Sondeln auf eigenem Grund - wie muss/könnte ich das anstellen ohne eigene Sonde?

  • Funde, welche mir bisher überlassen wurden, sind trotzdem erfasst. Die Masse bekommt man natürlich nicht zurück. Gemessen am Schatzregal des Bundeslandes macht eine kleine (z.B.) Münze den Brei nicht fett.
    Ich denke, dass es bei mir persönlich das Vertrauen ist, welches ich mir "erarbeitet" habe. Eventuell eine kleine Motivation der Archäologen, so weiter zu machen, wie bisher.


    Ehrlichkeit zahlt sich eben manchmal doch aus!

  • Du mußt das mal so sehen.
    Jeder Fund egal ob Neuzeitlichen oder Archäologisch Wertvoll muß gemeldet werden.
    Bei der Meldung wird eine Fundmeldung geschrieben.
    Anerkannte Sondengänger füllen die Fundmeldung selber aus und reichen sie der Zuständigen Behörde ein.
    Bei Archäologischen Funden kommt eine Funddokumentation mit GPS Daten, Fundzusammenhang, Fundortbescheibung, Beifunde, Fotos usw dazu.
    Bei der Fundabgabe kann man Fundansprüche stellen.
    Macht man keine Fundmeldung kann man wenn es mal raus kommt wegen Fundunterschlagung ein über die Mütze bekommen.
    Kommt noch raus das der Fundzusammenhang zerstört wurde, wird es Schlimmer.


    Gutes Beispiel der Barbarenschatz.
    Der Finder hat den Sondlern in Deutschland ganz schön geschadet. ( einfach mal Barbarenschatz Googeln )
    Seit dem wurde ich schon öfters kontrolliert.


    Noch ein Beispiel:
    Ich darf auf einer alten Festungsanlage sondeln, die Funde die ich dort mache darf ich zum größten Teil behalten.
    Der Grund ist, das es immer wieder die selben Funde sind.
    Kanonenkugeln, Hohlkugeln, Kartätschkugeln, Hufeisen, Musketenkugeln, Nägel und Hufkrallen usw.
    Münzen und Uniformknöpfe sind auch mal dabei.
    Ein erstaunlichen Fund den ich mal 2014 gemacht habe, und der liegt noch beim LDA Hannover ist eine Wolfangel die sehr gut erhalten ist.
    Gemeldet, 2 Wochen später abgegeben und jetzt liegt die da.
    Wann und ob ich sie wiederbekomme ist Fraglich.
    Aber ich erinnere Sie des öfteren an die Wolfsangel. ;)
    Gruß
    Andy

    Gruß
    Andy
    :hut:
    Alles was Du über mich hörst, kann genau so falsch sein, wie die Person,
    die es Dir erzählt hat. ;)
    Und Jage nicht was du nicht töten kannst! :hut:
    Member of the Hateful fifteen :Knife

    Einmal editiert, zuletzt von trapperandy ()

  • Ja das Problem bei der Fundbearbeitung ist die Zeit und das Geld.
    Neue Entdeckungen mit einem kleinen Zeitfenster haben immer Vorrang.
    Das sind Funde die beim Bau gemacht werden.
    Beispiel die Gasleitung quer durch Deutschland.


    Da bleiben Solche Funde wie die Wolfsangel mal liegen.
    In manchen Denkmalämter werden Funde restauriert die seit 1930 im Keller bei denen Ruhen.
    Da ist trapperandy seine Funde zweitrangig.
    Außer ich finde das Bernsteinzimmer oder den Neandertrapper.
    Gruß
    Andy

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    Andy
    :hut:
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  • Nur mal angenommen...
    man hätte ein Grundstück, welches historisch, sagen wir mal, interessant ist und man würde gerne wissen, ob dort interessante Dinge liegen. Sonde kaufen lohnt sich wahrscheinlich nicht, nur für dieses Terrain. Wie geht man am besten vor, wenn man wissen will, was dort liegt?
    1. "Offizieller" Weg bzw.
    2 "Pragmatischer" Weg


    Vielleicht hat man sogar den Gedanken, die Fundstücke selbst... :whistling:

    @Friese gehst Du davon aus in Deinem Jagdgebiet liegt ein Schatz ? Hast Du alte Dokumente entdeckt wo der Besitzer von Schloss Falkenstein vor Seiner Flucht seine Reichtümer vergraben hat? Vielleicht findest Du ja was, die Himmelsscheibe wurde ja glaube ich auch im Harz gefunden.

