Wg Steuerklasse kann Dir bestimmt Steuermann am besten helfen
Ist eigentlich gaaaanz einfach:
wenn einer 2/3 des Brutto-Familieneinkommens oder mehr mitbringt, dann bekommt er StKl. 3, der andere 5. Hält es sich die Waage bzw. Bis obigem Wert, dann bleibt es bei 4/4.
Es denn, es liegen Außergewöhnliche Umstände vor: sollte jemand in anderen Umständen sein, dann sollte die Dame - so sie denn Elterngeld beantragen will - die Klasse 3 bekommen.
So jedenfalls die graue, grobe Theorie.
Einzelfall sollte durchgerechnet werden.
Die Steuer bleibt so oder so gleich, egal ob 3/5 oder 4/4. Nur die Lohnersatzleistungen werden für die 3 besser.