„Schnell gefragt!“ - Der Thread (Faden) für die kurze Frage zwischendurch

  • Habe bei meinem Bruder auf dem neu erworbenen Grundstück 3m vom Haus eine ausgehöhlt Eiche gefunden.

    Stamm Durchmesser 1m gewaltige Krone über Haus und Straße !

    Efeu ist auch seit über 10 Jahren am Baum !



    Wer kann mir bei der Begutachtung helfen ? ( Beruflich hab ich mit „Verkehrssicherung/ Baumkontrollen FLL gearbeitet)


    Muss so etwas nicht im Kaufvertrag niedergeschrieben werden als Mangel da jemand da bereits Handangelegt hatte ?


    Ist der Besitzer für die Straßen Sicherheit verantwortlich 1/3 über Straße ?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die (anscheinend noch lebende/stehende) Eiche muss nicht im Kaufvertrag erwähnt werden. Dein Bruder sollte eine Haftpflichtversicherung für dieses Grundstück abschließen. Er ist verantwortlich für die Sicherheit, auch bezüglich des Verkehrs im Zusammenhang mit seinem Grundstück. Eine regelmäßige Kontrolle der Bäume ist Pflicht. Die darf man selbst durchführen, zumindest bei uns. Manchmal übernehmen Kommunen die Fällung, wenn eine akute Gefährdung vorliegt. Die Kommune interessiert sich grundsätzlich nur für die aktuellen Besitzer.

    Eigentlich stand die Eiche da schon, als dein Bruder das Grundstück besichtigt hat… :/

  • Mangel sehe ich jetzt auch nicht. Es geht bei Mängeln meist immer um zugesicherte Eigenschaften. Wenn also der Baum im KV erwähnt und seine Standfestigkeit zugesicherte wurde könnte man hieraus vielleicht einen Fall stricken. Davon ist aber hier keine Rede.


    Es könnte auch mit der Art des Grundstücks zu tun haben, vielleicht ist die Standfestigkeit des Baumes so essentiell für das Grundstück, dass sie nicht gesondert erwähnt werden muss (kann mir aber keine Situation vorstellen).


    Zutreffend ist, dass Umweltgefahren im Sinne von Altlasten mittlerweile in die Verträge aufgenommen werden in dem Sinne, dass der Verkäufer weiterhin für diese haftbar ist, oder eben dass diese explizit von der Haftung ausgeschlossen werden.


    Kommt auf das Grundstück und den Vertrag an.


    Edit


    Falls der Baum die Sicherheit des Hauses beeinträchtigt UND der Vorbesitzer dies wusste, aber angesichts des Verkaufs nichts unternommen hat und kein Hinweis auf die Gefährdung erfolgte UND man dass alles nachweisen kann, sollte man einen Rechtsanwalt mal fragen, ob der Vorbesitzer sich nicht an den Kosten der Baumfällung beteiligten kann.


    Aber in der Sache sind mehrere Unwägbarkeiten:

    Nachweis des Wissens bei Vorbesitzer

    Nachweis der Nichtinformation

    Nachweis der Gefährdung

    Die Unwägbarkeiten vor Gericht


    Anbetracht dessen muss man die Kosten einer Fällung und Entsorgung gegen die mit einer Wahrscheinlichkeit bewerteten Kosten des Prozesses rechnen.


    Ich wage mal die forsche Behauptung, dass es günstiger sein könnte, den Baum fällen zu lassen ohne weiteres Aufhebens zu machen.


    Vielleicht kann man sich ja noch mal mit dem Vorbesitzer zusammensetzen. Halbe / halbe ist oft eine gute Alternative zum Streit.


    Noch etwas: das sind jetzt ganz allgemeine Anmerkungen ohne den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Muss ich leider dabei sagen, da ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung mache.

    • Offizieller Beitrag

    Was Altlasten und die Weitergabe von Verantwortung anbetrifft, sind Kommunen/Land/Bund besonders „kreativ“:

    Ich interessierte mich eine Weile für größere, verwilderte Flächen, die abseits gelegen sind, von Schafen beweidet werden können etc. Die sollten natürlich nicht zu teuer sein. Schnell stieß ich auf Angebote, die sich auf ehemalige Kasernen- und Übungsgelände bezogen mit dem Hinweis, dass dort Altlasten im schwerwiegenden Maßstab vorhanden seien. Diese Grundstücke, die etliche Hektar umfassten, gab es spottbillig. Jahrzehnte hatte sich der Bund nicht um die Dekontaminierung gekümmert. Aber sicherlich wartet die Aufforderung zur Dekontaminerung nicht noch einmal Jahrzehnte, wenn das Gelände dann in privater Hand ist.

