Ja... Bei uns haben sie leider untern jeden Fußgänger einen Radfahrer gepinselt. Dann gilt wieder die Fußgängerampel.
Nach der alten Regelung (bis 31.12.2016) galt die rote Ampel für Fußgänger aber auch dann für die Radfahrer, wenn kein Fahrrad drunter "gepinselt" war. Das zusätzliche Fahrrad war regeltechnisch gesehen eigentlich redundant und hatte mehr erzieherische Funktion.
Nur jetzt sind auch hier in Hamburg fast überall die bei den Fußgängerampeln die roten Fahrräder unter den roten Fußgänger "gepinselt", und plötzlich heißt es, dass die Autoampeln für die Radfahrer gelten. Ja was denn nun? Auch bei Bettelampeln? Auch wenn ein rotes Fahrrad unter dem Fußgänger ist? Das kann noch heiter werden...