Beiträge von Memento

    Ich habe nochmal ein wenig recherchiert..
    Primärquelle: ANWALT.DE


    Ich zittiere:

    Zitat

    Hier gilt jedoch zu beachten, dass eine Markenrechtsverletzung erst vorliegt, sofern der Abgemahnte „im geschäftlichen Verkehr“ gehandelt hat.

    ... und weiter:

    Zitat

    Entscheidend für die Beurteilung ob im geschäftlichen Verkehr gehandelt wurde, ist u.a. die Menge der angekauften oder verkauften Waren. Bei Stückzahlen unter 6 spricht einiges dafür, dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr sondern der Erwerb zum Eigengebrauch vorliegt.


    In der Quelle ist auch erklärt, dass der Ankauf von Plagiaten auch dann strafbar ist, wenn man diese "von Privat" beispielsweise in der Bucht o.ä. weiterverkauft.



    Was ich bei meinen Recherchen auch festgestellt habe:
    Es gibt scheinbar einen (juristischen) Unterschied zwischen "ich bringe mir ein Plagiat aus dem Urlaub mit" oder "Ich bestelle das Plagiat online" gibt ..

    Zitat

    Wer Plagiate bis zu einem Wert von 430 Euro im außereuropäischen Ausland kauft und per Schiff oder Flugzeug nach Deutschland zurückreist, handelt grundsätzlich nicht rechtswidrig. Entscheidend ist hier der Preis der im Urlaubsland gezahlt wurde. [...] Bei einer Heimreise mit dem Auto oder der Bahn ist der erlaubte Wert bereits ab 300 Euro überschritten.

    Quelle: WBS-LAW


    Aber Achtung: Auch hier gilt der maximale Freibetrag von 430 Euro (Stand Nov. 2017) - alles was drüber ist und nicht angemeldet wurde, wird - wenn erwischt - ein Steuerstrafverfahren nach sich ziehen!



    Grüße,


    Memento



    //EDIT:


    Gilt das auch wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Artikel im Internetshop als "Neu" und "Originalware" beworben wurde?Strafe oder sonstiges musste ich auf alle Fälle nicht zahlen.

    Ich würde mir direkt ein paar Screenshots der Sachen machen.. wo "original" etc dransteht... WENN sich Samsung meldet, direkt an einen Fachanwalt mit den Screenshots wenden.

    Meines Wissens nach, ist es für Privatpersonen nicht strafbar, Plagiate oder gefälsche Waren jeglicher Art zu importieren, solange dies nicht den Anschein von Gewerbsmäßigkeit erweckt.
    1 gefälsche Rolex zum verschenken / Selbstgebrauch: OK
    20 gefälschte Rolex: nicht OK - GGF. macht man sich hierbei sogar strafbar!!


    CE-Kennzeichnung ist, meine ich zu wissen, auf jeglichem elektronischen Gerät, das innerhalb der EU verkauft, oder in diese importiert wird: PFLICHT



    Das Problem, warum @maggot sein Zeug nicht bekommt, ist sicherlich nicht der Plagiatsvorwurf, sondern das fehlende CE-Zeichen.


    Alledings: IANAL - I am not a lawyer.

    Petri!


    Als Angler ist man auch für die Gewässerhege verantwortlich. Zur Hege kann auch gelten, sehr große Fische wieder zurück zu setzen, sofern es die Umstände erlauben.
    Dieses Jahr hat unser Gewässerwart eine Bachforelle von deutlich über 90cm (ECHT FETTES MONSTER!!!11) gefangen. Diese hat er - sinnvollerweise - schonend wieder zurückgesetzt. Leider werden für Rekordwertungen lediglich tote Fische akzeptiert, die gemessen und gewogen werden. Auf diesen "Ruhm" hat er glücklicherweise verzichtet.


    Zum einen versuche ich, sehr selektiv zu angeln... Große Köder für große Fische. Zum anderen nutze ich keine Köder auf die Fische während ihrer Schonzeiten beissen könnten (Spinner/Blinker in der Forellenschonzeit)
    Ich habe allerdings auch schon 10cm Barsche auf 10cm Köder gefangen.. Die sind aber so klein und flutschig, dass sie mir auch mal aus der Hand fallen. :(


    Hat ein Fisch eine sinnvolle Größe erreicht und ist nicht in der Laich-/Schonzeit, dann wird dieser auch verwertet.


