Gleichwohl sahen wir uns aus haftungsrechtlichen Gründen leider dazu gezwungen alle Eltern und Kinder darauf hinzuweisen, dass auch nach entfernen des Zaunes das spielen dort untersagt ist.
Unsere Versicherungs-kratie
Eine Frage an die Experten: Würde es in so einem Fall nicht reichen darauf hinzuweisen, dass Betreten des Geländes (und damit auch Spielen) auf eigene Gefahr geschieht?
Das Baumkind