Verschärfung des Messerrechts?

  • @Joel Firefly:
    Kleiner Tipp eines Jugendfreund es bei der Polizei:
    Lass das Messer bei der Nachfrage lieber zu Hause und erklär es anhand von Foto oder Link.


    Ist ähnlich wie beim Transport oder finden von Waffen bei Kontrollen. Lass einen Beamten den Kofferraum oder Rucksack öffnen. Ist nämlich sonst auch "Führen".


    Gruss MM

  • Hi das Forester hat eine feststellbare Klinge und ist somit in den Waffenverbotszonen nur "nicht zugriffbereit" mitzuführen - wobei man da noch mal warten muss - was das ist verschlossener oder geschlossener Rucksack. Ich habe jetzt an allen meinen Rucksäcken Schlößchen dran - wegen 42a und da ist mir das egal.


    Also du darfst dieses Messer natürlich überall weiter führen - weil es ein Zweihandmesser ist und nicht unter §42a fällt.
    Nur in den Waffenverbotszonen schnell in den Rucksack und verschließen - zuschließen - wie auch immer.
    Ist doof - ist aber so.

  • wäre es ein Einhandmesser fiele es unter dem Paragraph 42a und dürfte nur mit Grund geführt werden.


    Wie es sich mit Waffenverbotszonen nach Paragraph 42 Abs. 5 verhält , kann niemand sagen, dass werden die einzelnen Länder selbst regeln und auf die Gemeinde/Städte runter brechen.

  • Carpe - danke für den Hinweis - war ich wieder zu hurtig.
    Also der §42 a ist doch nicht Länder abhängig (verbessere mich, wenn mein Gedankengang, etc. falsch ist.
    Also ich sehe das im Moment so - alles was man nicht darf in den Zonen - klar auch §42 a Messer müssen in den Rucksack.
    Alles andere geht ja auch nicht - also ich fahr angeln - habe mein Leatherman Wave - mit Einhandmesser dran dabei - artig im verschlossenen Rucksack.
    Jetzt gehe ich davon aus, dass die Einrichtung der Waffenverbotszonen reichlich genutzt wird - es braucht ja nichts mehr - auch wenn da noch nie etwas passiert ist - aber machen wir mal - das gibt Sicherheit - so wird es laufen.
    Dann kann ich ja nur wegen meinem §42a Leatherman nicht ständig Umwege fahren, etc.
    Wenn ich mit dem Zug reise und umsteigen muss, dasselbe - man kann mir vielleicht theoretisch verbieten den Bahnhof zu betreten und einen Kaffee zu trinken - aber auf den Bahnsteig muss ich ja - ich kann ja nichts dafür, wenn ich umsteigen muss.
    Ich weiß nicht, wie das in Köln ist, da ist ja das Totalverbot im Bahnhof oder auch noch um den Bahnhof.


    Was ich mir vorstellen kann, ist, dass der kleine Waffenschein insoweit erweitert wird, dass man §42a Messer dann auch führen darf - was eigentlich logisch wäre - denn wenn ich mit einem 12 cm durch die Waffenverbotszone laufen darf - warum dann nicht auch mit 15 cm.
    Aber ich bin ja immer eher pessimistisch bei solchen Sachen.

  • Richtig, der 42a ist bundesweit einheitlich geregelt.


    Wie es mit den zukünftigen Waffenverbotszonen und den Ausnahmen für Besitzer Waffenrechtlichen Erlaubnissen verhält, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.
    Man wird sehen, was die einzelnen Länder daraus machen.
    Gespannt bin ich auf die Verwaltungsvorschrift zum Geänderten WaffG. Wenn die genau so schnell rauskommt, wie die letzte, haben wir zwei Verschärfungsrunden der EU hinter uns.

  • alle Details beiseite, ein Schloss ist die einfache und guenstige Loesung...


    das funktioniert auch bei ueber 12cm Klingenlaenge, wenn der Rucksack so gross ist auch mit der Cold Steel Zweihaender Machete, falls die wer kennt. Ein selten daemliches Geraet, mein ich :D

    Historiker J. Talmon, Israel, hat 2 Demokratiearten unterschieden: pluralistisch-liberale-dogmenfreie u. totalitäre mit herrschender Doktrin und Denkverboten. In der 2. Variation gibt es eine Wahrheit a priori. Debatten sind Störfälle. Die einzig selig machende Wahrheit wird mit Mitteln d. Wissenschaft alternativlos gemacht, auf säkulare Weise für sakrosankt erklärt. Wer Differenzierung fordert oder zweifelt, wird mit dem Etikett «Leugner» in die Ecke der Flacherdler gestellt.

  • in Waffenverbotszonen zaehlen auch "gefaehrliche Gegenstaende" - also sogar ein ordentlicher Hammer oder im Zweifel ein guter Regenschirm! Da geht es nicht nur um Messer (oder meinetwegen Schwerter)

    Historiker J. Talmon, Israel, hat 2 Demokratiearten unterschieden: pluralistisch-liberale-dogmenfreie u. totalitäre mit herrschender Doktrin und Denkverboten. In der 2. Variation gibt es eine Wahrheit a priori. Debatten sind Störfälle. Die einzig selig machende Wahrheit wird mit Mitteln d. Wissenschaft alternativlos gemacht, auf säkulare Weise für sakrosankt erklärt. Wer Differenzierung fordert oder zweifelt, wird mit dem Etikett «Leugner» in die Ecke der Flacherdler gestellt.

  • in Waffenverbotszonen zaehlen auch "gefaehrliche Gegenstaende" - also sogar ein ordentlicher Hammer oder im Zweifel ein guter Regenschirm! Da geht es nicht nur um Messer (oder meinetwegen Schwerter)

    Die gefährlichen Gegenstände sind ausschließlich die, die Werkzeuge und Waffen mitführen um damit Dummheiten zu machen. Die sind dann aber auch ohne Werkzeug oder Waffe schon ein gefährlicher Gegenstand.

  • Nix Blödsinn.Die Machete darf offen im Auto mitgeführt werden.
    In der Innenstadt gibt es auch keinen realen Bedarf für das Werkzeug Machete

    Du hast schon gemerkt um was es in den vorherigen Beiträgen ging?
    Somit war dein Werkzeugeinwand einfach Unsinn.

  • @Carpe, es ging darum, daß eine Machete nicht unbedingt verschlossen sein muß, genausowenig wie ein Beil oder Axt.


    Wurde auch schon innerhalb der Stadt angehalten und hatte im vom Innenraum erreichbaren Kofferaum eine Axt liegen, was auch von den Besmten gesehen wurde.
    Null Kommentar dazu.

  • Nein, es ging darum, was man in der Öffentlichkeit und insbesondere in Waffenverbotszonen führen darf oder es in einem veschlossenen Rucksack transportieren muss/ soll.
    Von einem Transport in einem Kfz ging es min. Die 10 vorherigen Beiträge nicht.


    Und da ist dein Beitrag mit dem Werkzeug absolut unangebracht und könnte einem gutgläubigen eine Owi einbringen.


    Und der Transport von einem Messer/Machete/Axt in einem Kofferraum ist etwas anderes als solch Gegenstände direkt am Mann.
    Und auch wieder ein Unterschied ob in einer Waffenverbotszone oder im Wald.
    Und ob man bei letzterem einen anerkannten Zweck oder eben nicht dem PVB klar machen kann.

  • Auch ein Fahrzeug wird im öffentlichen Raum geführt
    Und ein Nicht 42a konforme Messer darf bis jetzt nicht offen in einem Auto liegen, sondern muß auch da in einem verschlossenen Behältnis sein.