    Manche sagen, ich sei bekloppt ich find mich verhaltensoriginell.


    BCG Wildkatzen.

  • Hier malen Paar Funde die ich behalten durfte.
    Ackerfund ein Trommelhaken Preußen ca. 1910 Fundzustand und mit Wasser gereinigt.


    Kanonenkugeln unterschiedliche Kaliber und rechts eine Hohlkugel ( das waren damals die Handgranaten)


    Und davon finde ich wenn ich dort sondeln gehe 2-3 Stk. pro Sondelgang.
    Fundort werde ich hier nicht nennen.
    Gruß
    Andy

    Gruß
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  • Hmm
    Auf seinem eigenen Grund darf man immer sondeln, also auch ohne Genehmigung?
    Egal ob daheim im Wohngebiet oder auch außerhalb?
    Nur Graben darf ich wg einem Sondenergebnis nicht?


    Habe ich es soweit richtig verstanden?

  • Hmm
    Auf seinem eigenen Grund darf man immer sondeln, also auch ohne Genehmigung?
    Egal ob daheim im Wohngebiet oder auch außerhalb?
    Nur Graben darf ich wg einem Sondenergebnis nicht?


    Habe ich es soweit richtig verstanden?

    Dann frage ich Dich mal warum Du auf Deinen Grundstück sondeln möchtest?
    Was bewegt Dein Nachforschungsdrang?
    Oh Nachforschung, hast Du dafür eine Nachforschungsgenehmigung ?
    Nein Du suchst nur einen verloren gegangenen Ring.
    Ich sage es mal so, gehst Du sondeln und wirst dabei erwischt, auch auf Deinem Grundstück, werden Fragen kommen und Antworten erwartet.
    Solltd durch Zufall da was Archäologisch Wertvolles liegen dann kann es auch teuer werden.
    Sorry für die Antwort aber Sondeln ist genau so zu Handhaben wie das Bushcraften in einem öffentlichen Wald.
    Ach Wald, Sondeln im Wald ist in Deutschland ein ganz großes Tabu. Waldbesitzer
    Gruß
    Andy

    Gruß
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  • Ja, Sondengänger mit Genehmigung dürfen auf Deinem Grundstück prospektieren. Dafür sind die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger da!

  • Nein, ist ja dein Grundstück. Niemand kann ihm eine Genehmigung erteilen, ausser Du selber.
    Eigentumsrecht steht sehr hoch im Rang. Auch bei einem privaten Bauvorhaben, darf man dein Grundstück nicht einfach betreten. Ausser Gefahr im Verzug. Allerdings könnte man dein Bauvorhaben stoppen, sobald visuell der Verdacht auf Fundstätte besteht.
    Im Grunde würde ich eine Zusammenarbeit anstreben, weil auch die Ämter können sehr lästig werden.
    Wenn ein Bodendenkmal auf deinen Grund bekannt ist, dann musst du sogar die Landesämter einbeziehen.
    Aber da würde ich mich immer direkt an die jeweiligen Landesämter wenden.



    Ja, Sondengänger mit Genehmigung dürfen auf Deinem Grundstück prospektieren. Dafür sind die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger da!

    Hm, da würde mich wirklich die Gesetzgebung interessieren. Hast du da den Link oder ähnliches?


    Ok, habs
    "Er hat aber auch dasRecht zum Betreten der Grundstücke, sofern er das zuvor gegenüber den Berechtigten angekündigthat, § 28 Abs. 2 DSchG."
    Er muss es ankündigen, du kannst es aber nicht verwehren...