    Auch verzichte ich, in der kalten Jahzreszeit in über 10m Tiefe zu angeln --> Baro-Trauma / Trommelsucht.


    Sinnvolles CnR: JA.
    Angeln ohne die Absicht, den Fisch auch verwerten zu wollen: NEIN

    ... ist eigentlich nicht so lang und steinig, wie man sich dies vorstellt.


    Vorwort:
    Da das Vorgehen zum Fischereischein nicht bundesweit geregelt ist, gibt es natürlich Abweichungen zwischen einzelnen Bundesländern.
    Ich beziehe mich, auf Grund meiner persönlichen Erfahrung, nur auf das Vorgehen in NRW, gebe jedoch keine Gewähr auf 100%ige Korrektheit.
    Dieser Thread soll der Übersicht und als Leitfaden dienen.


    Jugendfischereischein:
    - Mindestalter: 10 Jahre
    - Höchstalter: 15,99 Jahre
    - Bei Erreichen des 16. Lebensjahres wird dieser ungültig.
    - Es muss ein Vorbereitungsseminar (gleiches, wie beim normalen Fischereischein) besucht werden
    - es muss keine Prüfung abgelegt werden
    - Der Fischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss entsprechend Verlängert werden (Kosten: ca. 8€ pro Jahr)
    - Es darf nur in Begleitung / unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischein-Inhabers geangelt werden


    Fischereischein (Erwachsene)
    - Mindestalter 16 jahre
    - Es muss ein Vorbereitungsseminar absolviert werden (diese Regelung ist erst recht jung!)
    - Ob das Seminar nochmals nach Erwerb des Jugendfischereischeines absolviert werden muss, kann ich aktuell nicht sagen.
    - Vorbereitungsseminar bei lokalen Angelvereinen oder per Online-seminar sind zulässig
    - Es muss eine Prüfung absolviert werden
    - Zulassung zur Prüfung nur, wenn man "persönlich geeignet" ist (Straftaten, etc...) - ob dies immer geprüft wird, wage ich zu bezweifeln.


    Vorbereitung für den Fischreischein
    - Den Entschluss fassen, einen Fischereischein zu machen
    - Angelverein suchen, der Vorbereitungskurse anbietet oder Onlineseminar buchen
    - Ich empfehle klar den lokalen ASV, da man hier immer kompetente Ansprechpartner bei Fragen hat und auch das Angelgerät befummeln kann. Hier wird der Zusammenbau von Angelgerät auch normalerweise geübt.
    - 4-6 Wochenenden (Sa + So) für den Kurs einplanen (Bei Besuch eines ASV-Vorbereitungskurses).
    - Die Prüfung findet häufig nur 1x pro Jahr statt (Frühling oder Herbst)
    - Möchte man die Prüfung im Herbst ablegen, die Gemeinde bietet jedoch nur den Frühling an, so kann diese unter Auflagen auch in einer anderen Gemeinde abgelegt werden. Dies muss in der zuständigen Gemeinde jedoch vorher beantragt werden!!!
    - Kosten: grob zwischen 50 und 200 €


    Die Prüfung
    - ... ist gar nicht so schwer und dauert zwischen 45 und 60 min (mit Pausen)
    - Besteht aush einem theoretischen und einem praktischen Teil
    - zuerst wird der theoretische Teil abgelegt:
    - Multiple-Choice-Aufgaben
    - Sehr viel Gesetzeskunde, rechtliche Rahmenbestimmungen, usw.
    - Verhalten am Wasser und was tue ich, wenn ich Gefahren erkenne (Verunreinigungen, tote Fische, etc..)
    - Bei Bestehen der Theorie wird man zum praktischen Teil zugelassen, der unmittelbar danach stattfindet:
    - Fische anhand von Fischtafeln (Bildchen) korrekt bestimmen
    - Angelgerät korrekt zusammenstellen (z.B. Karpfenrute, Raubfischrute)
    - Waidgerechtes Versorgen gefangener Fische (Kescher, Hakenlöser, Knüppel, Herzstich)
    - Die Reihenfolge beim waidgerechten Versorgen ist essentiell wichtig. Ein Fehler bedeutet direkt das nicht-bestehen der Prüfung.


