Also, mir erzählte mal ein Messervertreter (im privaten Rahmen - er wollte mir nichts verkaufen, sondern mich nur zu meiner Sicherheit diesbezüglich aufklären), daß es reicht, wenn man ein nicht 42a konform es Messer (zum Beispiel zu Sportzwecken - hier war es ein Tauchmesser) im Auto in einer Kiste mit Deckel transportiert. Schloß ist seiner Aussage nicht nötig.
Also ohne, dass ich hier jetzt für mich irgendeine Expertise beanspruchen möchte - ich hab es so verstanden: explizit verboten ist das zugriffsbereite Führen, z.B. in Jacken- oder Hosentasche; explizit erlaubt ist das Dabeihaben im verschlossenen Behältnis. Und alles, was dazwischen ist, wie irgendwo ganz unten im Rucksack verbuddelt oder inner Tupperdose im Handschuhfach, ist rechtliche Grauzone.