objektiv berichten
Nicht erwartet.
muß auf einem Bußgeldbescheid nicht nur der Ort des Vergehens stehen, sondern nicht auch noch der Zeitpunkt
Ja, soweit es denn für die Tat von Bedeutung ist.
(bei SteuerOWis normalerweise nicht, bei den meisten anderen schon, Beispiel Parken)
Bußgelder nur so hoch sind, weil er sich "Urlaub" leisten kann ist auch fragwürdig. Ein Urlaub sagt ja nichts über den Verdienst/Einnahmen etwas aus.
Guter Einwand. Kommt drauf an. Es gibt OWis, bei denen ist der Preis fix, dann gibt es welche bei denen der Ordnungshüter gleichzeitig Richter (wegen der Höhe) und Vollstrecker (Zahlen sie bitte hier...) ist. Und welche, bei denen es tatsächlich nach Einkommen oder nach dem durch die OWi erzielten Einnahmen geht.
Grob vermutet: der Kanbe hat sich eine Erstberatung bei Anwalt gegönnt, kosten ca. 220 Euro Brutto. Der hat ihm ein paar unangenehme Worte, weil nicht in seinem Sinne, gesagt und dann hat er sich entgegen dem Anwaltlichen Rat mit der Behörde angelegt.
Was wäre mein Rat gewesen?
Mach dich klein und dreckig, sprich lösche die Vids, sag der Behörde, tut mir leid, und lass ei paar Monate den Quatsch mit den Aufnahmen weg von weg in NSG.
Und mach einen auf arm, was man einem YTer nicht immer glaubt. Dann kommst du vlt. Mit einem Geringen Bußgeld pro Tat weg. Vlt. Wird ja auch das eine oder andere in Tateinheit gesehen und nicht "doppelt" geahndet.
Und lass die Stenkerei gg. Die Behörde. Der Amtsschimmel ist in manchen Punkten ein Elefant: er trabt zwar langsam hat aber ein langes Gedächtnis. Mindestens 10 Jahre...
Wenn später Gras über die Sache gewachsen ist, geht auch wieder mehr.