Beiträge von Carpe

    Nein, Multitarn ist nicht hinfällig.


    Es ist beim KSK/KSM schon eingeführt worden und in Verwendung (neben den anderen Tarnmustern wie 3fb, 5fb, wüstentarn und Multicam) und man sah es schon im Einsatz.


    Das Tarnmuster ist ausschließlich (aktuell) für Spezialkräfte.


    Concamo ist ein ziviles Tarnmuster und nirgends eingeführt.

    Bullshit.
    Mehr als 50k (ich auch) haben die Petition gegen die Änderung des WaffG unterschrieben.
    Genutzt hat es nix.



    Aber wenn du schon nen markigen Spruch raushaust, schreibst du sicherlich eine Petition für dein Jedermann Recht.
    Wenn ich noch Leben sollte, unterschreib ich die auch.

    Der Witz des Tages ist dir sicher.


    Verbände die etwas mehr als eine Million Wahlberechtigte vertreten haben, haben so gut wie nix erreicht.


    Und es gibt bestimmt mehr Waldbesitzer als "Bushcrafter" und die freuen sich bestimmt über die Honks die im Wald Feuer machen und dort ihr Camp aufbauen.

    Und du vergisst, dass die 4cm nur in den Waffenverbotszonen gelten sollen.
    Und auch dort soll es Ausnahmen geben.


    Ansonsten darf ich in der Öffentlichkeit ein Messer mit unter 12cm feststehender Klinge führen.
    Und wenn ich einen anerkannten Grund habe, auch länger.

    Nein, es ging darum, was man in der Öffentlichkeit und insbesondere in Waffenverbotszonen führen darf oder es in einem veschlossenen Rucksack transportieren muss/ soll.
    Von einem Transport in einem Kfz ging es min. Die 10 vorherigen Beiträge nicht.


    Und da ist dein Beitrag mit dem Werkzeug absolut unangebracht und könnte einem gutgläubigen eine Owi einbringen.


    Und der Transport von einem Messer/Machete/Axt in einem Kofferraum ist etwas anderes als solch Gegenstände direkt am Mann.
    Und auch wieder ein Unterschied ob in einer Waffenverbotszone oder im Wald.
    Und ob man bei letzterem einen anerkannten Zweck oder eben nicht dem PVB klar machen kann.

    Richtig, der 42a ist bundesweit einheitlich geregelt.


    Wie es mit den zukünftigen Waffenverbotszonen und den Ausnahmen für Besitzer Waffenrechtlichen Erlaubnissen verhält, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.
    Man wird sehen, was die einzelnen Länder daraus machen.
    Gespannt bin ich auf die Verwaltungsvorschrift zum Geänderten WaffG. Wenn die genau so schnell rauskommt, wie die letzte, haben wir zwei Verschärfungsrunden der EU hinter uns.

    wäre es ein Einhandmesser fiele es unter dem Paragraph 42a und dürfte nur mit Grund geführt werden.


    Wie es sich mit Waffenverbotszonen nach Paragraph 42 Abs. 5 verhält , kann niemand sagen, dass werden die einzelnen Länder selbst regeln und auf die Gemeinde/Städte runter brechen.

    So , der 01.01.2020 ist vorbei und das neue Waffengesetz in Kraft . Hat auch jeder seine Schätzchen über 6 cm eingemottet daß sie das Haus auch nur nicht mehr verlassen . :D :D :saint:

    Bullshit.
    Die Änderungen des WaffG sind noch nicht in Kraft getreten.
    Erst mal muss es vom Bundespräsident unterschrieben werden und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und dann tritt es zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft.

    um noch ein wenig zu verwirren....
    Diese berechtigte Ausnahme ( führen von 42a konforme Messer) soll nur in Waffenverbotszonen nach para 42 Abs 6 und nicht für Waffenverbotszonen nach para 42 Abs. 5 gelten.