OkAber nachdem es Du mir ja noch farblich markiert hattest.
Müsste das Gesetz ja für innerörtliche Bäume außerhalb von Gartensnlagen gelten?
Trotzdem hat die Stadt sich damals nach meiner Aufforderung nur kurz angesehen, was ich meine, daß sie ausschneiden sollen. Dann eine Hebebühne bestellt und es ausgeführt. Da wurde nicht erst die (untere) Naturschutzbehörde um Erlaubnis gefragt.
Ist ja alles richtig, was Du schreibst. Nur hatte ich das eben nicht für Dich farblich markiert, sondern für signalschwarz.
Mir ging es darum, dass die zitierte Gesetzespassage nicht für den von Albbaer geschilderten Fall gilt. Das war an signalschwarz gerichtet, aber nicht um ihn zu widerlegen, sondern im Grunde um alle Lesern darauf hinzuweisen, dass ein Gesetz schon zum Fall passen muss, um relevant zu sein.
Damit wollte ich gar nichts gegen Dein Beispiel sagen.