@Auerochse Im Prinzip halte ich es ähnlich wie Du, ich bin in meinem ganzen Leben noch nicht ein einziges Mal von der Polizei kontrolliert worden und ich wüßte auch gar nicht, was ich machen sollte, um das zu schaffen, die Polizei dazu zu bringen wenn ich es wollte. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass ich 1. kein Auto habe, 2. nicht von Kopf bis Fuß in Camouflage rumrenne, sondern nicht nur lieb und brav bin sondern auch so aussehe, und 3. die Polizei in Hamburg ziemlich entspannt ist.
Aber:
- Ich muss weder angeben, was sich in meinem Auto, noch was sich in meinen Taschen befindet, außer ich benehme mich daneben. Was ich im Rucksack habe, geht schon dreimal keinen was an, ist außerdem "verschlossen".
Das ist meines Wissens so nicht richtig. Ob die Polizei Dich verdachtsunabhängig kontrollieren darf oder nicht, hängt m.W. vom jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandes ab, in dem Du Dich aufhältst. In einigen Ländern darf sie's, in anderen nicht. Auch in den Bundesländern, in denen verdachtsunabhängige Personenkontrollen nicht erlaubt sind, bedeutet das nicht, dass die Polizei Dich nur kontrollieren darf, wenn Du Dich daneben benimmst. Es würde schon reichen, wenn Du zufällig jemandem ähnlich siehst, der gerade auf der Fahndungsliste ist. Das ist zwar extrem unwahrscheinlich, aber nicht komplett unmöglich, es hängt also nicht nur von Deinem Verhalten ab.
Der Rucksack ist außerdem nur dann ein verschlossenes Behältnis, wenn er tatsächlich mit einem Vorhängeschloss verschlossen ist, ansonsten ist er nicht ver- sondern nur geschlossen.