Die hat jeder Frankonia oder Walther/Umarex Shop.
Frankonia Stuhr-Brinkum
Bremer Straße 106
28816 Stuhr-Brinkum
Ah, geil! Da war ich schon mal drin, der is' bei IKEA gegenüber...
Die hat jeder Frankonia oder Walther/Umarex Shop.
Frankonia Stuhr-Brinkum
Bremer Straße 106
28816 Stuhr-Brinkum
Ah, geil! Da war ich schon mal drin, der is' bei IKEA gegenüber...
Mal eine Frage an den Holzwürmer.
Ich beschäftige mich grade mit Eichenbalken und Bohlen, ca. 300 - 200 Jahre alt.
Als Verbindung stelle ich mir Einschraubmuffen M8 vor wo ich dann Schmiedeeiserne Schrauben verwenden möchte.
Die Verbindung sollte wieder lösbar sein.
Gibt es bei der Verwendung was zu beachten oder gibt es eine bessere Lösung?
Hat einer Von Euch mit den Schrauben Erfahrungen gemacht?
Danke im voraus
Einschraubmuffen nur mit dem entsprechenden Werkzeug
einschrauben, oder sich eins bauen.
Die gibt es ja mit Inbus und mit Schlitz.
Bei Inbus kann man auch einen entsprechenden Sechskant
in eine Bohrwinde spannen, Als Einschraubwerkzeug.
Die mit Schlitz bekommt man nicht gerade mit dem
Schraubendreher rein.
Ich kauf nur die mit Inbus oder welche zum Einkleben
die man bei Kunststoff benutzt.
Man kann aber auch lange Verbindungsmuttern um Gewindestangen
zu verbinden prima nehmen und mit Epoxykleber einkleben.
Gruss Konrad
Ich mach mir immer aus einem Restholz eine "Montagehilfe" in dem ich einfach ein Loch im Aussendurchmesser der Rampamuffe mache und das über dem eigentlichen loch der Muffe klemme. Die Muffen verkanten ja gerade bei der ersten Umdrehung gerne. Über das Loch der Montagehilfe kann man die Muffe dann exakt senkrecht aufsetzen. Geht dann auch mit den geschlitzten Muffen, die Inbus lassen sich aber tatsächlich verarbeiten.
Ja die mit lnbus hatte ich vor zu nehmen, zu den mit Schlitz hab ich kein Vertrauen.
Wie ist das mit der Haltbarkeit/Beanspruchung?
Einkleben ist auch noch eine Idee.
Die halten erstaunlich gut.
Aber Einkleben geht auch.
Dann erst mal eindrehen, wieder raus schrauben
und dann mit Kleber eindrehen.
Man muss den richtigen Durchmesser bohren.
Da muss man an einem Reststück vom selben
Holz ein wenig üben. Manchmal ist ein halber mm mehr
oder weniger entscheidend.
Gruss Konrad
@Konradsky, nutzt Du zum Einkleben Epoxid oder was Anderes ?
Konrad sagt:“Epoxidharz mit langsamer Aushärtung“
Kurze Frage, ich hab die Tage Esskastanie gesammelt und sie später zu Hause im Ofen gemacht. Vorher habe ich sie gewässert und eingeritzt. So weit so gut, ein ganzer Teil ist so geworden wie es soll und war einfach zu schälen.
Bei einem Teil war die Haut zwischen Schale und Kastanie kaum zu lösen.
Kann mir jemand sagen warum? Gibt es einen Trick das zu verhindern?
Hab grade mal schnell ein paar Maronen geröstet.
Nee, da kann man nix machen. Bei ca. einem Drittel der Esskastanien ist das so. Man kriegt den Scheiß schlecht ab. Auch mit Kinderfingern ist da nix zu wollen.
Aber ich bin überrascht, wie gut die schmecken. Als ich die das letzte Mal probiert hatte kosteten die noch 5,- DM und ich war vom Geschmack enttäuscht.
Ach, was werde ich dies Jahr den Weihnachtsmarkt vermissen!
@Saarfuchs danke für die Antwort. Ich hab beides ausprobiert. Ohne Wässern habe ich es sonst auch gemacht und hatte keine Probleme. Dieses Mal war es aber schlechter als mit Wässern...Hmmm.
Kurze Frage...
