Hab mich gerade mal nen bissl belesen was GB angeht. Also selbst "größere" Messer also klingen die länger sind als diese 7 cm oder so kann ich besitzen. Ich muss nur glaubhaft versichern können, das ich es lediglich für legale Zwecke einsetzen möchte und es muss so aufbewahrt werden das ich nicht direkt zugriff darauf habe (z.B. im Rucksack) Jedenfalls wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Und da ich meine Messer eh immer irgendwo im Rucksack inneren verstaue denke ich das es da keine Probleme geben sollte. Sollte ich bei einreise kontrolliert werden sag ich einfach ehrlich das ich ein Messer mit im Gepäck habe und öffne meinen Rucksack um denen zu zeigen was für eines und dann erkläre ich dem halt das ich eine Survival-Trekkingtour machen möchte.
Spätestens wenn man meinen Rucksack sieht denke ich dürfte das glaubhaft werden, weil mein Messer immer in meinem "Survival"fach ist wo Kocher, Tarp, EH Tasche, Outdoorgeschirr usw. drinnen ist. Und wenn es dennoch ned geht muss ich mir halt nen neues holen hinter der Grenze