Arbeitsscheinwerfer vorne am Fahrzeug

  • Hallo,


    da ich ja nachts im Wald unterwegs bin treibt mich seit längerer Zeit der Gedanke an Arbeitsscheinwerfer um.


    Ich arbeite mit einem schönen Baustellenscheinwerfer (mit Akku) der sauhell macht und gut funktioniert. Wenn ich Licht beim Zerwirken und zum Wuchten auf den Heckträger brauche stelle ich den aufs Autodach wo es nötig ist.


    Was ich plane ist einen helleren Rückfahrscheinwerfer hinten an den Landcruiser zu basteln, mit dem man beim Wenden z.B. in engen Rückgegassen etwas besser sieht. Seh ich kein Problem den zu instalieren.


    Was ich möchte wäre noch ein paar Abeitsschenwerfer vorne am Fahrzeug. Ich will sie nicht im normalen Straßenverkehr einschalten, sie müssen also nicht ans Fernlicht gekoppelt sein. Ich will sie nur einschalten, wenn ich Nachts im Wald bei der Jagd unterwegs bin und anständig ausleuchten wenn ich im Wald fahre (ja, ja, auch Forststraßen sind gewidmete Straßen).


    Also nicht am Dach. Der Landcruiser J12 hat im Schacht der Stoßstange, in welchen die werksseitigen Nebelscheinwerfer verbaut sind Platz, an welchen man den Arbeitsscheinwerfer einbauen könnte. Ist ziemlich stabil die Hintergrundplatte aus Plastik in dem Schacht. Wenn ich die ggfs. mit einem Blech hinterlege müsste es eigentlich halten und der Scheinwerfer verändert die vorderen Abmaße des Fahrzeugs nicht, so dass es zulässig sein müsste. Gedanken mach ich mir noch um die Wärmeentwicklung. Immerhin ist da ja Plastik aussenrum. Ausreichend Abstand müsste aber machbar sein.


    Durchführung der Kabel über eine werksseitige Gummitülle in den Innenraum habe ich bei dem Fahrzeug in einem amerikanischen Yt Filmchen gesehen. Denke ich, dass ich das hinkriege um den Schalter (mit dem Relais für den Scheinwerfer zu verbinden) in den Innenraum zu verlegen. Genau passende Schalter für die Blindabdeckungen, die im Cockpit nicht belegt sind hab ich bei Amazon gefunden.


    Also jetzt die eigentliche Frage. Ich hab in Norwegen gesehen, dass die alle Lightbars im Winter haben. Find ich auch keine schlechte Lösung.

    Jetzt hab ich wasgefunden, was eine ziemlich einfache, aber wohl etwas primitive Lösung der Montage wäre. Wäre das zulässig? Klar, Scheinwerfer mit ECE. bzw. ABE., aber keiner der Anbieter hat hier eine entsprechende Betrieberlaubnis oder Gutachten etc..


    (Diese abgemagerten Stoßfänger mag ich nicht montieren.)


    Ich denke, dass der TÜV das nicht zulässt. Wobei ich recherchiert habe, dass Zusatzscheinwerfer in einem bestimmten Maße nach vorne abstehen dürfen. Was denkt Ihr, lohnt es sich beim TÜV mal vorzufühlen oder soll ich bei meiner versenkten Lösung im Schacht bei den Nebelscheinwerfern bleiben?


    Einfacher wär das schon.


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    Gruß Ullerich


    Gibt übrigens sogar Lightbars, die man per Magnethalterung am Autodach anbringen kann. Ich will aber eine dauerhafte Lösung vorne am Fahrzeug.

    Da saß an einem Wasser

    Ein Frosch , ein grüner, nasser;

    (Wilhelm Busch)

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullerich () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Ullerich mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Des Problem sind nicht die Scheinwerfer bzw. die Lightbar.. Die Frage ist, sind diese Kennzeichenhalter für die Montage zulässig. Brauchen die als Montagematerial überhaupt eine ABE? Kein Anbieter schreibt was dazu.

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    (Wilhelm Busch)

  • ACHTUNG

    Frag den TÜV

    Arbeitsscheinwerfer, dürfen glaub eine bestimmte Zulassung nicht haben, wenn ich mich richtig erinnere.


    Hast Du für das Relai nur im Innenraum Platz? Oder gibt es im Motorraum dafür ein geschütztes Plätzchen?

  • Nein, das Relais kommt in den Motorraum. Da ist genug Platz. Gibt sogar Relais, die per Funkfernbedienung schaltbar wären. Im Prinzip bräuchte man nicht mal eine Durchführung in den Innenraum. Die Innenraumdurchführung ist aber hier kein Problem über die Gummitülle.