    Einmal hätte ich fast 15ha für einen einzigen Euro bekommen. Wie gut, dass ich nicht zugegriffen habe. Mein ältester Bruder, Geologe mit einschlägiger Firma, informierte mich über die Kosten einer Bodenreinigung…

  • Friese , wie immer im Leben: bei einem superdupergünstigen Preis gibt es meist einen Haken und der findet sich dann üblicher Weise im Kleingedruckten.


    Und wenn man sich vor Augen hält, dass man normaler Weise nichts, aber auch gar nichts geschenkt bekommt (löbliche Ausnahmen einmal außen vor... nech, kahel ! ) , weiß man eigentlich, dass man dann als Käufer eine unklare Summe bis über den tatsächlichen Wert aufwenden muss, um das Grundstück einwandfrei nutzen zu können. Solche Wirtschaftsgüter - wie oben erwähnt - haben dann wohl oft einen negativen Wert, will heißen die Dekontaminierungskosten liegen in Höhe oder weit über dem Vergleichswert des Gutes.


    Erlebt man in allen Bereichen und immer wieder seit Beginn des Handels bis zum Ende der Menschheit ;)

    Kann man unter den Schlagworten "Gier frisst Hirn" oder ähnlichem finden.


    Also bei günstigen oder extremst-günstigen Angeboten immer einmal Luft und Sachverstand holen.


    Zur Frage von 0815 passt das aber nur bedingt. Hier nochmal die Anregung: einfach mal mit einem fremden Dritten in Begleitung den Vorbesitzer zu einer Tasse Kaffee oder Tee einladen und die Dinge besprechen.


    Oder direkt anschreiben (lassen). Das ist dann aber direkt eine entsprechende Ansage und wird oft als Konfrontation verstanden. Kann zum Erfolg führen, muss aber nicht. Je nach Kosten der Baumfällung muss man einfach sehen und entscheiden.

  • Hab erst diesen Efeu abgesägt und gesehen das das 30cm zu 2m Lange Loch vor mir liegt !


    Der gesamte Stamm ist Hohl und mit roter Farbe und Kaninchendraht bearbeitet worden vor ca. 5 Jahren.

    Die Farbe ist aufgerissen und Wespen lebten schon mal da .


    Vorbesitzer hat kein Interesse da er alles selber gebaut hat und bis Heute davon überzeugt das er bessere Arbeit abgibt als der Facharbeiter !


    Unzählige Beispiele wie und warum so nicht ein Haus gebaut werden sollte !


    Ist eben Hinter dem Arsch der Welt gebaut worden. ;(


    Holzdecke 1993 mit 12mm Nadelholz Latten belegt ohne Feder Nut darüber klick Laminat Boden darüber Teppich =O


    Das ist wie ein Trampoline


    Dazu kommt das Tragbalken unterschiedlich breit und Hoch sind mit Bierdeckel angeglichen und Abstand untereinander war egal <X

  • 0815 , das mag alles sein, allerdings zeigt es nur die Haltung des Vorbesitzers. Zum Fall selbst trägt es aktuell nicht viel bei.


    Vor fünf Jahren wurde etwas an dem Baum gemacht. Gut. Damit war dem Vorbesitzer bekannt, dass da ein kleines Problem ist. Mehr nicht.

    War vor fünf Jahren der Verkauf heute schon angedacht oder nicht? Der Nachweis, dass der Verkauf bereits geplant war, wird nicht zu führen sein.


    Ob der Vorbesitzer nun sehen konnte, dass die Standsicherheit in Gefahr war oder nicht? Keine Ahnung.

    Ob der Vorbesitzer dies hätte erwähnen müssen? Keine Ahnung.


    Dafür spricht, dass er von dem Schaden am Baum wusste, dass die Standsicherheit des Baumes die Sicherheit des Hauses beeinträchtigen kann und - da ist das wichtige - dass der Schaden am Baum durch das Efeu abgedeckt und damit unsichtbar für den Käufer war.


    Dagegen spricht, dass der Baum sich in den letzten fünf Jahre noch zum Nachteil verändert hat und die Standsicherheit erst in dieser Zeit beeinträchtigt wurde. Dagegen spricht weiter, dass der Baum sich einer Besichtigung durch einen Käufer - im Gegensatz zu Bodenaltlasten - nicht entzieht sondern offen da steht und eingesehen werden kann. Dabei könnte man auch einfach mal unter das Efeu geschaut haben. Dies ist aber wohl offensichtlich nicht geschehen.


