Bundesnaturschutzgesetz

  • OkAber nachdem es Du mir ja noch farblich markiert hattest.
    Müsste das Gesetz ja für innerörtliche Bäume außerhalb von Gartensnlagen gelten?


    Trotzdem hat die Stadt sich damals nach meiner Aufforderung nur kurz angesehen, was ich meine, daß sie ausschneiden sollen. Dann eine Hebebühne bestellt und es ausgeführt. Da wurde nicht erst die (untere) Naturschutzbehörde um Erlaubnis gefragt.

    Ist ja alles richtig, was Du schreibst. Nur hatte ich das eben nicht für Dich farblich markiert, sondern für signalschwarz.


    Mir ging es darum, dass die zitierte Gesetzespassage nicht für den von Albbaer geschilderten Fall gilt. Das war an signalschwarz gerichtet, aber nicht um ihn zu widerlegen, sondern im Grunde um alle Lesern darauf hinzuweisen, dass ein Gesetz schon zum Fall passen muss, um relevant zu sein.
    Damit wollte ich gar nichts gegen Dein Beispiel sagen.

    Erst wenn der letzte Fisch gerodet und der letzte Baum gefangen ist werdet Ihr merken, dass Ihr etwas verwechselt habt!
    Letztes Wort, Häuptling der Wildkatzen 1758 - 2029

    „Herr Janosch, wo macht man Urlaub?” - „Überall, wo zwei Bäume sind. Vorausgesetzt, man macht es wie Wondrak und hat immer eine Hängematte dabei. Dann ist das ganze Leben quasi Urlaub.”


    Ich antworte manchmal auf Fragen, die keiner gestellt hat.

  • Trotzdem glaube ich, daß dieses Gesetz noch mehr Ausnahmen hat, OHNE eine ausdrückliche Sondergenehmigung zu benötigen.

    Beispielsweise ist das obere Isartal Naturschutzgebiet, ständig wird aber in diesem Flussbett herumgebaggert...... Sinnvoll oder wichtig/richtig kann ich nicht beurteilen. mein Bauchhirn sagt mir, dass es nicht in Ordnung sein kann.


    Beispielsweise eine eingebrochene Doline auf der Schwäbischen Alb, welche zwecks Unfallverhütung von der Kommune zugeschüttet wird. Sinnvoll wahrscheinlich schon, aber naturschutzwidrig.


    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Naturschutzgesetz oft im Widerstreit zu anderen Werten steht. Die Gewichtung kann eben sehr unterschiedlich ausfallen.

  • Es gilt in Deutschland generell mit Ausnahme bestimmter Tatbestände der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ist übrigens im Gesetz auch festgeschrieben.
    Das heißt, manches machen die Gemeinden einfach, ohne groß zu fragen, unbürokratisch. Wenns wen stört wird er sich schon melden, wenn nicht, auch gut.


    Außerdem bedeutet der Umstand, dass etwas im Gesetz steht, noch lange nicht, dass jede Gemeindeverwaltung das auch weiß. Es gibt besonders in Teilorten und Kleingemeinden genügend Leute, die da nicht wirklich bescheid wissen. Mit sowas kann ich leben: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort... Manchmal lohnt es sich einfach, zu riskieren, dass man sich entschuldigen muss, anstatt lang um Erlaubnis zu fragen... Kann natürlich Probleme machen, wenn man sich zu weit aus dem Fenster lehnt. Also immer hübsch langsam :D...

    Nemm dai Schaufl ed z'voll, sooschd kriagsch se ed hoch... :kuh: