Was habt ihr euch heute gekauft?

  • Dann kommste einfach mal her. Ich habe hier noch einige viele Büsche zum "weghauen" - danach gehts dir besser. ;)


    *winks* Ted

    Das wäre echt mal ne Maßnahme Muemmelmann ! :rock:

    Und wenn du mit Freude und ganz entspannt die Büsche bei Ted zerlegt hast geht es an Lagerfeuer im Garten. :campfire:

    Guckst du, der Herr Nilson tanzt vor!

    Herrlich!


    PS:

    Falls er nicht kommt Ted,

    Maddin, der ewig Unausgelastete, sagt: Urlaubsantrag läuft.

    Wenn es zu den Büschen noch ein zwei Tonnen Kies zu schippen gibt, er freut sich, du weißt das! :mrgreen:

    Er ist einfach ne geile Rakete. Mein Lieblingshulk in Gestalt eines Kleinwüchsigen. :P


    Schechtes Wetter? Egal, guuude Laune! :Squirrel:


    Grüße nach Schweden!

    “Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music.”

    3 Mal editiert, zuletzt von Tipple ()

  • musher wie du schreibst , hast du dich mit Gaskartuschen versorgt. Ich selbst bin auch gut eingedeckt mit verschiedenen Typen und Abmessungen.

    Im Netz kam mir ein Bericht unter, in dem die rechtliche Seite der Gaslagerung beschrieben wurde. Aussage dort - und das konnte ich in verschiedenen Texten lesen - war (und ist), dass man maximal 2 Gaskartuschen zuhause lagern darf. Sogar leere werden da mitgezählt. Und das unabhängig davon wo ich sie lagere. Vielleicht hat da der ein oder andere Informationen was man darf und was nicht.

    Für Gasflaschen gibt es sonderbarerweise keine Begrenzung, vorausgesetzt sie sind im Freien gelagert und gegen Mißbrauch geschützt.


    siehe z.B.:


    Darf ich Gaskartuschen im Gebäude oder Keller lagern?
    Gaskartuschen sind vielseitig einsetzbar. Aber wo lagert man sie am besten. Nur im Freien oder geht auch im Gebäude? Und wenn ja, wie viele?
    www.gok-blog.de

    Klar ist regelmäßiges Joggen gesund.
    Aber wenn man mehrmals wöchentlich Joggen geht, ist man die 5 Jahre, die man länger lebt, nur Joggen gewesen.

  • ... insgesamt dürfen Sie zwei Gaskartuschen (inklusive entleerter) zuhause lagern ...

    ... allerdings pro Raum nur maximal eine ... 🤣


    Danke für den Link. Ist mal interessant zu lesen.

    Me only have one ambition, y'know. I only have one thing I really like to see happen.

    I like to see Mankind live together - black, white, Chinese, everyone - that's all.

    Bob Marley

  • Harry_Mhm ,

    Frage: Welches Gewicht hat das genannte Arbeitsblatt?


    Kenne es aus meinem Bereich so, dass diese berufsbezogenen für die Profis verpflichtend sind und es ansonsten mit Nichtwissen bestritten und anders gehandhabt wird.


    Staatliche Verordnung bzw. UVV im engeren Sinne ist es nicht, UVV im weiteren schon.


    Ich will nicht die Sinnhaftigkeit des Arbeitsblatt (2 Kartuschen, Größe und Füllung egal) diskutieren, auch nicht die Frage, ob sich der eine oder andere daran halten will oder nicht.

    Ja, es macht wohl Sinn, bei der Verwendung von brennbaren und unter Druck stehenden Stoffen besondere Vorsicht walten zu lassen.

    Es macht aber auch Sinn, eine gewisse Lagerhaltung für bestimmte Dingen , nicht nur das berühmte T-Papier, zu haben.


    Aber ich möchte wissen, wo ich dieses Papier einzuordnen habe: im Regal mit den Papierrollen (s.o.) oder am ADR-Aushang.

  • Steuermann


    Über Sinn und Unsinn will ich mich hier nicht auslassen.