    Oder hat der Käufer mit dem Verkäufer über den Baum gesprochen und es fielen Worte wie "Steht da felsenfest..." oder "alles in Ordnung damit"

    Dann könnte man auf andere Gedanken kommen. Aber wie gesagt, hier ist das Problem des Nachweises.


    Alles in allem ein Fall mit vielen - zu vielen - Unwägbarkeiten.


    Ich kann verstehen, dass man sich als Käufer in einer solchen Situation ärgert. Das würde ich auch.

    Die Frage ist nur, mit welchen Geschütz fährt man auf um die Sache aus der Welt zu schaffen. Die "Hau-drauf-mit-allem-was-geht"-Methode ist zwar die nächstliegende, aber nicht immer die erfolgsversprechende und oft auch nicht die befriedigendste.


    Wie gesagt, erst mal mit kühlem Kopf hinsetzen und rechnen, was etwas kostet:


    Gehen wir mal von Fällkosten von um die 2500 Euro aus und von dem Fall, dass man diese vollständig zurück haben möchte.


    Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten von ca. 1.600 Euro pro Seite, die man ggf. selbst an Backe hat, wenn man den Prozess verliert.


    also geht es in Summa um schlapp 4.100 Euro. diese im Minus, weil zu zahlen:


    auf der anderen Seite konnte man 2.500 bekommen. dies also im Plus.


    ich hatte schon mal gesagt, dass aus meiner Sicht die Unwägbarkeiten überwiegen, also die Aussichten mal nicht eben 50/50 sind, sondern eben schlechter. eher mal 20/80 für einen positiven Ausgang. Also rechne ich 2.500 x 20% und -4.100 x 80% und addiere die Ergebnisse:

    500 + (-3280) = ./. 2780


    Heißt: das Ergebnis ist negativ für mich. Ich würde unter Berücksichtigung der Kosten und der Wahrscheinlichkeiten draufzahlen. Kein gutes Geschäft.

    die Höhe des negativen Ergebnis ist m.E. nicht von Relevanz, es zeigt nur wie schlecht es ist. Schon bei 0 spricht die Wahrscheinlichkeit gegen mich und ich lasse es sein. (trotzdem spielen immer wieder Menschen Lotto)

  • :danke: Genau so ist es Bruder hat 0% Ahnung und sieht die schönen Pflanzen aus einem Park von 1927 bis 1935 angesiedelt !


    Aber nicht wie und was damit an Arbeit verbunden ist.


    Er hat nur die Sanierung des Gebäudes grob abgeschätzt ! :sleeping:


    Das die Natur bereits den Abriss des Hauses plant hat er nicht auf dem Schirm :shock: Eiche und Weiß Tanne


    Insgesamt sind es 5 Große Baume Rotbuche / Eiche / Rotbuche / linde dazu eine Tanne am Haus .

    An der Grenze stehen Eiben / Ilex mit 6m höhe.

  • Mein abschließender Rat, 0815 ,

    Dein Bruder soll sich von einem ortsansässigen Baumfäller ein Angebot für die Gartensanierung machen lassen. Dann kann man weiter sehen (wenn er aus der Reha vom Herzklabaster nach lesen des Angebotsbetrags wieder kommt :rotwerd: ). Sicherlich gibt es hier den einen oder anderen, der sich damit auskennt und den man vielleicht fragen kann, ob das Angebot passt oder nicht. Aus Erfahrung kann man aber mal locker mit 1.700 - 2.500 Euro pro Baum rechnen, bei größeren und mit Kran gerne auch mehr, Ende oben offen.


    Wenn diese Sachen vorliegen, muss man weitersehen. allerdings gehe ich bei deiner Schilderung davon aus, dass dein Bruder hier "biologische Altlasten" eingekauft hat und nun für diese Sorgen muss. Siehe oben: Nach einem günstigen Angebot Luft und Sachverstand holen. Manchmal sogar, wenn man meint, diesen Sachverstand selbst zu haben. Daher vertrete ich mich auch nie (!) selbst in einem Prozess. Ich weiß zwar etwas, aber nicht alles. :mrgreen:


    Ich hoffe, dass es für Deinen Bruder nicht zu der Situation kommt, dass ein günstiges Angebot alle finanziellen Grenzen und Rahmen sprengt. ToiToiToi.

  • Steuermann es kann auch sein, daß der Efeu schuld daran ist, daß der Baum "abstirbt"

    Habe hinter dem Haus auch noch zwei große Ahorn, vom Efeu eingenommen, welche Richtung Haus geneigt sind.

