@Walter
Die Heeresaufklärer sind kein Bedarfsträger für Multitarn.
Es mag sein, dass die Concamo testen und 20 Anzüge kaufen.
Aber das ist dann im Zugrahmen und hat mit einer Einführung nix zutun.
@Walter
Die Heeresaufklärer sind kein Bedarfsträger für Multitarn.
Es mag sein, dass die Concamo testen und 20 Anzüge kaufen.
Aber das ist dann im Zugrahmen und hat mit einer Einführung nix zutun.
Nein, Multitarn ist nicht hinfällig.
Es ist beim KSK/KSM schon eingeführt worden und in Verwendung (neben den anderen Tarnmustern wie 3fb, 5fb, wüstentarn und Multicam) und man sah es schon im Einsatz.
Das Tarnmuster ist ausschließlich (aktuell) für Spezialkräfte.
Concamo ist ein ziviles Tarnmuster und nirgends eingeführt.
@schwarzzelter
"Dein" Wildcampen wird schon in ganz D angeboten.
Gibt ne FB Gruppe und ich glaube @schwyzi hatte mal einen Link dazu gepostet.
Falls noch wer eine Inspiration benötigt:
https://www.youtube.com/watch?v=swFHt2zff2c
Faltbarer Zeltofen
Ähm nein.
Es kommt drauf an, wo man in der Schweiz ist.
Erlaubt ist es nur oberhalb der Waldgrenze, auf Privatbesitz und Campingplätzen.
Die einzelnen Kantone können weitere Gebiete freigeben.
In Jagdbanngebiete gilt das hier:
Das freie Zelten und Campieren ist verboten. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. Die Kantone können Ausnahmen bewilligen.
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19910230/index.html
Bis jetzt habe ich eigentlich nur das Zelten als Besonderheit von D ausgemacht.
Da biste aber ziemlich daneben gelegen.
In den meisten Europäischen Ländern ist das Wildcampen (Zelten) verboten.
In Italien ist es nicht günstig, wenn man erwischt wird. Und dort wird auch das Schlafen im Biwaksack geahndet, wenn man erwischt wird.
Ich wundere mich nicht.
Bin nur kein Träumer und lebe in der Realität.
Bullshit.
Mehr als 50k (ich auch) haben die Petition gegen die Änderung des WaffG unterschrieben.
Genutzt hat es nix.
Aber wenn du schon nen markigen Spruch raushaust, schreibst du sicherlich eine Petition für dein Jedermann Recht.
Wenn ich noch Leben sollte, unterschreib ich die auch.
Der Witz des Tages ist dir sicher.
Verbände die etwas mehr als eine Million Wahlberechtigte vertreten haben, haben so gut wie nix erreicht.
Und es gibt bestimmt mehr Waldbesitzer als "Bushcrafter" und die freuen sich bestimmt über die Honks die im Wald Feuer machen und dort ihr Camp aufbauen.
Nein, die Waffenverbotszonen haben nichts mit dem Flughafen zutun.
Dort greift das Luftsicherheitsgesetz.
Und du vergisst, dass die 4cm nur in den Waffenverbotszonen gelten sollen.
Und auch dort soll es Ausnahmen geben.
Ansonsten darf ich in der Öffentlichkeit ein Messer mit unter 12cm feststehender Klinge führen.
Und wenn ich einen anerkannten Grund habe, auch länger.
Man merkt, du liest die Beiträge auf die du dich beziehst wirklich aufmerksam.
In einem anderen Forum hätte ich das jetzt in Grün geschrieben um Ironie zu kennzeichnen
Nein, es ging darum, was man in der Öffentlichkeit und insbesondere in Waffenverbotszonen führen darf oder es in einem veschlossenen Rucksack transportieren muss/ soll.
Von einem Transport in einem Kfz ging es min. Die 10 vorherigen Beiträge nicht.
Und da ist dein Beitrag mit dem Werkzeug absolut unangebracht und könnte einem gutgläubigen eine Owi einbringen.
Und der Transport von einem Messer/Machete/Axt in einem Kofferraum ist etwas anderes als solch Gegenstände direkt am Mann.
Und auch wieder ein Unterschied ob in einer Waffenverbotszone oder im Wald.
Und ob man bei letzterem einen anerkannten Zweck oder eben nicht dem PVB klar machen kann.
Nix Blödsinn.Die Machete darf offen im Auto mitgeführt werden.
In der Innenstadt gibt es auch keinen realen Bedarf für das Werkzeug Machete
Du hast schon gemerkt um was es in den vorherigen Beiträgen ging?
Somit war dein Werkzeugeinwand einfach Unsinn.
irgendjemand der keine Ahnung hat, könnte jetzt meinen, er darf mit einem Buschmesser ( Übersetzung von Machete) durch die Innenstadt laufen.
Dem ist natürlich nicht so.
Schreib bitte keinen solchen Unfug.
Richtig, der 42a ist bundesweit einheitlich geregelt.
Wie es mit den zukünftigen Waffenverbotszonen und den Ausnahmen für Besitzer Waffenrechtlichen Erlaubnissen verhält, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.
Man wird sehen, was die einzelnen Länder daraus machen.
Gespannt bin ich auf die Verwaltungsvorschrift zum Geänderten WaffG. Wenn die genau so schnell rauskommt, wie die letzte, haben wir zwei Verschärfungsrunden der EU hinter uns.
wäre es ein Einhandmesser fiele es unter dem Paragraph 42a und dürfte nur mit Grund geführt werden.
Wie es sich mit Waffenverbotszonen nach Paragraph 42 Abs. 5 verhält , kann niemand sagen, dass werden die einzelnen Länder selbst regeln und auf die Gemeinde/Städte runter brechen.
So , der 01.01.2020 ist vorbei und das neue Waffengesetz in Kraft . Hat auch jeder seine Schätzchen über 6 cm eingemottet daß sie das Haus auch nur nicht mehr verlassen .
Bullshit.
Die Änderungen des WaffG sind noch nicht in Kraft getreten.
Erst mal muss es vom Bundespräsident unterschrieben werden und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und dann tritt es zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft.
um noch ein wenig zu verwirren....
Diese berechtigte Ausnahme ( führen von 42a konforme Messer) soll nur in Waffenverbotszonen nach para 42 Abs 6 und nicht für Waffenverbotszonen nach para 42 Abs. 5 gelten.