Da das Thema im Beitrag zum Herzinfarkt auftauchte. Hier der eigene Beitrag.
In der Ersten-Hilfe.. kann man sich bei vorliegender Patientenverfügung, zwar mit eine Reanimation einen Freund verderben.
Ein rechtliches Nachspiel, hat es aber nicht.
Zum einen müsste bekannt sein, das die Patientenverfügung existiert. Zum zweiten hat die Verfügung "nur" Ärzten gegenüber eine gewisse Verpflichtung.
Selbst ein Rettungsassistent / Notfallsanitäter muss einen Arzt / Notarzt entscheiden lassen, ob trotz Verfügung reanimiert wird oder nicht.
Ganz besonders, die zum teil verbreiteten Tätowierungen auf der Brust, "nicht Reanimieren" haben "keine" rechtliche aussage.
Die Tätowierung, kann ja eine "Jugendsünde" sein und der Patient seine Meinung geändert haben.
Also im Falle eines Falles... solange reanimieren bis 1 der Patient wieder Kreislauf stabil ist oder der Rettungsdienst übernimmt.