Wird der Axislock (Arretiermechanismus Taschenmesser) wie z. B. Benchmade ihn an dem Griptilian verbaut Vom Gesetz als Einhandöffnung gesehen oder nicht?
Die Griptilians von Benchmade dürften als Einhandmesser angesehen werden.
Je nach Model lassen sie sich einhändig öffnen (über Pin oder Daumenloch) und dann werden sie über den Axis Lock arretiert.
Das mit dem Lock verstehe ich schon aaaaber, ist ein griptilian ein Einhandmesser wenn man den PIN raus macht?
Man kann ein Messer schon Enhändig mit dem Axislock öffnen, ich kann aber auch manche Messer die nur einen Nahelhub haben mit einer Hand öffnen.
ist ein griptilian ein Einhandmesser wenn man den PIN raus macht?
ja, da es vom Hersteller als Einhandmesser konzipiert wurde! Schaue mal in's Messerforum oder in's tacticalforum.de da gibt es viele Beiträge über dieses Thema....
ja, da es vom Hersteller als Einhandmesser konzipiert wurde! Schaue mal in's Messerforum oder in's tacticalforum.de da gibt es viele Beiträge über dieses Thema....
Das gefällt zwar keinem, ist dem Grunde nach - je nach Messer - auch nicht zu verstehen, aber leider wohl zum Teil im Bundesgesetzblatt verkündet und mittels Feststellungsbescheid des BKA für verschiedene Messer praktisch angewandt. Wenn so vorgesehen, dann eigene Verwendung egal.
Die Entfernung des Pins kann höchstens Deine gute Absicht unterstreichen und einen wohlwollenden Ordnungshüter eher zu Messer-fachlichem als Ordnungsrechtlichen Diskussionen und Gesprächen bewegen. Aber letztlich ist das alles nichts, wenn es vor einem Richter darauf ankommt.
Wobei ich in der Argumentation vielleicht etwas anders agieren würde:
Durch die Modifikation könnte der Modifikator zum "Hersteller" eines Unikates werden und damit die Konzeption des Herstellers durchbrechen. Somit würde dann die Konzeption eben durch die Modifikation nicht auf ein Einhand- sondern auf ein allgemein führ-fähiges Zweihandmesser abzielt.
Aber ob das zieht, wenn ich nur eine Schraube entferne? Oiuh,ouih,ouih. Darauf verlasen würde ich mich nicht.
Sehr wahrscheinlich müsste eine Modifikation schon wesentlich größer sein. Aber wie groß?
Bei uns in der Zunft wurde früher oft gefragt, wie lange ein bestimmter Zeitraum sein muss, damit eine bestimmte steuerlich sehr günstige Gestaltung durch das Finanzamt akzeptiert würde.
Die Antwort der Betriebsprüfer war dann immer: "Mindestens einen Tag länger".
Darauf verlasen würde ich mich nicht.
Das ist der entscheidende Hinweis! Jedes Messer kann nach Einschätzung des Ordnungshüters eingezogen werden (nach den Attacken in der letzten Woche erst recht...). Einigermaßen juristisch sicher bist du (mittlerweile) nur noch mit einem Slipjoint (weshalb ich nur noch selbige trage). Die ganzen Tactical Bros, die da ihr "Recht" auf das Führen von Messern in die Welt raustragen und die Gesetzeslage interpretieren helfen dir null, wenn die Ordnungswidrigkeit ausgesprochen wird (ca. €150-180, plus Messer weg - gibt ja auch Leute die sagen, das sei es ihnen wert, ähnlich wie regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitung).
Vor ein paar Jahren kursierten Geschichten, dass Ordnungshüter mit Gummihandschuhen ein 111mm-SAK geöffnet u. das dann als "Einhandmesser" eingestuft haben soll. Kann ich mir nicht vorstellen, aber dann hat man natürlich no chance (gibt so einen Passus, dass es "ohne Übung" mit einer Hand zu öffnen sein muss).
Runtergebrochen, ohne die Lager zu aktivieren (höre schon wieder den Vorwurf, dass man kollektiv des vorauseilenden Gehorsams bezichtigt wird): kauf dir einen ausgewiesenen Zweihänder (Nagelhau) oder ein Slipjoint. Das reine Entfernen einer vorgesehenen Öffnungshilfe ist keine Garantie, dass man damit durchkommt.
Alle Grüße
o:dee