Nein, ist ja dein Grundstück. Niemand kann ihm eine Genehmigung erteilen, ausser Du selber.
Eigentumsrecht steht sehr hoch im Rang. Auch bei einem privaten Bauvorhaben, darf man dein Grundstück nicht einfach betreten. Ausser Gefahr im Verzug. Allerdings könnte man dein Bauvorhaben stoppen, sobald visuell der Verdacht auf Fundstätte besteht.
Im Grunde würde ich eine Zusammenarbeit anstreben, weil auch die Ämter können sehr lästig werden.
Wenn ein Bodendenkmal auf deinen Grund bekannt ist, dann musst du sogar die Landesämter einbeziehen.
Aber da würde ich mich immer direkt an die jeweiligen Landesämter wenden.
Ja, Sondengänger mit Genehmigung dürfen auf Deinem Grundstück prospektieren. Dafür sind die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger da!
Hm, da würde mich wirklich die Gesetzgebung interessieren. Hast du da den Link oder ähnliches?
Ok, habs
"Er hat aber auch dasRecht zum Betreten der Grundstücke, sofern er das zuvor gegenüber den Berechtigten angekündigthat, § 28 Abs. 2 DSchG."
Er muss es ankündigen, du kannst es aber nicht verwehren...