In der Schweiz gibt es die Regelung, dass man über der Baumgrenze für eine Nacht Übernachten darf, auch im Zelt. Wenn man zwei Nächte am gleichen Ort bleibt, kommt es etwas auf den Ort an. Wenn wenig los ist, kann man das Zelt ohne Probleme stehen lassen. Bei viel begangenen Wegen, würde ich das Zelt abbauen und am Abend wieder aufbauen. Die oben gezeigten Plätze sind weder Naturschutzgebiet noch Wildschutz oder sonst was. Bei uns sieht es in den Bergen einfach so aus, das ist nicht schützenswerte Unter der Baumgrenze darf man auch übernachten, allerdings (rechtlich) nicht mit dem Zelt. Ich bin trotzdem mit dem Zelt unterwegs. Die Leute in der Schweiz sind größtenteils naturverbunden und interessieren sich dafür, was wir so machen. Da quatscht man kurz über tolle Touren und dann geht jeder wieder seiner Wege. Im NSG ist das Übernachten komplett untersagt, daran halten wir uns auch
Hier übrigens noch der Link mit Infos und mit interaktiver Karte... https://www.sac-cas.ch/de/umwe…campieren-und-biwakieren/
Es ist in der CH auch nicht in allen Kantonen gleich. Teilweise ist es sogar auf Gemeindebene geregelt, ier zur Übersicht: https://www.tcs.ch/de/camping-…0e0cec0e_Accordion-Aargau
Ich habe jedoch wie Marvin die Erfahrung gemacht, dass es eigentlich überall unproblematisch ist wenn man nicht gerade ein Reisenlager aufstellt und den Platz ordenlich hinterlässt.