Größter Waldbrand seit Jahrzehnten in Niederösterreich

  • es käme evtl. Darauf an, welchen Umfang die Auswertung hätte. Wären zum fraglichen Zeitpunkt 1.000.000 Nutzer eingeloggt, wäre es anders als bei 10 oder 20.


    Und es ist - für mich immer noch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: geht es um Mord und Totschlag oder "nur" um Sachbeschädigung.


    Bei Brandstiftung (fahrlässig wie vorsätzlich) sehe ich einen Grenzbereich. Wie gesagt schwierig.

    Aktuellen Fall eher nein.

  • Da ist was dran Friese, 30 Mille haben nichtmals Großverdiener und selbst wenn einer eine Haftpflichtversicherung hat deckt die so eine imense Schadenssumme auch nicht ab. Andererseits können sich der/ die Täter*Innen momentan ziemlich sicher sein eh nie ausgeforscht zu werden. Eine zusätzliche Begründung des Gerichtes war dass nicht erkennbar ist ob überhaupt ein Vorsatz gegeben ist - selbst wenn da jemenad illegal ein Lagerfeuer betrieben hat und da event. grob fahrlässig gehandelt hat wollte der/ die höchstwahrscheinlich nicht den ganzen Bergwald damit abfackeln ...

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    Frischluftdeppert
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    • Offizieller Beitrag

    Nein, der Umkehrschluss ist nicht zutreffend. Man muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Der/die Verursacher/in wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ähnliche Tat (Versehen) nicht wieder begehen. Ebenso werden andere nun nicht gerade angespornt worden sein, Ähnliches zu tun.

    Anders kann es aussehen, wenn finanzielle, terroristische oder auch andere Motive wie Heimtücke etc. ins Spiel kommen.

  • Im Anbetracht der zahlreichen Skandale her in AT wo Gerichte u. Ermittlungsbehörden in der jüngsten Vergangenheit kaum Hürden und noch weniger Hemmungen hatten Mobiltelefone hochrangiger Politiker und Spitzenbeamter zu beschlagnahmen und seitenweise Chatprotokolle zu veröffentlichen erscheint diese Gerichtsentscheidung absolut nicht nachvollziehbar

    Du schreibst es selbst....

    Das eine richtet sich gezielt gegen eine Person bzw. um eine fest umrissene Personengruppe und dient der Beweissicherung.


    Das andere....:

    Im Falle des Waldbrandes würde sich die Massnahme um eine unspezifische Masse an Personen handeln. Im bergigen Gebiet ist die Ortung nur grob möglich. Auf dem platten Land bedeutet das, 3 Masten, eine Schnittmenge = ein paar hundert Quadratmeter. Im Gebierge sind das mit etwas Glück 2 Masten und ein paar Quadratkilometer. Da ist dann jeder dabei der im Tal mit dem Bus vorbeigefahren ist oder kurz angehalten hat um sich zu erleichtern.


    Das ist im übertragenen Sinne ein Unterschied wie zwischen einem Scharfschützen und einem Atombombenabwurf.


    Wie soll man dann mit diesen Daten weiter vorgehen? Streicht man alle Ortsfremde oder alle Einwohner von der Liste? Im Alter von- bis?


    ... und dann:

    Sehr geehrter Herr... sie hielten sich am .... um .... im Bereich .... auf. Das Alibi bitte..... und dann lass es bitte den örtlichen Pfaffen sein der gerade einen "Hausbesuch" bei Vroni macht.

    Gez.: Küss die Hand Ihre Pol


    Der dt. Datenschutz würde Amok laufen. ^^


    Dafür ist die Verhältnismässigkeit nicht gegeben, oder erkennt da jemand organisiertes Verbrechen oder eine vergleichbare schwere Straftat.


    Ich verstehe den Frust, aber da gibt es vorher noch andere Mittel bevor die grosse Keule aus dem Schrank kommt.