    Seit 2018 weiße ich Vertreter dr Eigentümer immer wieder darauf hin.

    Die Taten es immer ab, wohlwollend, daß es nicht einfach ist, diese Bäume zu fällen.


    Doch dann krachte im Februar ein weiterer vom Efeu eingenommener Ahorn, der gar nicht als Gefahr angesehen wurde in den Garten und krachte auf den Grill.

    Inzwischen wurde der Grill an deren Versicherung gemeldet (anstatt ihren Schlosser zu beauftragen) und mehrere Firmen bezüglich Baum Fällen befragt.

    Die ersten drei Firmen sagten alle ab.

    Nun kommt Oktober/November ein Autokran und eine Hebebühne zum Bäume terkleinern und rausheben.

  • So hab ich das noch nicht empfunden ?


    Ja hab bei Nadelholz Mörder Efeu bekämpft.

    Aber bei Laubbäumen nur vom Gewicht her ein wenig gestutzt in der Krone vor dem Winter jedes Jahr.


    Ist Efeu für Laubbaum gefährlich ? dachte bis jetzt nein :P/


    Negativ waren mir nur diese Gründe bekannt.

    • Gewicht
    • Wasserentzug
    • Verschattung
    • Pilzerkrankung in der Borke Feuchtbiotop
  • es kann auch sein, daß der Efeu schuld daran ist, daß der Baum "abstirbt"

    Das ist alles berechtigt. Die Gründe der nicht mehr genügenden Standsicherheit mögen vielfältig sein. Wichtig ist aber hier, dass der Eigentümer für die Standsicherheit verantwortlich ist. Woher dies kommt, ist letztlich egal.

    Wenn der Eigentümer nun im Verkaufsprozess eine wie auch immer geartete, aber bekannte Gefährdung verschweigt, kann es möglicher Weise sein, dass der bisherige Eigentümer weiterhin für die Beseitigung der Gefährdung aufkommen müsste. Letztliche Klärung kann hier aber nur ein Gericht bringen.


    Wie nun die Gefährdung nun tatsächlich entsteht, welche Faktoren auf die die Bäume wirken, das ist bei der Frage, wer dafür die Verantwortung zu übernehmen hat nicht relevant. Wohl aber für die Beurteilung der Gefährdung, der Baumgesundheit und allem was um den Baum herum geht.

    Beides ist für mich wichtig und interessant, doch in dem geschilderten Fall war der rechtliche Aspekt etwas interessanter für mich.

  • Ist eigentlich ganz einfach:


    Verkäufer muss alle ihm bekannten Mängel, welche nicht offensichtlich sind und die Kaufentscheidung beeinflussen können, anführen.


    Ihm unbekannte Mängel können logischerweise da nicht in Frage kommen.


    Bei dem Veräusserer bekannten aber verschwiegenen Mängeln, welche nicht offensichtlich sind, liegt die Beweislast beim Käufer. Dies dürfte im konkreten Fall schwierig nachzuweisen sein, wenn die letzte Manipulation am Baum fünf Jahre her ist. Ausserdem stellt sich die Frage, wer den Nerv für einen im Zweifel jahrelangen Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang hat.


    Denn merke:


    Vor Gericht kriegst Du kein Recht sondern ein Urteil.

  • Bei dem Veräusserer bekannten aber verschwiegenen Mängeln, welche nicht offensichtlich sind, liegt die Beweislast beim Käufer. Dies dürfte im konkreten Fall schwierig nachzuweisen sein, wenn die letzte Manipulation am Baum fünf Jahre her ist.

    So ist es.

    Ausserdem stellt sich die Frage, wer den Nerv für einen im Zweifel jahrelangen Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang hat.

    kommt auf die Summe der strittigen Sache an. Hier wäre es mir zu wenig für einen unsicheren Streit (siehe oben)


    Denn merke:


    Vor Gericht kriegst Du kein Recht sondern ein Urteil.

    Merke ich mir für meine eigenen Sache :( und gebe wohl kurzfristig Bericht über persönliche Erlebnisse

  • Steuermann


    Nach 9 Immobiliengeschäften (5 ge- und vier wieder verkauft) kenne ich die "Branche" mit ihren "Protagonisten" doch recht gut. Hat teilweise aber auch ordentlich Lehrgeld gekostet. (Dabei haben wir in D doch Lehrmittelfreiheit).


    Möglicherweise eröffnet sich mir dadurch eine späte Karriere als Immobilienkaufinteressentenberater, Konterpart zum Makler sozusagen.