    Im letzten Jahr hat das Stadtbauamt oder eine dem angeschlossenen Abteilung im Ort Garagen von Hausbesitzern kontrolliert. Ob die das jetzt dürfen oder nicht will und kann ich hier auch nicht beantworten. Jedenfalls war bei verschiedenen Anwohnern / Nachbarn bemängelt worden, dass sie die maximal zulässige Spritmenge überschritten haben. Das wäre laut: „ bla… bla…bla“ verboten.


    Ich denk auch zunächst „Wo kein Kläger, da kein Richter“.In dem Fall wars wohl anders.


    Der Link der Firma GOK (bekannter und auch anerkannter Hersteller aus dem Bereich Gashandling) bezieht sich ja bewusst auf die Privatperson. Im gewerblichen Bereich sind die DVGW, die BG mit den UVVen, AD-Regelwerke usw. usw. bindend. Ich bin beruflich im Bereich Anlagenbau daheim, zu allem Elend auch noch Sifa. Das Thema ist mir also nicht unbekannt.


    Wenn ich mir anschaue, welche Gewalt schon allein ein Bezirksschornsteinfeger in unserem PLZ-Bereich besitzt, ist es nicht ganz so einfach, sich ohne weiteres drüber weg zu setzen.


    Die DVGW z.B. hat Gültigkeit bis zu deiner Wasseruhr. Das bedeutet, das derjenige, der daran rumbastelt dem Verein angehören muss. Das bedeutet aber auch, dass du – obwohl du vielleicht Eigner und kein Mieter bist – nicht einfach so schalten und walten darfst. Auch nicht nach der Wasseruhr.


    Grundidee wird wohl sein, möglichen Schaden von anderen abzuhalten. Und da steht man im Gesetz hinten an.


    Für mich ist immer noch der gesunde Menschenverstand das Maß der Dinge – der deutsche Bürokrat wird’s anders sehen

    Klar ist regelmäßiges Joggen gesund.
    Aber wenn man mehrmals wöchentlich Joggen geht, ist man die 5 Jahre, die man länger lebt, nur Joggen gewesen.

  • Harry_Mhm vor Jahren hatte ich mal wg Druckluftflaschen ein Amt kontaktiert.

    Für mich als Privatperson bekam ich keine zufriedenstellende Auskunft und für gewerblich soll ich den zuständigen Sicherheitsbeauftragten fragen.



    Vor gut 20 Jahren bestellte ich mal die länglichen Gaskartuschen (war ein Angebot von glaub 28Stück, für mehrere Personen)

    Kam damals ganz normal als nicht gekennzeichnetes Paket.

  • Kam damals ganz normal als nicht gekennzeichnetes Paket.

    Der Versender hat da aber eine Ordnungswidrigkeit begangen. Pakete mit solch einem Inhalt müssen mit dem Gefahrstoffzeichen versehen sein. Die Post (DHL) hat schon einige Händler, wegen des Verstoß gegen diese Verordnung, vom Postverkehr ausgeschlossen ;)

  • Für mich ist immer noch der gesunde Menschenverstand das Maß der Dinge – der deutsche Bürokrat wird’s anders sehen

    Sehe ich ähnlich, auch und gerade weil ich tagtäglich den Amtsschimmel füttern darf ;)


    Im gewerblichen Bereich sind die DVGW, die BG mit den UVVen, AD-Regelwerke usw. usw. bindend.

    Das ist mir soweit bekannt, hänge ja selbst mit unseren Verlautbarungen und der Berufsordnung mit am Haken.

    Da gilt diese aber eigentlich nicht für Privatpersonen. Daher war meine Frage, in wie fern diese auch für Private bindend sind.

    Weil eigentlich frage ich in solchen Fällen von "Amtsschimmel-Wiehern" immer erst nach dem "Warum" sprich der Paragraphenkette (Vorschrift X des "Vereins Y" gilt, weil ... bis irgendwo mal steht "Bundesgesetzblatt).


