Beiträge von SamBertFisher

    Ja, wer darf denn Ordnungswidrigkeiten aufnehmen? Ja wohl schon die Executive, oder? Dein P.S. verstehe ich jetzt nicht, was heißt, konnte nichts ausrichten?


    Natürlich bedarf es erstmal jemandem, der einen Tatbestand meldet. Nehmen wir mal ein fiktives Fallbeispiel an:


    Meiner Schwiegermutter gehört ein schmaler Waldstreifen hinter unserem Grundstück. Ich beschließe, mit nem Kumpel und meinem Sohn in diesem Bereich ein Zelt für den Sohnemann und Hängematten für den Kumpel und mich zur Übernachtung zu installieren.


    Ausgehend von meinem Verständnis ist das Aufstellen eines Zeltes im Bayerischen Wald lt. Gesetz eine Ordnungswidrigkeit.


    Jetzt kommt da abends ein Hundespaziergänger vorbei und meldet das, sagen wir mal, gleich der Polizei, weil der Hundeführer ein schlauer ist und weiß, dass Zelten im Wald verboten ist. So, die ehemals Grünen rücken an und stellen mich zu Rede. Ich verweise darauf, dass ich die Erlaubnis meiner Schwiegermutter (Eigentümerin und da nix verpachtet auch Besitzerin) habe. Die Jäger sind etliche hundert Meter weiter mit ihren Sitzen und können in Richtung unseres Wohnhauses ja eh nicht schießen, Wild habe ich dort noch nicht bemerkt (und ich war da schon des öfteren, das Wild läuft an anderen Stellen).


    So, und jetzt eben die interessante Frage: bewirkt die Erlaubnis meiner Schwiegermutter etwas? Denn im BayWaldG gibt es keine aufgeführte Ausnahme für das Aufstellen von Zelten wie beim Rauchen oder Feuermachen.


    Denn alle anderen aufgeführten Passagen hier im Faden lesen sich eher allgemeiner Natur und zielen mMn auf offene Flächen. Und solange nichts explizit aufgeführt ist kann ein Artikel aus einem Gesetz nicht andernorts ausgehebelt werden. Und da beißt sich eben das Ganze in den Schwanz in seiner Schwammigkeit.


    Also, was tun? Ganz einfach: da bin ich jetzt voll risikobereit und ziehe die Aktion durch, denn die Wahrscheinlichkeit, DASS überhaupt wer uns sieht UND meldet ist quasi gen Null.

    Ne Vollkasko is aber nix für UL-Buddies, mein lieber schwyzi


    Und nach meinen bisher aufgefrischten Kenntnissen liest es sich im BayWaldG so, als würde sogar der Besitzer hier das Gesetz mit einer Erlaubnis nicht aushebeln können bezüglich Zelt. Lustig, dass aber das Rauchen klar geregelt ist... Denn der beschäftigte Waldarbeiter darf das nämlich, auch von April bis September.


    Steuermann wo denkst Du hin? Dummerweise könnte ich jetzt natürlich mit Anfragen rechnen, wo genau denn in der Wallachei dieses Treffen und vor allem wann sein soll... Mist, jetzt msus ich dort auch noch ein Treffen organsisieren... Kennt jemand dortige Grundstücksbesitzer?

    Ich hab das Ding auch gehasst, is halt praktische Physik, dass so ein Generator auch bremsen kann. Bin dann als Lehrgeld mal abends auf nem Radweg auch nem Hund in die Seite gefahren, weil ich mir das Licht gespart hab.


    Wenn ich groß bin, kauf ich mir ein Rad mit Nabendynamo.

    Was heißt denn zerlabert? Es ist ja nichts verkehrtes daran, sich rechtskonform verhalten zu wollen und Schwarmwissen abzufragen. Und nicht jeder hat es schon mitbekommen, dass die Gesetzeslage mitunter schwammig ist, vor allem wenn man auch noch mehrere Landeswaldgesetze zum Bundesgesetz hinzu hat.


    Derjenige, welcher einfach macht und nicht erwischt wird, obwohl er vielleicht eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist natürlich fein raus, hähä, einfach mal machen, ne? Ändert aber nix dran, dass es prinzipiell nicht verkehrt ist, etwas richtig machen zu wollen.

    Ja, das Ministerium zitiert hier das BayNatSchG. Dort wird aber nur das Betretungsrecht u.a. für Wald geregelt. Aber wo steht das mit der Erlaubnis für das Aufstellen? Weder BayNatSchG noch BayWaldG regeln diese Frage. Interessanterweise wird Feuer und Rauchen im BayWaldG behandelt, Campieren im Wald lt. Gesetz gar nicht, in der Natur mag das ja über eine Erlaubnis des Besitzers gehen, aber welches Gesetz oder welche Verordnung regelt das?

    Jetzt wird hier aber nur von Naturschönheiten gereredet. Das BayWaldG stellt das Aufstellen von Zelten als Ordnungswidrigkeit dar. Und innerhalb dieses Gesetzes gibt es keinen, auch nicht den Eigentümer und/oder Besitzer, der dies aufheben kann. Feuer und Rauchen kann der Besitzer erlauben. Das lustige ist: ich könnte also als Waldbesitzer in meinem Wald ein Feuerchen machen (unter entsprechenden Voraussetzungen natürlich), darf mich dann aber nachts nicht neben meine gelöschte Feuerstelle im Zelt in den Schlafsack mümmeln...