    Da saß an einem Wasser

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    (Wilhelm Busch)

  • Also der TÜV-Ingeneur mit dem ich vorhin gesprochen habe hat keinerlei Ahnung. Aber überhaupt nicht.

    Ich hab nicht mit ihm diskutiert. Ich hab ihm erklärt, dass ich die Beleuchtung nicht im Straßenverkehr einschalte. Er hat im Gespräch für mich auch nicht besonders kompetent und helle gewirkt. Damit konnte ich mein Anliegen bezüglich der Montage nicht klären. Super.

    Unabhängig von meinem Anliegen:

    Wenn Prüfingenieure des TÜV dermaßen inkompetent sind gibt mir das stark zu denken. Note 6 - setzen. Nachdem ich das gemerkt habe, hab ich das nicht weiter erörtert,


    Er hat mir nämlich erklärt, es dürfen nur 2 Fernlichtscheinwerfer an PKW`s vorne angebaut werden, diese müssen an das Fernlicht gekoppelt sein. Ein Geländewagen ist kein Arbeitsgerät sondern dient der Personenbeförderung, weshalb ein PKW keinen Arbeitsscheinwerfer haben darf. Diesen dürfen nur Arbeitsmaschinen wie Traktoren oder Baufahrzeuge, Müllabfuhr haben.

    Das stimmt defintiv nicht. Als Beamter in der Q4 schau ich da natürlich nach, ich hab nämlich gelernt, der Blick in das Gesetz erhellt die Rechtslage.


    § 52 Abs 7 StVZO sagt


    „Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.“


    =================

    Es ist nicht ungewöhnlich, das Arbeitsscheinwerfer an PKW verbaut werden.


    Subsumieren wir:


    Ein Landcruiser ist ein mehrspuriges Fahrzeug.


    - Also darf er eine oder mehrerer Leuchten zur Ausleuchten einer Arbeitsstelle haben.


    - Da er kein Arbeitsgerät im Sinne der Vorschrift ist, dürfen sie während der Fahrt nicht benutzt werden.


    ===================


    Konsequenz ich fahr zur Dekra-Filiale und hoffe ich finde einen Ingeneur, der sich auskennt und mir sagt, ob die Montage eines Arbeitsscheinwerfers, so wie ich ihn verbauen will zulässig ist.


    Ich kam mir jetzt wie Werner vor, der seinen Würstchenblinker beim TÜV eintragen lassen wollte.

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    (Wilhelm Busch)

  • Das wird schwierig, da es für die Teile keine Gutachten gibt.


    Ich bau es im Schacht neben dem Nebelscheinwerfer ein. Damit verändert es die Kontur des Fahrzeuges nicht.


    Ich bin jetzt hinsichtlich des TÜV ziemlich konsterniert.

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    (Wilhelm Busch)

  • Man sollte sich immer den Gesetzestext von dem Prüfingenieur geben lassen,

    auf den er sich beruft. Dann sieht das oft ganz anders aus. Mir mehrfach

    schon so passiert.

    Manchmal muss man sich einfach einen fähigen Prüfingenieur suchen. und zu dem

    sollte man dann auch bei der Abschlußprüfung gehen.


    Gruss Konrad

    Wer nicht will, findet Gründe, wer will, findet Wege!

    Member of the "Arctic Circle Society"!

    • Offizieller Beitrag

    Servus!

    Ich hab mich diesbezüglich auch schonmal ein wenig umgehört, da ich ja auch nun so langsam in diese Welt abtauche...
    Arbeitsscheinwerfer sind erlaubt, solange man die nicht z.B. mit dem Fernlicht gemeinsam währen der Fahrt schalten kann.

    Die Arbeitsscheinwerfer müssen auch eigentlich nicht vom TÜV abgenommen werden. Aber wie das mit der Montage dieses Zusatzbügels an der Stoßstange aussieht, ist schwierig zu sagen. Im Zweifel wird das ding kassiert, weil es bei einem Unfall einen Fußgänger gefährden wird.
    Aber Stahlstoßstange mit eingebautem Bügel wär hingegen dank ABE voll in Ordnung.

    Viele Prüfer haben aber von Camper- / Overlanderausbau keine Ahnung und geben es nicht zu. Ich glaub, man kann bei der DEKRA auch anrufen und fragen, wo der nächste Sachverständige Prüfer wäre, der da Ahnung von hat. Oder mal bei der lokalen Polizei nachfragen. Die kennen eigentlich immer die richtigen Gutachter für sowas.

    A chaotic good character acts as his conscience directs him with little regard for what others expect of him. He makes his own way, but he's kind and benevolent.
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    He follows his own moral compass, which, although good, may not agree with that of society.


