Betreten von Hochsitzen

  • Bin gerade aus dem Wald zurück und mir ist wieder etwas eingefallen, das ich schon mal fragen wollte. Ich habe hier irgendwo etwas gelesen, das der Jäger /Förster für Unfälle mit dem Hochsitz haften müssen. Betritt also jemand diesen und wird verletzt, ist es nicht die Schuld des Verletzten. Bedeutet das auf der anderen Seite, das das Betreten eines Hochsitzes quasi "erlaubt" , oder geduldet ist ?


    Das Leben ist ein Spiegel: wenn du hineinlächelst, lächelt es zurück
    George B. Shaw

  • Nein, ganz im Gegenteil. Hochsitze sind jagdliche Einrichtungen und dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.


    Zuständig sind die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten in dem Jagdbezirk (=Revier).

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    Mit jeder Sprache, die du erlernst, befreist du einen bis daher in dir gebundenen Geist. Friedrich Rückert

  • Grundsätzlich ist das Betreten jagdlicher Einrichtungen lediglich befugten Personen erlaubt. Letztendlich ist es fremdes Eigentum, welches respektiert werden soll und muss. Ich würde mich mal beim zuständigen Jäger/Pächter erkundigen, ob dieser gewillt ist, zwecks Beobachtung von Wildtieren eine Erlaubnis zu erteilen. Beim Querlesen durch unterschiedliche Jagd-Foren erfährt man zumindest, dass es derartige "Duldungen" bereits gab. Ist aber scheinbar von einigen Faktoren abhängig und zudem versicherungstechnisch nicht uninteressant.


    Edith: @Eule Warst einen Tacken zu schnell für mich. ;)

  • Trotzdem muß normalerweise ein Hochsitz in einwandfreien Zustand sein.
    Gibt auch Kinder zwischen 8 und 14 Jahren (keine 100% Aufsichtspflicht und noch nicht strafmündig).


    Ein Bekannter fragte mal einen Jäger, ob er sich auch mal auf seinen Hochsitz setzen darf. Dies musste der Jäger aus versicherungsrechtlichen Gründen untersagen.

  • Betritt also jemand diesen und wird verletzt, ist es nicht die Schuld des Verletzten.

    Aber eigentlich eine gute Frage!


    Nun rutscht ein unbefugter Trottel auf einer feuchten Sprosse aus, rauscht runter und bricht sich den Arm. Wer ist dann tatsächlich schuld? Doch im Grunde der Betroffene selbst, denn man kann den Jäger/Pächter ja nicht für eine feuchte Sprosse verantwortlich machen, obwohl sich der Hochsitz in einem 1A Zustand befindet. Oder wie ist das genau geregelt?

  • obwohl sich der Hochsitz in einem 1A Zustand befindet

    Das ist m.E. der entscheidende Punkt. Der Jäger müsste rechtlich auf der sicheren Seite sein, wenn die Unfallverhütungsvorschrift Jagd mit Durchführungsanweisungen erfüllt wurden. Hochsitze werden hier in § 7 behandelt. Ich weiß jetzt nicht ob es auf Länderebene evtl. noch weitere Vorschriften gibt.

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  • Folgendes liest sich sehr interessant:


    Wild und Hund - Sturz vom Hochsitz


    ( Achtung! Die PDF ist 9,89 MB groß!!! )


    Beschreibt auch die Verkehrssicherungspflicht sowie die Anbringung von Verbotsschildern bzw. Besteigungshindernissen, wenn damit gerechnet werden kann, dass Kinder die Hochsitze besteigen.


  • Beschreibt auch die Verkehrssicherungspflicht sowie die Anbringung von Verbotsschildern bzw. Besteigungshindernissen, wenn damit gerechnet werden kann, dass Kinder die Hochsitze besteigen.


    Naja
    Die heutigen Kinder sind nicht mehr so im Wald wie wir früher.
    Aber Ausnahmen gibt es trotzdem noch.
    Also müsste bei JEDEM Hochsitz damit gerechnet werden.