    Edith: mir fehlt bei Dir, Carpe die Quelle für die Zustimmung bezüglich des Aufstellen und Bewohnen des Zeltens.

    Das mit Besitzer und Eigentümer, und beschäftigt oder erlaubt wurde ja schon eruiert.


    Interessant ist aber auch die Stelle, an der das Zelten geregelt ist, BayWaldG, Art. 46, Absatz 4 Nummer 3, der sagt nämlich:


    (4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem Wald unbefugt
    1.Holz schleift oder stürzt,
    2.Vorrichtungen, die zum Sperren von Wegen oder dem Schutz von Waldverjüngungsflächen dienen, öffnet und offen stehen lässt, entfernt oder in anderer Weise unwirksam macht,
    3.Zelte oder Wohnwagen aufstellt,
    4.entgegen Art. 17 Abs. 3 in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober raucht.


    Punkt 4 kann vom Besitzer partiell ausgehebelt werden, allerdings ist nicht die Rede davon, dass der Besitzer Zelte oder Wohnwagen erlauben darf. Jetzt stellt sich mir die Frage: darf ich das in meinem eigenen Wald überhaupt? Denn der Gesetzgeber unterscheidet hier ja nicht.

    Absolut weg vom Thema, und ich weiß auch gar nicht, ob das so clever war, aber irgendwie juckte mich das, denn es scheint etwas zu sein, was ich seit Nutzung digitaler Geräte schon immer haben wollte: ein Digital Paper.


    Also eigentlich eine Simulation von Papier, nur eben nicht analog, sondern eben digital. Spart quasi Notizbücher, erkennt Handschrift, stellt die Inhalte auf anderen Geräten bereit und kann, außer sich angeblich wie Schreiben auf Papier anzufühlen, eigentlich: nix. Quasi ein gelebter Minimalismus in digitaler Form.


    Und wer sich immer noch nix drunter vorstellen kann: remarkable 2 heißt das Ding.

    Mal so als Vorschlag schwarzzelter : lass mal den Positionslichterfirlefanz erstmal, wir sind hier schließlich nicht mehr in den 80ern und du keine 12 mehr. Wie wärs denn erstmal mit nem Feldversuch in Form von Reflektoren, also Aufklebern. Da gibts ja mittlerweile auch mächtiges Zeugs, hatte ich erst bei den Trikefendern von meinem Liegerad erlebt, da babbde so ein oranges Ding dran, da wenn Licht drauf fällt meinste auch, da kommt ein Ufo.


    Ist auf jeden Fall erst mal geringaufwändiger und bringt ebenso Effekt. Außer natürlich, Du bist auf nichtbeleuchteten Rad-/Fußwegen nachts unterwegs und möchtest den dunkel bekleideteten Spaziergängern/Joggern/finsteren Gestalten mit nem LED-Tannenbaum unbedingt Verwirrung ins Gehirn pflanzen, was denn da seltsames auf sie zukommt.

    Das is ja eben die Frage: Wanderkarten UND vernünftige Maßstäbe. Wanderkarten haben aber ja eben "eigentlich" nur einen vernünftigen Maßstab, eben 1:25000. Nur mal so als Funfact nebenbei: ich benutze zum Geocachen ne Topokarte von OSM, und da am liebsten die MTB-Karte (was jetzt mit Geocachen erstmal so null zu tun hat). Nur mal als Beispiel, dass der Name eines Kartentyps nicht unbedingt Aufschluss geben muss, was ich wirklich damit machen will.


    Wirklich für lau, aber mit ein bissel Eigenarbeit, sind natürlich die Geoportale, wie Bayernatlas, ordentlich geil. Aktueller gehts ja offiziell kaum. Die einzelnen Bundesländer unterscheiden sich natürlich im Handling, weil nicht alle die gleiche Software benutzen, aber für mich ist das immer wieder ein Anlaufpunkt, wenn ich referenziertes Material brauche.


    Aber erstmal gilt zu klären: wofür werden denn die Wanderkarten im ordentlichen Maßstab (welcher mal definiert werden müsste) gebraucht, um zu wissen, ob man sowas dann wirklich an jeder Bahnhofsbuchhandlung um die Ecke bekommt.

    Ne, hier steht Wanderkarten. Und Wanderkarten gibts nunmal in jedem Buchladen. Is halt die Frage, welches Blatt. Wenns tiefergehen soll dann Topokarten, gibts bei uns in der Bahnhofsbuchhandlung z. B.. oder natürlich online.


    Auch wenn ich jetzt etwas verwundert über die Frage bin (denn natürlich gibt es Shops, gibt ja schließlich auch Verlage, die davon leben, die müssen das ja irgendwo verticken), aber "Wanderkarten" sind "eigentlich" mit dem Maßstab 1:25000 definiert (bzw. als Soll anzusehen). Mir ist sowas immer etwas zu bunt, und da ich Wanderwege nicht explizit ausgewiesen brauche nehme ich lieber Topo, das finde ich das "reinste" Format und bin flexibler im Maßstab.