...und ein anderer Gedanke @Harry_Mhm: warum sparst Du Dir nicht den Nerv und nimmst das Rettungsmesser in der Zweihandversion? Ist letztenendes schneller zugriffbereit als ein Einhandmesser, das man erst aus dem Plastikbondagegetüddel rauspuhlen muss...
42a mal etwas darüber Sprechen.
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Kurz etwas zusätzliches als Ergänzung: ein zu verwendendes Schloß, das vor unberechtigtem Zugriff schützen soll, kann definitiv das primitivste Schloss sein , das es gibt . Habe in einem Waffengeschäft mal gemosert, das die Waffe in der Transporttasche wohl durch das angebrachte, sehr einfache Schloss( konnte den Schlüssel ganz leicht verbiegen) nicht angemessen gesichert sei . Falsch , über die Art des Schlosses gibt es keine Vorgaben und Schloss ist Schloss
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[...]Falsch , über die Art des Schlosses gibt es keine Vorgaben und Schloss ist Schloss
Dies ist korrekt.
Bei Anscheinswaffen ist es gleich gehalten.
Das Ding kann in einer Gefrier-Zipper-Tüte transportiert werden. Hauptsache ist, dass da ein Schloss vor hängt und sich der Behälter verschliessen lässt (durch den Zipper-Mechanismus). Auch wenn es ein Zahlenschloss ist, wo der Code eingraviert ist. -
Das Ding kann in einer Gefrier-Zipper-Tüte transportiert werden. Hauptsache ist, dass da ein Schloss vor hängt und sich der Behälter verschliessen lässt (durch den Zipper-Mechanismus). Auch wenn es ein Zahlenschloss ist, wo der Code eingraviert ist.
Blabla Blubb!
Es gibt wahrscheinlich nur wenige Themen in der hiesigen Messerjockel-Szene (Foren, FB-Gruppen oder was auch immer), wo so viele Hobby-Juristen ihren Senf auf die Wurst streichen!
"Am Ende kackt die Ente" - oder auch: am Ende entscheidet ein Richter.
Bis dahin können natürlich noch die lustigsten Tipps zu Platikbeuteln gegeben werden.
Was ist eigentlich so schwer daran, den reinen Gesetzestext zu verstehen? Mich überfordert der Text zumindest nicht.
Einhänder oder "große" Messer in den Rucksack - Mini-Schloss an die Reißverschlussösen - fertig! Im Wald, auf dem Feld, beim Picknick auspacken, lustige Spielchen damit machen, hinterher wieder in den "verschlossenen" Rucksack.
In den ganzen Diskussionen zum § 42a WaffG lache ich mich schon seit einigen Jahren darüber kaputt, wie weltfremd die gesamte Debatte geführt wird.
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Da du mich zitierst, @smeagolvomloh, ist dir sicherlich aufgefallen, dass ich von Anscheinswaffen gesprochen habe - und nicht von Messern oder irgendeiner "Messerjockel-Szene". Wenn du zitierst, dann doch bitte vollständig.
Und die Zipper-Tüte ist so bei einer Polizeikontrolle, bei der ich live auf einem Spielfeld dabei war (und auch, allerdings ohne Zipper, kontrolliert wurde), komplett durchgegangen. Auch ein Staatsanwalt war damals vor Ort. Es handelte sich um eine unangekündigte Routineprüfung eines angemeldeten und legal betriebenen Airsoft-Spielfeldes in NRW.
Die Zipper-Tütet unterscheidet sich von deinem vorgeschlagenen Rucksack in zwei Dingen:
Stoff (Plastik gegen Cordura/whatever) und Verschlussmöglichkeit (Zipper gegen Reisverschluss).Vieles aus dem 42a ist sinnlos. Und die, die es eigentlich betreffen sollte, scheren sich wohlmöglich einen Dreck drum. Aber viel Spaß beim Lachen
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Telefonisch würde ich solche Fragen nie an Behörden stellen, wenn dann nur schriftlich.
Edit sagt: solche Fragen stellt man aus Gründen der Beweiskraft niemals mündlich, immer schriftlic
Ich weiss nicht ob das so rübergekommen ist. Ich habe an das BKA geschrieben, mit dem Gedanken: Geh nicht zu Schmittchen - geh zu Schmitt: Schließlich entscheiden die ja auch über die Bescheide der einzelnen Messer.
Die Aussage "lies den Gesetzestext" kam telefonisch (richtig), als ich noch auf der Suche nach nem brauchbaren Ansprechpartner war. Die Aussage hätten die nie schriftlich getroffen.@Éowyn Ist schon richtig mit nem anderen "Zweihänder" - aber unbefriedigend.
Worum mir es ging:
Ein Antwort zu bekommen ob mein "Ist-Zustand" - eingeschweißt und dann im Etui in Ordnung geht. Ein gekauftes Messer ist ja auch oftmals derart verpackt.
Nicht zu allem Ja und Amen zu sagen. Ich zahl Steuern - nicht wenig dazu - und davon werden die letztendlich bezahlt. Ne vernünftige Antwort sollte ich erwarten können.
