[...] Steuern können nicht zweckgebunden erhoben werden. [...]
Das ist mir erstens gar nicht so klar, zweitens muss es ja nicht zweck- sondern kann auch anlassbezogen sein (Champagnersteuer, Hundesteuer, Mineralölsteuer, Umsatzsteuer, ...) und drittens ist das egal weil man Wald einfach als Empfänger in den Haushalt schreiben kann. Eine Verteidigungssteuer gibt's ja auch nicht, trotzdem gibt es einen Rüstungshaushalt.