    Nach der Prüfung
    - .. geht es zum Amt um den 1-Jahres (ca 20 €) oder 5-Jahres-Fischereischein (ca 50 €) abzuholen.
    - Gewässerkarte kaufen oder einem Angelverein mit eigenem Gewässer beitreten (weitere Kosten!!) und loslegen.


    Grundsätzliches:
    - Der Fischereischein allein berechtigt in Deutschland nicht zum Angeln an einem Gewässer
    - Um an einem Gewässer (auch private Fischteiche, etc.) angeln zu dürfen, benötigt man den Fischereischein. Alles andere ist mittlerweile gesetzeswidrig.
    - In Deutschland sind nahezu alle Gewässer verpachtet, man muss also immer eine gültige Angelerlaubnis-Karte erwerben.
    - Die Angelkarte kann bei Vereinen oder lokalen Angelgeschäften erworben werden und gilt für einen bestimmten Zeitraum (1 Tag, 1 Woche, 1 Jahr,...) für ein bestimmtes Gewässer.
    - Der Fischereischein hat eine Gültigkeit von einem oder fünf Jahren, je nachdem wofür man sich entscheidet. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Schein wieder erneuert werden.
    - Zuständig ist jeweils die untere Fischereibehörde der Gemeinde / der Stadt.
    - Fischereischein und Angelkarte sind beim Angeln immer mitzuführen.


    Ausnahmen:
    - Gewässerbesitzer / Fischereirechtinhaber benötigen keinen Fischereischein, haben aber viel weitreichendere Verpflichtungen.
    - Nordsee- und Ostseeküsten sind nicht verpachtet und bedürfen keinem zusätzlichen Angelschein (kann sich mittlerweile geändert haben, bitte selbst informieren!!!)
    - In einigen Ländern (z.B. MeckPom) gibt es sog. Touristenfischereischeine für Nichtangler. Der erlaubt es einem Touristen (der nicht in MV wohnt) auch ohne abgelegte Prüfung, zu angeln (Angelkarte muss trotzdem erworben werden). https://www.auf-nach-mv.de/touristenfischereischein



    Für Fragen oder Anregungen habe ich stets ein offenes Ohr.
    Grüße,


    Memento

    Soweit ich weiß, vielleicht kann das einer der Fotoexperten hier bestätigen, kann man an ner gebrauchten Digitalkamera ablesen , wie viele Auslösungen sie hinter sich hat.

    Typischerweise kann man das, ja.


    Das Problem bei Spiegelreflex-Kameras ist: der Spiegel.
    Dieser ist mechanisch und daher auch vor Verschleiss nicht geschützt. Typischerweise sagt man, dass die Kameras für den Consumerbereich so um die 10.000 bis 12.000 Fotos aushalten. Alles drüber ist Bonus.


    Darum sind die Objektive bei den Herstellern auch eigentlich das Teuerste in der Anschaffung... Der Kamera-Body kann ausgetauscht werden, wie man gerade Geld hat... aber das Objektiv kann man - sofern man nicht den Body-Hersteller wechselt weiterbenutzen.

    Für den Preis was ordentliches? Mit Wechselobjektiven UND guten Aufnahmen?


    Kann ich dir nur Leinwand, ein paar Pinsel + Farben sowie viel Zeit empfehlen.


    Allein ein gescheites(!!) Objektiv dürfte den Rahmen deutlich sprengen.


    Ich selbst besitze eine Canon EOS 650D (ab 300 Euro) - dazu ein billiges Tamron 75-300 Tele (ca 200 Euro)..
    Das nächste, wirklich gute Tele, das auch bei schlechten Lichtverhältnissen noch anständige Bilder liefert (ohne Stativ, etc..) geht dann bei 600-900 Euro los.


    Wenn du wirklich - um es in deiner Language zu sagen - fuckin awesome shit - haben willst, hol dir das hier:
    Sigma 200-500 Tele - fuckin awesome!11

    Moin!


    Ich habe letztens - durch Zufall - ein Video von Sacki gesehen, in dem er über "explodierende Steine" am Lagerfeuer spricht. Da das Thema hier ja schon aufgekommen ist, dass einige Steie bersten / brechen, kann ich das Video eigentlich nur empfehlen... Er erklärt darin, worauf man bei den Steinen achten sollte. Ich denke, dass sich dies auch auf "Kultursteine" aka "Baugestein" übertragen lässt.

