Hier mal eine kleine Transformation
So kann das glaub ich sehr gut in ein Survival-Kit.
Hier mal eine kleine Transformation
So kann das glaub ich sehr gut in ein Survival-Kit.
Denke daran... auch als Rescue Tool, leider nicht §42 konform und das Vorhalten für den "Erste Hilfe Fall" leider als "Berechtigter Grund" nicht anerkannt. Bekannter von mir, durfte 500€n Strafe bezahlen, weil Er ein Rescue Tool im EH Pack mitgeführt hat!
PS: sieht so aber 100mal besser aus
Ja - das ist echt blöd - dabei hat das Rescue-Victorinox sogar Preise gewonnen - und ein Zweihand-Rescue Messer ist ja wohl wirklich Unsinn, wenn man im Ernstfall ein Zweihand-Messer echt mehr Sinn macht.
Aber 500 € ist echt heftig - soviel hätte ich nicht gedacht.
Denke daran... auch als Rescue Tool, leider nicht §42 konform und das Vorhalten für den "Erste Hilfe Fall" leider als "Berechtigter Grund" nicht anerkannt. Bekannter von mir, durfte 500€n Strafe bezahlen, weil Er ein Rescue Tool im EH Pack mitgeführt hat!
PS: sieht so aber 100mal besser aus
War das EH Kit nicht wenigstens mit nen Reißverschluss oder dergleichen verschlossen ❓
Das zählt nach dem Gesetz nicht - es muss ein Schlösschen dran sein.
Das zählt nach dem Gesetz nicht - es muss ein Schlösschen dran sein.
Im Gesetz steht verschlossener Behälter und nicht abgeschlossener Behälter.
Selbst eine zugetackerte Plastiktüte ist erlaubt
Zitat:
„Regelungen für den Transport von Waffen. Waffen müssen grundsätzlich nicht zugriffsbereit transportiert werden. Durch die Neuregelung des Waffenrechts wird der Begriff „nicht zugriffsbereit“ klargestellt. Demnach müssen die Waffen in einem verschlossenen Behältnis (z. B. Futteral, Waffenkoffer) transportiert werden, d. h. das Behältnis muss mit einem Schloss versehen sein. “
Oder mit Kabelbinder etc.
Aber klären kann das nur der Richter. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, würde ich eben Verschließen
Ich hatte gerade eine lustige Antwort getippt..... aber wieder gelöscht.....
Aber alterantiv: Ich vakuumiere es mit einem Stück Speck zusammen.... dann ist es verschlossen und es liegt immer ein berechtigter Grund vor
Keine 42a-Diskussion.
Nur soviel:
2003 wurde die Waffenrechtsverschärfung mit rund 30!!! anderen Tagesordnungspunkten am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause durchgewunken.
Mehrere damals interviewte Abgeordnete hatten zwar abgestimmt, gaben aber zu, keine Ahnung vom Inhalt gehabt zu haben.
Als das Messermagazin den damaligen Innenmischder Schäuble befragte, konnte er auch keine Aussage treffen, was unter dem Begriff ge-/verschlossen zu verstehen sei! Wenn ich mich recht erinnere, hielt er eine Messertasche mit Klett oder Druckknopf für ausreichend.
Tja