Alles anzeigenHallo Guido,da kann man geteilter Meinung sein.
Richtig ist, dass ich nur einmal in meinem Leben (in meiner Jugend) durch die Polizei auf Waffen kontrolliert worden bin.
Ich ging von der U-Bahn am Münchner Marienplatz zur Oberfläche. Dort fand eine Demonstration statt, zu der ich aber nicht wollte. Dem Polizisten war das völlig Wurst und ich wurde kontrolliert.
Soviel zum Thema „Wenn ich nichts anstelle, passiert mir auch nichts“.
Soweit mir bekannt ist, kann das Führen eines Einhandmessers zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.
Wie ist das zu werten, wenn man eine offizielle Beauftragung in einem Unternehmen hat oder verbeamtet ist?
Gruß,
kdk
Du wirst mit sofortiger Wirkung, deiner Beauftragung und/oder, Beamtung enthoben...