Hobo-Destille/Outdoor-Moonshining

    • Offizieller Beitrag

    Grundprinzip einer Destille:
    Eine schwach alkoholhaltige Flüssigkeit wird erhitzt, der Alkohol verdunstet, kondensiert im sogenannten Geistrohr und tropft hochkonzentriert aus besagtem Geistrohr in ein Auffanggefäß. Die Apparatur muss bis auf den Abfluss luftdicht sein.


    Vorgehen/Bau:
    Mir fiel ein, dass sich unter meinen Outdoorsachen noch eine winzige Espressomaschine befand, fürs Lagerfeuer. Komplett Edelstahl, das ist schonmal gut. Aha, Rohr hat 6mm Durchmesser, prima! Und, noch besser, das Ding ist komplett luftdicht, super Voraussetzung für eine Destille. Das Wassergefäß fast ca. 100-150ml, nicht gerade viel.
    Ich kaufte also ein Edelstahlrohr 8mm außen, 6m innen. Dann bohrte ich ein 10mm Loch durch die Tassenhalterung des Espressoteils als Durchlass für das zukünftige Geistrohr.
    Dieses bog ich dann aus ca 60cm Edelstahlrohr. Dann stülpte ich das Rohr über den Ausgang der Espressomaschine und lötete. Unbedingt Silberlot nehmen wegen Lebensmittelbeständigkeit!
    Natürlich muss man darauf achten, dass das Rohr konstant leicht nach unten zeigt. Eine Biegung sorgt für Gleichgewicht, damit die Destille nicht vom Hobo kippt.
    So, schon fertig, falls nötig, kann man das Geistrohr mit nassen Lappen zur Kühlung umwickeln!
    Und nun die Aktion, erstmal füllen:



    Jetzt zusammenschrauben und auf den Hobo stellen:




    Und jetzt heißt es warten, warten, warten! Leute, nehmt einen größeren Hobo, nicht nur Teelicht!!!


    Und dann, endlich - köstlicher, hochkonzentrierter Weinbrand, ca. 55-60%. Es funktioniert!


    Na dann Prost!

  • super Idee mit der Kaffeemaschine! :thumbsup:


    Stellen sich mir nur folgende Fragen:
    - Vorlauf/Nachlauf trennen ist da nicht oder? (Sonst bleibt ja nix übrig bei der kleinen Menge)
    - Temperatursteuerung scheint auch eher schwierig wie ich meine. Wenn´s kocht kocht´s aber der Alkohl verdunstet knapp unter 78 Grad...


    Lange Rede kurzer Sinn:
    @Friese ich hoffe, dass ich mir das wenn wir uns demnächst treffen, mal life anschauen/testen darf! (Moonshiner hatte ja auch "damas" schon eine gewisse Kultur) :rolleyes:

    "...ich will´s ein Bisschen schöner machen, reines Überleben turnt mich ab!"
    Cody Lundin, Survival Duo 1. Staffel

  • Klasse, Friese!
    Nicht genug damit das ich seit Deiner vor ca. 3 Jahren vorgestellten Anleitung einen ewigen Cidrebrunnen am Brodeln habe, nein jetzt kommt auch noch eine "Rucksackdestille" dazu.
    Dank meines Opas und meinem Drang lieber weniger als zu viel wegzuschmeißen kann ich diesen alten, ungenutzten, ventillosen Espressomacher aus Messing einer sinnvollen Verwendung zuführen.
    Ich hoffe das Messing wird sich nicht all zu negativ auf den Geschmack des Geistes auswirken.


    Miteinander, Füreinander!


    ZEIT DIE ICH MIR NEHME, IST ZEIT DIE MIR WAS GIBT.

  • Wenn man in das Rohr ein Kabel welches dem Innendurchmesser entspricht steckt, kann man es gut biegen und in variable Form bringen ohne dass es knickt, hab ich bis jetzt aber nur bei Alu und Messing probiert.


    MfG Bushdoc

  • Die traditionelle Art Rohre ohne technische Hilfsmittel zu biegen, ist sie vorher mit Sand zu gefüllen.


    @Kalteicher
    Ich habe mal das diesbezügliche Datenblatt vom Zoll kopiert:



    Herstellung von Branntwein in Deutschland


    Die Branntweingewinnung ist in Deutschland grundsätzlich nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt.
    Hinweis
    Die private Herstellung von Branntwein ist in Deutschland daher grundsätzlich unzulässig.
    Branntweinherstellung in Kleindestilliergeräten/Herstellung ätherischer Öle
    Es ist in Deutschland grundsätzlich verboten, Vorrichtungen (insbesondere Destilliergeräte), die zur nicht gewerblichen Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignet sind, anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen. Der bloße Besitz eines solchen Destilliergerätes ist nicht verboten.
    Bitte beachten Sie, dass solche Destilliergeräte nach dem Erwerb vom Hauptzollamt gesichert oder gar eingezogen werden können, um sicherzustellen, dass kein Branntwein hergestellt wird.
    Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese dienen in erster Linie Demonstrations- und Dekorationszwecken. Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum Steuerwert des erzeugten Branntweins steht.
    Hersteller von Kleindestilliergeräten mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter haben in der Gebrauchsanweisung darauf hinzuweisen, dass es bei der Destillation von Wein im Destillat zur Anreicherung von Methylalkohol und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kommt und dass das Gerät nur zu privaten Zwecken in Betrieb genommen werden darf und jede gewerbliche Verwendung (z.B. Vermietung) unzulässig ist.
    Bitte beachten Sie, dass eine private Nutzung von Brenngeräten oder sonstigen zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeigneten Geräten mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter grundsätzlich verboten ist.
    Brenngeräte und sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntweingeeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter, die sich außerhalb einer Brennerei befinden, unterliegen gleich den Räumen, in denen sie aufgestellt sind, der amtlichen Überwachung. Unter amtlicher Überwachung versteht man die Prüfungsmaßnahmen der Zollbehörden, beispielsweise den Besuch der Räume, in denen die Geräte aufgestellt sind, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Branntweinherstellung benutzt werden.
    Sofern Sie also ein solches Gerät oder Teile davon erwerben, haben Sie dies binnen drei Tage nach Empfang unter Angabe des Aufstellungsorts und des Verwendungszwecks beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzumelden. Die Anmeldung müssen Sie doppelt abgeben. Sie unterliegt keinerlei Formvorschriften. Wollen Sie das Gerät an einem anderen Ort aufstellen, so müssen sie dies spätestens drei Tage nach der Veränderung der Zollstelle anzeigen. Das Hauptzollamt kann für Filtergeräte und Destilliergeräte auf Antrag weitere Erleichterungen oder Ausnahmen von der Anmelde- und Anzeigepflicht zulassen, wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht zu befürchten ist (z.B. zur Herstellung ätherischer Öle).
    Ausnahmen bestehen für Geräte, die in öffentlichen Lehr-, Forschungs- und Krankenanstalten ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und die in Apotheken ausschließlich dem Apothekenbetrieb dienen. Diese sind von der Anmeldung und der amtlichen Überwachung befreit, wenn nicht das Hauptzollamt die Anmeldung und amtliche Überwachung anordnet.
    Wenn Sie beabsichtigen, Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter oder Teile davon abzugeben, ist dies unter Angabe des Erwerbers dem zuständigen Hauptzollamt vor der Abgabe schriftlich mitzuteilen.
    Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen aus selbstgewonnenen Obststoffen Branntwein herstellen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für sogenannte Stoffbesitzer.

    Miteinander, Füreinander!


    ZEIT DIE ICH MIR NEHME, IST ZEIT DIE MIR WAS GIBT.

    Einmal editiert, zuletzt von Holzwurm ()

  • Klasse, Friese!
    Nicht genug damit das ich seit Deiner vor ca. 3 Jahren vorgestellten Anleitung einen ewigen Cidrebrunnen am Brodeln habe, nein jetzt kommt auch noch eine "Rucksackdestille" dazu.

    :)
    prima Beitrag
    Schüchterne Anfrage - wie funktioniert das mit dem Cidre ??
    Grüße

    Wann hast du das letzte Mal etwas zum ersten Mal gemacht ??
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  • @Tankred
    Jetzt wollte ich gerade zu dem Faden "Ewiger Sidrebrunnen" in einem anderen Forum verlinken aber da hat Friese verständlicher Weise alle seine Beiträge rausgenommen.
    Warte einfach ein kleines Weilchen. Ich bin mir fast Sicher das Friese sie gespeichert hat und dazu bald hier einen entsprechenden Faden eröffnen wird.

    Miteinander, Füreinander!


    ZEIT DIE ICH MIR NEHME, IST ZEIT DIE MIR WAS GIBT.

  • Finde das ja sehr interessant, was ihr da so treibt. Habe das auch versucht :
    Das ist einfach das beste Ergebnis, werde da nicht blind von, oder der Alkohohlgehalt ist zu hoch.
    Dazu ist der Aufwand sehr gering...... und im Ernst ! Der GESCHMACK. !!!!
    Ich rede hier natürlich nur von Singel Malt , nicht von Boubon , .....obwohl der Stetson geht !


    Das Leben ist ein Spiegel: wenn du hineinlächelst, lächelt es zurück
    George B. Shaw

    • Offizieller Beitrag

    @Tankred
    Jetzt wollte ich gerade zu dem Faden "Ewiger Sidrebrunnen" in einem anderen Forum verlinken aber da hat Friese verständlicher Weise alle seine Beiträge rausgenommen.
    Warte einfach ein kleines Weilchen. Ich bin mir fast Sicher das Friese sie gespeichert hat und dazu bald hier einen entsprechenden Faden eröffnen wird.

    Ewiger Cidre-Brunnen


    Bitte sehr!

    • Offizieller Beitrag

    Bei 14%iger Maische rechnerisch 70g Alkohol. Ein Teil davon ist im Nachlauf, ein Teil Restalkohol in der Maische, also weniger.
    AAAAber: Es ist nicht verboten, einen Drucktopfdeckel mit einem Brennmechanismus zu versehen, da ja gar keine Brennblase vorhanden ist. Vielleicht hat der Nachbar zufällig den passenden Topf dazu. Ganz zufällig.
    Natürlich darf man das dann nicht benutzen in dem Sinne, dass man Maische dort hineingießt, den Deckel zuschraubt, den Wasserschlauch an den Kühler anschließt und laaangsam auf dem Herd die Temperatur bis ca. 91Grad hochfährt. Das wäre dann ja brennen mit einer Brennblase über einem halben Liter Volumen. Das dürfen wir ja nicht.

  • Gerade mal in einem äußert interessanten österreichischen Forum eingelesen und dort über die Brennanlage VETRO (0,5L) gestolpert. Schickes Teil, aber 250 Teuronen (eBay).


    Im Keller müsste noch irgendwo ein 0,5er Wasserkessel rumfliegen...


    @Friese


    Ich meine mich erinnern zu können, dass du dich Literatur technisch ein wenig eingedeckt hast / eindecken wolltest. Vielleicht eine spontane Empfehlung parat?