In meinem NRW machen Sportlehrer:innen (und Erzieher:innen), die auch Schwimmunterricht geben, alle vier Jahre den „Lehrgang zur Erlangung der Rettungsfähigkeit im Hallenbad”.
Gibt es an der entsprechenden Schule/Kita niemanden, der die Prüfung besteht, gibt es auch keinen Schwimmunterricht mehr an dieser Einrichtung.