Liebe Interessierte,
ich denke, hier passt das ganz gut rein.
An eine Diskussion zu dem Thema kann ich mich erinnern, hab aber nichts mehr gefunden.
Wie sieht es denn aus, wenn ich mir eine Vorderladerflinte kaufe, welche Bedingungen muss ich erfüllen, um die mitzunehmen?
Gehen wir mal von vier konkreten Fällen aus:
1. Eine Perkussionsflinte, die nur knallen, nicht schießen soll.
2. Eine Stein-, Lunten- oder Radschlossflinte, die tatsächlich geschoßen werden soll (im Sinne von Punkt 3)
3. Eine der vier Flintenarten, die lediglich als Dekowaffe mitgenommen wird z.B. auf Jahrmärkte (Stichwort Traditionspflege)
4. Eine der vier Flintenarten, die ich zu Hause auf meinem Grundstück schießen möchte (Grundstück ist eingefriedet, groß genug etc. es geht nur um die Waffenrechtlichen Dinge)
kurze, präzise Antworten wären im Sinne von: " Zu 1.: Wer mindestens 18 Jahre alt ist und folgende Berechtigungenhat, darf Perkussionsflinten knallen lassen. Weitere Voraussetzungen: XYZ." sind hier wünschenswert.
Vielen Dank und bitte haltet diesen Faden schlank. Danke