Messer über 12 cm Klingenlänge zählen nicht automatisch als Waffe.
Und Sie unterliegen nicht dem Waffengesetz ohne gleichzeitig andere
"Waffeneigenschaften " zu besitzen.
Ein Cold Steel Trailmaster ist z.B. auch keine Waffe.
Es existiert lediglich ein Verbot Sie ohne "nachvollziehbaren " Grund zu tragen.
Um als Waffe vor dem Waffengesetz zu gelten sind erstmal ganz andere Eigenschaften als eine Klingenlänge XYZ entscheidend.
Z.B. ist ein Dolch(zweischneidig) immer eine Waffe und auch z.B. ein Bayonett.
Ein Tomahawk ebenso -zumindest wenn es einen Spike hat.
Ein Säbel, Hellebarde, Saufeder, Morgenstern usw- alles Hieb und Stichwaffen nach dem WG.
Kukris sind im Waffenfesetz meines Wissens nach nicht aufgeführt oder erwähnt.
Ein Kukri ist also- imho. in erster Linie ein Arbeitsgerät ..-
das allerdings leider auch als Waffe eingesetzt wird....
Möglicherweise reicht der Fakt das die englischen Gurkas (und andere militärische Einheiten) so ein Messer als Kampfmesser tragen im Zweifelsfall für den Richter, eine Entscheidung zu ungunsten des Angeklagten zu fällen.
Ich habe /hätte meins im Rucksack und würde mich damit sehr "dezent "verhalten.
Ich hab meins ein paar mal im Revier dabei gehabt.
Im allgemeinen lasse ich es aber zu Hause und nehme zu nicht jagdlichem Einsatz lieber ein Beil mit, da das rechtlich unbedenklich und für mich sicher ist.
Das ist mal grob gesagt meine Meinung und Wissen wobei alles was mit dem WG und dem § 42a zu tun hat wesentlich umfangreicher ist .Man sollte aber bitte den §42 a vom restlichen Waffengesetz etwas entkoppelt sehen, da, wie gesagt ein Messer das davon betroffen keine Waffe ist sondern nur eingeschränkt tragbar ist.
Ein Messer das dem Waffengesetz unterliegt- d.h. das rechtlich als Waffe eingestuft ist(Dolch.etc.) unterliegt nicht nur einem eingeschränkten Trageverbot sondern wesentlich schärferen Bestimmungen.
Ein Verstoß gegen §42 a stellt in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit da- ein Verstoß gegen das Waffengesetz unter der Verwendung eines Gegenstandes der rechtlich als Waffe eingestuft wird ist aber eine Straftat.
Die Frage wäre also- ist das Kukri eine Hieb und Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetzes.
Abgesehen von der ganzen rechtl. Seite die hier eigentlich nicht das Thema ist sind Kukris einfach universell einsetzbar, mit der Spitze lassen sich auch etwas feinere Arbeiten erledigen und für mich ist es auch,wie hier schon gesagt wurde,eine Kombination Zwitter von Beil und grossem Messer.
Und wenn es nicht §42 a unterliegen würde hätte ich es ständig im BC Set/Rucksack.