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    easydamus.com

  • Man sollte sich immer den Gesetzestext von dem Prüfingenieur geben lassen,

    auf den er sich beruft. Dann sieht das oft ganz anders aus. Mir mehrfach

    schon so passiert.

    nicht nur da. :shock: Auch bei allen anderen behördlichen Entscheidungen immer mal lieb nach der Rechtsgrundlage fragen. Ist im Zweifel zu liefern, ob aber gliefert wird, darf bezweifelt werden. Bei mir auch schon mehrfach passiert, z.B. bei der Stadt, FinVerw, Schule, Verkehrskontrolle usw. Sinnvoller Weise macht man sich vorher schlau und stellt dann die dummen Fragen auf die vorherigen dummen Antworten. Die dummen Gesichter :huh: sind oft sehr sehenswert.

    (die dümmsten gabs bei den Gemeinden als ich nach einer Rechtsgrundlage gefragt habe und mit den Worten aufgeklärt wurde: "Weiß ich auch nicht, steht aber so im Merkblatt. Deshalb brauche ich das! 8| " Bekommen hat er es aber nicht .... :evil: :mrgreen:

  • Kleine Anekdote.

    Wollte meinen Scheibenbus vor Jahren als LKW ummelden. Bin zu meinem Sachbearbeiter am Finanzamt

    hingegangen und wollte das beantragen. Der erste Satz von ihm war, das geht nicht, das ist ein

    Scheibenbus. Da kann ja jeder VW Bus besitzer kommen und den als LKW anmelden. Ich fragte ihn,

    wo das im Gesetzestext denn stehen würde, dass ein Scheibenbus kein LKW sein kann.


    Er suchte in seinem Computer nach dem Gesetzestext und sagte nach einiger Zeit: " Den schicke ich

    ihnen innerhalb von einer Woche zu".


    Nach 14 Tagen rief ich ihn an und fragte nach, was denn jetzt mit dem Gesetzestext wäre, den ich

    bisher nicht erhalten habe. Seine kurze Antwort war: Das Fahrzeug kann als LKW angemeldet werden.

    Na dann vielen Dank und ich hatte mir meinen Teil dazu gedacht.


    Gruss Konrad

    Wer nicht will, findet Gründe, wer will, findet Wege!

    Member of the "Arctic Circle Society"!

  • Statt um die 1100€ waren es dann 198€. Fahrverbote unter 7,5Tonnen gibt es nicht.

    Ich habe mir deine Liste angeschaut und da stehen bei manchen Ländern Fahrverbote

    ab 3,5 to. Das Bus hatte schon aufgelastet 3,4 to.

    Der einzige Nachteil ist, dass du am Wochenende nicht mit Anhänger fahren darfst.

    Und die KFZ Versicherung fängt bei 100% an und bleibt da viele Jahre konstant und

    fällt sehr langsam.


    gruss Konrad

    Wer nicht will, findet Gründe, wer will, findet Wege!

    Member of the "Arctic Circle Society"!

  • Der Anhänger war der Haken. Zumindest bei einem Vereinskameraden. Jetzt kommt die Alu-Getrübte Erinnerung wieder: er musste schon weit vor dem Wochenende in Richtung Südfrankreich fahren, weil er den Wohn-Hänger zog. Er hatte sein Pickup als LKW zugelassen.

  • Habe so etwas wie LED Licht zusätzlich in der Front verbaut.

    Alle Leuchtmittel dürfen zusammen nicht über einen Wert an Leistung haben !

    Die Xenon bei mir haben bereits Fernlicht 98% somit darf ich die H1 Nebel nie zusätzlich betreiben.

    Entweder Fernlicht oder Nebel leuchten Original MB Sprinter . :shock:

    Somit jenseits jeglicher Wege zünde ich die drei LTprtz mit Zulassung 8o

    https://www.ltprtz.com/?gclid=…-Mk7XNvgb2cxoCKRgQAvD_BwE

  • Hej hej.


    Vielleicht solltest du dein Auto in Schweden zulassen lassen. :thumbsup:


    Habt ihr das kopliziert da in den deutschen Landen. :shock:


    *winks* Ted

    Det finns inga problem, det finns bara lösningar. ;) .


    "Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen." (Ludwig Wittgenstein)

  • Der Anhänger war der Haken. Zumindest bei einem Vereinskameraden. Jetzt kommt die Alu-Getrübte Erinnerung wieder: er musste schon weit vor dem Wochenende in Richtung Südfrankreich fahren, weil er den Wohn-Hänger zog. Er hatte sein Pickup als LKW zugelassen.

    Ist überholt

    ein Wohnanhänger darf inzwischen auch an Sonn- und Feiertagen von einem LKW gezogen werden.

    Früher war dies auch verboten