  • Laut Text zumindest dort, wo Hochsitze am Wegesrand stehen oder diese zumindest gut erreichbar sind. Im speziellen Fall der Besteigung durch Kinder müssen derartige Vorkehrungen in der Nähe von bewohnten Gebieten, Spiel- und Parkplätzen getroffen werden. Mitten im Wald beruft man sich eben darauf, dass bei unbefugter Besteigung eine rechtswidrige Handlung vorliegt, für die es keinen Ersatz gibt.

  • Gut gefunden, diesen Bericht @08/15
    Da steht ja deutlich, das Betreten ist von unbefugten verboten . Hatte das mal hier in einem Beitrag wohl falsch verstanden ,...... aber sehr interessant.


    Zur Erklärung, mir geht es nicht um das Betreten von Kindern, sondern von Erwachsenen. :) Also quasi von uns


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  • Kinder unter 14 sind trotzdem nicht strafmündig .
    Und über 8 unterliegen sie keiner 100% Aufsichtspflicht.

    Ich gehe mal davon aus, dass es wie bei Baustellen ist - "Eltern haften für ihre Kinder". Heißt für mich, dass sich die Eltern ggfs. nicht nur um das Wohl ihrer Kinder sorgen müssen, sondern zudem wahrscheinlich dazu verdonnert werden können, wenn der Hochsitz Schaden nimmt.


    @Peter von Hausen


    Wie gesagt, grundsätzlich ist das Besteigen verboten, aber wenn du einen speziellen Hochsitz vor Augen hast, würde ich den zuständigen Jäger/Pächter einfach mal fragen, ob du ihn nicht benutzen darfst, um bspw. Wildtiere beobachten zu können. Mehr als "Nein" sagen kann er ja nicht. Erlaubnisse wurden scheinbar zwar schon erteilt, aber wenn was passiert, ist das so eine Sache, der sich Jäger/Pächter (verständlicher Weise) nicht so gerne stellen.


    Ich kann's mit dem Jäger hier vor Ort eigentlich ganz gut und habe die Erlaubnis (ggfs. darf ich mich auf ihn berufen) 2 Hochsitze für Beobachtungen nutzen zu dürfen. Wenn man mal ruhig und sachlich mit Jägern ins Gespräch kommt, ihnen eventuell noch 'nen heißen Schluck Tee mit Schuss anbietet, kann man sich schon ein paar Freiheiten einräumen, sofern man keinen Unsinn anstellt. Allerdings soll dies nun keine Pauschalisierung darstellen. Es gibt durchaus Dinge, die tabu sind, obwohl man sich grundlegend gut versteht - z.B. Feuer im Wald.

  • Das ist ein Grundsatzproblem in unserer Gesellschaft und fällt imho in die Kategorie "früher war alles besser".


    Wenn heute irgendein Idiot vom Hochsitz fällt, versucht der ja auch noch, den Jäger haftbar zu machen (Stichwort Verkehrssicherungspflicht), während früher eigentlich jedem normal denkenden Menschen klar war, dass er selber schuld ist, wenn er auf die Nase fällt.


    Ich kenn das noch so, dass es überhaupt kein Problem war, wenn selbst Großeltern samt Enkelkind auf einen Hochsitz geklettert sind. Kam der Jäger vorbei, wurde freundlich gegrüßt und kurz gesagt, dass man bitte beim auf- und absteigen aufpassen soll und vielleicht vor dem Besteigen Stufen und Bretter kurz bezüglich Morschheit überprüfen möge.


    Wenn dann wirklich mal einer den Arm beim Runterfallen gebrochen hatte, hat da auch keine Versicherung gemeckert oder nen Unfallbericht gefordert... Sturz hat als Angabe gereicht,


    Heutzutage muss natürlich ein detaillierter Unfallbericht her (mit Hinweis auf eventuelles Mitverschulden Dritter), dann gehts in den Haftungsbereich, wird eventuell noch gerichtlich geklärt..... Da isses völlig verständlich, wenn der Jäger sagt: "Bleib gefälligst von meinem Zeug runter!"... Schon allein wegen dem Aufwand.


    Komische Welt 8o :S

    Nemm dai Schaufl ed z'voll, sooschd kriagsch se ed hoch... :kuh: