Allgemeine Diskussion zum Thema Rad- und Autofahrer

  • Weiß überhaupt nicht, was ihr alle habt. Der Staat baut doch ganz viele Radwege. Seid mal nicht immer so undankbar!


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  • Ich glaube auch nicht, dass man solche Probleme mit Schuldzuweisungen ("böser Radfahrer", "böser Autofahrer") lösen kann. Rücksichtslosigkeit ist oft nur das Ergebnis vorangegangener Gängelei.


    Was benötigt wird, ist ein neues Denken in der Verkehrsplanung, die nicht nur den Ist-Zustand (Stau auf der A4711) berücksichtigt, sondern auch aktuelle Entwicklungen wie Ebikes und deren Potential ins Auge fasst. Ausgerechnet US-amerikanische Städte machen neuerdings vor, wie sich Verkehr gestalten lässt, indem man Radfahrer, die bis dato ein Randgruppendasein fristeten, als gleichwertige Verkehrsteilnehmer betrachtet.


    Die Verkehrspolitik ist doch hierzulande nur Stückwerk, dass sich darauf konzentriert, Problemstellen abzubauen. Und im Ergebnis sind alle unzufrieden.


    Das Baumkind (fährt auch schon mal bei rot rüber, weil es keine Lust hat, zum x-ten Male zu anzuhalten...)


    Extrembeispiel kürzlich an einer großen Kreuzung in Bonn entdeckt: EINE Grünphase für den Autoverkehr, für den Radfahrer VIER Ampelübergänge, die nur auf Anforderung im nächsten Schaltzyklus grün werden.

  • Die Verkehrspolitik ist doch hierzulande nur Stückwerk, dass sich darauf konzentriert, Problemstellen abzubauen. Und im Ergebnis sind alle unzufrieden.

    Also ich bin sehr zufrieden hier!
    Ganz besonders, wenn ich aus dem Urlaub aus einem fernen Land zurückkomme, weiß ich die Regeln im Strassenverkehr hier zu schätzen.


    Das Baumkind (fährt auch schon mal bei rot rüber, weil es keine Lust hat, zum x-ten Male zu anzuhalten...

    Duhuu.... Ich finde ja man muss sich erst mal selbst an die geltenden Regeln halten (egal ob sinnig oder nicht), bevor man das von Anderen fordern darf.

  • Ich bin als Autofahrer über die Überreglementierung in D nicht glücklich.
    Für jeden Depp und Alles gibt's irgendwo ein Verkehrsschild.
    Früher gabs an den Kurven nicht gedoppelte Leitlinien und 60 km/ h gefährliche Kurve.
    Wer früher zu schnell war, flog raus, eigene Dummheit.
    Heute klagt man vor Gericht, dass die Kurve als solches nicht ausgeschildert war und bekommt auch noch Recht.
    Ich bin mal in Istanbul Auto gefahren. Da gilt nur eine Regel: Der vor dir hat Recht!
    Komischerweise funzt das auch. Da pocht auch niemand auf sein Recht und nietet Fussgänger um, weil sie es wagen, außerhalb des Zebrastreifens die Straße zu überqueren.


    Bei diesen ganzen Diskussionen, kann ich nur auf Paragraph 1 STVO verweisen
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    @Schwede jetzt warst Du schneller!

  • ...
    Bei diesen ganzen Diskussionen, kann ich nur auf Paragraph 1 STVO verweisen
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    @Schwede jetzt warst Du schneller!

    Als Schutzmann möchte ich aber gerne darauf verweisen, dass der § 1 der StVO lediglich ein sogenannter "Auffangtatbestand" ist, der zur Anwendung kommen kann, wenn andere, speziellere, Gesetzesvorschriften nicht greifen.


    Die Teilnmahme am Straßenverkehr ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Im Laufe der Entstehung von bestimmten gesetzlichen Regelungen haben sich immer mehr spezielle Normen ergeben, die bestimmte Verhaltensweisen vorschreiben oder verbieten.


    Dieses mag man als "Überreglementierung" empfinden. Unter dem Aspekt der unzähligen Verletzten und Toten im Straßenverkehr und der nicht minder erschreckenden Höhe an Sachschäden, ist es aber aus meiner Sicht auch die Aufgabe des Staates, durch spezielle Regelungen einen Großteil der gewünschten Verhaltensweisen im Straßenverkehr zu normieren. Dieses dient zum einen der Rechtssicherheit und zum anderen in Schadensfällen der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen.


    Dafür reicht der § 1 StVO (im Prinzip eine Art Kategorischer Imperativ des Verkehrsrechts) leider nicht aus.


    Gruß Guido

    "Das schönste Geschenk, das die Götter den Menschen verliehen, ist die Freundschaft. Mögen manche auch den Reichtum, die Macht, die Ehre oder die Gesundheit preisen, ich ziehe Freundschaft und Weisheit allen anderen Gütern vor."

    Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)



    Einmal editiert, zuletzt von smeagolvomloh ()

  • Lieber Guido,
    es freut mich , das die in meiner alten Heimat so einen fähigen Schupo haben wie dich. :thumbup:
    Zumal sie dort schon vor hundert Jahren eingesehen haben, das man Strassenbahnen aufhängen muß, damit sie niemandem sonst im Weg rumfahren. :thumbsup:
    Seid dieser Trennung der Verkehrswege verschiedener Fahrzeuggattungen sind bis auf 2 belegte Zusammenstöße keine mehr passiert. :P
    Daraus lernt der geneigte Leser: Trennung der diversen Verkehrsteilnehmer bringt Sicherheit!
    Entgegen der gerade hier in Köln praktizierten Zusammenlegung von Radwegen und Fahrbahn. X(
    Getreu dem Motto: Fußgänger (+ Radfahrer ) gehören unter die Strasse , wenn der Verkehr fliessen soll. (Zit. Otto , glaub ich )
    Baut mehr Tunnel!!!
    p.s. Ich hoffe man sieht den Tenor zwischen den Zeilen
    sonst werden die Pedaleros mich lynchen. :Squirrel:
    Gruß"Seemann"

  • Duhuu.... Ich finde ja man muss sich erst mal selbst an die geltenden Regeln halten (egal ob sinnig oder nicht), bevor man das von Anderen fordern darf.


    Du hast recht! Aber das gilt nur, wenn für beide Parteien dieselben Regeln gelten würden.


    Regelabweichung 1: Grüne Welle für Autos = rote Welle für Radfahrer
    Regelabweichung 2: Grün für Radfahrer nur auf Anforderung im nächsten(!) Schaltzyklus
    Regelabweichung 3: Auf Vorfahrtsstrassen, wo lt. StVO der parallel laufende Radweg ebenfalls Vorfahrt haben soll, hat de facto an Kreuzungen der Autoverkehr Vorfahrt....


    Nun ja...


    Das Baumkind

  • Regelabweichung 2: Grün für Radfahrer nur auf Anforderung im nächsten(!) Schaltzyklus

    Wobei sich das ja jetzt seit dem 1.1.2017 teilweise geändert hat - äh, oder? Also so ganz sicher bin ich mir nicht, ob ich die neue Regelung verstehe. Aber grundsätzlich gelten doch jetzt für Radfahrer die Ampeln für die Autos, und nicht mehr die der Fußgänger.


    Das heisst doch im Prinzip, wenn ich als Radfahrerin an eine Kreuzung mit "Bettel-Ampel" komme und eine hundertstel Sekunde zu spät drücke, so dass die Ampel erst im übernächsten Schaltzyklus grün wird, müsste ich doch eigentlich jetzt nach der neuen Regelung trotzdem fahren dürfen, sobald für die Autofahrer grün wird, ungeachtet der Tatsache, dass für Fußgänger rot ist?


    (Wobei die Frage natürlich ausserdem die ist, ob 1. die Autofahrer das wissen und 2. ob sie auch bereit sind, sich daran zu halten. Ehrlich gesagt befürchte ich, dass jetzt die Zahl der von rechtsabbiegenden Autofahrern umgemähten Radfahrer stark zunimmt...)

  • "Bettel-Ampel"

    Schöne Bezeichnung!


    Auf einem kombinierten Rad- und Fußweg mit Benutzungspflicht (blaues Schild) ist, gilt nach meinen Infos immer noch die Bettel-Ampel. Meist ist da dann nicht nur ein Männchen zu sehen, sondern unter dem Männchen ein kleines Fahrrad. Meine Super-Ärger-Bettel-Ampel schaltet erst im nächsten Zyklus um. D.h. man muß so oder so warten...


    Laut Statistik ist auf der Landstrasse, die mich diesbezüglich am meisten ärgert, Rechtsabbiegen die häufigste Ursache für schwere Unfälle.


    Ich kenne sogar eine Ampel, die für Fußgänger nur jeden zweiten Zyklus überhaupt grün wird, nach 22:00 Uhr sogar nur jeden dritten Zyklus - überhaupt nicht nachvollziehbar.


    Was Autofahrer angeht, die WILLENS sind, Rücksicht zu nehmen, habe ich letzten Samstag mal wieder mein spezielles Erlebnis gehabt: Auf dem Radweg parkten vier Autos. Türen offen, Leute daneben. Auf dem Hinweg habe ich geklingelt und wurde heftigst angepöbelt. Auf dem Rückweg standen wieder Autos da (diesmal andere) habe ich wieder geklingelt, und nix passiert... Steht da, ignoriert mich...



    Das Baumkind

  • Hallo Baumkind,

    Auf dem Rückweg standen wieder Autos da (diesmal andere) habe ich wieder geklingelt, und nix passiert... Steht da, ignoriert mich...

    da hatteste sicher das Skrama zwischen den Zähnen.


    Gruss
    Konrad

    Wer nicht will, findet Gründe, wer will, findet Wege!

    Member of the "Arctic Circle Society"!

  • Auf einem kombinierten Rad- und Fußweg mit Benutzungspflicht (blaues Schild) ist, gilt nach meinen Infos immer noch die Bettel-Ampel. Meist ist da dann nicht nur ein Männchen zu sehen, sondern unter dem Männchen ein kleines Fahrrad. Meine Super-Ärger-Bettel-Ampel schaltet erst im nächsten Zyklus um. D.h. man muß so oder so warten...

    Echt, bist Du sicher? Ich hab mehrere Artikel wie beispielsweise diesen hier gelesen, in denen das anders klingt:


    http://www.mopo.de/hamburg/neu…o--und-radfahrer-25392354


    Da scheint noch jede Menge Klärungsbedarf zu sein...


    "Lustig" finde ich auch diese Situation: Die Fußgängerampel ist rot, Autofahrer haben grün, allerdings zeigt die Autofahrerampel auch einen grünen Rechtsabbieger-Pfeil. Wer da als Radfahrer fährt, weil er theoretisch ja grün hat (Autofahrerampel) muss schon ziemlich lebensmüde sein.

  • da hatteste sicher das Skrama zwischen den Zähnen.

    oder das KA-BAR ?!? :D



    Ja, ich hatte letzte Woche auch ne Begegnung auf dem "Fahrradweg".
    Da hat mich eine Polizeistreife vom Fahrrad absteigen lassen, als sie beim wenden voll übern "Radweg" geballert sind.^^
    Aber da ich ja ein vorrausschauender Fahrradfahrer bin^^, wusste ich schon das ich mit Shemagh im Gesicht eh gleich angehalten werde aber mein Engelbert Strauss Kostüm hat mich davor bewahrt.
    Wir haben uns beide mal kurz angeblickt, kurz zugenickt und weiter gings..^^

  • "Lustig" finde ich auch diese Situation: Die Fußgängerampel ist rot, Autofahrer haben grün, allerdings zeigt die Autofahrerampel auch einen grünen Rechtsabbieger-Pfeil. Wer da als Radfahrer fährt, weil er theoretisch ja grün hat (Autofahrerampel) muss schon ziemlich lebensmüde sein.

    Ja... Bei uns haben sie leider untern jeden Fußgänger einen Radfahrer gepinselt. Dann gilt wieder die Fußgängerampel.


    In genau solch einer Situation bin ich mal bei rot rüber und habe einen sehr krassen Fall von Lynch-Justiz erlebt. Dabei mußte ich die Notbremse Strassengraben nehmen und konnte mir leider nicht das Nummernschild merken...


    Ich find's überhaupt interessant, wie viele Autofahrer meinen, sie hätten das Recht, Radfahrer zu "erziehen" (mit Anhupen, von der Strasse drängeln, viel zu nah dran fahren, ....).


    Das Baumkind

  • Ich hab schon Situationen erlebt, in denen ich mich 100% regelkonform verhalten habe, Vorfahrt hatte, Autofahrer, die rechts abgebogen sind, mich gesehen haben (Blickkontakt!) und trotzdem Gas gegeben haben! Sowas kann ich nur als Mordversuch bezeichnen.

  • Wir haben bei uns im Vorgebirge sehr viele Feldwege, die nur für landwirtschaftlichen Verkehr (und Radfahrer) freigegeben sind. Allerdings habe ich mich schon häufiger gefragt, ob das wirklich alles landschaftlicher Verkehr ist, der diese Wege nutzt.


    Am Wochenende habe ich eine kleine Runde über eben jene Feldwege gemacht, und wollte aus Spaß dokumentieren, dass dort mal wieder unerlaubt jemand lang fährt. Rad abgestellt, Kamera raus geholt --- und sooooo schnell, wie der rückwärts wieder weg fuhr, habe ich noch nie jemanden rückwärts fahren sehen.


    Später habe ich auf dem Foto gesehen, dass sein Nummernschild von ganz woanders war...



    Das Baumkind

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