  • Ja. Sieh da aber noch mal in deinen Landesgesetzen nach.
    Bei dir trifft Bayern zu?


    Art. 16Betretungs- und Auskunftsrecht
    (1) Die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege sind berechtigt, imVollzug dieses Gesetzes Grundstücke auch gegen den Willen der Betroffenen zu betreten, 9soweit das zur Erhaltung eines Bau- oder Bodendenkmals oder eines eingetragenen beweglichenDenkmals dringend erforderlich erscheint.


    Ich denke, wenn von Seiten der Denkmalbehörde ein berechtigtes Interesse besteht, wirds schwierig. Ist halt alles Auslegungssache.
    Ich kann da ja auch keine Rechtsauskunft erteilen und vor Gott und dem Richter stehst du immer allein...

  • Ja Bayern.


    Naja, solange ich kein Bauvorhaben vorhabe kann es ja nicht dringend sein.


    Die angrenzende Waldgenossenschaft wollte den Harvester auf meinen Grund schicken und fleißig Holz ernten, dies untersagte ich auch. Reicht schon, daß die ganzen Zufahrtswege zerstört wurden

  • Bis kurz unter die Grasnabe ist keine Grabung.
    Äcker werden bis zu 40cm umgegraben, das Erdreich wird durchwühlt, da kommt so einiges ans Tageslicht das man einsammeln kann wenn es piept.
    Aber nicht vergessen den Bauern zu fragen, ob man Altmetall auf seinem Acker suchen und entsorgen darf. ;)
    Gruß


    Ps: auf eigenem Privatgelände darf man graben, hier bei mir ist eine Genehmigung erst ab 2m einzuholen.

  • Bis kurz unter die Grasnabe ist keine Grabung.
    Äcker werden bis zu 40cm umgegraben, das Erdreich wird durchwühlt, da kommt so einiges ans Tageslicht das man einsammeln kann wenn es piept.
    Aber nicht vergessen den Bauern zu fragen, ob man Altmetall auf seinem Acker suchen und entsorgen darf. ;)
    Gruß


    Ps: auf eigenem Privatgelände darf man graben, hier bei mir ist eine Genehmigung erst ab 2m einzuholen.

    Sorry das stimmt so nicht.
    Sobald Du in Verbindung mit einem Metalldetektor suchen gehst und graben möchtest, brauchst Du eine NFG ( Nachforschungsgenehmigung).
    Auch auf einem Acker ( Gestörter Boden ) wo man die Erlaubnis des Besitzer hat.
    Selbst dort sind die Funde Meldungspflichtig.
    Da treten mehrere Gesetze in Kraft.
    Gruß
    Andy

    Gruß
    Andy
    :hut:
    Alles was Du über mich hörst, kann genau so falsch sein, wie die Person,
    die es Dir erzählt hat. ;)
    Und Jage nicht was du nicht töten kannst! :hut:
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  • @trapperandy
    Das war der letzte Stand vor ca drei Jahren, da hab ich mich kurz mit der Gesetzgebung auseinandergesetzt.
    Allerdings muss ich dazu sagen, habe ich vergessen zu erwähnen, ich wohne in Bayern.
    Nachdem ich feststellen musste das überall wo ich suchen würde ein Bodendenkmal ist und ich für jeden Grund quasi um Erlaubnis fragen müsste, habe ich mich dem bushcraften zugewandt. ;)


    Löcher buddeln auf eigenem Grund, ist aber nachwievor bis 2m legal, wer sagt das ich da was suche.


    Ich hab zwei Bekannte, die machen das Nachts und die fragen niemanden, allerdinsg lassen sie die Finger von Bodendenkmälern, dafür suchen sie aber aussenrum.
    Ausser historischen Schrott haben die beiden auch nichts interessantes gefunden und keiner von den beiden gräbt Löcher tiefer als nen halben Meter, die gehen eher übern Acker oder die Wiese, da siehts am nächsten Tag nicht gleich jeder, das da jemand gebuddelt hat. Aber wenn die beiden von einer Militariasuche zurückkommen, haben die meistens mehr Glück.^^