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    Um @Detritus beim Wisport Raccoon 45 zu ergänzen:


    - Aktuell 17 % Rabatt bis Ende der Woche
    - Versand dauert wohl 21 - 28 Tage (wahrscheinlich innerhalb Polens), also noch mal etwas draufrechnen


    Die günstigsten Farben (ca 480zl -> ca. 112 EUR):
    Oliwka zielony -> Olivgrün
    Oliwkowy brąz RAL-7013 -> Olivbraun RAL-7013


    Oliwkowy brąz RAL-6003 -> Olivbraun RAL-6003
    Czarny -> schwarz

    Moin!


    Die AOK bietet einen Schrittzähler ihren Versicherten an...
    Falls du oder deine Mutter bei der AOK versichert seid, geh doch mal in die Filiale und frag nach.
    Der Typ: Omron Walking Style 4.


    Kein Internet of Shit, kein BT... nur das "Ding" ..


    Wenn du dir so einen kaufen willst, kostet um die 25 Euro neu. Ich hätte auch noch zwei davon herumliegen (beide maximal 1x benutzt). Wenn du möchtest, melde dich per PN bei mir :)

    Ich habe gestern Nachmittag folgendes YT-Video geschaut:
    Es geht um 2 Familien. Die eine wohnt in einer Jurta, die andere in einem Tiny House...
    Beide versuchen, ihr Leben mit so wenig Geld wie möglich zu bestreiten...


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    Warum ich das erzähle? Offensichtlich ist diese, vor 7 Monaten bei YT hochgealdene Doku 1:1 genau das, was gestern im TV lief.


    Interessant ist es. Die Tiny-House-Idee hatte ich auch schon - allerdings als Wochenend- bzw. Ferienhaus. Nicht als Dauerwohnort..
    Vielleicht sollte ich das noch auf die Lebens-ToDo-Liste packen..

    Kleidung von Clawgear.


    Ich besitze derzeit die Raider Mk III Hose, sowie ein Combat Shirt Mk II.
    Beide sind nach militärischem Standard gefertigt und SEHR robust, bequem und sehr hochwertig verarbeitet.
    Schnelltrocknend, flammenhemmend und der Schweiss wird fein nach aussen geleitet. Sehr angenehm, wenn man viel schwitzt.


    Leider auch sehr teuer.
    Glücklicherweise auch in Nicht-Tarnmustern vorhanden (z.B. RAL 7013, Coyote, etc..)

    Da du mich zitierst, @smeagolvomloh, ist dir sicherlich aufgefallen, dass ich von Anscheinswaffen gesprochen habe - und nicht von Messern oder irgendeiner "Messerjockel-Szene". Wenn du zitierst, dann doch bitte vollständig.


    Und die Zipper-Tüte ist so bei einer Polizeikontrolle, bei der ich live auf einem Spielfeld dabei war (und auch, allerdings ohne Zipper, kontrolliert wurde), komplett durchgegangen. Auch ein Staatsanwalt war damals vor Ort. Es handelte sich um eine unangekündigte Routineprüfung eines angemeldeten und legal betriebenen Airsoft-Spielfeldes in NRW.


    Die Zipper-Tütet unterscheidet sich von deinem vorgeschlagenen Rucksack in zwei Dingen:
    Stoff (Plastik gegen Cordura/whatever) und Verschlussmöglichkeit (Zipper gegen Reisverschluss).



    Vieles aus dem 42a ist sinnlos. Und die, die es eigentlich betreffen sollte, scheren sich wohlmöglich einen Dreck drum. Aber viel Spaß beim Lachen :)

    [...]Falsch , über die Art des Schlosses gibt es keine Vorgaben und Schloss ist Schloss

    Dies ist korrekt.
    Bei Anscheinswaffen ist es gleich gehalten.
    Das Ding kann in einer Gefrier-Zipper-Tüte transportiert werden. Hauptsache ist, dass da ein Schloss vor hängt und sich der Behälter verschliessen lässt (durch den Zipper-Mechanismus). Auch wenn es ein Zahlenschloss ist, wo der Code eingraviert ist.