Was Sir Vival damals, in einem seiner Bücher empfohlen hatte, war eine Mutter entsprechender Größe, mit einer kleinen angeschweißten Metallscheibe dran, und in dieser ein außermittiges Loch für einen Nagel als Zündpin.
Prüf' aber mal vorher, ob das nicht ein - womöglich sogar strafbarer - Verstoß gegen das Waffengesetz wäre. Ich hatte vor vielen, vielen (vielen) Jahren mal über sowas nachgedacht. Und ich meine, da war mal was. Sogar die käufliche Abschußvorrichtung so zu modifizieren, daß das Magazin für 6 (eigentlich für Schreckschußpistolen mit Abschußbecher gedachte) Leuchtkugeln entfernt werden sollte, soll zumindest damals, so ein Verstoß gewesen sein. Nicht sicher, aber mach' Dich mal lieber schlau, vorher.
Ich hatte mir damals jedenfalls (für Kanutouren auf größeren Gewässern in Schweden, oder auf der Schlei) so ein Abschußgerät gekauft, ganz normal und offiziell in einem Waffenschäft. Nebst der dazugehörigen Munition.
Genau das was du beschriebst, war diese Vorrichtung aus seinem Buch!
Oha...
Danke für den Hinweis!!
Die Kugel stammt genau aus solch einem Set mit Abschussgerät.
In der Anleitung steht zwar explizit dass man an dem Abschussgerät keine Modifikationen ausführen soll, aber ich habe das so verstanden, dass es dabei um die Sicherheit usw geht, nicht aber um einen eventuellen Gesetzesverstoß.
Da muss ich mich nochmal kundig machen.
Kann ja sein, dass sich da etwas zwischenzeitlich geändert hat.