Stahlschlag auf Stahlkeil ist durch viele oder alle Unfallversicherer in grünen Berufen untersagt. Die möglichen Splitter schicken dich wie einen Ochsen vom Hammer getroffen zu Boden. Privatbenutzung ist rein rechtlich erstmal nicht betroffen. Ob der jeweilige Kranken- oder private Unfallversicherer Vorsatz unterstellt und nicht zahlt, weiß ich nicht. Grobe Fahrlässigkeit ist in den Policen oft mit abgedeckt.
Die UVV Bestimmungen greifen immer tief in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ein. Und das nervt, denn wir sind ja alle auch schon gross und haben toll die Ahnung, nicht ?
Lassen wir die Männlichkeit aussen vor und sehen:
Jedes UVV Verbot wurde mit Blut geschrieben!
Mir persönlich reicht das meist aus, um auf Blödsinn zu verzichten. Nicht immer, gebe ich zu.
Ich besitze selbstverständlich auch zünftige Stahlkeile. Hab ich noch nie verwendet