nur mal so nebenbei aus der Mottenkiste des Steuerrechts:
1973 entschied der BFH, dass die Einnahmen aus dem Sammel und Vertreten von PfandFlaschen Steuerpflichtig sein kann.
Die Grenze liegt aktuell bei 256 Euro (2.130 Flaschenpro Jahr), darüber hinaus werden die Überschüsse aus Pfandsamamlung dem Einkommen hinzugerechnet. Überschreiten die gesamten Einkünfte dann den Grundfreibetrag zuzüglich Vorsorgaufwendungen bzw. -pauschbetrag, so würde Einkommensteuer erhoben.
Macht rund 14.000 Euro Pfand, macht rund 325 Flaschen am Tag. Allein die Retoure am Automaten ist schon sehr zeitaufwendig.
Welche Kosten dagegen gerechnet werden können, müsste man im Einzelfall klären.
Hinzu kommt die Frage des Nachweis von Einnahmen und Kosten.
Ich denke, damals wurde eine Frage theoretisch beantwortet, heute würde man sie wohl ähnlich stellen und die Dogmatiker würden sie wohl auch wieder so beantworten.
Der Praktiker wird wohl die positiven Volkswirtschaften Aspekte des Müllsammelns gegen die der nicht erhaltenen Steuer und zu viel gezahlten Sozialleistungen sowie gegen die ökologischen Aspekte sowie die Angabenrechlichen Herausforderungen abwägen und danach in prägnant kurzer Formulierung zur allgemeinen Kenntnis bringen:
Schei... egal. Lasssemachen.