Meine Frage war: Wer? Also LKA, Waffenbehörde etc.Worum es mir nicht ging:
Ein anders Messer zu kaufen (das glaubt mir keiner - egal).
Ne erneute §42-Diskussion loszutreten. -
Die Aussage "lies den Gesetzestext" kam telefonisch (richtig), als ich noch auf der Suche nach nem brauchbaren Ansprechpartner war. Die Aussage hätten die nie schriftlich getroffen.
mir es ging:
Ein Antwort zu bekommen ob mein "Ist-Zustand" - eingeschweißt und dann im Etui in Ordnung geht. Ein gekauftes Messer ist ja auch oftmals derart verpackt.Meine Frage war: Wer? Also LKA, Waffenbehörde etc.
Worum es mir nicht ging:
Ein anders Messer zu kaufen (das glaubt mir keiner - egal).Behörden sind leider nicht zur Rechtsberatung berufen. Die können (!) HINWEISE geben, nicht aber einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt beurteilen. Also nicht: was wäre wenn, sonder nur das ist so nicht in Ordnung.
Aber: was ist den Ziel des Gesetz? Der Verschluss und das umsändliche, nicht überfallartige Öffnen des Messers.
Unter diesem Gesichtspunkt würde ICH sas Einschweisen befürworten. -
Ohjeee, diese Rechtsthemen sind immer blödsinnig. Wie Kriponalrat(absolut nett gemeint) @smeagolvomloh schon richtig schreibt, ist am Ende ein Richter in der Position zu entscheiden. Da gibt es nämlich großen Ermessensspielraum.
In der Jägerschaft wird ständig von Rechtsberatern über den Transport von Schusswaffen diskutiert. Da heißt es auch in einem verschlossenen Behältnis. In jedem Bericht wird etwas anderes gesagt und zeigt auf, dass es -im Bedarfsfall- auf einen guten Anwalt und einen netten Richter ankommt.
Im Zweifel sollte man auf Nummer sicher gehen und die Waffe/das Messer in einem Futteral mit Schloss transportieren.Im Dienst wurde ich neulich von einem Polizisten angesprochen, "sag ma' du hast doch immer ein Messer dabei. Kannste mal kurz... " woher die das immer wissen?
Wenn man nicht zur "Zielgruppe" gehört, ist die Gefahr einer Kontrolle äußerst gering und letztlich schützt so ein Gesetz vielleicht auch vor unsachgemäßer Benutzung durch irgendeinen Lümmel. -
@Wurzelgnom
Hör einfach auf, mit dem GEK zwischen den Zähnen rumzulaufen.
LG schwyzi -
Nicht zu allem Ja und Amen zu sagen. Ich zahl Steuern - nicht wenig dazu - und davon werden die letztendlich bezahlt. Ne vernünftige Antwort sollte ich erwarten können.
Meine Frage war: Wer? Also LKA, Waffenbehörde etc.Ja, Deine Frage ist natürlich völlig berechtigt und ich wollte Dich auch nicht nerven. Nur ich fürchte fast, dass Du keine vernünftige Antwort bekommen wirst. Meiner Meinung nach ist der Paragraph mit voller Absicht aus Gummi gestrickt, weil der Gesetzgeber den Polizisten vor Ort und im Einzelfall Ermessens- und Entscheidungsfreiheit geben will.
(editiert, weil die letzten Sätze zu sehr in Richtung Grundsatzdiskussion gingen.)
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@Harry_Mhm
Sieh mal,hier nach:
https://www.bka.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=1
Ichnwürde mich bei weiteren Fragen ganz konkret an:
feststellungsbescheide@bka.bund.de wenden.
Die könnten da am ehesten noch Auskunft erteilen. Selbst ein Richter würde dort vermutlich einen Bescheid in Auftrag geben. Du kannst auch selbst einen Bescheid beantragen, was dass aber kostet, weiß ich nicht. Die Rettungsmesser werden ja aber recht genau eingestuft.Einfach mal hier rein sehen:
https://www.bka.de/DE/UnsereAu…e/Messer/messer_node.html -
Sieh mal,hier nach:
bka.de/SharedDocs/Downloads/DE…_blob=publicationFile&v=1Das ist interessant, aber auf das Victorinox Rescue Tool trifft die Beschreibung ja leider nicht zu, da das zusätzlich zur Gurtschneideklinge noch eine normale Klinge hat.
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@Emil_Strauss
Danke für den Hinweis. Aber wie von Eowyn schon beschrieben passt das nicht. Ich weiss aus anderer Quelle, dass das Victorinox - sinvoll hin oder her - das Kriterium des Einhandmessers erfüllt. Die Klinge abrunden wäre vielleicht ein Ansatz. Aber das BKA als Anlaufstelle heran zu ziehen ist nicht (siehe deren Antwort). Nen Feststellungsbescheid kannste haben - für richtig Kohle.
Ich denke ich werde die Klinge abrunden und es wie beschrieben verpacken/verschliessen. Im Streitfall sollten meine gute Absicht / Maßnahmen zur Entschärfung des Messercharakters beitragen.
Wenn ich das nächste mal im Dezernat Waffen vorstellig werde, kann ich ja mal den Sachbearbeiter befragen.
Danke für alle Hinweise bisher.