicht mehr ändern.


    Und wenn jemand helfen muss, dann hat er auch Anspruch auf Entgelt. Aber keine Sorge, in diesen Fällen zahlen die KV regelmäßig, da meist eine Erkrankung (oft Depression dem Suizidgedanken zugrundeliegt)

    2 Mal editiert, zuletzt von Steuermann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Steuermann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Bleiben wir im Inland, beim herkömmlichen Landrettungsdienst aka Feuerwehr und Krankenwagen.

    Kommt der RTW raus, geht es regelmäßig um eine Erkrankung oder einen Unfall. Damit kommt die gesetzliche Krankenkasse, die BG oder die Private Krankenversicherung ins Spiel

    So sieht es aus. Die Meisten bekommen es ja nicht mit, da in der gesetztlichen Krankenkasse. Auch in D im Rettungsdienst muss der Einsatz bezahlt werden, bei den Meisten eben durch vorlage der Versichertenkarte, den Rest erledigt dann die Krankenkasse.
    Mein Herzinfarkt genau wie später mein Schlaganfall, haben mich erst einmal richtig Geld gekostet.
    Da ich auf Grund des Beamtenstatus meiner Frau und meines, Krankheitsbedingten, Hausmann Status, privat versichert bin...
    musste ich ja mal eben den Einsatz des Rettungsdienstes und die Behandlungen vorfinanzieren.
    Ich kann euch sagen, da kommt schon so einiges zusammmen.
    Auch wenn ich, den allergrößten Teil des Geldes, wieder bekommen habe... so was muss man ersteinmal stemmen und man sieht...
    der Einsatz ist eben doch nicht umsonst.

  • Walter , ich bin zwar gesetzlich versichert, habe aber fürs Krankenhaus eine zusätzliche Privatversicherung.

    Somit vom Krankenhaus und den Ärzten, Laboren auch immer die Rechnungen bekommen. Habe ich selber aber NIE vorfinanziert, sondern alle an die private Krankenversicherung weitergeleitet und bezahlen lassen. Klappte bis jetzt immer