    Damit will ich dich Harry_Mhm jetzt nicht nerven, das hast du als SiFa schon genug Siff um die Nase (Sorry, bot sich gerade so an ;) )

    Schreib dazu nur etwas längeres, wenn du es quasi griffbereit hast.


    Ansonsten vergessen wir die Sache einfach und hoffen, dass uns unser Verstand gesund und menschlich erhalten bleibt und nicht durch Kleinstmengen von Campingkochergas vernebelt oder gar aus der Behausung gerissen wird.


    Für mich als Privatperson bekam ich keine zufriedenstellende Auskunft und für gewerblich soll ich den zuständigen Sicherheitsbeauftragten fragen.

    sehr wahrscheinlich mit dem Zusatz, dass man keine Rechtsberatung mache dürfe und man sich als Gewerblicher eine SiFa zu leisten habe.

    Habe ich als Freiberufler im übrigen auch, und das sogar vorrätig. (bei max. 5 Mitarbeitern incl. 2x Cheffe ) Hört Ihn das weiße Pferdchen?

    Einmal editiert, zuletzt von Steuermann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Steuermann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Für drei Wochen Urlaub brauchen wir ca. vier 500g-Kartuschen. Ich kaufe sie günstig im Baumarkt, alle vier beim gleichen Einkauf. Bis zur Abfahrt lagere ich zwei in meinem Haus, zwei im Haus meines Nachbarn. Die leeren Kartuschen , die ich dem Forumskollegen zum Auffüllen schicke, lagere ich vor Mißbrauch geschützt im Garten (wie mißbraucht man eine leere Gaskartusche?).


    So habe ich

    Zitat

    ... dauerhaft Spaß an den vielfältigen Einsatzzwecken.

    Erst wenn der letzte Fisch gerodet und der letzte Baum gefangen ist werdet Ihr merken, dass Ihr etwas verwechselt habt!
    Letztes Wort, Häuptling der Wildkatzen 1758 - 2029

    „Herr Janosch, wo macht man Urlaub?” - „Überall, wo zwei Bäume sind. Vorausgesetzt, man macht es wie Wondrak und hat immer eine Hängematte dabei. Dann ist das ganze Leben quasi Urlaub.”


    Ich antworte manchmal auf Fragen, die keiner gestellt hat.

  • Im Nachbarforum gab's mal ne lange Diskussion darüber (also Menge von Camping-Gaskartuschen)

    Es gibt von einem Verein solche Handlungsanweisungen, aber im Gesetz geht es nur um die großen Kartuschen, so 5 oder 11 kg. Also Profiware.

    Kleinkartuschen kommen da überhaupt nicht vor; zumindest nicht in dem verlinkten Gesetzestext, den ich dort gelesen hab (laut Aussage des Linksetzers nirgends, ich verlass mich mal drauf, der ist da recht genau)

    Vor allem glaube ich, dass es bei der Mwnge an Abmahnanwälten doch sonst längst eine(n) findigen Anwalt/Anwältin gegeben hätte, der reihenweise Outdoorshops abgemahnt hätte bei denen ebenso reihenweise solche Kartuschen völlig ungesichert =O im Regal im Verkaufsraum stehen...


    BTT hab mir heute eine Zeltlampe und ein Minihandtuch gekauft, in der Restrampe in Winschoten/Holland.

    Mit dem Diffusorkopf macht das Lämpchen richtig gut Licht!

    1€...

    Und ein Mikrofaserhandtuch für 59Cent, das konnte ich auch nicht liegenlassen.

    Mein innerer Dagobert Duck war stärker :D

    One man's trash is another man's treasure!
    Tough enough to wear pink.
    Member of the Hateful fifteen

    Einmal editiert, zuletzt von schwyzi () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von schwyzi mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • also schwyzi ... dass mit dem Lämpchen lass ich ja noch bei Dir durchgehen ... aber den Lappen?!

    :shock: Bist Du des Wahnsinns - dafür GELD auszugeben?!


    nicht dass Dich jetzt auch dieser schlimme "Kauf-Kauf-Virus" erwischt hat?!



    :mrgreen: